Was kostet eine 24-Stunden Pflege?
24-Stunden Pflege ab 80€ am Tag
Der Preis einer 24-Stunden Pflege hängt zum einen von den Deutschkenntnissen der Pflegekraft und zum anderen von ihrem Aufgabengebiet, ihrer Qualifikation und den Anforderungen an die Pflege ab. Gern erstellen wir zusammen mit Ihnen ein individuelles Angebot, passend auf Ihre Bedürfnisse.
- Mittlere Deutschkenntnisse
- abca.1.490€ mtl. Eigenanteil
- Grundpreis: ab 2.598€
- -573,00 € Pflegegeld*
- -201,50 € Verhinderungspflege
- -333,00 € Steuerförderung**
- Gute Deutschkenntnisse
- abca.1.690€ mtl. Eigenanteil
- Grundpreis: ab 2.798€
- -573,00 € Pflegegeld*
- -201,50 € Verhinderungspflege
- -333,00 € Steuerförderung**
- Ohne Deutschkenntnisse
- abca.1.290€ mtl. Eigenanteil
- Grundpreis: ab 2.398€
- -573,00 € Pflegegeld*
- -201,50 € Verhinderungspflege
- -333,00 € Steuerförderung**
*ausgehend von Pflegegrad 3, ohne Nutzung von Pflegesachleistungen
**Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen, bitte kontaktieren Sie für mehr Informationen Ihren Steuerberater
In allen Tarifen enthalten:
Sozial- und Krankenversicherung
Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
24-Stunden Notfallhotline
Kostenfreie Beratung: 0800 330 31 22
Beratung zur staatlichen Förderung der 24-Stunden-Pflege
Häusliche Betreuung ist als Alternative zu Pflegeheimen förderfähig, so dass Zuschüsse bei Pflegekasse und Finanzamt geltend gemacht werden können. Unser Team berät Sie als Kunde der 24-Stunden-Pflege gern zu staatlichen Förderprogrammen.
Pflegegeld
Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI)
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 0 Euro monatlich*
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 332 Euro monatlich
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 573 Euro monatlich
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 764 Euro monatlich
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 946 Euro monatlich
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
* Beim Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht jedoch ein Anspruch auf 125 € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Pflegegrad 1-5 40 € monatlich
Steuerförderung
Es können bis zu 20% der gesamten, anfallenden Kosten (bis max. 4.000 € jährlich), steuerlich geltend gemacht werden. Dies entspricht ca. 333 € monatlich.
Verhinderungspflege
Pflegebedürftigen, die von Angehörigen betreut werden, steht jährlich ein Betrag von 1.612 € pro Jahr zu. Diese Leistung kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, so dass sich ein Betrag von jährlich 2.418 € von der Pflegekasse erstatten lässt. Voraussetzung ist, dass die Pflege seit mehr als 6 Monaten Zuhause stattfindet und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Zuschüsse Wohnumfeld
Förderung zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 40 SGB IX)
Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil in Höhe von bis zu 4.000 € gewährt. Nicht verwendete Förderungen verfallen nicht, sondern können für zusätzliche Maßnahmen genutzt werden.
Es gilt die Gesamtheit aller Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung im eigenen Wohnumfeld erforderlich sind. Wenn sich der Pflegegrad ändert und weitere Anpassungen notwendig werden, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40 Abs. 4 SGB XI.
Der Zuschuss sollte vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Gegebenenfalls wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet.
Kostenfreie Beratung: 0800 330 31 22
Beispielrechnung: Kosten einer 24-Stunden Pflege mit Pflegegrad 3
Kosten & Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege
Zuverlässige 24-Stunden-Pflegekräfte für Ihren geliebten Angehörigen mit Beeinträchtigungen zu finden, hat für Sie mit Sicherheit die höchste Priorität. Trotzdem muss auch offen über die Kosten für die 24-Stunden-Pflege gesprochen werden.
Wie die Finanzierung gelingt und weitere Informationen rund um die Kosten für die 24-Stunden-Pflege Ihres Angehörigen finden Sie hier.
Pflegegrade und Zuschüsse zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege
Um die Finanzierung der Kosten einer 24-Stunden-Pflegekraft zu gewährleisten, können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen. Die wohl bekannteste Leistung ist das Pflegegeld. Es richtet sich in seiner Höhe nach der Schwere der Einschränkung, dem sogenannten Pflegegrad. Es dient dazu, Aufwendungen zu decken, die durch die Pflege eines Angehörigen entstehen werden, beispielsweise der 24-Stunden-Pflege.
Vor der Beantragung muss der konkrete Pflegegrad festgestellt werden, womit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beauftragt wird. Bei Privatpatienten übernimmt MEDICPROOF diese Aufgabe. Die Einstufung folgt in Kategorien von Pflegegrad 1 (kaum Einschränkungen der Selbstständigkeit) bis hin zu Pflegegrad 5 (massive Einschränkung). Für die Prüfung werden unabhängige Gutachter beauftragt, die Schwere der Pflegebedürftigkeit, sowie die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Die endgültige Entscheidung über den entsprechenden Pflegegrad geschieht auf Grundlage von verschiedenen Faktoren. Das Gutachten orientiert sich an den physischen und psychischen Einschränkungen der Betroffenen, insbesondere an der Eignung zur Selbstversorgung, der Mobilität, sowie kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Die Begutachtung wird nach einem Punktesystem vorgenommen. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher ist die Einstufung. Je höher wiederum die Einstufung ist, desto höher fällt dann der Zuschuss zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege aus.
Verhinderungspflegegeld zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege
Die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen stellt eine große psychische und zeitintensive Herausforderung für Sie dar. Dieser Belastung ist sich auch der Gesetzgeber bewusst und hat das sogenannte Verhinderungspflegegeld eingeführt. Es dient dazu Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen, zu entlasten. Schließlich haben diese auch familiäre Verpflichtungen, sind berufstätig oder brauchen schlichtweg einige Tage Abstand. Hierfür steht dem Angehörigen zu, externe Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Verhinderungspflege kann aber auch ein wichtiger Baustein zur Finanzierung der Kosten der 24-Stunden-Pflege sein. Das Verhinderungspflegegeld ist auf einen jährlichen Kostensatz von maximal 1.612 € gedeckelt und wird nur ausgezahlt, wenn sie ihren Angehörigen bereits seit mehr als 6 Monaten Zuhause pflegen.
Einen ähnlichen Hintergrund hat auch die sogenannte Kurzzeitpflege. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Förderung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, allerdings unter der Maßgabe, dass die Pflege für diesen Zeitraum in einer stationären Einrichtung erfolgt. Dies ist bei der 24-Stunden-Pflege zwar nicht gegeben, der Gesetzgeber hat hier jedoch ein Schlupfloch gelassen: Sie können nämlich die Hälfte des jährlichen Betrags für Kurzzeitpflege, ebenfalls 1.612 €, auch für die Verhinderungspflege ausgeben. Somit addiert sich die Hälfte des Kurzzeitpflegebetrages zum Verhinderungspflegegeld hinzu. Insgesamt kommen Sie so auf eine jährliche Förderung von 2.418 €, die Sie zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege aufwenden können.
Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Kosten einer 24-Stunden-Pflege in der Übersicht
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung der Kosten einer 24-Stunden-Pflege sind Steuererleichterungen. Die finanziellen Aufwendungen können bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Zudem ist die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ab dem Pflegegrad 1 möglich. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse und Sie müssen nachweisen, dass die jeweiligen Hilfsmittel zur Pflege Ihres Angehörigen notwendig sind.
Bei erfolgreicher Antragsstellung stehen Ihnen dann zusätzlich 40 Euro im Monat zu, die Sie entweder selbst für Pflegehilfsmittel ausgeben oder die Ihnen direkt zugeschickt werden. Wichtig ist, dass die genaue Höhe der Zuschüsse zur Finanzierung vom individuellen Einzelfall abhängig ist. Beispielsweise können Sie für eine 24-Stunden-Pflegekraft mit mittleren Sprachkenntnissen ungefähr 2.088 € veranschlagen. Durch das Pflegegeld beim Pflegegrad 3 (545,00 €), einem Verhinderungspflegegeld von 201,50 € monatlich und einer Steuerförderung von umgerechnet 333,00 € pro Monat, hätten Sie in diesem Beispiel bereits 1.079,50 € finanziert und müssten so nur noch die Kosten von 1.008,50 € der 24-Stunden-Pflege selbst tragen. Damit liegen die Kosten deutlich unter denen für eine Unterbringung im Pflegeheim.