Pflegegrad berechnen: Alles zur MDK-Berechnung und Umstellung
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen 1-3 durch die neuen Pflegegrade 1-5 ersetzt. Seitdem kommt das neue Begutachtungsassessment (NBA) zur Einstufung zum Einsatz. Diese Umstellung zielt darauf ab, die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen von Pflegebedürftigen genauer zu berücksichtigen. Doch wie erfolgt eigentlich die Berechnung eines konkreten Pflegegrades? Dieser Artikel widmet sich genau diesem Thema und zeigt auf, welche Voraussetzungen zu beachten sind, um den Pflegegrad zu ermitteln.
Warum ist die Berechnung der Pflegegrade so entscheidend? Wie genau erfolgt die Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)? Des Weiteren haben sich durch die Umstellung auf die Pflegegrade Veränderungen bei der Berechnung ergeben, die es zu berücksichtigen gilt. Neben der Grundlage zur Berechnung des Pflegegrades thematisiert dieser Artikel auch, wie bei verändertem Zustand des Pflegebedürftigen eine Neuberechnung des Pflegegrades erfolgt. Lassen Sie uns beginnen, einen detaillierten Einblick in die Berechnung der Pflegegrade zu gewinnen.
Warum werden die Pflegegrade berechnet?
Die Berechnung der Pflegegrade erfolgt anhand verschiedener Kriterien, wie beispielsweise Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie selbständiger Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Hierdurch wird eine differenziertere Betrachtung der Bedürfnisse und Einschränkungen der Pflegebedürftigen ermöglicht.
Pflegebedürftige in Deutschland nach Pflegegrad 2021
Die Pflegegrade sind nicht nur ein Indikator für den Betreuungsaufwand, sondern haben auch Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung. Anhand der Berechnung des Pflegegrades wird die finanzielle Leistung, die für die Pflege zu Hause gewährt wird, eingestuft. Je höher der Pflegegrad ist, umso höher fallen das Pflegegeld beziehungsweise die Pflegesachleistungen aus, die zur Verfügung gestellt werden. Pflegegeld dient dabei als finanzielle Unterstützung, insbesondere für die häusliche Pflege. Hinzukommend kann eine individuelle Beratung in Anspruch genommen werden, um die Pflegesituation zu verbessern und entsprechende Unterstützung zu erhalten. Dabei kann die Familienpflegezeit, die finanzielle Förderung von Umbaumaßnahmen oder weitere Entlastungsleistungen in Betracht gezogen werden.
Die Berücksichtigung und Bewertung der Pflegegrade sind somit zentral für die angemessene Bereitstellung von Pflegeleistungen und finanziellen Unterstützungen. Durch das Pflegegeld werden Sie und Ihre Familie unter anderem unterstützt, wenn Ihr Angehöriger zu Hause in seiner vertrauten Umgebung bleiben möchte. Eine umfassende Betreuung und Pflege, insbesondere bei geringen Einschränkungen, ist somit mit Unterstützung meist realisierbar und ermöglicht zudem eine größere Selbstbestimmung und individuellere Unterstützung. Dies trägt maßgeblich zur Steigerung der Lebensqualität pflegebedürftiger Personen und deren Angehörigen bei.
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Berechnung der Pflegegrade durch den MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei Privatversicherten der Medizinische Dienst MEDICPROOF ist dafür zuständig, die Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Hierbei beurteilt ein Gutachter den Grad der Einschränkung und kalkuliert daraus den zugeteilten Pflegegrad. Auch Änderungen im Pflegebedarf werden vom Gutachter festgestellt. Wichtig ist, dass nach Antrag auf Höherstufung zunächst ein Termin für die Begutachtung vereinbart wird. Unangekündigte Begutachtungen finden in Deutschland nicht statt. Angehörige können gerne bei der Begutachtung anwesend sein, insbesondere wenn die zu begutachtende Person nervös oder mental eingeschränkt ist. Während der Begutachtung werden sechs Bereiche beurteilt:
- Mobilität
- Selbstversorgung (Essen, Hygiene, Ankleiden)
- Psychische Problemlagen (z.B. Angststörungen oder Aggressionen)
- Orientierung in Zeit und Raum sowie die Fähigkeit zur Verständigung
- Umgang mit Krankheit und Therapien
- Alltagsleben und soziale Kontakte
Punkte werden anhand dieser Kriterien vergeben, um den Pflegebedarf zu bewerten. Die Ergebnisse der Begutachtung werden von der Pflegekasse mitgeteilt. Im Anschluss daran erhalten Sie rückwirkend seit Antragsstellung die Ihnen zustehenden Leistungen basierend auf der Einstufung.
Pflegegrade und Pflegegeld in Deutschland
Pflegegrad | Voraussetzungen | Höhe des Pflegegeldes (pro Monat) |
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Kein Pflegegeld, nur Sachleistungen |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 332 Euro |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 573 Euro |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 764 Euro |
5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 946 Euro |
Umstellung der Berechnung von Pflegegraden
Der Pflegegrad wird automatisch in den entsprechenden Pflegegrad eingestuft, wenn jemand bereits eingestuft wurde. Dies übernimmt die entsprechende Kasse und informiert auch Ihre Angehörigen darüber. Eine erneute Begutachtung ist in diesem Fall nicht notwendig. Menschen, die an Demenz erkrankt sind, sollten jedoch erwägen, eine erneute Berechnung des Pflegegrades durch den MDK vornehmen zu lassen. Dies kann sich lohnen, da Demenzerkrankte in den Pflegestufen bisher weniger berücksichtigt wurden und sie nun unter Umständen Anspruch auf mehr Unterstützung haben.
Des Weiteren kann eine Begutachtung sinnvoll sein, wenn Ihre Angehörigen bisher keine Leistungen erhalten haben, jedoch geringfügig eingeschränkt sind, sodass sie in den Pflegegrad 1 eingeordnet werden könnten. Gleiches gilt für Patienten, deren Antrag aufgrund von bisher zu geringem Bedarf abgelehnt wurde.
Insgesamt ist es wichtig, die Möglichkeit einer erneuten Begutachtung und Neuberechnung des Pflegegrades in Betracht zu ziehen, um sicherzustellen, dass die tatsächlichen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
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Pflegegrad bei verändertem Zustand berechnen
Es ist wichtig, regelmäßig den Zustand und die Pflegebedürftigkeit Ihrer Angehörigen zu überprüfen. Sollte sich dieser drastisch verändern, ist eine erneute Berechnung des Pflegegrades erforderlich, damit dieser angepasst werden kann. Eine Antragstellung für die erneute Begutachtung ist notwendig, um die Veränderungen im Pflegebedarf zu berücksichtigen.
Die Frage, ob eine erneute Begutachtung sinnvoll ist, kann bei einer häuslichen Pflegesituation in Absprache mit dem Hausarzt oder der Pflegeunterstützung geklärt werden. Diese Fachkräfte verfügen über die nötige Erfahrung und können üblicherweise gut beurteilen, ob die Veränderungen im Zustand gravierend genug sind, um eine Anpassung des Pflegegrades zu rechtfertigen. Hierbei sollten nicht nur körperliche Veränderungen, sondern auch geistige und psychische Aspekte berücksichtigt werden.
Nach Erteilung des neuen Pflegegrades haben Sie Anspruch auf entsprechend angepasstes Pflegegeld. Dieses kann beispielsweise für zusätzliche Unterstützungsleistungen wie die 24-Stunden-Pflege genutzt werden. Es ist ratsam, sich bei Veränderungen im Pflegebedarf frühzeitig über die möglichen Anpassungen zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.