Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird und zuhause versorgt wird – meist durch Angehörige oder enge Vertraute – kann das Pflegegeld eine wichtige finanzielle Unterstützung sein. Gezahlt wird es direkt von der Pflegekasse, sobald mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Es hilft, den Pflegealltag zu erleichtern, etwa durch die Anerkennung der Leistung pflegender Angehöriger oder als Ausgleich für berufliche Einbußen.
Anders als Pflegesachleistungen, die über einen Pflegedienst laufen, ist das Pflegegeld nicht zweckgebunden. Die pflegebedürftige Person kann selbst entscheiden, wie es verwendet wird – etwa für Hilfe im Haushalt, Pflegehilfsmittel oder zur Unterstützung nahestehender Personen.
Inhalt des Beitrags
Pflegegeld verstehen: Was es ist und warum es sich lohnt
Wenn Sie sich fragen, wie Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause organisieren und dabei finanziell unterstützt werden können, dann ist das Pflegegeld ein echter Schlüsselbegriff. Es ist mehr als nur ein bürokratischer Begriff – es ist eine wertvolle Hilfe, die Ihnen mehr Freiheit und Selbstbestimmung in der häuslichen Pflege ermöglicht.
Was genau ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2. Es wird dann gezahlt, wenn die Pflege nicht von einem professionellen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer übernommen wird. Das heißt: Sie oder Ihre Familie entscheiden, wie die Pflege organisiert wird – und bekommen dafür monatlich Geld auf Ihr Konto überwiesen.
Anders als bei den sogenannten Sachleistungen (die direkt an einen Pflegedienst ausgezahlt werden), können Sie beim Pflegegeld selbst über die Verwendung bestimmen. Das gibt Ihnen Spielraum, z. B. um eine Nachbarin für ihre Hilfe zu entlohnen oder kleinere Hilfsmittel zu kaufen. Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen. Es wird abhängig vom Pflegegrad direkt an die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse gezahlt. Der Pflegebedürftige kann diesen Zuschuss frei verwenden, meist um die pflegende Person zu entlohnen. Es dient als Aufwandsentschädigung für die Pflegetätigkeit zu Hause.Definition: Pflegegeld
Für wen ist Pflegegeld gedacht?
Pflegegeld richtet sich an Menschen, die möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten – also zu Hause statt im Heim leben. Wenn Sie oder ein Angehöriger regelmäßig Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie Waschen, Anziehen oder Kochen brauchen, und diese Hilfe privat organisiert wird, dann ist das Pflegegeld eine passende Unterstützung.
Es ist also besonders attraktiv für Familien, die Pflege „in Eigenregie“ stemmen möchten – ohne komplett auf professionelle Dienste angewiesen zu sein.
Vorteile auf einen Blick
Hier sind ein paar der wichtigsten Vorteile in einer kleinen Übersicht:
- Monatliche Zahlung direkt aufs Konto
- Freie Entscheidung, wie das Geld verwendet wird
- Pflege durch Menschen des Vertrauens
- Finanzielle Anerkennung für Angehörige
Das Pflegegeld ist also nicht nur eine Hilfe – es ist ein echtes Mittel der Selbstbestimmung. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, was es mit den Pflegegraden auf sich hat – denn ohne Pflegegrad gibt’s auch kein Pflegegeld.
Verständnis der Pflegegrade: Der Schlüssel zum Anspruch auf Pflegegeld
Ob jemand Anspruch auf Pflegegeld hat und wie hoch die monatliche Unterstützung ausfällt, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Sie reichen von leichten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu besonders schweren Einschränkungen (Pflegegrad 5). Der jeweilige Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MDK) ermittelt – dabei spielen Faktoren wie Mobilität, Orientierung, Selbstversorgung und psychisches Befinden eine Rolle. Auch wer an Demenz leidet oder kognitive Einschränkungen hat, wird berücksichtigt.
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Pflegegrad 3 bedeutet bereits einen höheren Bedarf an Unterstützung, Pflegegrad 4 einen noch intensiveren. Die Einstufung soll möglichst genau abbilden, wie viel Hilfe im Alltag notwendig ist – unabhängig davon, ob ein Mensch körperlich eingeschränkt ist, Unterstützung bei der Strukturierung des Tages braucht oder auf regelmäßige Betreuung angewiesen ist.
Pflegegrade und Pflegegeld in Deutschland
| Pflegegrad | Voraussetzungen | Höhe des Pflegegeldes (pro Monat) |
|---|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Kein Pflegegeld, nur Sachleistungen |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 347 Euro |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 599 Euro |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 800 Euro |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 990 Euro |
Tipp: Auch wenn Pflegegrad 1 kein Pflegegeld bringt, gibt es dafür andere Unterstützungsangebote, z. B. Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder den Entlastungsbetrag. Möchten Sie wissen, wie sich Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Pflegegeld mit einer 24-Stunden-Pflege kombinieren lassen? Wir rechnen das für Ihren konkreten Fall durch.
Zuhause gepflegt – und finanziell unterstützt
Pflegegeld wird nur dann gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause betreut wird. Entscheidend ist also nicht nur der Pflegegrad, sondern auch die Art der Versorgung. Wer im eigenen Zuhause – oder dem einer nahestehenden Person – gepflegt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Form der Unterstützung ist für viele Familien eine wichtige Hilfe im Alltag.
Das Pflegegeld richtet sich an Menschen, die keine oder nur teilweise Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Es ist ausdrücklich dafür gedacht, die Pflege im häuslichen Umfeld zu stärken. Gezahlt wird es von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person.
Kombinationspflege: flexibel, aber gut geplant
Viele Menschen entscheiden sich für die sogenannte Kombinationspflege: Ein Teil der Versorgung erfolgt durch Angehörige, der andere durch einen ambulanten Pflegedienst. In solchen Fällen wird das Pflegegeld anteilig gezahlt – abhängig davon, wie stark die Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse berechnet die Anteile und informiert über die genaue Aufteilung. Wichtig: Auch wer Tages- oder Nachtpflege nutzt, verliert den Anspruch auf Pflegegeld nicht.
Warum gute Beratung so wichtig ist
Pflegegeld zu erhalten, ist kein automatischer Prozess – es braucht Wissen, Überblick und oft Unterstützung. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fühlen sich zu Beginn überfordert: Welche Leistungen stehen uns zu? Wie wird der Pflegegrad festgestellt? Was übernimmt die Pflegekasse?
Hier kommen Beratungsstellen ins Spiel. Sie helfen, Ansprüche zu klären, bei der Antragstellung zu unterstützen und passende Leistungen zu finden. Ihre Erfahrung kann dabei helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Pflege langfristig besser zu organisieren.
Diese Fragen klären Beratungsstellen häufig:
- Welcher Pflegegrad liegt vor – und wie kann ein höherer beantragt werden?
- Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?
- Wie funktioniert die Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld?
- Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Verhinderungspflege?
- Welche Entlastungen und Zusatzleistungen sind möglich?
Pflegegeld 2025: Beträge nach Pflegegrad
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Pflegegeldbeträge. Diese wurden im Rahmen der Pflegereform um 4,5 % erhöht, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell besser zu unterstützen.
Pflegegeld
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | - |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Besonderheit bei Pflegegrad 1
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sieht das System zwar kein direktes Pflegegeld vor, jedoch können sie von einem Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich profitieren. Dieser Betrag muss zweckgebunden für qualifizierte Pflegeleistungen eingesetzt werden und zielt darauf ab, die häusliche Pflege zu ergänzen und zu unterstützen.
Voraussetzungen für Pflegegeld
Das Pflegegeld bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine gewisse Flexibilität in der Verwendung der Mittel, mit dem Ziel, die Pflege zu Hause so angenehm und effektiv wie möglich zu gestalten. Es kann beispielsweise für die Bezahlung von Pflegehilfsmitteln, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen verwendet werden.
Damit Pflegegeld gezahlt wird, müssen bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Diese Vorgaben sorgen dafür, dass die Leistung gezielt bei den Menschen ankommt, die auf Unterstützung angewiesen sind – sowohl finanziell als auch im Pflegealltag.
Die drei Grundvoraussetzungen auf einen Blick:
- Pflegeversicherung: Die pflegebedürftige Person muss gesetzlich oder privat pflegeversichert sein.
- Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 2 muss vorliegen. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber einen monatlichen Entlastungsbetrag.
- Häusliche Pflege: Die Betreuung muss zu Hause erfolgen – durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen. Entscheidend ist, dass kein Pflegedienst als Hauptversorger tätig ist.
Je nach Pflegegrad fallen zusätzliche Anforderungen an, wie etwa regelmäßige Beratungsbesuche, die verpflichtend sind, um die Qualität der Pflege zu sichern.
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI):
- Pflegegrad 2 und 3: Ein Beratungsbesuch pro Halbjahr ist verpflichtend.
- Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate ist ein Besuch nötig.
- Pflegegrad 1: Auf Wunsch möglich, aber nicht verpflichtend.
Wird ein vorgeschriebener Beratungstermin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Meist erfolgt vorab eine schriftliche Erinnerung – eine vollständige Streichung ist selten, wenn rechtzeitig reagiert wird.
Gut zu wissen: Flexible Wohnsituation möglich
Die Pflege muss nicht zwangsläufig im eigenen Haushalt der pflegebedürftigen Person stattfinden. Auch ein gemeinsames Zuhause mit Angehörigen, betreutes Wohnen oder andere Wohnformen zählen, sofern keine vollstationäre Einrichtung vorliegt. Ihre Pflege findet zu Hause statt und wird umfangreicher? Wir prüfen mit Ihnen, ob 24-Stunden-Pflege zu Ihrer Wohnsituation passt – und wie sie mit Pflegegeld optimal genutzt wird.
Ihre 24-Stunden-Pflege zu Hause
Suchen Sie eine vertrauensvolle 24-Stunden-Pflegekraft? Wir helfen Ihnen, die passende Betreuung für Ihre Angehörigen zu finden – individuell, liebevoll und kompetent. Entdecken Sie die Vorteile einer Betreuung in den eigenen vier Wänden – sicher, geborgen und ganz nach Ihren Wünschen.
Jetzt Pflegekraft findenPflegegeld beantragen: Schritt für Schritt zur finanziellen Unterstützung
Pflegegeld wird nicht automatisch gezahlt – es muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte möglichst frühzeitig handeln, denn die Leistung wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Eine rückwirkende Auszahlung ist nur möglich, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Wer darf den Antrag stellen?
Grundsätzlich kann jede pflegebedürftige Person selbst den Antrag auf Pflegegeld einreichen. Ist dies nicht möglich, etwa aus gesundheitlichen Gründen, kann auch eine bevollmächtigte Vertrauensperson oder ein gesetzlicher Vertreter tätig werden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag geht an die Pflegekasse – diese ist meist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Einige Kassen bieten dafür Online-Formulare oder telefonische Beratung an. Auch schriftliche Anträge per Post sind möglich.
So läuft die Antragstellung ab:
- Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Erste Infos einholen, ggf. Formulare anfordern oder online nutzen.
- Pflegegrad beantragen: Parallel zur Antragstellung wird ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere anerkannte Stellen veranlasst.
- Unterlagen einreichen: Je nach Kasse werden medizinische Dokumente, Nachweise über die häusliche Pflege oder Vollmachten benötigt.
- Begutachtung abwarten: Der MDK prüft, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.
- Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt schriftlich mit, ob Pflegegeld bewilligt wurde und ab wann gezahlt wird.
Wichtiger Hinweis zur Auszahlung
Die erste Zahlung erfolgt frühestens im Monat nach Antragstellung – unabhängig davon, wann das Gutachten erstellt wird. Wer den Antrag also früh im Monat stellt, vermeidet finanzielle Lücken.
Vorteile der Einstufung in einen Pflegegrad
Die Einstufung in einen der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 ist der Schlüssel zu vielen Leistungen der Pflegeversicherung. Sie entscheidet nicht nur über die Höhe des Pflegegeldes, sondern auch über weitere Unterstützungsangebote, auf die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch haben.
Das bringt ein anerkannter Pflegegrad konkret:
- Pflegegeld oder Sachleistungen, je nach gewählter Versorgungsform
- Zugang zu Entlastungsbeträgen (z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuung)
- Anspruch auf Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege
- Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige
- Finanzierung von Pflegehilfsmitteln und Anpassungen im Wohnraum
- Regelmäßige Pflegeberatung zur Sicherung der Pflegequalität
Je höher der Pflegegrad, desto umfassender ist die Unterstützung. Für viele Angehörige bedeutet das auch: finanzielle Entlastung, mehr Planbarkeit und konkrete Hilfe im Alltag.
Auch psychische und kognitive Einschränkungen zählen
Pflegebedürftigkeit wird längst nicht mehr nur körperlich definiert. Wer z. B. an Demenz oder anderen geistigen Erkrankungen leidet, kann ebenfalls einen Pflegegrad erhalten. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist – unabhängig vom Alter.
Für Kinder gelten eigene Begutachtungsmaßstäbe
Auch Kinder mit einem erhöhten Pflegebedarf können eingestuft werden. Die Kriterien sind altersgerecht angepasst, orientieren sich aber ebenfalls an der Frage, inwieweit das Kind auf Unterstützung angewiesen ist.
Pflegegeld flexibel nutzen: Zusatzregelungen, die Sie kennen sollten
Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Leistungen kombiniert werden. Wer sich auskennt, kann finanzielle Vorteile ausschöpfen – etwa bei geteilten Pflegeformen, Auslandsaufenthalten oder besonderen Belastungssituationen.
Pflegegeld + Pflegesachleistungen: die Kombinationspflege
Viele Pflegebedürftige setzen auf eine Mischform: Sie lassen sich teils von Angehörigen, teils von einem Pflegedienst unterstützen. In diesem Fall spricht man von Kombinationspflege. Kombinationsleistung in der Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies geschieht nach § 38 SGB XI und bietet Flexibilität, um die Pflege an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.Definition: Kombinationsleistung
Wichtig dabei:
- Das Pflegegeld wird anteilig gezahlt – je nachdem, wie viel des monatlichen Sachleistungsbudgets in Anspruch genommen wird.
- Die Pflegekasse berechnet automatisch, wie hoch das verbleibende Pflegegeld ist.
- Auch bei dieser Form bleibt ein gewisser Grad an Flexibilität für die häusliche Pflege erhalten.
Pflegehilfsmittel: monatlich 42 Euro zusätzlich
Unabhängig vom Pflegegeld steht Pflegebedürftigen ein monatlicher Betrag von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu – zum Beispiel:
- Desinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
Diese Leistung ist nicht abhängig vom Pflegegrad und kann unkompliziert bei der Pflegekasse beantragt werden.
Pflegegeld für Angehörige
Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person selbst ausgezahlt. Diese kann es jedoch nutzen, um Angehörige oder enge Freunde finanziell zu entlasten, wenn sie sich regelmäßig um die Pflege kümmern. Für viele Pflegende ist diese Anerkennung eine wichtige Unterstützung im Alltag.
Darüber hinaus gibt es bei kurzfristigen Pflegesituationen die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen – eine Lohnersatzleistung, die Angehörigen finanzielle Sicherheit bietet, wenn sie kurzfristig Pflege organisieren müssen. Wer dauerhaft in die häusliche Pflege eingebunden ist und mindestens Pflegegrad 2 betreut, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar davon profitieren, dass die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt. So lässt sich vermeiden, dass die Pflegetätigkeit zu Lücken in der Altersvorsorge führt – dazu später mehr.
Auszahlung Pflegegeld: Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Regelmäßige Zahlung im Voraus: Das Pflegegeld wird in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus auf das jeweilige Konto überwiesen. Das schafft Planungssicherheit und ermöglicht die laufende Deckung der Pflegekosten.
- Erste Auszahlung ab Antragstellung: Eine Auszahlung erfolgt nicht rückwirkend für Vormonate, sondern frühestens im Monat der Antragstellung – daher ist ein früher Antrag besonders wichtig.
- Anteilige Zahlung im ersten Monat: Wird der Antrag nach Monatsbeginn gestellt, wird das Pflegegeld für den ersten Monat anteilig berechnet. Die Pflegekassen rechnen dabei mit einem pauschalen 30-Tage-Monat.
- Rückwirkende Zahlung bei Pflegegrad-Erstfeststellung: Bei einer erstmaligen Einstufung ab Pflegegrad 2 erfolgt die Zahlung rückwirkend ab Antragsdatum, auch wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst verzögert wird.
- Verzögerungen möglich: Wenn Unterlagen fehlen oder Fristen nicht eingehalten wurden, kann sich die Auszahlung verzögern. Auch technische Gründe bei der Pflegekasse sind möglich.
- Kürzungen bei Beratungsversäumnissen: Werden verpflichtende Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden. Die Pflegekassen informieren jedoch in der Regel vorab und ermöglichen eine Nachbesserung. Sie möchten die neuen Pflegegeldbeträge 2025 bestmöglich mit einer 24-Stunden-Pflege verknüpfen? Wir berechnen Ihren voraussichtlichen Eigenanteil transparent und nachvollziehbar.
Individuelle Betreuungslösung für Ihr Zuhause
Jede Situation ist einzigartig – wir helfen Ihnen, die passende Betreuungslösung zu finden. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg zur optimalen Pflegekraft. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.
Kostenlose Beratung sichern
Pflegegeld im Ausnahmefall: Was passiert bei Krankenhaus, Reha oder Urlaub?
Manchmal läuft nicht alles nach Plan – ein Krankenhausaufenthalt steht an oder vielleicht möchten Sie mit Ihrem Angehörigen ein paar Wochen ins Ausland. In solchen Fällen fragen sich viele: „Was passiert eigentlich mit dem Pflegegeld?“ Keine Sorge – die Pflegeversicherung ist auf solche Situationen vorbereitet. Es gibt klare Regeln, was wann gezahlt wird.
Pflegegeld bei Krankenhaus oder Reha
Wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung ist, ruht das Pflegegeld ab dem ersten Tag, wenn der Aufenthalt länger als vier Wochen dauert.
- Bis zu vier Wochen: Das Pflegegeld wird ganz normal weitergezahlt
- Ab dem 29. Tag: Das Pflegegeld wird gestoppt
- Nach der Entlassung: Die Zahlung läuft sofort wieder an
Tipp: Es lohnt sich, der Pflegekasse solche Aufenthalte unverzüglich mitzuteilen – so vermeiden Sie Rückforderungen.
Pflegegeld bei Auslandsaufenthalt
Auch ein Urlaub im Ausland ist grundsätzlich möglich – das Pflegegeld kann sogar für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ins Ausland mitgenommen werden (gilt für EU-Länder und einige weitere Staaten).
Wichtig ist, dass:
- der Auslandsaufenthalt der Pflegekasse vorher gemeldet wird.
- die Pflege weiterhin im bisherigen Umfang sichergestellt ist.
- ggf. ein Nachweis oder eine Erklärung erbracht wird.
Wenn Sie länger als sechs Wochen verreisen oder in ein Land außerhalb der EU ziehen, erlischt der Anspruch auf Pflegegeld – außer in ganz bestimmten Einzelfällen.
Gut zu wissen: Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Reise bedeutet nicht automatisch, dass Sie auf Pflegegeld verzichten müssen – aber Sie sollten die Fristen kennen und alle Veränderungen der Pflegekasse mitteilen.
Pflegegeld, Steuer und Rente: Keine Steuerpflicht für das Pflegegeld
Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die weder bei der pflegebedürftigen Person noch bei den pflegenden Angehörigen zu einer Steuerpflicht führt – zumindest dann, wenn die Pflege im familiären oder ehrenamtlichen Rahmen erfolgt. Weder als Einkommen noch als Hinzuverdienst zur Rente wird das Pflegegeld gewertet.
Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn fremde Dritte gegen Bezahlung pflegen, ohne eine persönliche Bindung zum Pflegebedürftigen – kann das Pflegegeld als steuerpflichtiges Einkommen gelten.
Gut zu wissen: Zusätzlich zum Pflegegeld lassen sich bestimmte Pflegekosten steuerlich geltend machen – etwa haushaltsnahe Dienstleistungen, Umbauten in der Wohnung oder medizinische Hilfsmittel. Angehörige können darüber hinaus den Pflegepauschbetrag nutzen. Dieser ermöglicht es, ohne Einzelnachweise einen festen Betrag steuerlich abzusetzen, wenn eine pflegebedürftige Person im privaten Umfeld betreut wird. Das kann sich besonders lohnen, wenn keine Pflegekasse-Rente gezahlt wird oder die Pflegesituation nicht anderweitig finanziell abgefedert ist.
Rentenansprüche für pflegende Angehörige
Wer regelmäßig und intensiv pflegt, muss nicht befürchten, in der eigenen Altersvorsorge benachteiligt zu werden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige – vorausgesetzt, die Pflege erfolgt mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage, und es besteht kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nebenher. Die Pflegezeit wird in diesem Fall rentenrechtlich anerkannt.
Kürzung des Pflegegeldes: Wann Leistungen reduziert werden können
Pflegegeld kann nicht nur gewährt, sondern unter bestimmten Umständen auch gekürzt oder vorübergehend eingestellt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die häusliche Pflege unterbrochen wird oder gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen nicht eingehalten werden.
Stationäre Aufenthalte und Pflegeunterbrechungen
Wird eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung betreut, bleibt das Pflegegeld für bis zu vier Wochen bestehen. Danach wird die Zahlung ausgesetzt, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird. Auch bei einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld weitergezahlt – allerdings nur zur Hälfte und maximal für acht Wochen pro Jahr.
Wenn die Hauptpflegeperson krank ist oder eine Auszeit braucht, kann eine sogenannte Verhinderungspflege organisiert werden. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld ebenfalls zur Hälfte gezahlt, wobei der erste und letzte Tag der Ersatzpflege voll angerechnet werden. Das Pflegegeld bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine gewisse Flexibilität in der Verwendung der Mittel, mit dem Ziel, die Pflege zu Hause so angenehm und effektiv wie möglich zu gestalten. Es kann beispielsweise für die Bezahlung von Pflegehilfsmitteln, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen verwendet werden. Diese finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung und trägt dazu bei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern und den Pflegealltag zu erleichtern.
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Land sowie in der Schweiz bleibt das Pflegegeld bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr erhalten. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege in dieser Zeit weiterhin sichergestellt ist.
Beratungsversäumnisse
Pflegebedürftige mit Pflegegeldbezug müssen regelmäßig an Beratungen teilnehmen. Werden diese Pflichttermine nach § 37.3 SGB XI versäumt, kann die Pflegekasse die Zahlung kürzen oder aussetzen. In der Regel erfolgt vorher eine schriftliche Erinnerung – Nachholtermine sind meist möglich.
Fazit: Pflegegeld richtig nutzen – mit Wissen und Weitblick
Pflegegeld ist ein wichtiges Element, um Pflege zu Hause überhaupt erst möglich zu machen. Es ist oft der Schlüssel zu finanzieller Entlastung, praktischer Hilfe und mehr Selbstbestimmung im Pflegealltag. Wenn Sie die Voraussetzungen kennen, den Antrag gut vorbereiten und Ihre Rechte nutzen, können Sie viel für sich und Ihre Familie herausholen.
Ob Sie Angehörige pflegen oder selbst Unterstützung brauchen: Das Pflegegeld gibt Ihnen die Freiheit, die Pflege so zu gestalten, wie sie am besten in Ihr Leben passt – flexibel, vertraut und menschlich. Dabei stehen Ihnen viele weitere Leistungen zur Seite: vom Entlastungsbetrag über Pflegehilfsmittel bis hin zu Rentenvorteilen.







