Pflegekosten steuerlich absetzen: So nutzen Sie die Steuervorteile optimal

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Das deutsche Steuersystem bietet Möglichkeiten, die finanzielle Last des Pflegebedürftigen oder des pflegenden Angehörigen zu reduzieren. Während pflegende Angehörige einen Pflegepauschbetrag oder Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen können, haben Pflegebedürftige mehrere Alternativen, die Steuerlast in der Steuererklärung zu senken.

Im Rahmen der Steuererklärung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gibt es diverse Möglichkeiten, um finanzielle Entlastungen zu erzielen. Neben dem Pflegepauschbetrag und der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für Angehörige können auch die Kosten für häusliche Pflege, Pflegeheime, medizinische Betreuung und diverse weitere Ausgaben steuerlich abgesetzt werden. Um diese Steuervorteile optimal zu nutzen, ist es wichtig, die geltenden Regelungen genau zu kennen und zu verstehen.

Die Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Situation stehen und dass alle Nachweise und Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Darüber hinaus kann auch die Berücksichtigung von zumutbaren Belastungsgrenzen einen Einfluss auf die steuerliche Entlastung haben.

Es ist ratsam, sich gezielt über die steuerlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Pflegekosten zu informieren und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen, um keine potenziellen Steuervorteile ungenutzt zu lassen. Die Kenntnis der steuerlichen Regelungen und die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Optionen können dabei helfen, die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit Pflegekosten zu reduzieren.


Pflegekosten und Steuererklärung: Welche Kosten Sie absetzen können

Pflegebedürftigkeit führt oft zu zusätzlichen finanziellen Belastungen. Glücklicherweise ermöglicht das deutsche Steuerrecht die Berücksichtigung verschiedener Pflegekosten, um die Steuerlast zu minimieren. Im Folgenden erfahren Sie, welche Ausgaben Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können und wie Sie dadurch Ihre Steuerabgaben reduzieren.

Einbindung haushaltsnaher Dienste zur Steuerersparnis
Eine signifikante Entlastung bieten haushaltsnahe Dienstleistungen. Engagieren Sie als Privatperson Dienstleister für Tätigkeiten, die direkt in Ihrem Zuhause anfallen, wie Reinigungsaufgaben oder die Essenszubereitung, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Selbst die Ausgaben für speziellere Services wie einen Hausnotruf oder einen Gassigehservice für Ihren Hund fallen darunter.

Abzug außergewöhnlicher Belastungen
Pflegekosten, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen, lassen sich als außergewöhnliche Belastungen deklarieren. Für Pflegebedürftige mit einem Schwerbehindertenausweis besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Pauschbetrag anzugeben, was die Steuerlast weiter senken kann.

Modernisierungsarbeiten steuerlich effektiv nutzen
Änderungen in der Wohnung, die eine alters- oder behindertengerechte Anpassung darstellen, bieten weiteres Einsparpotenzial. Die hierfür anfallenden Handwerkerkosten sind in der Steuererklärung absetzbar, vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt unbar und Belege werden mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt.

Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungskosten
Nicht zuletzt sind Ausgaben für professionelle Pflege- und Betreuungsdienste, etwa durch eine 24-Stunden-Betreuung oder Pflegepersonal aus dem Ausland, nach Abzug von Leistungen der Pflegeversicherung steuerlich absetzbar. Dies betrifft sowohl angestellte Pflegekräfte als auch Kosten für ambulante Pflegedienste.

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Einbindung haushaltsnaher Dienste zur Steuerersparnis

Ein beträchtlicher Anteil der Kosten, die bei der Betreuung und Unterstützung von Pflegebedürftigen entstehen, lässt sich nicht direkt durch herkömmliche steuerliche Absetzungen mindern, da sie aus alltäglichen Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Notrufsystemen resultieren. Diese Ausgaben können jedoch als haushaltsnahe Dienstleistungen deklariert werden, wodurch sie steuerlich absetzbar sind und somit zur Rückgewinnung eines Teils dieser Kosten beitragen.

Unkomplizierte Voraussetzungen für steuerliche Entlastungen

Die Kriterien, um Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen, sind einfach gehalten und gelten für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen. Es ist irrelevant, ob die Inanspruchnahme der Leistungen aufgrund eines Pflegegrades, einer Erkrankung oder einfach aufgrund des Alters erfolgt. Es ermöglicht eine direkte Entlastung von bis zu 20 Prozent der angefallenen Kosten, mit einem maximalen Vorteil von bis zu 4000 Euro jährlich.

Integration von Minijobbern in die Steuererleichterung

Auch die Bezahlung von persönlichen Helfern auf Minijob-Basis kann steuerlich geltend gemacht werden, hier allerdings bis zu einem Limit von 510 Euro, basierend auf Kosten von 2.550 Euro. Diese Regelung unterstreicht die Flexibilität und den finanziellen Anreiz, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Wichtige Hinweise für maximale Steuervorteile

Bevor man haushaltsnahe Dienstleistungen beansprucht, sollte man sich über die steuerlichen Konsequenzen informieren, um alle möglichen Vorteile voll auszuschöpfen. Die sorgfältige Aufbewahrung von Rechnungen und Belegen ist essenziell für den Nachweis der Ausgaben gegenüber dem Finanzamt.

Darüber hinaus sind nicht alle Dienstleistungen steuerlich begünstigt. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Kriterien zu kennen, die für die Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistung erfüllt sein müssen. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Konsultation eines Steuerberaters oder der Finanzbehörden, um die eigenen Steuervorteile zu maximieren.

Die Einbeziehung von Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung kann eine wesentliche Entlastung darstellen. Durch die akribische Dokumentation der beanspruchten Services und gegebenenfalls den Rat von Fachleuten lässt sich das Potenzial steuerlicher Erleichterungen optimal nutzen und somit die finanzielle Last, die mit der Pflege einhergeht, verringern.

Haushaltsnahe Diensleistungen

Für die steuerliche Geltendmachung von Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen ist es erforderlich, dass es sich um Kosten für Ihre eigene Pflege und Versorgung im eigenen Haushalt handelt. Ausgaben, die im Zuge der Unterstützung anderer Personen entstehen, selbst wenn es sich dabei um Familienmitglieder handelt, können unter dieser Kategorie nicht abgesetzt werden. Es empfiehlt sich zu überprüfen, ob solche Kosten gegebenenfalls als Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung angegeben werden können.

 


Abzug außergewöhnlicher Belastungen

Das deutsche Steuerrecht ermöglicht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, bestimmte Pflegekosten gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Diese Regelung bietet eine wesentliche steuerliche Entlastung für unvermeidbare Ausgaben, die über die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten hinausgehen. Um diese Vorteile voll auszuschöpfen, ist es wichtig, die zugrundeliegenden Bedingungen und Prozesse zu verstehen.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen umfassen Kosten, die zwangsläufig entstehen und signifikant höher sind als jene, die von der Allgemeinheit mit vergleichbaren Einkommens- und Lebensverhältnissen getragen werden. Im Kontext der Pflege können viele damit verbundene Ausgaben unter diese Kategorie fallen, was eine finanzielle Erleichterung für Pflegebedürftige und ihre Familien bedeutet.

Abzugsfähige Kosten versus Erstattungen

Um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können, müssen sie von Ihnen persönlich getragen worden sein. Jegliche Erstattungen durch Kranken- oder Pflegekassen, Zusatzversicherungen oder andere Institutionen reduzieren den Betrag, der als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann. Nicht abzugsfähig sind demnach:

  • Pflegegelder
  • Erstattungen für Hilfsmittel und Medikamente
  • Beihilfen
  • Einkünfte oder Bezüge der gepflegten Person
  • Ersparnisse durch die Auflösung einer privaten Wohnsituation
  • Erbschaften von verstorbenen Pflegepersonen

Voraussetzungen für die Anerkennung von Pflegekosten

Um Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

Anerkannte Pflegebedürftigkeit: Die Pflege muss einer Person zugutekommen, die offiziell als pflegebedürftig anerkannt ist.
Anerkannte Krankheit: Kosten, die aufgrund einer medizinisch diagnostizierten Krankheit anfallen, können ebenfalls unter außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.

Praktische Schritte zur Optimierung Ihrer Steuererleichterungen

Dokumentation: Halten Sie alle Ausgaben und etwaige Erstattungen akribisch fest. Dies umfasst Rechnungen, Quittungen und Nachweise über Eigen- sowie Fremdleistungen.

Berechnung des zumutbaren Eigenanteils: Nutzen Sie die bereits vorgestellte Tabelle, um Ihren individuellen Eigenanteil zu ermitteln. Diese Berechnung hilft Ihnen zu verstehen, welcher Betrag Ihnen letztendlich steuerlich angerechnet werden kann.

Fachliche Beratung: Ziehen Sie in Betracht, einen Steuerberater hinzuzuziehen, besonders wenn Ihre Situation komplex ist. Professionelle Unterstützung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile maximal zu nutzen.

Der zumutbare Eigenanteil: Ein Schlüsselelement

Ein zentraler Aspekt bei der Absetzung außergewöhnlicher Belastungen ist der zumutbare Eigenanteil. Dieser stellt den Teil der Kosten dar, den Sie selbst zu tragen haben, bevor Sie den Rest als außergewöhnliche Belastung geltend machen können. Der Eigenanteil hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab und wird von den gesamten außergewöhnlichen Belastungen abgezogen.

Zumutbarer Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen

Gesamteinkommen (€) Alleinstehende Verheiratete/Eingetragene Lebenspartnerschaften
Bis zu 15.340 5% 4%
15.341 – 51.130 6% 5%
Über 51.130 7% 6%

Indem Sie diese Richtlinien befolgen und die Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen sorgfältig prüfen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Pflegekosten korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dies führt nicht nur zu einer potenziellen Steuererleichterung, sondern auch zu einer spürbaren finanziellen Entlastung im Kontext der Pflegebedürftigkeit.

Handwerkerkosten für barrierefreie Umbauten

Die Inanspruchnahme steuerlicher Absetzbarkeiten für Handwerkerkosten stellt eine relevante Möglichkeit dar, um finanzielle Belastungen im Rahmen der Pflege zu reduzieren. Alle Steuerpflichtigen in Deutschland können 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich, von ihrer Steuerschuld abziehen. Es ist dabei essenziell, dass Material- und Gerätekosten ausgenommen sind und Zahlungen ausschließlich per Überweisung erfolgen, um die Anerkennung durch das Finanzamt zu gewährleisten.

Fokus auf Barrierefreiheit und Wohnraumanpassung

Im Zuge der Pflege werden Modernisierungsarbeiten besonders dann bedeutsam, wenn sie zur Erhöhung der Barrierefreiheit beitragen. Maßnahmen wie der Umbau eines Badezimmers zu einem barrierefreien Bad, der Einbau von Rollstuhlrampen oder die Installation eines Treppenlifts können entscheidend zur Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen und zur Erleichterung des Pflegealltags beitragen.

Abwägung zwischen Handwerkerkosten und außergewöhnlichen Belastungen

Es gilt zu bedenken, dass Umbauten, die aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erforderlich sind, häufig auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Diese Option kann vorteilhafter sein, da sie potenziell einen größeren Teil der entstandenen Kosten abdeckt. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls die Konsultation eines Steuerberaters sind empfehlenswert, um die optimale steuerliche Entlastung zu realisieren.

Der Weg zur finanziellen Entlastung

Die Nutzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerkosten bietet eine wertvolle Chance, um finanzielle Unterstützung im Pflegekontext zu erhalten. Neben dem direkten Steuervorteil durch Handwerkerleistungen existieren weitere Möglichkeiten zur steuerlichen Erleichterung, die je nach individueller Situation signifikante Vorteile bieten können.


Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungskosten

Ein zentraler Aspekt, der bei der finanziellen Planung im Rahmen der Pflege nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die Möglichkeit, Kosten für professionelle Pflege- und Betreuungsdienste steuerlich geltend zu machen. Dies umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, von der Rund-um-die-Uhr-Betreuung bis hin zu Unterstützung durch Pflegepersonal aus dem Ausland. Der Schlüssel zur Nutzung dieser steuerlichen Erleichterung liegt in der Abzugsfähigkeit dieser Ausgaben von der Einkommensteuer, nachdem Zahlungen von der Pflegeversicherung berücksichtigt wurden.

Umfang der absetzbaren Pflegekosten

Die steuerliche Absetzbarkeit erstreckt sich auf eine Vielzahl von Pflege- und Betreuungsleistungen, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen signifikant zu verbessern. Zu den absetzbaren Kosten gehören nicht nur die Gehälter angestellter Pflegekräfte, sondern auch Ausgaben für ambulante Pflegedienste, die professionelle Unterstützung im Alltag der Betroffenen leisten.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können, ist es notwendig, dass die Kosten für die Pflege- und Betreuungsleistungen nachweislich getragen und nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt wurden. Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und den erhaltenen Versicherungsleistungen stellt den Betrag dar, der potenziell steuerlich geltend gemacht werden kann.

Praktische Tipps zur Maximierung der Steuervorteile

Belege sammeln: Eine akribische Sammlung aller Belege und Rechnungen ist unerlässlich, um die tatsächlich entstandenen Pflegekosten nachweisen zu können.
Abzugsfähigkeit prüfen: Es empfiehlt sich, die spezifischen Bedingungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Pflegekosten im Detail zu prüfen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um alle verfügbaren Steuervorteile zu nutzen.
Kommunikation mit der Pflegeversicherung: Ein klarer Überblick über die von der Pflegeversicherung übernommenen Leistungen hilft dabei, den absetzbaren Betrag korrekt zu ermitteln.
Die Inanspruchnahme steuerlicher Erleichterungen für Pflege- und Betreuungskosten bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Durch das strategische Absetzen dieser Kosten können Betroffene eine erhebliche Entlastung ihrer finanziellen Belastung erreichen, was wiederum die Bewältigung des Pflegealltags erleichtert und zur Aufrechterhaltung einer hohen Lebensqualität beiträgt.

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Pflegepauschbetrag: Steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige

Für Angehörige, die Pflegeaufgaben übernehmen, bietet das Steuerrecht in Deutschland eine wesentliche Unterstützung: den Pflegepauschbetrag. Dieser Betrag, festgelegt in § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG), ermöglicht es, die steuerliche Belastung zu mindern. Er kann innerhalb der Einkommensteuererklärung angegeben werden und steht sogar mehreren Angehörigen zu, die sich die Pflege teilen.

Höhe und Bedingungen des Pflegepauschbetrags

Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom Pflegegrad des Betreuten, wobei die Beträge je nach Grad variieren. Für Pflegegrad 3 beträgt der Pauschbetrag beispielsweise 600 Euro, für Pflegegrade 4 und 5 steigt er auf jeweils 1.100 Euro. Wichtig ist, dass der Pauschbetrag basierend auf dem höchsten im Jahr erreichten Pflegegrad berechnet wird und nicht anteilig zur Pflegedauer.

Pflegepauschalbetrag

Pflegegrad Pflegepauschbetrag
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 600 Euro
Pflegegrad 3 1.110 Euro
Pflegegrad 4 1.800 Euro
Pflegegrad 5 1.800 Euro

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Um den Pflegepauschbetrag geltend zu machen, müssen Angehörige direkt an der Pflege beteiligt sein und die pflegebedürftige Person in ihrer Steuererklärung namentlich aufführen. Die Unterstützung durch ambulante Dienste schmälert den Anspruch auf den Pauschbetrag nicht. Zusätzlich können Aufwendungen für ambulante Pflegedienste unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden.

Die Pflege muss im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder des pflegenden Angehörigen stattfinden. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Pflege unentgeltlich erfolgt, es sei denn, eventuelle Einnahmen werden vollständig für die Finanzierung weiterer Hilfsleistungen verwendet.

Zusätzliche steuerliche Hinweise

Sollten die tatsächlichen Pflegekosten den Pauschbetrag übersteigen, können diese zusätzlichen Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies bietet eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Entlastung.

Es ist essenziell, sich umfassend über die steuerlichen Optionen zu informieren oder fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Eine genaue Kenntnis der Regelungen kann maßgeblich dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch Pflegeaufgaben zu verringern.


Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale als Möglichkeit der steuerlichen Entlastung

Die Einführung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale im Jahr 2021 markiert eine signifikante Verbesserung für Menschen mit Behinderung, die ihre Pflegekosten steuerlich absetzen möchten. Diese Neuerung ermöglicht es, ohne den bisher erforderlichen detaillierten Nachweis für Fahrtkosten oder den Unterhalt eines eigenen PKWs, pauschale Beträge direkt von der Steuer abzusetzen.

Festlegung der Pauschalbeträge

Die Pauschale wird je nach dem Grad der Behinderung (GdB) und vorhandenen Merkzeichen gewährt:

Personen mit einem GdB von 70 und Merkzeichen G oder einem GdB von mindestens 80 qualifizieren sich für eine Pauschale von 900 Euro.
Inhaber der Merkzeichen aG, BI, TBI, oder H können sogar 4.500 Euro geltend machen.
Diese Regelung stellt eine wertvolle Unterstützung dar, indem sie finanzielle Erleichterungen für zusätzliche Kosten bietet, die im Rahmen der Pflege entstehen.

Erweiterung der steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten

Neben der spezifischen Fahrtkostenpauschale existieren generelle Tipps zur Erstattung von Fahrtkosten in der Pflege, die sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung zugutekommen. Der Ratgeber “Fahrtkostenerstattung bei Pflege eines Angehörigen” enthält hierzu essentielle Informationen und praktische Hinweise, die zur Reduzierung der steuerlichen Last beitragen.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Pflegekosten

Um Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen, müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein:

Eine offiziell anerkannte Pflegebedürftigkeit durch einen Pflegegrad oder das Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen “H” oder “Bl” ist erforderlich.
Kosten, die aufgrund einer Krankheit entstehen, können ebenfalls abgesetzt werden.
Ambulant gepflegte Personen oder Bewohner von Alten- bzw. Pflegeheimen, die gesonderte Rechnungen für Pflegeleistungen erhalten, profitieren ebenfalls von dieser Regelung.
Optimale Nutzung steuerlicher Vorteile
Die Anpassungen im Steuerrecht bezüglich der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale und der Absetzbarkeit von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen bieten wichtige Möglichkeiten, die finanziellen Herausforderungen im Pflegekontext zu mildern. Eine gezielte Informationssuche und die Konsultation von Fachexperten können dazu beitragen, sämtliche steuerlichen Vorteile effektiv zu nutzen und somit die finanzielle Last zu minimieren.


Altersentlastungsbetrag für die Pflegefinanzierung nutzen

Der Altersentlastungsbetrag stellt eine Steuererleichterung für Personen ab dem Alter von 64 Jahren dar. Ziel dieser Vergünstigung ist es, steuerpflichtige Einkünfte – abseits von Versorgungsbezügen, Pensionen und einigen spezifischen Ausnahmen – steuerlich zu entlasten. Obwohl dieser Betrag nicht direkt auf die Unterstützung pflegebedürftiger Personen ausgerichtet ist, kann er dennoch zur finanziellen Entlastung im Pflegekontext beitragen.

Relevanz für pflegebedürftige Senioren

Viele ältere pflegebedürftige Personen verfügen über keine Arbeitseinkünfte mehr, jedoch oft über andere Einkunftsarten wie Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Der Altersentlastungsbetrag wird basierend auf dem Geburtsdatum automatisch berechnet und in der Steuererklärung vermerkt.

Berechnung und Höhe des Betrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags variiert je nach dem Jahr, das auf den 64. Geburtstag folgt:

Für das Jahr 2019 liegt der Betrag bei 17,6 Prozent der Einkünfte, maximal jedoch 836 Euro.
Mit jedem darauffolgenden Jahr sinkt der Prozentsatz stetig, bis der Altersentlastungsbetrag 2040 vollständig ausläuft. So beträgt er beispielsweise im Jahr 2020 noch 16,0 Prozent bis zu einem Maximum von 760 Euro, und ab 2021 dann 15,2 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 720 Euro.
Personen, die im Jahr 2039 das 64. Lebensjahr erreichen, können demnach nicht mehr von dieser Vergünstigung profitieren.

Strategische Nutzung des Altersentlastungsbetrags

Die Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags in der steuerlichen Planung kann für ältere pflegebedürftige Personen eine willkommene finanzielle Entlastung darstellen. Eine frühzeitige Information über die geltenden Regelungen und die Einholung von professionellem Rat können maßgeblich dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu minimieren und die verfügbaren Ressourcen effektiv einzusetzen.