Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 0 Euro monatlich*
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 990 Euro monatlich
* Beim Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht jedoch ein Anspruch auf 131 Euro monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.