Ein warmes Vollbad wirkt oft Wunder – es entspannt die Muskeln, beruhigt die Gedanken und schenkt einfach ein gutes Gefühl. Doch was für viele Menschen selbstverständlich ist, wird mit zunehmendem Alter oder bei einer Pflegebedürftigkeit schnell zur Herausforderung. Der Einstieg oder der Ausstieg aus der Badewanne kann beschwerlich oder sogar gefährlich werden. Zum Glück gibt es eine praktische Lösung: den Badewannenlift. Dieses clevere Hilfsmittel hilft Ihnen dabei, sicher und bequem in die Wanne zu gelangen – ganz ohne Kraftakt. Ob Badelift, Badekissen oder klassischer Wannenlift: Je nach Modell und Bedarf gibt es viele Ausführungen, die das Baden wieder zu einem sicheren Ritual machen. In unserem Badewannenlift Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen – und vor allem, wann und wie die Krankenkasse die Kostenübernahme übernimmt.

Inhalt des Beitrags

    Krankenkasse oder Pflegekasse – wer ist überhaupt zuständig?

    Wenn Sie sich mit dem Thema Badewannenlift beschäftigen, stoßen Sie früher oder später auf eine zentrale Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten – die Krankenkasse oder die Pflegekasse? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem davon, ob bei Ihnen bereits ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel!

    Mit Pflegegrad: Die Pflegekasse hilft bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

    Falls bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen ein Pflegegrad festgestellt wurde, kommt in der Regel die Pflegekasse ins Spiel. Diese kann die Anschaffung eines Badewannenlifts als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen. Ziel ist es, die körperliche Pflege zu erleichtern, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und das Baden in der eigenen Badewanne sicherer zu machen. Die gute Nachricht: Sie können bei entsprechender Pflegebedürftigkeit bis zu 4.180 Euro als Zuschuss erhalten – je nach Modell und individueller Situation.

    Ohne Pflegegrad: Die Krankenkasse springt unter bestimmten Voraussetzungen ein

    Liegt kein Pflegegrad vor, könnte dennoch die gesetzliche Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig sein – allerdings nur, wenn der Badewannenlift als anerkanntes Hilfsmittel gilt. Dafür benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt (quasi ein Rezept) und der gewählte Wannenlift muss bestimmten Kriterien wie der CE-Kennzeichnung entsprechen. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und übernimmt – bei positiver Entscheidung – den Großteil der Kosten. Einen kleinen Eigenanteil (meist 10 %, maximal 10 Euro) müssen Sie allerdings selbst tragen.

    In jedem Fall lohnt es sich, vor dem Kauf genau zu prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und gegebenenfalls bei der Krankenkasse oder Pflegekasse nachzufragen.

    Welche Kosten bei einem Badewannenlift anfallen können

    Bevor Sie einen Badewannenlift anschaffen, stellt sich natürlich die Frage: Was kostet das eigentlich – und womit müssen Sie rechnen? Die Preise variieren stark – je nach Modell, Anbieter und Ausstattung. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Kostenpunkte für Sie zusammengefasst.

    Anschaffungskosten: Je nach Modell unterschiedlich

    Der Preis eines Badewannenlifts hängt in erster Linie davon ab, welche Ausführung Sie wählen. Ein einfacher klassischer Wannenlift mit Sitz und Rückenlehne ist bereits ab ca. 300 Euro erhältlich. Hochwertigere Modelle, etwa mit elektrischer Handbedienung oder Hebefunktion über den Badewannenrand, können bis zu 1.500 Euro kosten. Badekissen oder aufblasbare Badelifter liegen preislich meist im mittleren Bereich. Für besonders komfortable Lifter oder Sonderlösungen kann es aber auch deutlich teurer werden.

    Zusätzliche Kosten nicht vergessen

    Neben dem reinen Kaufpreis können noch weitere Kosten rund um den Lift entstehen. Dazu gehören etwa Montagegebühren, Zubehör wie Haltegriffe oder rutschfeste Unterlagen, sowie gelegentliche Wartung. Bei manchen Modellen ist eine regelmäßige Überprüfung der Funktion und Sicherheit sinnvoll – etwa durch einen Vertragspartner des Herstellers.

    Tipp: Fragen Sie unbedingt vorab beim Anbieter nach, ob alles im Preis enthalten ist – oder ob zum Beispiel die Installation zusätzlich berechnet wird. Das hilft, später böse Überraschungen zu vermeiden!

    Kostenübernahme durch die Pflegekasse

    Ein Badewannenlift kann das Leben von pflegebedürftigen Menschen erheblich erleichtern – sei es durch mehr Sicherheit beim Einstieg, die Wiederherstellung der Selbstständigkeit oder schlichtweg das gute Gefühl, sich wieder regelmäßig und in Ruhe der Körperpflege widmen zu können. Doch viele stellen sich verständlicherweise die Frage: Wie soll ich mir das leisten? Die gute Nachricht: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie auf die Pflegekasse zählen.

    Was wird bezuschusst – und wie viel?

    Die Pflegekasse kann die Kosten für einen Badewannenlift im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme bezuschussen. Ziel ist es, das Badezimmer so auszustatten, dass Sie trotz Einschränkungen möglichst selbstständig leben können. Und das kann sich lohnen: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro.

    Voraussetzungen für den Zuschuss

    Damit die Kostenübernahme funktioniert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Grad 1) vor.
    • Der Lift dient der Erleichterung der Pflege, dem Ausgleich von Einschränkungen oder der Förderung der Selbstständigkeit.
    • Sie stellen einen Antrag vor dem Kauf – wichtig!

    Zusätzlich sollten Sie einen Kostenvoranschlag einreichen und sich idealerweise vom Arzt oder einer Pflegefachkraft bestätigen lassen, warum das Hilfsmittel notwendig ist.

    So läuft die Antragstellung ab

    Sie können den Antrag formlos per E-Mail oder Post an Ihre Pflegekasse senden – viele Anbieter stellen Ihnen dabei sogar fertige Antragsformulare zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie nichts kaufen, bevor der Antrag genehmigt wurde. Im Zweifel lohnt sich ein Anruf bei der Pflegekasse, um offene Fragen zu klären. So sind Sie auf der sicheren Seite – und vielleicht schon bald auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit in der eigenen Wanne.

    Sie möchten wissen, ob ein Badewannenlift für Sie infrage kommt und welche Zuschüsse möglich sind? Wir beraten Sie persönlich zu passenden Lösungen und Fördermöglichkeiten.

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    Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

    Nicht jeder, der einen Badewannenlift benötigt, hat automatisch einen Pflegegrad. Vielleicht sind Sie noch recht mobil, haben aber dennoch Schwierigkeiten beim Einstieg oder Ausstieg aus der Badewanne – etwa nach einer Operation, durch eine chronische Erkrankung oder aus Altersgründen. Auch in solchen Fällen kann ein Wannenlift medizinisch sinnvoll sein. Und genau hier kommt die gesetzliche Krankenkasse ins Spiel.

    Voraussetzung: Hilfsmittel mit Verordnung vom Arzt

    Damit die Krankenkasse die Kostenübernahme prüft, muss der Badewannenlift als Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation gelten. Das bedeutet: Ihr Arzt muss den Bedarf bestätigen und eine Verordnung (also ein Rezept) ausstellen. Wichtig: Der ausgewählte Lift sollte im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet sein. Dort finden sich viele gängige Modelle – oft mit Sitz, Rückenlehne und einfacher Funktion zur sicheren Absenkung in die Wanne.

    So läuft die Genehmigung ab

    Mit der ärztlichen Verordnung reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft, ob das Modell den Anforderungen entspricht – beispielsweise, ob eine CE-Kennzeichnung vorliegt, ob es sich um ein zertifiziertes Hilfsmittel handelt und ob der Lift über einen Vertragspartner bezogen werden kann. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die Krankenkasse in der Regel den Großteil der Kosten.

    Zuzahlung und Eigenanteil

    Wie bei anderen Hilfsmitteln auch, leisten Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, maximal jedoch 10 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Preis und davon ab, ob Ihre Kasse direkt mit einem Anbieter abrechnet. Tipp: Klären Sie am besten vor dem Kauf, welche Modelle förderfähig sind – und holen Sie sich auch hier gern Unterstützung vom Sanitätshaus oder Ihrer Krankenkasse.

    Welche Badewannenlift-Typen fördert die Kasse – und welche nicht?

    Wenn Sie sich für einen Badewannenlift entscheiden, stehen Sie schnell vor der nächsten Frage: Welche Ausführungen werden überhaupt von der Krankenkasse oder Pflegekasse bezuschusst? Denn so vielfältig die Modelle sind, so unterschiedlich sieht es bei der Kostenübernahme aus. Wir geben Ihnen einen Überblick, worauf Sie achten sollten.

    Klassischer Wannenlift – meist problemlos förderfähig

    Ein klassischer Wannenlift mit Sitz und Rückenlehne, der sich elektrisch hebt und senkt, ist in der Regel gut förderfähig. Diese Modelle sind funktional, stabil, und oft im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Achten Sie dabei auf eine gültige CE-Kennzeichnung und darauf, dass das Gerät bei einem Vertragspartner der Kasse erworben wird.

    Hebetuch-Lifte & Badekissen – individuell zu prüfen

    Badewannenlifte mit Hebetuch oder sogenannte Badekissen sind zwar komfortabel und platzsparend, werden aber nicht immer automatisch bezuschusst. Ob die Krankenkasse oder Pflegekasse hier einspringt, hängt vom Einzelfall ab – und davon, ob die medizinische Notwendigkeit klar belegt wird. Fragen Sie vorab nach und lassen Sie sich vom Anbieter bestätigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

    Sondermodelle mit Extras – meist auf eigene Kosten

    Modelle mit „Luxusfunktionen“, integrierten Aufzügen oder speziellen Sonderanfertigungen für außergewöhnliche Badezimmer-Layouts sind in der Regel nicht förderfähig. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob ein einfacherer Lift mit Grundfunktion nicht auch ausreicht – und so bares Geld spart.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich im Vorfeld gut beraten – so finden Sie das passende Modell für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget.

    Typische Fehler bei der Beantragung – und wie Sie sie vermeiden

    Die Aussicht auf finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse ist erfreulich – doch leider schleichen sich bei der Antragstellung immer wieder kleine, aber folgenschwere Fehler ein. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, haben wir die häufigsten Stolpersteine für Sie zusammengestellt.

    Ein klassischer Fehler ist, den Badewannenlift einfach selbst zu kaufen, bevor eine Genehmigung vorliegt. In diesem Fall tragen Sie die Kosten oft allein, da nachträgliche Anträge selten bewilligt werden. Ein weiteres Problem: Die Auswahl eines nicht anerkannten Modells, das weder im Hilfsmittelverzeichnis steht noch eine gültige CE-Kennzeichnung hat. Auch hier kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern.

    Ebenfalls wichtig: Das ärztliche Rezept (die Verordnung) darf nicht fehlen – es ist die Grundlage für jeden Antrag bei der Krankenkasse. Wer unsicher ist, sollte sich an den Anbieter oder ein Sanitätshaus wenden. Viele helfen beim Papierkram oder stellen sogar vorausgefüllte Formulare zur Verfügung.

    Tipp: Sprechen Sie vorab mit Ihrer Kasse und lassen Sie sich bestätigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das spart Zeit, Nerven – und im besten Fall auch bares Geld. Und wenn doch mal etwas unklar ist: Fragen Sie lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!

    Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

    Manchmal sagt die Kranken- oder Pflegekasse nein – oder die gewünschte Badewannenlift-Ausführung liegt über dem bewilligten Zuschuss. Kein Grund zu verzweifeln! Es gibt noch weitere Wege, wie Sie den Kauf eines Badelifts finanzieren können.

    Zunächst einmal lohnt sich ein Blick in die Steuerunterlagen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Ausgaben für den Badewannenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen – etwa wenn eine ärztlich bescheinigte Notwendigkeit vorliegt. Das Finanzamt kann dann Teile der Kosten zurückerstatten.

    Auch Kommunen, Stiftungen oder soziale Einrichtungen vergeben in manchen Fällen Zuschüsse – besonders, wenn es um die Unterstützung von Senioren oder Menschen mit geringem Einkommen geht. Hier hilft es, beim örtlichen Pflegestützpunkt oder Sozialamt nachzufragen.

    Haben Sie eine private Zusatzversicherung? Dann lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Einige Tarife übernehmen anteilig die Kosten für Hilfsmittel wie Badewannenlifte.

    Und nicht zu vergessen: Manche Anbieter bieten Ratenzahlungen oder Leihmodelle an – ideal, wenn Sie den Lift nur vorübergehend benötigen. So lässt sich die Investition besser stemmen – ganz ohne großen Eigenanteil auf einen Schlag.

    Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

    Es kann frustrierend sein: Sie haben den Antrag gestellt, alle Unterlagen eingereicht – und trotzdem flattert eine Ablehnung ins Haus. Aber keine Sorge, das war noch nicht das letzte Wort! Denn gegen eine Entscheidung der Krankenkasse oder Pflegekasse können Sie Widerspruch einlegen.

    Wichtig ist, dass Sie die Fristen einhalten – in der Regel haben Sie einen Monat Zeit ab dem Datum des Ablehnungsschreibens. Ihr Widerspruch sollte schriftlich erfolgen, idealerweise mit einer kurzen Begründung. Noch besser: Fügen Sie eine ergänzende ärztliche Stellungnahme oder einen Bericht des Pflegedienstes bei, um die medizinische Notwendigkeit des Badewannenlifts zu untermauern.

    Falls Sie unsicher sind, holen Sie sich Unterstützung: Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder auch Sanitätshäuser kennen sich mit der Formulierung von Widersprüchen aus und helfen oft kostenlos weiter. Ein klarer, sachlicher Ton wirkt dabei oft Wunder.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen – viele Anträge werden im zweiten Anlauf doch noch genehmigt, wenn die richtige Begründung und Dokumentation nachgereicht wird.

    Installation & Wartung – was ist förderfähig, was nicht?

    Ein Badewannenlift ist bestellt – doch wie kommt er eigentlich in die Badewanne? Und wer zahlt den Einbau? Gute Fragen, die sich viele stellen. Die Antwort: Die Kostenübernahme für die Montage hängt vom Modell und der Kasse ab.

    Bei klassischen Liftern, die einfach auf den Wannenboden gesetzt werden, entfällt die Montage oft – oder Sie erledigen sie selbst. Wird aber ein Modell mit fester Verankerung installiert, kann die Kasse unter Umständen auch die Einbaukosten übernehmen – vor allem bei einer genehmigten wohnumfeldverbessernden Maßnahme über die Pflegekasse.

    Weniger eindeutig sieht es bei der Wartung aus: Diese gehört meist nicht zur Erstattung – es sei denn, es handelt sich um ein verliehenes Hilfsmittel, das regelmäßig gewartet werden muss.

    Wichtig: Achten Sie auf Hinweise des Anbieters zur Wartungspflicht und Sicherheit, und behalten Sie auch die Handbedienung und bewegliche Teile im Blick. Regelmäßige Checks erhöhen nicht nur die Lebensdauer, sondern auch Ihre Sicherheit beim Baden.

    Auch beim Einbau oder der Wartung eines Badewannenlifts kann es Fördermöglichkeiten geben. Wir beraten Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme.

    Darum lohnt sich ein Lift für die Badewanne

    Ein Badewannenlift ist viel mehr als ein technisches Hilfsmittel – er bedeutet für viele Menschen ein Stück Lebensqualität zurückzugewinnen. Denn ein entspannendes Vollbad in der heimischen Badewanne ist oft nicht nur Teil der Körperpflege, sondern auch ein wertvolles Ritual der Entspannung und des Wohlbefindens.

    Gerade mit zunehmendem Alter oder bei Einschränkungen wird der Einstieg über den Wannenrand zur Hürde. Und auch das Aussteigen aus der Badewanne birgt Sturzrisiken – besonders, wenn keine Hilfe in der Nähe ist. Ein Lift kann hier viel Sicherheit schenken und gleichzeitig die Intimsphäre wahren, weil Angehörige nicht ständig assistieren müssen.

    Ob als fest verbauter Wannenlift, flexibles Badekissen oder Tuchsystem – je nach Modell lässt sich der Badewannenlift an viele Bedürfnisse anpassen. Und ganz ehrlich: Wer einmal wieder ganz entspannt gebadet hat, merkt schnell, wie viel Lebensfreude darin steckt. Mit der passenden Lösung gewinnen Sie ein großes Stück Unabhängigkeit im eigenen Zuhause zurück – und das ist unbezahlbar.