Die fünf Pflegegrade: Ermittlung, Beantragung und Vorteile

Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pfleger wissen mit Sicherheit, dass es bei der Pflege verschiedene Pflegestufen gibt. Was jedoch viele Menschen nicht wissen: Seit 2017 hat sich einiges bei der Anerkennung und Einteilung geändert. Seit Anfang 2017 gibt es eine völlig neue Einteilung in Pflegegrade. Von diesen Pflegegraden hängt die Versorgung des zu pflegenden Menschen maßgeblich ab. Um eine geeignete Pflege zu garantieren, muss die Person in den für sie richtigen Pflegegrad eingestuft werden. Doch nicht nur für die richtige Pflege spielt die Einteilung in verschiedene Pflegegrade eine Rolle, sondern auch für die Leistungen, die Ihre Angehörigen von der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

Die neuen fünf Pflegegrade wurden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt und lösten die bisherigen Pflegestufen ab. Sie dienen dazu, den individuellen Bedarf an pflegerischer Versorgung genauer und gerechter zu bestimmen. Ein Pflegegrad kann sowohl die körperlichen als auch die psychischen, kognitiven und kommunikativen Einschränkungen berücksichtigen. Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Pflegegrade ermittelt werden und welche Kriterien hierbei entscheidend sind.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie der Pflegegrad beantragt werden kann, um eine angemessene Unterstützung zu erhalten.

Indem die neuen Pflegegrade umfassender und differenzierter sind, wird eine bedarfsgerechte Versorgung der pflegebedürftigen Personen angestrebt. Im nächsten Abschnitt werden wir uns genauer mit der Ermittlung der Pflegegrade befassen und die wichtigsten Kriterien hierfür erläutern.


Die Bedeutung und Ermittlung der fünf Pflegegrade

Bis zum 1. Januar 2018 galten die alten Pflegestufen von Stufe 0 bis zur Stufe 3. Seit diesem Stichtag sind jedoch die neuen Pflegegrade von Grad 1 bis Grad 5 gültig. Die Ermittlung des individuellen Pflegegrades obliegt dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Der Pflegegrad 1 betrifft Personen, deren Selbstständigkeit gering beeinträchtigt ist. In dieser Stufe können Betroffene sich größtenteils noch selbst versorgen und benötigen lediglich Unterstützung bei Alltagsaufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Anziehen. Häufig leiden Personen im Pflegegrad 1 an leichter Demenz und werden hauptsächlich von Familienangehörigen oder Freunden betreut.

Personen, die dem Pflegegrad 2 zugewiesen werden, sind bereits stärker in ihrer normalen Lebensführung beeinträchtigt. Sie benötigen regelmäßige Unterstützung, beispielsweise beim Toilettengang, sind jedoch noch nicht rund um die Uhr pflegebedürftig.

Bei Betroffenen des Pflegegrades 3 sind schwerwiegende Beeinträchtigungen sowohl motorischer als auch geistiger Art erkennbar, die eine normale Lebensführung kaum noch möglich machen. Daher ist eine umfassende Versorgung nötig, teils sogar rund um die Uhr, einschließlich nächtlicher Betreuung.

Schwerstkranke mit besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen werden dem Pflegegrad 4 zugeordnet.

Personen im Pflegegrad 5 sind pflegebedürftigste, da sie eine sehr umfangreiche Versorgung benötigen. In solchen Fällen empfiehlt sich oft eine 24-Stunden-Betreuung.

Die Pflegegrade werden entsprechend der individuellen Pflegesituation und den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ermittelt. Dabei spielen sowohl körperliche als auch psychische Einschränkungen eine Rolle.

Es ist anzumerken, dass auch die Pflegebedürftigkeit von Kindern in den Pflegegraden erfasst und bewertet wird.

Pflegebedürftige in Deutschland nach Pflegegrad 2021

PG 1 13%
PG 2 41%
PG 3 29%
PG 4 12%
PG 5 5%

Welches sind die wichtigsten Kriterien bei der Ermittlung des Pflegegrades?

Mobilität und Selbstversorgung

Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die einen Einblick in den Gesundheitszustand und die Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person geben. Hierbei spielt vor allem die Mobilität eine entscheidende Rolle. Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung prüft, inwieweit die zu pflegende Person noch eigenständig aus dem Bett aufstehen und Treppen steigen kann. Ebenso wird untersucht, ob die Person sich selbst versorgen kann oder ob sie auf Unterstützung angewiesen ist, möglicherweise sogar eine 24-Stunden-Pflege benötigt. Diese Aspekte sind maßgeblich für die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad.

Kognitive Fähigkeiten und psychisches Befinden

Neben der körperlichen Verfassung werden auch kognitive Fähigkeiten und das psychische Befinden in die Begutachtung einbezogen. Hierbei spielt beispielsweise das Hörvermögen eine Rolle, ebenso wie die Fähigkeit, Risiken einschätzen zu können. Darüber hinaus berücksichtigt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung auch das psychische Befinden der pflegebedürftigen Person. Ängstliche oder aggressive Verhaltensweisen können sich ebenfalls auf die Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade auswirken.

Durch die Berücksichtigung dieser verschiedenen Kriterien wird sichergestellt, dass die Einstufung in die Pflegegrade möglichst umfassend und gerecht erfolgt, um eine adäquate Versorgung und Unterstützung für die pflegebedürftige Person zu gewährleisten.

Pflegegrade und Pflegegeld in Deutschland

Pflegegrad Voraussetzungen Höhe des Pflegegeldes (pro Monat)
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Kein Pflegegeld, nur Sachleistungen
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 332 Euro
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 573 Euro
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 764 Euro
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 946 Euro

Durch die Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad können finanzielle Leistungen und Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden, die auf die individuellen Bedürfnisse und den Pflegeaufwand zugeschnitten sind.

Wie kann der Pflegegrad beantragt werden?

Um einen Pflegegrad feststellen zu lassen und dadurch Leistungen von der Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Sie sollten sich an die Krankenversicherung Ihres Angehörigen wenden und um die Feststellung des Pflegegrads für die betroffene Person bitten. Die Beantragung kann je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt werden. Manche Krankenkassen akzeptieren ein formloses Schreiben, während andere spezielle Formalitäten haben. Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Schritte für die Beantragung des Pflegegrades notwendig sind.

Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die im vorherigen Abschnitt erläutert wurden. Es ist wichtig, dass der Antrag alle relevanten Informationen und Befunde enthält, um eine fundierte Entscheidung über den Pflegegrad treffen zu können.

Die Feststellung des Pflegegrades bietet die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise die 24-Stunden-Pflege, in Anspruch zu nehmen. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot für die 24-Stunden-Pflege:

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Die Vorteile der Einstufung in einen Pflegegrad

Als Betroffener oder Angehöriger eines Pflegebedürftigen ist die Einstufung in einen Pflegegrad von großer Bedeutung. Sie bringt verschiedene Vorteile mit sich, die im Folgenden erläutert werden.

Mehr Leistungen durch höheren Pflegegrad

Je nach Pflegegrad besteht Anspruch auf unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung. Ein höherer Pflegegrad bedeutet in der Regel auch einen umfassenderen Unterstützungsbedarf und führt zu erhöhten Leistungen und finanziellen Zuwendungen. Darüber hinaus bieten viele Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste spezielle Leistungen und Angebote, die sich nach dem Pflegegrad richten. Dies ermöglicht eine gezieltere und intensivere Versorgung, die den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen besser gerecht wird.

Entlastungen für pflegende Angehörige

Die Einstufung in einen Pflegegrad bringt nicht nur für den Pflegebedürftigen selbst Vorteile, sondern auch für pflegende Angehörige. Bei höheren Pflegegraden stehen diesen finanzielle Zuwendungen und Unterstützungsangebote zu, um die Pflege und Betreuung zu erleichtern. Zudem haben pflegende Angehörige Anspruch auf Entlastungsleistungen, wie beispielsweise Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, die es ihnen ermöglichen, auch einmal eine Auszeit zu nehmen und neue Kraft zu tanken.

Bessere Planbarkeit und Sicherheit

Die Feststellung eines Pflegegrades bringt auch eine gewisse Planbarkeit und Sicherheit mit sich. Durch die Einstufung in einen Pflegegrad können Betroffene und ihre Angehörigen besser einschätzen, welche Leistungen und Unterstützung sie in Anspruch nehmen können, und sich somit gezielter auf die zukünftige Pflegesituation einstellen. Dies schafft Klarheit und hilft dabei, die notwendigen Maßnahmen und Hilfen frühzeitig zu organisieren und in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Die Bedeutung der Einstufung in einen Pflegegrad

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist also nicht nur eine formale Feststellung des Unterstützungsbedarfs, sondern bringt konkrete Vorteile und Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich. Sie ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung und schafft somit eine verbesserte Lebensqualität, sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Menschen, die sich um sie kümmern.

Mit diesem abschließenden Abschnitt des Artikels wird noch einmal die Bedeutung der Einstufung in einen Pflegegrad und die damit verbundenen Vorteile verdeutlicht, um Leserinnen und Leser zum Schluss des Beitrags einen umfassenden Einblick in das Thema zu geben.