Bezahlbare Pflege Zuhause

Kosten für eine 24-Stunden-Pflege

Bei der Pflegehilfe für Senioren erhalten Sie alle Preise für Ihre 24-Stunden-Pflege transparent vorab mitgeteilt. Neben einer genauen Aufstellung der Kosten, erhalten Sie auch eine individuelle Beratung zu möglichen Förderungen. Damit senken Sie Ihre Kosten effektiv und sorgen für eine langfristig finanzierbare Pflege.

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24h-Pflege zu fairen Preisen

Liebevolle Betreuung Zuhause muss nicht teuer sein!
Mit der Pflegehilfe für Senioren finden Sie eine 24-Stunden-Pflege für Ihre Angehörige, zu finanzierbaren Kosten.

Mittlere Deutschkenntnisse

ab ca. 1.672€ /pro Monat
  • Grundpreis: ab 2.899€
  • -599,00 € Pflegegeld*
  • -295,92 € Entlastungsbudget
  • -333,00 € Steuerförderung**

Gute Deutschkenntnisse

ab ca. 1.772€ /pro Monat
  • Grundpreis: ab 2.999€
  • -599,00 € Pflegegeld*
  • -295,92 € Entlastungsbudget
  • -333,00 € Steuerförderung**

Geringe Deutschkenntnisse

ab ca. 1.572€ /pro Monat
  • Grundpreis: ab 2.799€
  • -599,00 € Pflegegeld*
  • -295,92 € Entlastungsbudget
  • -333,00 € Steuerförderung**

*Beispielhafte Anrechnung von Pflegegeld bei Pflegegrad 3. Höhe kann je nach Pflegegrad variieren.
**Mögliche Steuerersparnis nach § 35a EStG. Abhängig von Ihrer persönlichen Steuersituation.

Beispielrechnung

Kosten einer 24-Stunden Pflege mit Pflegegrad 3

  • Mtl. Kosten für 24-Stunden Pflege mit mittleren Deutschkenntnissen
  • Pflegegeld für Pflegegrad 3
  • Entlastungsbudget (bis zu 3.539 €/Jahr)
  • Steuerförderung bis zu 4.000 €/Jahr
  • Gesamtkosten pro Monat
  • 2.899,00 €
  • – 599,00 €
  • – 294,92 €
  • – 333,00 €
  • 1.672,08 €
Mtl. Kosten für 24-Stunden Pflege mit mittleren Deutschkenntnissen 2.899,00 €
Pflegegeld für Pflegegrad 3 – 599,00 €
Entlastungsbudget (bis zu 3.539 €/Jahr) – 294,92 €
Steuerförderung bis zu 4.000 €/Jahr – 333,00 €
Gesamtkosten pro Monat 1.672,08 €

Förderungen & Zuschüsse
für Ihre 24-Stunden-Pflege

Häusliche Betreuung ist als Alternative zu Pflegeheimen förderfähig, so dass Zuschüsse bei Pflegekasse und Finanzamt geltend gemacht werden können. Unser Team berät Sie als Kunde der 24-Stunden-Pflege gern zu staatlichen Förderprogrammen.

Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI)

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegegrad 1


Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 0 Euro monatlich*

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 347 Euro monatlich

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 599 Euro monatlich

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 800 Euro monatlich

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 990 Euro monatlich

* Beim Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht jedoch ein Anspruch auf 131 Euro monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege setzen sich aus verschiedenen Bereichen zusammen. Der mit Abstand größte Posten ist dabei das Gehalt der polnischen Pflegekraft. Daneben sind Sozialabgaben und Steuern auf den Verdienst zu zahlen. Ein weiterer Teil entfällt auf die Verwaltung und Struktur des Personaldienstleisters in Polen. Gleiches gilt auch für uns als Vermittler. Wir erhalten eine pauschale Vergütung durch die polnische Agentur, um unsere Kosten zu decken.

Der Preisunterschied zwischen einer 24-Stunden-Pflege aus Polen und deutschem Betreuungspersonal ist enorm. Während es in Deutschland nahezu ausschließlich ein Modell mit Drei-Schicht-Betrieb gibt, ist eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen in der Regel die einzige Betreuungsperson, die über den Tag verteilt tätig ist. Das deutsche Drei-Schicht-Modell findet daher in der Regel nur bei schwerst erkrankten Intensivpatienten (bspw. Komapatienten) Anwendung. Die Kosten hierfür beginnen deutlich über 10.000 Euro monatlich.

Für die Berechnung der Kosten für eine 24-Stunden-Pflege ist eine Vielzahl an Faktoren ausschlaggebend. Am wichtigsten sind die Anforderungen an die Betreuungskraft, was Sprachkenntnisse, Führerschein und andere Eigenschaften angeht. Daneben ist auch die individuelle Gehaltsvorstellung der 24-Stunden-Pflegekraft ein wichtiger Faktor.

Zusätzlich spielt auch die Betreuungssituation und die damit verbundenen Aufgaben eine große Rolle. Zum Beispiel ist die Betreuung einer Person mit Pflegegrad 5 im Regelfall deutlich aufwendiger, als die Untersützung für eine Person mit Pflegegrad 2.

Die Kosten für Ihre 24-Stunden-Pflege werden jeweils taggenau berechnet und am Ende des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. An- und Abreise-Tage werden jeweils mit 50% des Tages-Preises berechnet.

Für die Hin- und Rückreise einer 24-Stunden-Pflegekraft wird jeweils eine Reisepauschale von 240 Euro berechnet.

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