Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und beschreibt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Betroffene benötigen in vielen Bereichen umfassende Unterstützung und können alltägliche Aufgaben häufig nicht mehr ohne personelle Hilfe bewältigen.
Der Unterstützungsbedarf kann die Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung, Orientierung, Kommunikation und den Umgang mit Erkrankungen oder Therapien betreffen. Häufig müssen mehrere Personen und Dienste zusammenarbeiten, damit eine sichere Versorgung gewährleistet bleibt.
Mit Pflegegrad 5 stehen die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören monatlich 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen sowie weitere Ansprüche für Entlastung, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen und die vollstationäre Versorgung.
Inhalt des Beitrags
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 bedeutet, dass eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und die pflegerische Versorgung besondere Anforderungen stellt. Betroffene sind in zahlreichen Lebensbereichen auf umfangreiche, regelmäßige und teilweise engmaschige Unterstützung angewiesen.
Bei körperlichen Einschränkungen müssen Tätigkeiten wie Aufstehen, Umsetzen, Waschen, Ankleiden, Toilettengänge, Essen oder Trinken häufig weitgehend oder vollständig übernommen werden. Abhängig vom Gesundheitszustand können außerdem Lagerung, Mobilisation und der Einsatz technischer Hilfsmittel notwendig sein.
Kognitive und psychische Beeinträchtigungen können ebenfalls zu einem sehr hohen Betreuungsbedarf führen. Menschen mit fortgeschrittener Demenz benötigen beispielsweise Orientierung, Anleitung, Beaufsichtigung und Schutz vor Gefahren, auch wenn einzelne körperliche Fähigkeiten noch vorhanden sind.
Der Pflegegrad allein beschreibt jedoch nicht, wie die konkrete Versorgung aussehen muss. Zwei Menschen mit Pflegegrad 5 können aufgrund ihrer Erkrankungen, Fähigkeiten, Wohnsituation und familiären Unterstützung sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 wird grundsätzlich festgestellt, wenn die Begutachtung einen Gesamtwert von 90 bis 100 gewichteten Punkten ergibt. Bei gesetzlich Versicherten führt in der Regel der Medizinische Dienst die Begutachtung durch. Privat Versicherte werden üblicherweise durch MEDICPROOF oder einen anderen beauftragten Gutachterdienst begutachtet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Pflegegrad 5 auch bei einer besonderen Bedarfskonstellation festgestellt werden, obwohl der reguläre Punktwert von 90 Punkten nicht erreicht wird. Dafür muss ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen.
Entscheidend ist nicht allein eine bestimmte Diagnose oder die Zahl der täglich benötigten Pflegestunden. Bewertet wird, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann und in welchen Bereichen personelle Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung notwendig ist.
Sechs Lebensbereiche fließen in die Bewertung ein: Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
Die einzelnen Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Besonders großen Einfluss hat die Selbstversorgung. Aus den Modulen zu kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie zu Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen wird nur der jeweils höhere gewichtete Wert berücksichtigt.
Wie die einzelnen Kriterien bewertet und zum Gesamtpunktwert zusammengeführt werden, erfahren Sie in unserem Beitrag Wie werden die Pflegegrad-Punkte berechnet?
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 stehen die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zur Verfügung. Die Ansprüche können für die häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Versorgung genutzt werden.
Welche Leistungen sinnvoll sind, hängt davon ab, ob Angehörige die Pflege übernehmen, ein ambulanter Dienst eingesetzt wird oder verschiedene Versorgungsformen miteinander kombiniert werden. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ansprüche im Überblick:
Leistungsbeträge bei Pflegegrad 5
| Leistung | Betrag | Verwendung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 Euro monatlich | Privat organisierte häusliche Pflege |
| Pflegesachleistungen | Bis zu 2.299 Euro monatlich | Zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst |
| Entlastungsbetrag | Bis zu 131 Euro monatlich | Anerkannte Unterstützungsangebote |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | 3.539 Euro jährlich | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege |
| Tages- und Nachtpflege | Bis zu 2.085 Euro monatlich | Teilstationäre Versorgung |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 Euro monatlich | Pflegebedingte Aufwendungen im Pflegeheim |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel |
Nicht alle Leistungen werden direkt ausgezahlt: Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person, wenn die häusliche Pflege privat sichergestellt wird. Pflegesachleistungen sowie Leistungen der Tages-, Nacht- und vollstationären Pflege werden dagegen von zugelassenen Diensten oder Einrichtungen mit der Pflegekasse abgerechnet.
Auch der Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zweckgebunden. Sie können nur für die gesetzlich vorgesehenen und tatsächlich erbrachten Leistungen eingesetzt werden.
Bei Pflegegrad 5 müssen häufig mehrere Leistungen, Pflegepersonen und professionelle Angebote zusammengeführt werden. Unsere Berater unterstützen Sie dabei, den tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarf einzuordnen und eine passende Versorgung im eigenen Zuhause zu planen.
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Kostenlose Beratung sichernPflegegeld oder Pflegesachleistungen: Was ist bei Pflegegrad 5 sinnvoll?
Bei Pflegegrad 5 stehen monatlich 990 Euro Pflegegeld zur Verfügung, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die häusliche Pflege in geeigneter Weise sicherstellen.
Übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst die Versorgung, kann dieser bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Damit können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert werden.
Eine Kombination beider Leistungen ist möglich: Wird das Budget der Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann ein entsprechender Anteil des Pflegegeldes ausgezahlt werden. Werden beispielsweise 70 Prozent der Sachleistungen ausgeschöpft, verbleiben grundsätzlich 30 Prozent des Pflegegeldes.
Welche Aufteilung geeignet ist, hängt vom tatsächlichen Pflegebedarf, der Unterstützung durch Angehörige und den Aufgaben des ambulanten Dienstes ab. Gerade bei Pflegegrad 5 ist häufig eine Kombination sinnvoll, weil medizinische, pflegerische und betreuende Aufgaben voneinander abgegrenzt werden müssen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen.
Wie häufig ist ein Beratungseinsatz erforderlich?
Wer bei Pflegegrad 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss grundsätzlich einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Zusätzlich kann freiwillig einmal pro Quartal eine Beratung genutzt werden.
Der Termin soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Angehörige unterstützen. Dabei können praktische Fragen, Belastungen, notwendige Hilfsmittel und ergänzende Versorgungsangebote besprochen werden.
Welche Entlastung erhalten pflegende Angehörige?
Die Versorgung eines Menschen mit Pflegegrad 5 kann Angehörige körperlich und emotional stark beanspruchen. Häufig sind umfangreiche Hilfen während des Tages und zusätzlich Unterstützung in der Nacht notwendig. Vertretungs- und Entlastungsangebote sollten deshalb frühzeitig eingeplant werden.
Entlastungsbetrag für den Alltag: Monatlich können bis zu 131 Euro für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden. Je nach Landesrecht kommen beispielsweise Betreuung, Alltagshilfe, Unterstützung im Haushalt sowie bestimmte Kosten der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege infrage.
Der Entlastungsbetrag wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet die Kosten eines anerkannten Angebots oder rechnet nach einer entsprechenden Abtretungserklärung direkt mit dem Anbieter ab.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Das Budget kann entsprechend dem tatsächlichen Bedarf zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt werden.
Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt. Kurzzeitpflege ermöglicht eine befristete vollstationäre Versorgung, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht sichergestellt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zur Verhinderungspflege, zur Kurzzeitpflege und zum Entlastungsbetrag.
Entlastung sollte nicht erst organisiert werden, wenn Angehörige ihre Belastungsgrenze bereits erreicht haben. Unsere Berater helfen Ihnen dabei, Betreuungslücken zu erkennen und eine langfristig tragfähige Versorgung zu Hause zu planen.
Welche Leistungen gibt es für Tagespflege, Nachtpflege und Pflegeheim?
Für die Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro monatlich zur Verfügung. Die teilstationäre Pflege kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne deren Höchstbeträge grundsätzlich zu verringern.
Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person einen oder mehrere Tage pro Woche in einer geeigneten Einrichtung und kehrt anschließend nach Hause zurück. Angeboten werden Betreuung, pflegerische Unterstützung, gemeinsame Mahlzeiten und soziale Aktivitäten.
Eine Nachtpflege kann sinnvoll sein, wenn vor allem während der Nacht ein hoher Beaufsichtigungs- oder Pflegebedarf besteht. Entsprechende Angebote sind regional allerdings deutlich seltener verfügbar als Einrichtungen der Tagespflege.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen des Leistungsbetrags insbesondere pflegebedingte Aufwendungen und Betreuung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen können teilweise selbst zu tragen sein.
Vollstationäre Pflege: Bei einer Versorgung im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 pauschal 2.096 Euro monatlich zu den pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der verbleibende pflegebedingte Eigenanteil können zusätzliche Kosten verursachen.
Welche Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen sind möglich?
Bei häuslicher Pflege können bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen oder saugende Bettschutzeinlagen.
Technische Pflegehilfsmittel spielen bei Pflegegrad 5 häufig eine besonders wichtige Rolle. Je nach Bedarf können Pflegebetten, Lagerungshilfen, Patientenlifter, Aufstehhilfen oder Notrufsysteme übernommen oder leihweise bereitgestellt werden.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bewilligen. Dazu können eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, verbreiterte Türen, Rampen, ein Treppenlift oder andere notwendige Veränderungen gehören.
Antrag vor Beginn der Maßnahme: Bauliche Veränderungen sollten grundsätzlich beantragt und genehmigt werden, bevor ein Auftrag verbindlich erteilt oder mit den Arbeiten begonnen wird.
Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Gesamtzuschuss erhöhen. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann unter Umständen erneut eine Maßnahme beantragt werden.
Ist eine Betreuung zu Hause bei Pflegegrad 5 möglich?
Auch bei Pflegegrad 5 kann eine Versorgung im eigenen Zuhause möglich sein. Voraussetzung ist, dass der gesamte Pflege-, Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf zuverlässig abgedeckt wird und die Wohnung für die Versorgung geeignet ist.
Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung kann eine wichtige Säule der häuslichen Versorgung sein. Eine Betreuungskraft unterstützt abhängig von der Vereinbarung bei der Haushaltsführung, bei Mahlzeiten, bei der Tagesstruktur, bei der Mobilität und bei alltäglichen Abläufen.
Der Begriff bezeichnet keine durchgehende Arbeitszeit: Eine einzelne Betreuungskraft darf nicht rund um die Uhr arbeiten oder ständig einsatzbereit sein. Gesetzliche Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Besteht regelmäßig ein hoher nächtlicher Pflege- oder Beaufsichtigungsbedarf, sind zusätzliche Personen oder Dienste notwendig.
Ob eine häusliche Betreuung geeignet ist, hängt deshalb nicht allein vom Pflegegrad ab. Entscheidend sind der konkrete Tages- und Nachtbedarf, medizinische Anforderungen, die Wohnsituation und die Möglichkeit, Ausfall- oder Vertretungszeiten zuverlässig abzudecken.
Gerade bei Pflegegrad 5 sollte die Versorgung nicht nur für normale Alltagssituationen geplant werden. Auch Nächte, Wochenenden, freie Zeiten, Erkrankungen und kurzfristige Veränderungen müssen berücksichtigt werden.
Unsere Berater klären mit Ihnen, welcher Unterstützungsbedarf tagsüber und nachts besteht und wie sich eine sichere Betreuung im vertrauten Zuhause organisieren lässt.
Welche Aufgaben kann eine Betreuungskraft übernehmen?
Eine Betreuungskraft kann abhängig von der individuellen Vereinbarung zahlreiche Aufgaben des täglichen Lebens übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Kochen, Einkaufen, Wäschepflege, die Reinigung regelmäßig genutzter Wohnbereiche, gemeinsame Beschäftigung und die Begleitung zu Terminen.
Alltagsbezogene Unterstützung bei der Körperpflege kann ebenfalls vereinbart werden. Dazu können Hilfen beim Waschen, Ankleiden, Toilettengang, bei Mahlzeiten oder bei der Mobilität gehören, sofern die Aufgaben von der Betreuungskraft sicher übernommen werden können.
Auch Aktivierung und Gesellschaft sind wichtige Bestandteile der Betreuung. Gespräche, vertraute Rituale, gemeinsame Mahlzeiten und eine verlässliche Tagesstruktur können Orientierung vermitteln und dazu beitragen, vorhandene Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten.
Welche Aufgaben gehören zur Behandlungspflege?
Medizinische Behandlungspflege wird von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal übernommen. Dazu gehören beispielsweise Injektionen, Wundversorgung, ärztlich verordnete Medikamentengaben, Katheterversorgung und andere medizinische Maßnahmen.
Eine Betreuungskraft kann je nach Vereinbarung an die Medikamenteneinnahme erinnern und im Alltag unterstützen. Sie sollte jedoch keine medizinischen Tätigkeiten ausführen, für die ihr die erforderliche Qualifikation oder rechtliche Befugnis fehlt.
Bei Pflegegrad 5 ist deshalb häufig eine Kombination notwendig: Die Betreuungskraft begleitet den Alltag, während ein ambulanter Pflegedienst medizinische und fachpflegerische Aufgaben übernimmt.
Wie lässt sich eine häusliche Betreuung bei Pflegegrad 5 finanzieren?
Die Kosten einer häuslichen Betreuung hängen unter anderem vom Betreuungsumfang, den Sprachkenntnissen, der Qualifikation, dem Beschäftigungsmodell und den individuellen Anforderungen im Haushalt ab. Ein pauschaler Endpreis lässt sich deshalb nicht allein aus dem Pflegegrad ableiten.
Pflegegeld als Finanzierungsbaustein: Die monatlichen 990 Euro Pflegegeld können bei privat sichergestellter häuslicher Pflege für die laufenden Kosten einer Betreuung verwendet werden. Einen eigenen Zuschuss der Pflegeversicherung speziell für eine 24-Stunden-Betreuung gibt es jedoch nicht.
Pflegesachleistungen können nur von zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten abgerechnet werden. Eine gewöhnliche im Haushalt lebende Betreuungskraft kann dieses Budget daher nicht automatisch nutzen.
Auch der Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag dürfen nur innerhalb ihrer gesetzlichen Zweckbindung eingesetzt werden. Der gemeinsame Jahresbetrag ist kein monatlicher Zuschuss zu einer dauerhaft beschäftigten Betreuungskraft, sondern für tatsächlich durchgeführte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vorgesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Welche Entlastung möglich ist, hängt von der Rechnung, dem Zahlungsweg und der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zur Kostenübernahme bei häuslicher Betreuung und zum Thema Pflegekosten steuerlich absetzen.
Welche Leistungen im konkreten Fall genutzt werden können, sollte individuell geprüft werden. Unsere Berater unterstützen Sie dabei, eine realistische Kosten- und Versorgungsplanung für Ihren Angehörigen zu erstellen.
Wann kann ein Pflegeheim die bessere Lösung sein?
Ob die Versorgung zu Hause oder in einem Pflegeheim besser geeignet ist, lässt sich nicht allein anhand des Pflegegrads entscheiden. Maßgeblich sind die individuellen Bedürfnisse, die Wohnsituation, der medizinische Versorgungsbedarf und die dauerhaft verfügbare Unterstützung.
Hoher medizinischer und nächtlicher Bedarf: Eine stationäre Einrichtung kann sinnvoll sein, wenn regelmäßig qualifiziertes Fachpersonal benötigt wird, häufige nächtliche Einsätze notwendig sind oder eine lückenlose Überwachung anders nicht zuverlässig organisiert werden kann.
Ungeeignete Wohnsituation: Enge Räume, fehlende Barrierefreiheit oder nicht umsetzbare Umbauten können die häusliche Pflege erheblich erschweren. Auch die Sicherheit der pflegebedürftigen Person und der Pflegepersonen muss berücksichtigt werden.
Überlastung der Angehörigen: Wenn die Pflege dauerhaft zu körperlicher oder psychischer Überforderung führt und sich keine ausreichende Entlastung organisieren lässt, kann ein Pflegeheim eine tragfähigere Lösung darstellen.
Für die vollstationäre Versorgung stehen bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 Euro zur Verfügung. Trotzdem verbleiben in der Regel Eigenanteile für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Eine pauschal richtige Entscheidung gibt es nicht. Wichtig ist, die häusliche und stationäre Versorgung ehrlich miteinander zu vergleichen und nicht nur die Kosten, sondern auch Sicherheit, Lebensqualität und Belastung der Angehörigen einzubeziehen.
Fazit: Pflegegrad 5 erfordert eine umfassend abgestimmte Versorgung
Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Mit 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen stehen wichtige finanzielle Bausteine zur Verfügung. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag, der gemeinsame Jahresbetrag, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen.
Eine einzelne Person oder Leistung reicht häufig nicht aus: Angehörige, Betreuungskraft, ambulanter Pflegedienst und weitere Angebote müssen so zusammenarbeiten, dass sowohl der tägliche als auch der nächtliche Unterstützungsbedarf zuverlässig abgedeckt wird.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu Pflegegrad 4, im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag und Widerspruch sowie in der Übersicht aller Pflegegrade.
Betreuung im vertrauten Zuhause sorgfältig planen: Eine 24-Stunden-Betreuung kann bei vielen alltäglichen Aufgaben unterstützen, Orientierung geben und Angehörige entlasten. Medizinische Behandlungspflege, umfangreiche nächtliche Einsätze und Vertretungszeiten müssen bei Pflegegrad 5 jedoch zuverlässig durch zusätzliche Personen oder Dienste abgedeckt werden.
Unsere Berater klären mit Ihnen unverbindlich, welcher Unterstützungsbedarf besteht und wie sich eine passende und sichere Betreuung für Ihren Angehörigen organisieren lässt.
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