Die Einstufung in einen Pflegegrad bildet die Grundlage dafür, welche Leistungen der Pflegeversicherung ein pflegebedürftiger Mensch in Anspruch nehmen kann. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Umfang der individuellen Pflegebedürftigkeit widerspiegeln – von kleineren Alltagshilfen bis hin zu umfassender Unterstützung. Diese Seite gibt Ihnen den Überblick; für die konkreten Beträge und Leistungen Ihres Pflegegrads verlinken wir direkt zur passenden Detailseite.
Inhalt des Beitrags
Redaktion & Aktualität
Redaktion Pflegehilfe für Senioren 24 · Zuletzt aktualisiert: 08.07.2026. Alle Angaben basieren auf dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie den offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
- Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Grundsätzlich gilt: Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Pflegegrad nur auf Antrag bei ihrer Pflegekasse. Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten dazu die Beeinträchtigung in den Bereichen körperlich, psychisch und geistig – und wie selbstständig jemand seinen Alltag noch gestalten kann. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung steht zur Verfügung.
Von Pflegestufen zu Pflegegraden – was sich geändert hat
- Früher gab es nur 3 Pflegestufen, die stark auf körperliche Einschränkungen fokussiert waren.
- Seit 2017 ersetzt ein gerechteres System mit 5 Pflegegraden die alten Stufen.
- Auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen erhalten seither eine leichtere Einstufung und Zugang zu Leistungen.
- Die Einstufung erfolgt punktbasiert auf Grundlage der Selbstständigkeit – nicht mehr nach reinem Pflegeaufwand.
Ihr Pflegegrad steht – jetzt möchten Sie die häusliche Versorgung sicher planen? Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine 24-Stunden-Pflegekraft, passend zu Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation.
Die Punktetabelle: So wird der Pflegegrad bestimmt
Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Lebensbereiche bewertet – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Selbstversorgung. Aus der Bewertung ergibt sich ein Gesamtpunktwert zwischen 0 und 100:
| Pflegegrad | Punktzahl | Grad der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung |
| 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Wie genau die einzelnen Module gewichtet werden, erklären wir in „Pflegegrad berechnen: Alles zur MDK-Berechnung„.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad wird nur auf formlosen Antrag bei der Pflegekasse bewilligt – anschließend folgt ein Gutachtertermin und der schriftliche Bescheid, der in der Regel binnen 25 Arbeitstagen erfolgen muss. Auch eine spätere Höherstufung oder ein Widerspruch bei zu niedriger Einstufung sind jederzeit möglich.
Ausführliche Antragsanleitung
Die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Checkliste, Tipps für den Gutachtertermin, Fristen und Musterformulierung für den Widerspruch finden Sie hier: „Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zur richtigen Einstufung„.
Welche Leistungen stehen mir zu?
Die Höhe von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weiteren Leistungen hängt direkt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Damit Sie schnell die für Ihre Situation relevanten Beträge finden, haben wir für jeden Pflegegrad eine eigene Detailseite mit allen aktuellen Zahlen (Stand 1.1.2025) erstellt:
| Pflegegrad | Details zu Geld & Leistungen |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Leistungen bei Pflegegrad 1 ansehen |
| Pflegegrad 2 | Leistungen bei Pflegegrad 2 ansehen |
| Pflegegrad 3 | Leistungen bei Pflegegrad 3 ansehen |
| Pflegegrad 4 | Leistungen bei Pflegegrad 4 ansehen |
| Pflegegrad 5 | Leistungen bei Pflegegrad 5 ansehen |
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen – dafür aber einen Entlastungsbetrag und weitere gezielte Unterstützung. Erst ab Pflegegrad 2 stehen die vollen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Besondere Regelungen und Sonderfälle
In die Gesamtbewertung fließen nur die wichtigsten Module ein – bei den Modulen 2 und 3 zählt jeweils das höhere Ergebnis. Sonderregelungen gelten außerdem für Menschen mit Demenz sowie für Kinder.
Pflegegrade bei Kindern: Pflegebedürftigkeit wird nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern bewertet und eingestuft – etwa bei Kindern mit Down-Syndrom, Frühchen mit neurologischen Folgeschäden, Diabetes Typ 1 mit hohem Kontrollbedarf oder starkem autistischem Betreuungsaufwand.
Widerspruch bei zu niedriger Einstufung
Entspricht der Bescheid nicht der tatsächlichen Pflegesituation, können Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen – gestützt durch Pflegetagebuch, Arztberichte oder Stellungnahmen von Pflegepersonen. Die ausführliche Anleitung mit Musterformulierung finden Sie in unserem Beitrag „Pflegegrad beantragen„.
Häufige Fragen zu Pflegegraden
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5). Sie lösten 2017 das frühere System der drei Pflegestufen ab und bewerten die Pflegebedürftigkeit punktbasiert anhand der verbliebenen Selbstständigkeit.
Was bringt Pflegegrad 1 im Vergleich zu Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, dafür aber Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag (131 Euro) sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen. Erst ab Pflegegrad 2 stehen die vollen Leistungen zur Verfügung. Details auf unserer Seite zu Pflegegrad 1.
Wie lange dauert die Einstufung in einen Pflegegrad?
Zwischen Antragstellung und Bescheid dürfen höchstens 25 Arbeitstage vergehen, im Eilverfahren 5 bis 10 Tage. Details unter „Pflegegrad beantragen„.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde?
Ein Widerspruch ist formlos möglich, muss aber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen. Details unter „Pflegegrad beantragen„.
Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen: Die Einstufung richtet sich nach § 15 SGB XI. Eine amtliche Übersicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Fazit: Der richtige Pflegegrad als Grundlage für die passende Unterstützung
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist mehr als ein formaler Akt: Sie eröffnet gezielt Zugang zu den passenden Leistungen und schafft Klarheit über die eigene Pflegesituation. Wer gut informiert in das Verfahren geht und die individuellen Leistungen seines Pflegegrads kennt, kann sicherstellen, dass sein Angehöriger die richtige Hilfe zum richtigen Zeitpunkt erhält.
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