Doch welche Kosten können pflegende Angehörige konkret bei der Steuer geltend machen? Im folgenden Artikel werden wir aufzeigen, welche Aufwendungen in Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen steuermindernd berücksichtigt werden können. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung festhalten können und welche weiteren steuerlichen Entlastungen Ihnen zur Verfügung stehen.

Inhalt des Beitrags

    Welche Kosten können pflegende Angehörige bei der Steuer angeben?

    Die Pflege eines Angehörigen ist mit vielfältigen Kosten verbunden. Ob medizinische Versorgung, Pflegehilfsmittel, ambulante Pflegedienste oder Aufwendungen für notwendige Anpassungen der Wohnung – all diese Kosten können steuerlich berücksichtigt werden. Darüber hinaus können auch Fahrtkosten zu Arztbesuchen oder Therapien steuermindernd geltend gemacht werden.

    Pflegende Angehörige können eine Vielzahl von Kosten im Zusammenhang mit der Pflege eines Familienmitglieds steuerlich geltend machen. Je nach individueller Situation gibt es verschiedene Ausgaben, die unterschiedlich deklariert werden können.

    In der Regel können pflegende Angehörige die folgenden Aufwendungen steuerlich geltend machen:

    • Unterbringung im Pflegeheim (bei festgestellter Pflegebedürftigkeit)
    • Kosten für einen ambulanten Pflegedienst
    • Zuzahlung für Medikamente
    • Pflegehilfsmittel und Vorrichtungen zur Erleichterung der Pflege
    • Prothesen & Orthesen
    • Kleidung
    • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen (Treppenlift, ebenerdige Dusche usw.)
    • Tages-, Kurzzeit- und Nachtpflege
    • Kosten für pflegebedingte Fahrten

    Im Allgemeinen lassen sich die Ausgaben für die Pflege entweder als haushaltsnahe Dienstleistung oder als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung deklarieren. Welche Kosten Sie wozu nutzen, hängt dabei immer von der individuellen Lage ab. Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei Rechnungen auf eine möglichst genaue Aufschlüsselung der Positionen zu bestehen.

    Tipp: Begleichen Sie die Rechnungen für die Pflege Ihres Angehörigen möglichst per Überweisung. Barzahlungen werden in der Regel vom Finanzamt nicht anerkannt.

    Pflege als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung festhalten

    Viele pflegende Angehörige fragen sich, ob sie bei einem Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 4 bereits steuerliche Vorteile nutzen können. Die Antwort lautet: Ja – sobald eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist, können die Pflegeaufwendungen z. B. über die Steuererklärung Pflege von Angehörigen oder über einen Pflegepauschbetrag geltend gemacht werden.

    Um Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung festzuhalten, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Dazu gehören unter anderem Arztrechnungen, Quittungen für medizinische Hilfsmittel, Belege für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten und weitere Kostenbelege im Zusammenhang mit der Pflege. Wenn Sie die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung festhalten, können Sie diese steuermindernd geltend machen.

    Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Pflegehilfsmittel, Heimunterbringung, ambulante Pflegedienste, Arztkosten und weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflege eines Angehörigen. Diese sind in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Steuererklärung anzugeben. Beachten Sie dabei, dass hier eine zumutbare Belastungsgrenze gilt, die von Ihrem Einkommen und Familienstand abhängig ist.

    Besonders hohe Ausgaben, wie sie bei der Pflege von Angehörigen oft anfallen, können häufig von der Steuer abgesetzt werden. Der Gesetzgeber definiert diese außergewöhnlichen Belastungen wie folgt:

    „Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.“

    §33 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz

    Voraussetzungen für die Anrechnung als außergewöhnliche Belastung

    Die Anrechnung als außergewöhnliche Belastung ist nicht in jedem Fall möglich. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Aufwendungen für die Pflege des Angehörigen steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen:

    • Vorliegen eines Pflegegrades
    • Einstufung als „hilflos“ oder „blind“ (Vermerk H oder BI im Behindertenausweis)
    • Bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, wenn Pflegekosten gesondert aufgeführt werden
    • Bei Unterbringung im Seniorenheim, wenn trotz fehlendem Pflegegrad Pflegeleistungen gesondert in Rechnung gestellt werden

    Neben den Zugangsvoraussetzungen wird außerdem von einem zumutbaren Maß an Mehrausgaben ausgegangen. Die Höhe der Zumutbarkeit richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren und wird prozentual anhand des Einkommens berechnet.

    Einkommensteuerklassen

    Einkommen bis 15.340 € Einkommen bis 51.130 € Einkommen über 51.130 €
    Ledige 5% 6% 7%
    Verheiratete ohne Kinder 4% 5% 6%
    mit 1 bzw. 2 Kindern 2% 3% 4%
    mit mehr als 2 Kindern 1% 1% 2%

    Unterhalt für Angehörige steuerlich geltend machen

    Auch Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Angehörige lassen sich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Hierfür müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Unterhaltspflicht gegenüber dem Angehörigen besteht
    • Der Heimaufenthalt muss aufgrund von Pflegebedürftigkeit erfolgen

    Ist die Heimunterbringung nicht durch die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen begründet, können die Kosten lediglich als Unterhaltsleistung geltend gemacht werden. Hier ist der Höchstbetrag jedoch auf 9.168 Euro begrenzt. Wird bei der Steuererklärung ein Teil der außergewöhnlichen Belastungen bspw. aufgrund der zumutbaren Ausgaben nicht berücksichtigt, können Sie diese ggf. als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

    Tipp: Bei der Pflege von Angehörigen kommt es häufig zur Überschneidung von Unterhalt und Pflegetätigkeit. Ein Steuerexperte kann klären, ob der Unterhalt über die außergewöhnlichen Belastungen oder die haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich relevanter ist – besonders wenn mehrere pflegende Angehörige beteiligt sind.

    Angehörige können Pflegepauschalbetrag steuerlich geltend machen

    Für die steuerliche Anerkennung der Pflegekosten von Angehörigen können pflegende Personen unter bestimmten Bedingungen den Pflegepauschalbetrag in Anspruch nehmen. Dieser Pauschalbetrag in Höhe von 924 Euro wird steuermindernd berücksichtigt und bietet somit eine vereinfachte Möglichkeit, die mit der Pflege eines nahen Verwandten verbundenen finanziellen Belastungen steuerlich geltend zu machen.

    Um den Pflegepauschalbetrag beanspruchen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen beispielsweise die häusliche Pflege eines Angehörigen und dessen Einstufung in die Pflegestufe I bis III.

    Zudem muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich Pflegeleistungen erbracht wurden und keine entsprechenden Beträge für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

    Steuerlich geltend machen: Pflegepauschbetrag oder Einzelkosten?

    Grundsätzlich gilt: Wer regelmäßig Pflegeleistungen erbringt und keine Rechnungen sammelt, kann den Pflegepauschbetrag beantragen. Dieser liegt je nach Pflegegrad bei bis zu 1.800 Euro jährlich. Wer hingegen hohe Ausgaben durch z. B. Pflegedienste oder Medikamente hatte, sollte diese über die außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung eintragen.

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    Pflege von Angehörigen als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen

    Lassen sich einzelne Kostenpunkte für die Pflege nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen, gibt es dennoch die Möglichkeit, dass diese Aufwendungen sich steuermindern auswirken. Hierzu müssen die pflegebedingten Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung deklariert und in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden. Erkennt das Finanzamt die haushaltsnahen Dienstleistungen an, werden 20 Prozent der Ausgaben von der Steuerlast abgezogen. Dieser Betrag ist jedoch auf maximal pro Jahr begrenzt.

    Durch die Berücksichtigung dieser haushaltsnahen Dienstleistungen können pflegende Angehörige ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig die professionelle Pflege für ihre Liebsten finanzieren. Abschließend zeigt sich, dass die steuerliche Berücksichtigung von pflegebedingten Kosten eine wichtige finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige sein kann.

    Diese Posten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen

    • Kosten für eine Haushaltshilfe oder 24-Stunden-Betreuung
    • Gartenarbeit und andere Handwerksleistungen (ausschließlich Arbeitslohn)
    • Notrufsysteme
    • Wohnumfeldverbessernde Umbauten (Treppenlift-Einbau, Badezimmerumbau, usw.)

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    Nur Kosten für die eigene Pflege lassen sich von der Steuer absetzen. Tragen Sie die Aufwendungen für einen Angehörigen, können diese nicht für die Berechnung Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

    Praxisbeispiel:
    Eine Tochter, die ihre Mutter mit Pflegegrad 3 in deren Wohnung betreut und hierfür eine Haushaltshilfe engagiert, kann diese Aufwendungen anteilig bei der Steuer absetzen. Auch Aufträge an Handwerker zur wohnungsgerechten Pflegeanpassung zählen – z. B. ein barrierefreier Badumbau oder ein Notrufsystem.

    Auch Kosten für Pflegeversicherungen mindern die Steuerlast

    Neben den konkreten Pflegekosten können Angehörige auch die eigene Vorsorge in der Steuererklärung angeben. Für Kranken- und Pflegeversicherungen (sowohl privat wie gesetzlich) sieht das Steuerrecht einen Betrag von maximal 1.900 Euro pro Jahr als abzugsfähig vor. In der Regel wird dieser jedoch bereits durch die gesetzlichen Versicherungen ausgeschöpft.

    Die Ersparnis fällt damit meist gering aus. Dennoch kann sich die Angabe in einigen Fällen lohnen. Die Kosten für Pflegeversicherungen können somit einen Teil der Steuerlast mindern. Wichtig ist dabei, sämtliche relevanten Belege aufzubewahren, um im Falle einer Steuerprüfung nachweisen zu können, dass es sich um abzugsfähige Kosten handelt.

    Konsultieren Sie einen Steuerberater

    Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass dieser Artikel lediglich als Orientierungshilfe dient. Im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Pflegekosten sollte in jedem Fall ein Gespräch mit einem kompetenten Steuerberater erfolgen. Ein professioneller Berater kann individuelle Einsparpotenziale identifizieren und konkrete Empfehlungen aussprechen, um die größtmögliche Steuerersparnis zu erzielen. Insbesondere in komplexen Fällen mit verschiedenen Pflege- und Betreuungsformen kann die Expertise eines Steuerberaters von unschätzbarem Wert sein.

    Durch eine sorgfältige Prüfung Ihrer pflegebedingten Aufwendungen und die Expertise eines Steuerberaters können Sie sicherstellen, dass Sie alle verfügbaren Steuervorteile bei der Pflege von Angehörigen optimal nutzen.

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    Überblick der steuerlichen Vorteile

    Im Folgenden finden Sie noch einmal einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen können, um die Pflege Ihrer Angehörigen zu erleichtern.

    Welche Pflegekosten kann ich steuerlich geltend machen?

    Grundsätzlich alle Ausgaben, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Pflege stehen: z. B. für Pflegehilfsmittel, Medikamente, Pflegedienste, Heimunterbringung oder medizinische Versorgung. Voraussetzung: Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit muss vorliegen.

    Was sind außergewöhnliche Belastungen?

    Kosten, die zwangsläufig entstehen und über das übliche Maß hinausgehen – wie bei der Pflege von Angehörigen. Sie werden in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung angegeben. Eine zumutbare Eigenbelastung wird automatisch berücksichtigt.

    Wann kann ich den Pflegepauschbetrag nutzen?

    Wenn du einen Angehörigen unentgeltlich und regelmäßig pflegst und keine Einzelnachweise sammeln willst. Der Pflegepauschbetrag beträgt – je nach Pflegegrad – bis zu 1.800 Euro jährlich und ersetzt den Belegnachweis.

    Wie funktioniert die Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen?

    Pflegebezogene Arbeiten im Haushalt – z. B. durch Haushaltshilfen, Betreuungskräfte oder bei Umbaumaßnahmen – können mit 20 Prozent der Arbeitskosten, bis max. 4.000 Euro jährlich, von der Steuer abgezogen werden. Voraussetzung: unbare Zahlung (z. B. Überweisung).

    Kann ich auch Beiträge zur Pflegeversicherung absetzen?

    Ja, aber nur im Rahmen der Sonderausgaben – bis max. 1.900 Euro pro Jahr. In der Praxis wird dieser Betrag meist bereits durch andere Versicherungsbeiträge ausgeschöpft.

    Was passiert, wenn ich Unterhalt für einen pflegebedürftigen Angehörigen zahle?

    Wenn du unterhaltspflichtig bist und die Pflegebedürftigkeit belegt ist, kannst du diese Aufwendungen ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzen – ggf. mit Höchstbeträgen.

    Brauche ich professionelle Hilfe für die Steuererklärung?

    Gerade bei komplexeren Fällen mit mehreren Pflegeformen, Pflegegraden oder Kostenarten empfiehlt sich der Gang zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, um keine Entlastung zu verpassen.

    Fazit: Optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile bei der Pflege von Angehörigen

    Die Pflege von Angehörigen ist eine Aufgabe von unschätzbarem Wert – persönlich wie gesellschaftlich. Gleichzeitig bringt sie oft erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung konsequent zu nutzen. Ob über die Anerkennung der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen, den Pflegepauschbetrag oder die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen: Wer sich frühzeitig informiert und sorgfältig dokumentiert, kann seine Steuerlast spürbar senken.

    Dabei gilt: Jede Pflegesituation ist individuell. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung richten sich nach vielen Faktoren – vom Pflegegrad über den Umfang der Unterstützung bis hin zu den tatsächlichen Kosten. Ein Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe kann helfen, die optimale Strategie für die eigene Lebenssituation zu entwickeln.

    Wer pflegt, verdient nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch Unterstützung durch kluge steuerliche Regelungen. Indem Sie Ihre Aufwendungen korrekt erfassen und gezielt geltend machen, schaffen Sie sich selbst wichtige finanzielle Entlastung – und setzen ein Zeichen dafür, wie wertvoll familiäre Pflegearbeit wirklich ist.

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