Alles Wichtige über Pflegesachleistungen: Leistungen, Anspruch und Beantragung

Älteres Paar mit Handytaschenrechnezur Berechnung der Pflegesachleistungen

In einer Gesellschaft, in der die Bevölkerung zunehmend altert, rückt die Bedeutung umfassender und zugänglicher Pflegeleistungen immer mehr in den Vordergrund. Pflegesachleistungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie sind eine wesentliche Säule der Unterstützung für Menschen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Doch was genau versteht man unter Pflegesachleistungen, und wie können Betroffene und ihre Angehörigen diese Leistungen in Anspruch nehmen? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die verschiedenen Aspekte von Pflegesachleistungen. Wir erörtern, wer anspruchsberechtigt ist, wie die Leistungen beantragt werden können und welche Dienste konkret abgedeckt werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Herausforderungen und Möglichkeiten, die mit der Inanspruchnahme dieser Leistungen verbunden sind, um ein umfassendes Verständnis für dieses wichtige Thema zu schaffen. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der Pflegesachleistungen, um besser zu verstehen, wie diese lebenswichtigen Unterstützungsangebote funktionieren und wie sie das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Familien verbessern können.



Pflegesachleistungen im Detail

Pflegesachleistungen stellen eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige dar, die professionelle Pflege in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zum Pflegegeld handelt es sich bei Pflegesachleistungen um direkte Zahlungen an anerkannte Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte, die mit der Pflegekasse abrechnen. Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen, ohne finanzielle Vorleistungen professionelle Pflege in Anspruch zu nehmen.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Anspruch auf Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 besteht. Dies gilt sowohl für die Grundpflege als auch für die hauswirtschaftliche Versorgung. Es ist zu beachten, dass Pflegesachleistungen ausschließlich für Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung gewährt werden, was auch Einrichtungen für betreute Wohngruppen, Pflege-Wohngemeinschaften und die häusliche Intensivpflege einschließt. Diese Leistungen können selbstständig beantragt und mit dem Pflegegeld kombiniert werden, um eine individuell passende Versorgung sicherzustellen.

Gemäß Paragraf 36 SGB XI umfassen Pflegesachleistungen körperbezogene Pflege, Betreuung, Haushaltsdienste und pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Es ist wichtig zu wissen, dass nur Pflegedienste mit einem Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse diese Leistungen erbringen können. Darüber hinaus können auch einzelne selbstständige Pflegekräfte oder 24-Stunden-Pfelgekräfte von der Pflegekasse anerkannt werden, solange keine enge Verwandtschaft zur pflegebedürftigen Person besteht.

Definition: Pflegesachleistung

Pflegesachleistung ist eine Unterstützung der deutschen Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI. Sie deckt die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte ab, einschließlich Grundpflege und hauswirtschaftlicher Hilfe. Behandlungspflege ist jedoch nicht inbegriffen.
 

Es ist entscheidend zu beachten, dass die Kostenübernahme für Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse bis zur Höchstsumme des jeweiligen Pflegegrades festgelegt ist. Diese Leistungen stellen somit eine wichtige Säule der finanziellen Unterstützung für die häusliche Pflege dar und ermöglichen Pflegebedürftigen den Zugang zu qualifizierter und professioneller Pflege in ihrem vertrauten Umfeld.

Leistungen und Umfang der Pflegesachleistungen

Auf den ersten Blick könnte der Ausdruck „Sachleistung“ möglicherweise Verwirrung stiften, da er nicht auf materielle Dinge, wie Gegenstände oder Produkte, hinweist. Vielmehr bezieht sich der Begriff auf professionelle ambulante Pflegedienstleistungen, die insbesondere auf die Grundversorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen ausgerichtet sind. Ziel dieser Dienstleistungen ist es, die Kompetenzen und die Eigenständigkeit der betroffenen Personen so weit wie möglich zu fördern und zu bewahren. Entscheidend ist daher das Verständnis, dass unter Pflegesachleistungen gezielte und qualifizierte Dienste fallen, die von professionellen ambulanten Pflegeeinrichtungen angeboten und durchgeführt werden.

Hier sind einige Beispiele für konkrete Pflegesachleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen:

  • Körperpflege, sei es im Bad oder im Bett
  • Unterstützung bei der Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
  • Ankleiden und Entkleiden des Pflegebedürftigen
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit durch gezielte Maßnahmen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Ernährung

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen:

  • Unterstützung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
  • Hilfe bei der Beschäftigung und Strukturierung des Alltags
  • Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung und Stimulation

Hilfen bei der Haushaltsführung:

  • Einkäufe erledigen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäschepflege (Waschen und Bügeln)
  • Reinigung der Wohnung und Pflege des häuslichen Umfelds

Pflegefachliche Anleitung:

  • Vermittlung praktischer Pflegetechniken für pflegende Angehörige
  • Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen

Medikamentengabe

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Leistungen wie die Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen von einem Arzt verordnet werden und zur häuslichen Krankenpflege gehören. Daher obliegt die Zuständigkeit für diese Aufgaben der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Dennoch ist es möglich, dass dieselbe Pflegekraft sowohl Pflegesachleistungen als auch häusliche Krankenpflege übernimmt, solange die Abrechnung dieser Leistungen entsprechend differenziert wird.

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Anspruch auf Pflegesachleistungen

Versicherte mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Pflege in der eigenen Wohnung oder im Zuhause eines Angehörigen stattfindet. Es ist wichtig zu beachten, dass die häusliche Pflege auch an anderen Orten, wie beispielsweise am Arbeitsplatz, in Anspruch genommen werden kann.

Um Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte unterstützt wird, ist es erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Wichtig ist zu wissen, dass die Leistungen nicht direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt werden, sondern die Kosten direkt mit dem Pflegedienst oder der selbstständigen Pflegekraft verrechnet werden.

Häufig übersteigen die entstandenen Kosten den Leistungsbetrag, der vom Pflegegrad abhängt. In diesem Fall müssen die Pflegebedürftigen den Differenzbetrag selbst tragen. Doch es besteht auch die Möglichkeit, den nicht ausgeschöpften Leistungsbetrag für Kombinationsleistungen oder den Umwandlungsanspruch anderweitig zu nutzen.

Abrechnung

Es ist entscheidend zu beachten, dass Pflegesachleistungen ausschließlich von Pflegediensten und Pflegekräften abgerechnet werden dürfen, die einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit der Pflegekasse abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sorgt nicht nur für Qualitätssicherung durch regelmäßige Kontrollen der Anbieter, sondern gewährleistet auch, dass die Pflegekräfte gemäß den tariflichen Vergütungen bezahlt werden.

 

Sollte ein Pflegedienst keinen Vertrag mit der Pflegekasse haben, ist es ratsam, sich bei der Pflegekasse über die Möglichkeiten der Kostenerstattung zu informieren. Alternativ können Interessierte bei ihrer Pflegekasse eine Liste mit Vertragspartnern anfordern.

Letztlich gilt, dass ausschließlich anerkannte Pflegedienste und Pflegekräfte Pflegesachleistungen abrechnen dürfen. Die Anerkennung erfolgt über den Abschluss eines Versorgungsvertrags mit der Pflegekasse. Dies gewährleistet eine transparente und verlässliche Abrechnung von Pflegesachleistungen.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

  • Die Berechtigung zur Abrechnung von Pflegesachleistungen ist ausschließlich solchen Pflegediensten und Fachpersonal vorbehalten, die offiziell anerkannt sind.
  • Ein offizieller Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse ist Voraussetzung für die Anerkennung und ermöglicht erst die Abrechnung der Pflegesachleistungen.

 

Pflegesachleistungen: Höhe der Leistungen und aktuelle Entwicklungen

Die Höhe der Pflegesachleistungen sind abhängig von Ihrem anerkannten Pflegegrad. Es gilt jedoch zu beachten, dass die angegebenen Beträge Maximalbeträge darstellen, da die Pflegekasse die Sachleistungen nur für die im betreffenden Monat tatsächlich entstandenen Kosten übernimmt.

Höhe der Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:

Pflegesachleistungen

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 761 Euro
Pflegegrad 3 1.432 Euro
Pflegegrad 4 1.778 Euro
Pflegegrad 5 2.200 Euro

Es ist wichtig zu wissen, dass bei steigendem Bedarf an Pflege und Betreuung rechtzeitig ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden sollte. Denn nur mit einem offiziell höheren Pflegegrad steigen die Leistungsansprüche.

Aktuelle Entwicklungen und geplante Erhöhungen

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ermöglicht eine Erhöhung der Beträge für die Pflegesachleistungen zum 01.01.2024 um 5 Prozent. Die alten und neuen Beträge im Überblick:

  • Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 761 Euro (statt zuvor 724 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro (statt zuvor 1.363 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro (statt zuvor 1.693 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro (statt zuvor 2.095 Euro)

Zudem ist geplant, dass die Beträge gemeinsam mit allen anderen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse am 01.01.2025 noch einmal um 4,5 Prozent steigen.

 

Besonderheiten bei Pflegegrad 1

Mit anerkanntem Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Es gelten jedoch Sonderregelungen für die Verwendung des Entlastungsbetrags von 125 Euro pro Monat. Eine Ausnahme besteht darin, dass mit Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag auch für Pflegemaßnahmen zur Selbstversorgung verwendet werden kann, dazu zählen Körperpflege, Ausscheidung sowie Essen und Trinken. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag ausschließlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsmaßnahmen verwendet werden.

 


Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistung

Die Entscheidung im Pflegefall zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist für Pflegebedürftige und deren Angehörige von großer Bedeutung. Die beiden Leistungen unterscheiden sich in ihrem Zweck, der Höhe und Auszahlungsweise grundlegend.

Pflegesachleistungen sind dazu bestimmt, die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste zu finanzieren. Es handelt sich dabei um eine “Sachleistung”, die speziell für die Bezahlung von tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegediensten vorgesehen ist. Diese Leistung wird direkt an den Pflegedienst oder die selbstständig tätige Pflegekraft gezahlt und ist somit an die Erbringung konkreter Pflegemaßnahmen gebunden.

Das Pflegegeld hingegen ist eine finanzielle Leistung, die in geringerer Höhe im Vergleich zu den Pflegesachleistungen ausbezahlt wird. Diese Geldleistung wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei verwendet werden. Es bietet die Flexibilität, die häusliche Pflege in Absprache mit den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen zu gestalten. Oft wird das Pflegegeld auch an die pflegenden Angehörigen weitergegeben, um deren Engagement zu honorieren. Außerdem kann es genutzt werden um die Kosten einer 24-Stunden-Pflegekraft zu erleichtern.

Kombinationsleistung

Wenn Pflegebedürftige für Pflegesachleistungen nicht den gesamten ihnen zustehenden Betrag in Anspruch nehmen, haben sie die Möglichkeit, den restlichen Betrag anteilig in Pflegegeld umzuwandeln. Dadurch können sie sogenannte Kombinationsleistungen erhalten. Die Kombinationspflege bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, eine ausgewogene Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu wählen. Dieses Modell ermöglicht es, die professionelle Pflege durch Dienstleister mit der persönlichen Unterstützung durch Angehörige zu kombinieren.

Definition: Kombinationsleistung

Kombinationsleistung in der Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies geschieht nach § 38 SGB XI und bietet Flexibilität, um die Pflege an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
 

Die Aufteilung zwischen Sach- und Geldleistungen kann dabei flexibel gestaltet werden, um den individuellen Bedürfnissen und der tatsächlichen Inanspruchnahme von Pflegediensten gerecht zu werden.

Beispiele für Kombinationsleistungen:

  • Bei einer Aufteilung von 50 % Sachleistungen zu 50 % Pflegegeld können Pflegebedürftige sowohl von professionellen Pflegediensten profitieren als auch finanzielle Mittel erhalten, um die Pflege individuell zu ergänzen.
  • Eine stärkere Inanspruchnahme der Sachleistungen (z.B. 70 %) bei gleichzeitiger Reduzierung des Pflegegeldanteils (z.B. 30 %) kann sinnvoll sein, wenn der Bedarf an professioneller Unterstützung höher ist.

Die Nutzung einer Leistung führt dazu, dass der Anspruch auf die andere Leistung entfällt. So erhält ein Angehöriger beispielsweise kein zusätzliches Pflegegeld, wenn das Sachleistungsbudget durch einen Pflegedienst vollständig ausgeschöpft wird.

Umwandlungsanspruch

Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, können bis zu 40 Prozent davon als Entlastungsleistung genutzt werden. Dieser umgewandelte Betrag kann ausschließlich für “Angebote zur Unterstützung im Alltag” verwendet werden, beispielsweise für Betreuungsangebote oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Durch die Umwandlung entstehen maximalbeträge, die je nach individuellem Bedarf genutzt werden können.

Umwandlungsanspruch Maximalbeträge

Pflegegrad Pflegesachleistungen (€) 40 % Umwandlung (€) Gesamtbetrag (€)
1 - - 125 Euro
2 761 Euro 304 Euro 429 Euro
3 1.432 Euro 573 Euro 698 Euro
4 1.778 Euro 711 Euro 836 Euro
5 2.200 Euro 880 Euro 1.005 Euro

Die Entscheidung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie die mögliche Umwandlung von ungenutzten Pflegesachleistungen erfordert eine umfassende Beratung und Abwägung der individuellen Bedürfnisse. Die Flexibilität und Möglichkeiten der verschiedenen Leistungen bieten den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Chance, die Pflegesituation bestmöglich zu gestalten und die Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen.

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Pflegesachleistungen beantragen: Ein wichtiger Schritt für Ihre Pflege

Pflegesachleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Unterstützung für Menschen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein formaler Antrag bei Ihrer Pflegekasse notwendig, die wiederum Teil Ihrer Krankenkasse ist. Dieser Beitrag führt Sie durch den Prozess der Antragstellung und gibt wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Antrag.

Erster Schritt: Formloser Antrag

Kontaktaufnahme: Ihren Erstantrag können Sie formlos einreichen. Ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail an Ihre Pflegekasse genügt, um den Prozess zu starten.
Wichtigkeit des Antragsdatums: Beachten Sie, dass das Datum Ihres Erstantrags maßgeblich für die rückwirkende Leistungsberechtigung ist, falls Ihr Antrag bewilligt wird. Lassen Sie sich die Antragstellung daher kurz von der Pflegekasse bestätigen.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Pflegegradbewertung: Insbesondere wenn eine Änderung Ihres Pflegegrades ansteht, sei es durch erstmalige Beantragung oder eine Verschlechterung Ihres Zustands, wird die Pflegekasse einen Gutachter entsenden. Informieren Sie sich vorab über die Bewertungskriterien der Pflegegrade.

Informationsgewinnung: Eine gute Vorbereitung auf das Pflegegutachten hilft Ihnen, den Begutachtungsprozess besser zu verstehen und sich entsprechend darauf einzustellen.

Wichtige Aspekte der Antragstellung

Formlose Antragstellung: Ein großer Vorteil ist, dass der Antrag auf Pflegesachleistungen auch formlos, d.h. handschriftlich oder telefonisch, gestellt werden kann.
Zeitpunkt der Antragstellung: Stellen Sie den Antrag bevor Sie einen Pflegedienst beauftragen, um sicherzugehen, dass die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Voraussetzungen: Um Pflegesachleistungen zu erhalten, müssen Sie einen anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben und in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Die Beantragung von Pflegesachleistungen ist ein kritischer Schritt zur Sicherung der professionellen Pflegeunterstützung. Durch die Möglichkeit, den Antrag formlos zu stellen, wird der Prozess vereinfacht. Dennoch ist eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis über die Anforderungen essentiell, um eine zügige und problemlose Bewilligung zu erreichen. Informieren Sie sich im Vorfeld genau und nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Pflegekasse, um den Antragsprozess erfolgreich zu durchlaufen.

Diese strukturierte Herangehensweise soll Ihnen helfen, den Antragsprozess für Pflegesachleistungen besser zu verstehen und zu navigieren, sodass Sie und Ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten können.