Pflegesachleistungen für polnische Pflegekräfte: Kann ich diese nutzen?

Senioren können polnische Pflegekraft nicht über Sachleistungen abrechnen

Pflegebedürftige Personen können zwischen der Auszahlung von Pflegegeld und der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen wählen. Die Pflegesachleistungen ermöglichen es, einen professionellen Dienstleister für die Pflege zu finanzieren. Dabei liegt der Betrag der Pflegesachleistung deutlich höher als das Pflegegeld, was dazu führt, dass viele Menschen überlegen, ob sie eine polnische Pflegekraft über diese Sachleistung finanzieren können.



Voraussetzungen für die Nutzung der Sachleistung


Um die Pflegesachleistung nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielt in erster Linie der Grad der Pflegebedürftigkeit eine entscheidende Rolle. Je nach Einstufung in eine Pflegestufe stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pflegesachleistung regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den aktuellen Bedarf abzudecken. Daher ist es wichtig, stets die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können.

Damit ein Pflegedienst seine Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen kann, muss ein sogenannter Versorgungsvertrag bestehen. Diese Vereinbarungen schließen Pflegedienste mit den jeweiligen Krankenkassen und haben damit die Möglichkeit direkt mit den Trägern abzurechnen. Soll eine polnische Pflegekraft über diese Pflegesachleistung finanziert werden, muss der Dienstleister einen solche Vereinbarung abschließen.
Mit dem Versorgungsvertrag gehen weitreichende Verpflichtungen einher. Der Dienstleister muss sich regelmäßigen Kontrollen durch den MDK unterziehen und die erbrachten Leistungen umfangreich dokumentieren.

Definition: Pflegesachleistung

Pflegesachleistung ist eine Unterstützung der deutschen Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI. Sie deckt die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte ab, einschließlich Grundpflege und hauswirtschaftlicher Hilfe. Behandlungspflege ist jedoch nicht inbegriffen.
 

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Kann ich eine polnische Pflegekraft über Pflegesachleistungen abrechnen?

Eine polnische Pflegekraft ist in der Regel über einen Dienstleister im Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Bislang hat keines dieser Entsende-Unternehmen einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen. Die Nutzung der Pflegesachleistung ist damit nicht möglich.

Die Gründe, weshalb kein solcher Versorgungsvertrag zwischen polnischen Dienstleistern und den Pflegekassen besteht, sind vielfältig. Zum einen verfügen die wenigsten 24-Stunden-Pflegekräfte über eine Pflegeausbildung, die in Deutschland anerkannt wird, was eine Grundvoraussetzung für die Direktabrechnung ist. Daneben ist auch die Dokumentation, die von der Pflegeversicherung gefordert wird, in der häuslichen Betreuung kaum leistbar.

Auch die regelmäßigen MDK-Prüfungen lassen sich bei polnischen 24-Stunden-Pflegekräften nicht durchführen, da sich die Einsatzorte regelmäßig ändern und das Personal über ganz Deutschland verteilt ist. Diese Prüfung ist jedoch zwingend erforderlich, um über die Pflegesachleistung abzurechnen. Aus diesen Gründen ist es polnischen 24-Stunden-Pflegekräften auch nicht erlaubt, medizinische Dienstleistungen zu erbringen.

Trotzdem werben einige Unternehmen mit einer 24-Stunden-Pflege, die über die Pflegesachleistung finanziert werden kann. Bislang ist jedoch kein Anbieter bekannt, der in der Lage ist, dies legal umzusetzen. Es ist daher ratsam, bei solchen Angeboten konkret nachzufragen, wie die Abrechnung funktionieren soll, und die Aussagen des Anbieters zu prüfen. So können Sie sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützen.

Wenn Sie eine polnische Pflegekraft beschäftigen möchten, haben Sie jedoch die Möglichkeit, diese auf privatwirtschaftlicher Basis legal zu beschäftigen. Dies bietet Ihnen Flexibilität und die Sicherheit, eine legale Beschäftigung zu gewährleisten. Der Einsatz einer polnischen Pflegekraft auf privater Basis kann eine Alternative sein, wenn die Pflegesachleistung nicht in Frage kommt.

Um die verschiedenen Möglichkeiten der Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft zu prüfen und die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden, ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Anbieter beraten zu lassen. Dieser kann Sie umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegekraft unterstützen.

Vorsicht vor Lockangeboten

Immer wieder werben Unternehmen mit einer 24-Stunden-Pflege die über die Pflegesachleistung finanziert werden kann. Bislang ist uns kein Anbieter bekannt, der in der Lage ist, dass legal umzusetzen. Fragen Sie bei solchen Angeboten daher konkret nach, wie die Abrechnung funktionieren soll und prüfen Sie die Aussagen des Anbieters!

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Gibt es Alternativen zur Finanzierung einer polnischen Pflegekraft?

Möglichkeiten der Finanzierung

Auch wenn für eine polnische Pflegekraft keine Pflegesachleistung genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, die häusliche Betreuung über verschiedene andere Wege zu finanzieren. Eine Alternative zur Pflegesachleistung ist das Pflegegeld, das monatlich bis zu 946 Euro zur Verfügung stellt, um die polnische Pflegekraft zu unterstützen.

Pflegegeld

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 764 Euro
Pflegegrad 5 946 Euro

Darüber hinaus gibt es die Option der Verhinderungspflege, die dazu dient, pflegende Angehörige bei Abwesenheit zu vertreten und im Gegensatz zur Sachleistung auch für eine 24-Stunden-Pflegekraft genutzt werden kann und beträgt 1.612 Euro. Diese kann außerdem gegebenenfalls mit der sogenannten Kurzzeitpflege kombiniert werden wodurch der Betrag auf bis zu 2.418 Euro steigt.

Steuerliche Möglichkeiten

Neben den Förderungen der Pflegeversicherung ist es auch möglich, einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen. Es ist ratsam, hierzu einen Steuerberater zu konsultieren, um die genaue Situation und die individuellen Möglichkeiten zu bewerten.

Eine polnische Pflegekraft lässt sich zwar nicht über die höheren Sachleistungen abrechnen, dennoch ist es möglich, einen Großteil der Kosten von der Pflegeversicherung erstattet zu bekommen. Es empfiehlt sich, ein unverbindliches Angebot anzufordern, um konkret zu berechnen, ob eine 24-Stunden-Pflegekraft für Sie finanzierbar ist.

Bitte denken Sie daran, dass dies nur generelle Angaben sind und eine individuelle Beratung durch Experten in diesem Bereich immer ratsam ist.