Möglichkeiten für eine
legale 24-Stunden-Pflege
Die gesetzlichen Hürden für eine 24-Stunden-Betreuung beschäftigen immer wieder Gerichte, Anwaltskanzleien und Zollbeamte. Grundsätzlich ist es dabei auf verschiedenen Wegen möglich eine Betreuungskraft legal zu beschäftigen.
- Direkte Anstellung
- Personal über Arbeitsämter oder Vermittlungsagenturen
- Kunde führt Sozialabgaben und Steuern ab
- Kosten auch bei Krankheit oder Urlaub
- Hoher Verwaltungsaufwand
- Geringes rechtliches Risiko
- Entsendung nach AEntG
- Personal vom professionellen Betreuungsdienst
- Dienstleister zahlt Steuern und Sozialbeiträge
- Umgehender Ersatz bei Ausfall
- Keine Verwaltungsaufgaben
- Kein Risiko
- Selbstständige Betreuungskräfte
- Personal über Agenturen oder Werbeanzeigen
- Betreuungskraft entrichtet Abgaben selbst
- Kosten nur bei Leistung, kein Ersatz
- Keine Verwaltungsaufgaben
- Hohes rechtliches Risiko
Kostenfreie Beratung: 0800 330 31 22
Undurchsichtige Gesetze für die 24-Stunden-Pflege
Der Betreuungsmarkt ist für viele Familien undurchsichtig und gekennzeichnet von einer großen Vielfalt an Anbietern. Ebenso vielfältig sind auch die Aussagen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung einer Betreuungskraft aus Osteuropa.
Häufig ist dann nicht klar ob die Betreuung gesetzeskonform ist und keine Gefahr besteht bspw. in den Verdacht von Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit zu geraten.
Mit der Pflegehilfe für Senioren entscheiden Sie sich für eine seriöse Agentur, die Ihnen die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben garantiert. Sicherstellen können wir dies aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen, intensivem Austausch mit Partnern in Osteuropa und regelmäßigen juristischen Audits.
Im Sinne des Kunden und letztlich damit auch im Sinne unserer eigenen, über Jahre aufgebauten Reputation, passen wir alle Prozesse laufend den rechtlichen Rahmenbedingungen an und gewährleisten dadurch jederzeit eine legale und faire 24-Stunden-Pflege.
Legale Betreuung bei der Pflegehilfe für Senioren
Die Pflegehilfe für Senioren vermittelt ausschließlich geprüfte Betreuungskräfte nach dem sogenannten „Entsendemodell“. Basis für diese Form der 24-Stunden-Pflege ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die europäische Entsenderichtlinie.
Mit dem „Entsendemodell“ ist eine gesetzeskonforme Betreuung durch Personal aus Osteuropa bei höchster Flexibilität und gleichzeitig fairen Kosten realisierbar.
Um die Einhaltung unserer hohen Standards zu garantieren, überprüfen wir alle Kooperationspartner umfangreich, bevor diese in unser Partnernetzwerk aufgenommen werden. Durch regelmäßige Vor-Ort-Termine stehen wir in engem Austausch und beraten regelmäßig über gesetzliche Bedingungen der 24-Stunden-Pflege.
Von gesetzeskonformer Pflege profitieren beide Seiten
Noch vor 20 Jahren war der Markt für 24-Stunden-Pflege von Schwarzarbeit und Beschäftigungsverhältnissen gekennzeichnet, die sich nicht mit deutschen Gesetzen vereinbaren lassen. Das bringt nicht nur für die Betreuungskraft entscheidende Nachteile mit sich, sondern birgt auch großen Risiken für den Haushalt, in dem diese tätig ist. Neben dem allgegenwärtigen Risiko wegen Schwarzarbeit angezeigt zu werden, besteht auch keinerlei Handhabe, wenn die Betreuungskraft etwas im Haushalt beschädigt oder nicht die vereinbarte Leistung erbringt.
Auch in finanzieller Hinsicht lohnt sich eine illegale Beschäftigung nicht. Zwar sind die Kosten zunächst etwas günstiger, dem gegenüber steht jedoch im schlimmsten Fall die Nachzahlung aller Sozialabgaben und Steuern, sollten die Behörden davon Kenntnis erlangen.
Aber auch ohne das Risiko vom Zoll verfolgt zu werden, lohnt es sich auf eine gesetzeskonforme Beschäftigung zu achten. Mit den ordnungsgemäßen Rechnungen einer (legalen) 24-Stunden-Pflege können bspw. Förderungen der Pflegeversicherung beantragt oder steuerliche Vorteile erzielt werden.
Außerdem garantiert eine gesetzeskonforme Beschäftigung, dass im Krankheitsfall zügig für Ersatz gesorgt wird und eine lückenlose Betreuung sichergestellt ist.
Häufige rechtliche Fragen zur 24-Stunden-Pflege
Wie ist die Rechtslage für das Entsendemodell?
Bei dem sogenannten Entsendemodell, welches auch die Pflegehilfe für Senioren anwendet, beauftragt die Familie ein Unternehmen in Osteuropa mit der Betreuung. Hierzu entsendet das Unternehmen eigene Arbeitskräfte, um die Dienstleistung zu erbringen. Die Abfuhr der Sozialabgaben erfolgt im Heimatland der Betreuungskräfte, wodurch die 24-Stunden-Pflege finanzierbar bleibt. Die Zahlung aller Sozialbeiträge bescheinigt das A1-Formular.
Was muss ich bei selbstständigen Betreuungskräften beachten?
Auch Betreuungskräfte, die auf selbstständiger Basis arbeiten, können grundsätzlich gesetzeskonform engagiert werden. Hier sind die juristischen Fallstricke jedoch besonders tückisch. Häufig handelt es sich bei den Betreuungskräften vor dem Gesetz nicht um selbstständig agierende Unternehmer. Das selbstständige unternehmerische Handeln wird bei Bertreuungskräften oft in Frage gezogen, was zu hohen finanziellen Risiken für den Kunden führen kann.
Kann ich eine Betreuungskraft direkt anstellen?
Durch die EU-Freizügigkeit ist es Arbeitnehmern aus Osteuropa möglich auch Tätigkeiten in anderen Staaten der Europäischen Union aufzunehmen. Kontakt zu potenziellen Betreuungskräften stellen Arbeitsämter, aber auch Vermittlungsagenturen her. Dabei trägt die Familie jedoch alle Pflichten eines Arbeitgebers. Hierunter fallen bspw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Gewährung von Urlaub. Der Vorteil liegt allerdings darin, dass die Familie der Betreuungskraft direkt weisungsbefugt ist.
Kann ich Dienstleistungen aus dem EU-Ausland legal in Anspruch nehmen?
Zentrales Element der Europäischen Union ist die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs und die Freizügigkeit von EU-Bürgern. Entsprechend können Dienstleistungen aus dem EU-Ausland problemlos in Anspruch genommen werden.
Dennoch gibt es natürlich gesetzliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Dazu zählt beispielsweise die ordnungsgemäße Abfuhr von Sozialabgaben. Um beim grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Dienstleistungen die Einhaltung der sozialen Standards zu prüfen, stellen die Sozialversicherungsträger in den jeweiligen europäischen Ländern hierfür eine sogenannte A1-Bescheinigung aus.
Nach welchen Kriterien werden Partnerunternehmen ausgewählt?
Für die Vermittlung von Betreuungskräften greifen wir ausschließlich auf ausgewählte Partner zurück. Bevor wir ein Unternehmen in unser Netzwerk aufnehmen, findet eine strenge Selektion statt.
Neben einem Besuch vor Ort holen wir verschiedene Referenzen ein und prüfen sowohl den Auswahlprozess, das Qualitätsmanagement als auch die ethisch korrekte Beschäftigung der Betreuungskräfte. Besonderes Augenmerk legen wir, neben der gesetzeskonformen Entsendung , auch auf Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für das Betreuungspersonal. Abschließend lassen wir die Verträge des potenziellen Partners juristisch prüfen und ggf. Anpassungen vornehmen.
Nur wenn ein Partner die Einhaltung unserer Standards garantieren kann, erfolgt die Aufnahme in unser Netzwerk.
Wie kann die Pflegehilfe für Senioren eine legale Betreuung gewährleisten?
Um jederzeit eine rechtlich einwandfreie Betreuung zu gewährleisten, arbeiten wir ausschließlich mit ausgewählten Partnerunternehmen zusammen.
Dabei erfolgt eine Prüfung nicht nur zu Beginn der Zusammenarbeit, sondern es werden regelmäßige Audits vorgenommen.
Neben dem intensiven Austausch mit unseren Partnern setzt die Pflegehilfe für Senioren auf regelmäßige juristische Audits um auch bei Gesetzesänderungen jederzeit eine legale Betreuung garantieren zu können.
Woran erkenne ich ob eine Betreuungskraft legal beschäftigt ist?
Eine legale Betreuung zu erkennen ist in der Regel nicht einfach. Ein sehr guter Indikator ist allerdings die sogenannte A1-Bescheinigung.
Mit diesem Dokument bestätigt der Sozialversicherungsträger im Heimatland, dass für die angegebene Betreuungskraft alle Sozialabgaben geleistet wurden.
Neben der A1-Bescheinigung ist auch das Auftreten des Vermittlers und seiner Partner ein deutliches Anzeichen. Eine gute Agentur weißt deutlich auf die rechtlichen Grenzen der 24-Stunden-Pflege hin. Werden medizinische Dienstleistungen nicht von vornherein ausgeschlossen oder mit Arbeitszeiten jenseits der 60 Stunden pro Woche geworben ist deutliche Vorsicht geboten.
Was bedeutet das A1-Formular?
Das A1-Formular ist ein Dokument des Sozialversicherungsträgers im Heimatland der Betreuungskraft. Hintergrund ist der, dass im Rahmen der Entsendung die Betreuungskraft im heimischen Sozialsystem versichert bleibt. Das A1-Formular bescheinigt gegenüber Behörden im Ausland, dass die Beiträge hierfür ordnungsgemäß entrichtet werden. Andernfalls käme es zu einer doppelten Versicherung.
Wichtig zu wissen ist, dass das A1-Formular für jeden Einsatz individuell beantragt wird und eine persönliche Bindungswirkung hat. Das bedeutet, dass bei einem Personalwechsel die neue Betreuungskraft nicht die Bescheinigung der vorherigen Betreuungskraft nutzen kann.
Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch, dass die Betreuungskraft sich auf Gründe des Datenschutzes berufen kann und das A1-Formular Privatpersonen nicht zwangsläufig vorlegen muss. In der Regel sind die Betreuungskräfte jedoch damit einverstanden. Gegenüber Behörden muss das Dokument vorgelegt werden.
Was passiert, wenn das A1-Formular für eine Betreuungskraft noch nicht vorliegt?
Für jede Betreuungskraft wird im Vorfeld eine A1-Bescheinigung beantragt. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das A1-Formular am Anreisetag noch nicht vorliegt. Das hängt in der Regel mit der Bearbeitungszeit beim Sozialversicherungsträger zusammen. Sollte einmal das A1-Formular noch nicht vorliegen, können wir ihnen eine Antragsbestätigung des Sozialversicherungsträgers vorlegen.
Erhalten alle Betreuungskräfte den gesetzlichen Mindestlohn?
Zu den gesetzlichen Vorschriften für eine Entsendung zählt auch, dass die arbeitsrechtlichen Standards des Ziel-Landes eingehalten werden. Neben Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrichtlinien zählt dazu auch der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,35 Euro. In der Praxis erhalten unsere Betreuungskräfte meist deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Hinzu kommt, dass während des Aufenthalts in Deutschland Kost und Logis von der Familie übernommen werden.
Verfügen alle Betreuungskräfte über eine Krankenversicherung?
Im Rahmen der Entsendung nach Deutschland bleibt eine Betreuungskraft im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes versichert. Damit ist auch die Krankenversicherung abgedeckt. Sollte eine medizinische Behandlung notwendig sein, kann die Betreuungskraft damit problemlos jeden Arzt aufsuchen.
Einige unserer Partner bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit eine deutsche Krankenversicherung für das Betreuungspersonal abzuschließen.