Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Betroffene sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf umfangreiche Unterstützung angewiesen – beispielsweise bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei Mahlzeiten, bei der Mobilität oder beim Umgang mit Medikamenten und Therapien.
Auch Orientierung, Kommunikation und die Gestaltung des Tages können deutlich eingeschränkt sein. Dennoch sagt Pflegegrad 4 nicht automatisch aus, dass eine Person vollständig unselbstständig ist. Vorhandene Fähigkeiten sollten weiterhin gefördert und in die Versorgung einbezogen werden.
Mit Pflegegrad 4 stehen umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören monatlich 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen sowie weitere Ansprüche für Entlastung, Tagespflege, Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen und die stationäre Versorgung.
Inhalt des Beitrags
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen in der Regel mehrmals täglich umfassende Unterstützung und können viele alltägliche Tätigkeiten nicht mehr ohne personelle Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung bewältigen.
Bei körperlichen Einschränkungen kann Hilfe beim Aufstehen, Umsetzen, Gehen, Duschen, Ankleiden, Toilettengang sowie beim Essen und Trinken erforderlich sein. Teilweise werden geeignete Hilfsmittel oder zwei Personen benötigt, um Bewegungen sicher durchzuführen.
Kognitive oder psychische Beeinträchtigungen können ebenfalls zu Pflegegrad 4 führen. Menschen mit fortgeschrittener Demenz benötigen beispielsweise häufig Orientierung, Anleitung, Beaufsichtigung und Schutz vor Gefahren, auch wenn sie körperlich noch beweglich sind.
Der Pflegegrad allein beschreibt jedoch nicht, wie die Versorgung konkret organisiert werden muss. Zwei Menschen mit Pflegegrad 4 können aufgrund ihrer Erkrankungen, Fähigkeiten und familiären Situation einen sehr unterschiedlichen Pflege- und Betreuungsbedarf haben.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird festgestellt, wenn bei der Pflegebegutachtung ein Gesamtwert von 70 bis unter 90 gewichteten Punkten erreicht wird. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst. Privat Versicherte werden üblicherweise durch MEDICPROOF oder einen anderen beauftragten Gutachterdienst begutachtet.
Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose oder die Anzahl der täglich aufgewendeten Pflegestunden. Bewertet wird, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist.
Sechs Lebensbereiche fließen in die Bewertung ein: Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
Die Module werden unterschiedlich gewichtet. Besonders großen Einfluss hat der Bereich der Selbstversorgung. Aus den Modulen zu kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie zu Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen wird nur der jeweils höhere gewichtete Wert berücksichtigt.
Wie die einzelnen Kriterien bewertet und zum Gesamtpunktwert zusammengeführt werden, erfahren Sie in unserem Beitrag Wie werden die Pflegegrad-Punkte berechnet?
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 stehen umfangreiche Leistungen für die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Versorgung zur Verfügung. Pflegebedürftige können unter anderem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen nutzen.
Welche Leistungen sinnvoll sind, hängt davon ab, ob Angehörige die Pflege übernehmen, ein ambulanter Dienst eingesetzt wird oder verschiedene Versorgungsformen miteinander kombiniert werden. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ansprüche:
Leistungsbeträge bei Pflegegrad 4
| Leistung | Betrag | Verwendung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 Euro monatlich | Privat organisierte häusliche Pflege |
| Pflegesachleistungen | Bis zu 1.859 Euro monatlich | Zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst |
| Entlastungsbetrag | Bis zu 131 Euro monatlich | Anerkannte Unterstützungsangebote |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | 3.539 Euro jährlich | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege |
| Tages- und Nachtpflege | Bis zu 1.685 Euro monatlich | Teilstationäre Versorgung |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 Euro monatlich | Pflegebedingte Aufwendungen im Pflegeheim |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel |
Nicht alle Leistungen werden direkt ausgezahlt: Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person, wenn die häusliche Pflege privat sichergestellt wird. Pflegesachleistungen sowie Leistungen der Tages-, Nacht- und vollstationären Pflege werden dagegen von zugelassenen Diensten oder Einrichtungen mit der Pflegekasse abgerechnet.
Der Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag sind ebenfalls zweckgebunden. Sie können nur für die gesetzlich vorgesehenen und tatsächlich erbrachten Leistungen verwendet werden.
Bei Pflegegrad 4 müssen häufig mehrere Leistungen und Versorgungsangebote kombiniert werden. Unsere Berater unterstützen Sie dabei, den tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarf einzuordnen und eine passende Versorgung im eigenen Zuhause zu planen.
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Kostenlose Beratung sichernPflegegeld oder Pflegesachleistungen: Was ist bei Pflegegrad 4 sinnvoll?
Bei Pflegegrad 4 stehen monatlich 800 Euro Pflegegeld zur Verfügung, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die häusliche Pflege in geeigneter Weise sicherstellen.
Übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst die Versorgung, kann dieser bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Damit können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert werden.
Eine Kombination beider Leistungen ist möglich: Wird das Budget für Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann ein entsprechender Anteil des Pflegegeldes ausgezahlt werden. Werden beispielsweise 70 Prozent der Sachleistungen ausgeschöpft, verbleiben grundsätzlich 30 Prozent des Pflegegeldes.
Welche Aufteilung geeignet ist, hängt vom tatsächlichen Pflegebedarf, der Unterstützung durch Angehörige und den Aufgaben des ambulanten Dienstes ab. Die gewählte Kombination kann angepasst werden, wenn sich die Versorgungssituation verändert.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen.
Wie häufig ist ein Beratungseinsatz erforderlich?
Wer bei Pflegegrad 4 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss grundsätzlich einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Zusätzlich können Menschen mit Pflegegrad 4 freiwillig einmal pro Quartal eine solche Beratung nutzen.
Der Beratungseinsatz soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Angehörige unterstützen. Dabei können praktische Fragen, Belastungen, Hilfsmittel und ergänzende Leistungen besprochen werden.
Welche Entlastung erhalten pflegende Angehörige?
Die Versorgung eines Menschen mit Pflegegrad 4 ist häufig körperlich und emotional sehr anspruchsvoll. Angehörige sollten deshalb frühzeitig Entlastungs- und Vertretungsangebote einplanen, anstatt erst in einer akuten Überforderungssituation nach Hilfe zu suchen.
Entlastungsbetrag für den Alltag: Monatlich können bis zu 131 Euro für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden. Je nach Landesrecht kommen beispielsweise Betreuung, Alltagshilfe, Unterstützung im Haushalt sowie bestimmte Kosten der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege infrage.
Der Betrag wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet die Kosten eines anerkannten Angebots oder rechnet nach einer Abtretungserklärung direkt mit dem Anbieter ab.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Das Budget kann entsprechend der individuellen Situation zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt werden.
Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht sichergestellt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zur Verhinderungspflege, zur Kurzzeitpflege und zum Entlastungsbetrag.
Regelmäßige Entlastung kann dazu beitragen, die häusliche Versorgung langfristig zu stabilisieren. Unsere Berater helfen Ihnen dabei, den Betreuungsbedarf zu prüfen und mögliche Lücken im Alltag frühzeitig zu erkennen.
Welche Leistungen gibt es für Tagespflege, Nachtpflege und Pflegeheim?
Für die Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro monatlich zur Verfügung. Die teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne deren Höchstbeträge grundsätzlich zu verringern.
Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person einen oder mehrere Tage pro Woche in einer geeigneten Einrichtung und kehrt anschließend nach Hause zurück. Angeboten werden unter anderem Betreuung, pflegerische Unterstützung, gemeinsame Mahlzeiten und soziale Aktivitäten.
Eine Nachtpflege kann sinnvoll sein, wenn vor allem nachts ein hoher Beaufsichtigungs- oder Pflegebedarf besteht. Entsprechende Angebote sind regional jedoch deutlich seltener verfügbar.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen des Leistungsbetrags vor allem pflegebedingte Aufwendungen und Betreuung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen können teilweise selbst zu tragen sein.
Vollstationäre Pflege: Bei einer Versorgung im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 pauschal 1.855 Euro monatlich zu den pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der verbleibende pflegebedingte Eigenanteil können zusätzliche Kosten verursachen.
Welche Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen sind möglich?
Bei häuslicher Pflege können bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen oder saugende Bettschutzeinlagen.
Technische Pflegehilfsmittel können ebenfalls notwendig sein. Dazu zählen je nach individuellem Bedarf Pflegebetten, Lagerungshilfen, Aufstehhilfen oder Notrufsysteme. Sie werden bei erfüllten Voraussetzungen übernommen oder leihweise bereitgestellt; teilweise kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bewilligen. Dazu können eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, verbreiterte Türen, Rampen, ein Treppenlift oder andere notwendige Veränderungen gehören.
Antrag vor Beginn der Maßnahme: Bauliche Veränderungen sollten grundsätzlich beantragt und genehmigt werden, bevor ein Auftrag verbindlich erteilt oder mit den Arbeiten begonnen wird.
Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Gesamtzuschuss erhöhen. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann unter Umständen erneut eine Maßnahme beantragt werden.
Ist eine Betreuung zu Hause bei Pflegegrad 4 sinnvoll?
Ja, eine Betreuung zu Hause kann bei Pflegegrad 4 sinnvoll sein, wenn die Versorgung mit Angehörigen, einem ambulanten Pflegedienst und gegebenenfalls weiteren Unterstützungsangeboten zuverlässig organisiert werden kann. Entscheidend sind der tatsächliche Tages- und Nachtbedarf, medizinische Anforderungen und die Wohnsituation.
Bei Pflegegrad 4 wird häufig über längere Abschnitte des Tages Unterstützung benötigt. Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung kann dabei helfen, die Haushaltsführung, Mahlzeiten, Tagesstruktur und alltägliche Begleitung im vertrauten Zuhause sicherzustellen.
Der Begriff bezeichnet keine durchgehende Arbeitszeit: Eine einzelne Betreuungskraft darf nicht rund um die Uhr arbeiten oder ständig einsatzbereit sein. Gesetzliche Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Besteht ein regelmäßiger nächtlicher Pflege- oder Beaufsichtigungsbedarf, müssen zusätzliche Personen oder Dienste eingeplant werden.
Ob dieses Modell geeignet ist, hängt deshalb nicht allein vom Pflegegrad ab. Besteht beispielsweise ein hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, müssen Betreuungskraft und ambulanter Pflegedienst sinnvoll zusammenarbeiten.
Eine verlässliche Versorgung bei Pflegegrad 4 erfordert eine realistische Planung. Unsere Berater klären mit Ihnen, welche Unterstützung tagsüber und nachts benötigt wird und wie sich eine Betreuung im eigenen Zuhause organisieren lässt.
Welche Aufgaben kann eine Betreuungskraft übernehmen?
Eine Betreuungskraft kann abhängig von der individuellen Vereinbarung bei zahlreichen Aufgaben des täglichen Lebens unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Kochen, Einkaufen, Wäschepflege, die Reinigung regelmäßig genutzter Wohnbereiche, gemeinsame Beschäftigung und die Begleitung zu Terminen.
Unterstützung bei alltäglicher Körperpflege kann ebenfalls vereinbart werden. Dazu können Hilfen beim Waschen, Ankleiden, Toilettengang, bei Mahlzeiten oder bei der Mobilität gehören, sofern die Aufgaben von der Betreuungskraft sicher ausgeführt werden können.
Auch Aktivierung und Gesellschaft sind wichtige Bestandteile der Betreuung. Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Mahlzeiten und eine verlässliche Tagesstruktur können Orientierung geben und der sozialen Isolation entgegenwirken.
Welche Aufgaben gehören zur Behandlungspflege?
Medizinische Behandlungspflege sollte von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Injektionen, Wundversorgung, das fachgerechte Stellen oder Verabreichen verordneter Medikamente, Katheterversorgung und andere medizinische Maßnahmen.
Eine Betreuungskraft kann je nach Vereinbarung an die Medikamenteneinnahme erinnern und im Alltag unterstützen. Sie darf Dosierungen jedoch nicht eigenständig verändern und sollte keine medizinischen Aufgaben übernehmen, für die ihr die erforderliche Qualifikation fehlt.
Bei Pflegegrad 4 ist daher häufig eine Kombination sinnvoll: Die Betreuungskraft begleitet den Alltag, während ein ambulanter Pflegedienst medizinische und fachpflegerische Leistungen übernimmt.
Wie lässt sich eine häusliche Betreuung bei Pflegegrad 4 finanzieren?
Die Kosten einer häuslichen Betreuung hängen unter anderem vom Betreuungsumfang, den Sprachkenntnissen, der Qualifikation, dem Beschäftigungsmodell und den individuellen Anforderungen im Haushalt ab. Ein pauschaler Endpreis lässt sich deshalb nicht allein aus dem Pflegegrad ableiten.
Pflegegeld als Finanzierungsbaustein: Die monatlichen 800 Euro Pflegegeld können bei privat sichergestellter häuslicher Pflege für die laufenden Kosten einer Betreuung verwendet werden. Einen eigenen Zuschuss der Pflegeversicherung speziell für eine 24-Stunden-Betreuung gibt es jedoch nicht.
Pflegesachleistungen können nur von zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten abgerechnet werden. Eine gewöhnliche im Haushalt lebende Betreuungskraft kann dieses Budget daher nicht automatisch nutzen.
Auch der Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag dürfen nur innerhalb ihrer gesetzlichen Zweckbindung eingesetzt werden. Der gemeinsame Jahresbetrag ist kein monatlicher Zuschuss zu einer dauerhaft beschäftigten Betreuungskraft, sondern für tatsächlich durchgeführte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vorgesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Welche Entlastung möglich ist, hängt von der Rechnung, dem Zahlungsweg und der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zur Kostenübernahme bei häuslicher Betreuung und zum Thema Pflegekosten steuerlich absetzen.
Welche Leistungen im konkreten Fall genutzt werden können, muss individuell geprüft werden. Unsere Berater erstellen mit Ihnen eine realistische Planung für die Betreuung und die voraussichtlichen Eigenkosten.
Wann sollte eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 geprüft werden?
Pflegegrad 4 ist keine dauerhaft unveränderliche Einstufung. Verschlechtert sich die Selbstständigkeit weiter und entstehen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung, kann eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 geprüft werden.
Zunehmende vollständige Unselbstständigkeit kann sich darin zeigen, dass Körperpflege, Toilettengänge, Essen, Trinken, Umlagern oder Fortbewegen nahezu vollständig übernommen werden müssen.
Auch ein deutlich gestiegener Bedarf an Beaufsichtigung, häufige nächtliche Unterstützung, zunehmende Orientierungslosigkeit oder umfangreiche krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sollten dokumentiert werden.
Pflegegrad 5 wird ab 90 gewichteten Punkten festgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er außerdem bei einer besonderen Bedarfskonstellation vergeben werden, auch wenn der reguläre Punktwert nicht erreicht wird.
Der Antrag auf Höherstufung wird formlos bei der Pflegekasse gestellt. Hilfreich sind ein Pflegetagebuch sowie aktuelle ärztliche, therapeutische und pflegerische Unterlagen. Den Ablauf erklären wir in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen oder erhöhen.
Fazit: Pflegegrad 4 benötigt eine umfassend geplante Versorgung
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mit 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen stehen wichtige finanzielle Bausteine für die häusliche Versorgung zur Verfügung. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag, der gemeinsame Jahresbetrag, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen.
Eine einzelne Leistung reicht häufig nicht aus: Je nach Situation müssen Angehörige, ambulanter Pflegedienst, Betreuungskraft und weitere Entlastungsangebote verlässlich zusammenarbeiten. Besonders der nächtliche Unterstützungsbedarf und medizinische Aufgaben sollten von Beginn an realistisch berücksichtigt werden.
Informationen zu den angrenzenden Einstufungen finden Sie in unseren Beiträgen zu Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5. Einen vollständigen Vergleich bietet unser Überblick über alle Pflegegrade.
Betreuung im vertrauten Zuhause ermöglichen: Eine 24-Stunden-Betreuung kann den Alltag strukturieren, bei vielen täglichen Aufgaben unterstützen und Angehörige entlasten. Behandlungspflege und umfangreiche nächtliche Einsätze müssen bei Bedarf durch einen ambulanten Pflegedienst oder weitere Personen ergänzt werden.
Unsere Berater klären mit Ihnen unverbindlich, welcher Unterstützungsbedarf besteht und wie sich eine passende, sichere Betreuung für Ihren Angehörigen organisieren lässt.
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