Kann die Pflegesachleistung für eine polnische Pflegekraft genutzt werden?
Pflegebedürftige erhalten entweder das Pflegegeld ausgezahlt oder können über die Sachleistungen einen Dienstleister finanzieren. Da der Sachleistungsbetrag deutlich höher liegt als das Pflegegeld, kommt immer wieder die Frage auf, ob eine polnische Pflegekraft darüber finanziert werden kann.
Voraussetzungen für die Nutzung der Sachleistung
Damit ein Pflegedienst seine Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen kann, muss ein sogenannter Versorgungsvertrag bestehen. Diese Vereinbarungen schließen Pflegedienste mit den jeweiligen Krankenkassen und haben damit die Möglichkeit direkt mit den Trägern abzurechnen. Soll eine polnische Pflegekraft über diese Pflegesachleistung finanziert werden, muss der Dienstleister einen solche Vereinbarung abschließen.
Mit dem Versorgungsvertrag gehen weitreichende Verpflichtungen einher. Der Dienstleister muss sich regelmäßigen Kontrollen durch den MDK unterziehen und die erbrachten Leistungen umfangreich dokumentieren.

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Kann ich eine polnische Pflegekraft über Pflegesachleistungen abrechnen?
Eine polnische Pflegekraft ist in der Regel über einen Dienstleister im Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Bislang hat keines dieser Entsende-Unternehmen einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen. Die Nutzung der Pflegesachleistung ist damit nicht möglich.
Die Gründe weshalb kein solcher Versorgungsvertrag zwischen polnischen Dienstleistern und den Pflegekassen besteht sind vielfältig. Zum einen verfügen die wenigsten 24-Stunden-Pflegekräfte über eine Pflegeausbildung, die in Deutschland anerkannt wird, was eine Grundvoraussetzung für die Direktabrechnung ist. Daneben ist auch die Dokumentation, die von der Pflegeversicherung gefordert wird in der häuslichen Betreuung kaum leistbar.
Auch die regelmäßigen MDK-Prüfungen lassen sich bei polnischen 24-Stunden-Pflegekräften nicht durchführen, da sich die Einsatzorte regelmäßig ändern und das Personal über ganz Deutschland verteilt ist. Diese Prüfung ist jedoch zwingend erforderlich, um über die Pflegesachleistung abzurechnen. Aus diesen Gründen ist es polnischen 24-Stunden-Pflegekräften auch nicht erlaubt medizinische Dienstleistungen zu erbringen.
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Gibt es Alternativen zur Finanzierung einer polnischen Pflegekraft?
Auch wenn für eine polnische Pflegekraft keine Pflegesachleistung genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit die häusliche Betreuung zu großen Teilen über die Pflegeversicherung zu finanzieren.
Statt der Pflegesachleistung können Familien das Pflegegeld nutzen. Hier stehen bis zu 901 Euro monatlich zur Verfügung, um die polnische Pflegekraft zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Diese Leistung dient dazu pflegende Angehörige bei Abwesenheit zu vertreten und kann, im Gegensatz zur Sachleistung, für eine 24-Stunden-Pflegekraft genutzt werden.
Neben den Förderungen der Pflegeversicherung ist es auch möglich einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen. Hierzu sollte unbedingt ein Steuerberater konsultiert werden, um die genaue Situation zu bewerten.
Eine polnische Pflegekraft lässt sich damit zwar nicht über die höheren Sachleistungen abrechnen, dennoch ist es möglich einen Großteil der Kosten von der Pflegeversicherung erstattet zu bekommen. Wenn Sie konkret berechnen möchten ob eine 24-Stunden-Pflegekraft für Sie finanzierbar ist, empfehlen wir ein unverbindliches Angebot anzufordern.
