Betreuungsgeld für die Pflege: Zusätzliche Unterstützungsleistungen und Vorteile

Pflegebedürftige genießen das Leben dank Betreuungsgeld

Die Pflege eines Angehörigen kann schnell zur finanziellen Herausforderung für Sie werden. Vor allem die Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden. Entscheiden Sie sich unter anderem aus diesem Grund für die häusliche Pflege, können Sie sich eines Betreuungsgeldes für die Pflege sicher sein. Die Pflegekassen fördern nämlich die Pflege Angehöriger zuhause, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt.

Die häusliche Pflege kommt mit verschiedenen Herausforderungen, darunter die finanzielle Belastung, aber auch die physische und emotionale Anstrengung. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wie das Betreuungsgeld dabei helfen kann, diese Lasten zu mildern. Darüber hinaus beleuchten wir die Möglichkeiten, das Betreuungsgeld in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der 24-Stunden-Pflege einzusetzen. Erfahren Sie, wie Sie von den staatlichen Leistungen profitieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.


Förderung der häuslichen Pflege als Betreuungsgeld

Wenn Sie Ihren Angehörigen zuhause pflegen, haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung in Form des Pflegegeldes zu beantragen. Dieses Betreuungsgeld für die Pflege wird von der Pflegekasse Ihres Angehörigen bewilligt. Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 ausgezahlt und die Höhe richtet sich dabei nach dem vorliegenden Einstufung des Pflegebedürftigen.

Definition: Pflegegeld

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen. Es wird abhängig vom Pflegegrad direkt an die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse gezahlt. Der Pflegebedürftige kann diesen Zuschuss frei verwenden, meist um die pflegende Person zu entlohnen. Es dient als Aufwandsentschädigung für die Pflegetätigkeit zu Hause.
 

Dieses Betreuungsgeld für die Pflege wird jedoch ausschließlich für die häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder Bekannte in vollem Umfang gestattet. Unterstützt Sie ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege, können Sie zusätzlich zum Betreuungsgeld für die Pflege Pflegesachleistungen beantragen.

Definition: Pflegesachleistung

Pflegesachleistung ist eine Unterstützung der deutschen Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI. Sie deckt die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte ab, einschließlich Grundpflege und hauswirtschaftlicher Hilfe. Behandlungspflege ist jedoch nicht inbegriffen.
 

Allerdings wird das Pflegegeld dann um einen gewissen Prozentsatz gekürzt. Dieser richtet sich danach, wie hoch der Betrag der Sachleistungen ausfallen soll. Hier ein Beispiel: Bei Inanspruchnahme von 60 Prozent Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld entsprechend um 60 Prozent gekürzt und nur noch 40 Prozent stehen zu Verfügung. Wer Pflegegeld bezieht, der kann zudem zweimal im Jahr eine Beratung durch Mitarbeiter  der Pflegekasse nutzen. Benötigt Ihr Angehöriger eine Behandlung im Krankenhaus, so wird das Betreuungsgeld der Pflege bis zu vier Wochen weitergezahlt.

Definition: Kombinationsleistung

Kombinationsleistung in der Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies geschieht nach § 38 SGB XI und bietet Flexibilität, um die Pflege an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
 

Oftmals ist es unumgänglich, dass auch das Eigenheim Ihres Angehörigen an seine Mobilität und Bedürfnisse angepasst werden muss. Hierfür zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Betreuungsgeld für die Pflege für Wohnraumanpassungen bis zu 4.000 Euro. Ändert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, sodass weitere Umbaumaßnahmen nötig sind, können Sie die Zuschüsse für die Wohnraumanpassung erneut beantragen. Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, dessen Höhe unabhängig vom Pflegegrad 125 Euro beträgt.

Die häusliche Pflege wird in Deutschland zunehmend wichtiger, da immer mehr Menschen die Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause bevorzugen. Hierbei bietet das Betreuungsgeld für die Pflege finanzielle Unterstützung und erkennt die wertvolle Arbeit der pflegenden Angehörigen an. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen zu informieren, um die bestmögliche Pflege für Ihre Angehörigen sicherzustellen.

Pfelgegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegrad Pflegegeld (€ monatlich) Pflegesachleistung (€ monatlich)
Pflegegrad 1 - -
Pflegegrad 2 332 € 761 €
Pflegegrad 3 573 € 1.432 €
Pflegegrad 4 765 € 1.778 €
Pflegegrad 5 947 € 2.200 €

Es ist empfehlenswert, sich mit den genauen Voraussetzungen und Bedingungen der einzelnen Leistungen vertraut zu machen, um die bestmögliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Zusätzliche Unterstützungsleistungen in der häuslichen Pflege

Die Unterstützung in der häuslichen Pflege geht über das Betreuungsgeld hinaus. Neben den finanziellen Leistungen existieren weitere Maßnahmen und Unterstützungen, die die pflegenden Angehörigen entlasten können. Dazu zählen beispielsweise Schulungen und Beratungen für pflegende Angehörige sowie ein Anspruch auf Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen.

Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, dass eine Ersatzpflegekraft die Pflege für eine gewisse Zeit übernimmt, falls Sie als pflegender Angehöriger ausfallen sollten. Dies gibt Ihnen die Gelegenheit, Erholungspausen einzulegen oder Ihre eigenen Verpflichtungen wahrzunehmen, während die Betreuung Ihres Angehörigen weiterhin gewährleistet ist.

Des Weiteren besteht Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Hierbei werden zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote wie beispielsweise Betreuungsdienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziell gefördert.

Es ist wichtig, sich über alle verfügbaren Unterstützungsleistungen zu informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Betreuung und Pflege für Ihre Angehörigen sicherzustellen.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Betreuungsgeld für die Pflege

Auch Sie als pflegender Angehöriger benötigen manchmal eine Pause vom kräftezehrenden Pflegealltag. Es ist wichtig, Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die eigene Gesundheit langfristig zu erhalten. Möchten Sie sich ein paar Wochen im Urlaub entspannen, sind Sie anderweitig verhindert oder sind Sie erkrankt, sichert die Verhinderungspflege Ihren Pflegeausfall. Durch das sogenannte Verhinderungspflegegeld können Sie Pflegekräfte engagieren, die sich in Ihrer Abwesenheit um Ihren Angehörigen kümmern. Ein Anspruch auf dieses Betreuungsgeld für die Pflege besteht für sechs Wochen im Jahr bei einer maximalen Auszahlung von 1.612 Euro. Sie erhalten diese Unterstützung, nachdem Sie Ihren Angehörigen zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben.

Um die Pflege durch die Kurzzeitpflege zu ermöglichen, wenn ein Familienmitglied nur für kurze Zeit Pflege und Betreuung benötigt, steht ebenfalls ein Betreuungsgeld zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege findet allerdings immer stationär statt. Der maximale, jährlich bewilligte Betrag für diese Pflegeform beläuft sich auf 1.774 Euro. Eine Inanspruchnahme der Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann somit eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige sein, um temporäre Entlastung zu gewährleisten.

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Die Nutzung des Betreuungsgeldes für die 24-Stunden-Pflege

Die häusliche Pflege ist dank der möglichen Betreuungsgelder für die Pflege im Gegensatz zum Pflegeheim bedeutend günstiger. Dafür gelangen Angehörige durch diese verantwortungsvolle, zeitintensive und emotional anstrengende Arbeit oft schnell an ihre Grenzen. Das ist nicht verwerflich, denn hier bietet sich eine Möglichkeit, wie Ihr Angehöriger liebevoll und kompetent zuhause betreut wird, wobei Sie entlastet werden: Die 24-Stunden-Pflege gewährleistet eine individuelle Betreuung und ist im Vergleich zum Platz im Altenheim eine kostenschonende Pflegeform. Auch Ihr Anspruch auf die genannten Betreuungsgelder für die Pflege verfallen nicht. Ganz im Gegenteil: Vor allem das Pflegegeld sichert, dass Sie eine 24-Stunden-Pflegekraft engagieren können. Hierbei müssen Sie nämlich keine anteiligen Kürzungen hinnehmen wie beim ambulanten Pflegedienst. So können Sie das gesamte Pflegegeld monatlich für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege nutzen. Gleiches gilt für das Verhinderungspflegegeld. Lediglich bei der Kurzzeitpflege steht Ihnen das Betreuungsgeld für die Pflege nur zu 50 Prozent zu, da die 24-Stunden-Pflege daheim keinen stationären Aufenthalt darstellt. Nichtsdestotrotz können Sie durch die umfangreiche Förderung der 24-Stunden-Pflege die anfallenden Kosten besser tragen.


Vorteile des Betreuungsgeldes in der häuslichen Pflege

Häusliche Pflege kann eine große Herausforderung sein, sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für ihre Familien. Das Betreuungsgeld bietet jedoch eine Reihe von Vorteilen, die zu einer verbesserten Lebensqualität für alle Beteiligten beitragen können.

Finanzielle Unterstützung

Die Förderung der häuslichen Pflege als Betreuungsgeld kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Familien sein, die sich dafür entscheiden, ihre Angehörigen zu Hause zu betreuen. Es kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu verringern, die mit der häuslichen Pflege verbunden ist, und den Familien die Möglichkeit geben, sich auf die Bedürfnisse ihrer Angehörigen zu konzentrieren, ohne sich über finanzielle Engpässe Sorgen machen zu müssen.

Erhalt der Selbstständigkeit

Durch die Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Betreuungsgeld für die Pflege können pflegende Angehörige auch eine Pause einlegen und Erholungspausen einplanen, ohne sich um die Finanzierung der Pflege während ihrer Abwesenheit sorgen zu müssen. Dies kann dazu beitragen, die langfristige Pflegefähigkeit der Pflegenden zu erhalten und ihre Rolle als primäre Bezugsperson für den Pflegebedürftigen zu stärken.

Flexibilität in der Pflegegestaltung

Das Betreuungsgeld für die 24-Stunden-Pflege ermöglicht es Familien, Ressourcen auf eine Weise einzusetzen, die den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen am besten entspricht. Diese Flexibilität in der Pflegegestaltung kann dazu beitragen, einen maßgeschneiderten Pflegeplan zu entwickeln, der sowohl den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen als auch den Möglichkeiten und Ressourcen der Familie gerecht wird.

Das Betreuungsgeld bietet also nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, die Selbstständigkeit der Pflegenden zu erhalten und eine flexible Pflegegestaltung zu ermöglichen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist. Dies trägt insgesamt zu einer verbesserten Lebensqualität sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für ihre Familien bei.