Ähnlich wie das frühere Betreuungsgeld für Kinder, das Familien für die Nichtinanspruchnahme eines Betreuungsplatzes im Rahmen der frühkindlichen Erziehung unterstützte, verfolgt auch das Betreuungsgeld für die Pflege ein klares Ziel: die Anerkennung und Förderung häuslicher Fürsorge.
Die Pflege eines Angehörigen bringt neben emotionaler Belastung oft auch erhebliche Kosten mit sich – insbesondere bei der Unterbringung im Pflegeheim. Wer sich für die häusliche Betreuung statt für einen Betreuungsplatz in einem Pflegeheim entscheidet, kann hingegen auf finanzielle Entlastung durch die Pflegekasse zählen. Sie würdigt das Engagement innerhalb der Familie und stärkt pflegende Angehörige durch gezielte Zahlungen und Entlastungen – ein Modell, das familiäre Verantwortung nachhaltig unterstützt.
Inhalt des Beitrags
Förderung der häuslichen Pflege als Betreuungsgeld
Pflegen Sie einen Angehörigen zuhause, können Sie Betreuungsgeld in Form des Pflegegeldes beantragen. Diese Leistung wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gewährt und unterstützt Familien, die sich für die häusliche Betreuung entscheiden.
Ein Anspruch auf Zahlung besteht ab Pflegegrad 2. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit und bietet eine wertvolle finanzielle Entlastung im Alltag. Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen. Es wird abhängig vom Pflegegrad direkt an die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse gezahlt. Der Pflegebedürftige kann diesen Zuschuss frei verwenden, meist um die pflegende Person zu entlohnen. Es dient als Aufwandsentschädigung für die Pflegetätigkeit zu Hause.Definition: Pflegegeld
Dieses Betreuungsgeld für die Pflege gilt ausschließlich für die häusliche Betreuung durch Angehörige oder nahestehende Personen – zum Beispiel zwischen Kind und Eltern. Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, können ergänzend Pflegesachleistungen beantragt werden. So lassen sich beide Formen der Unterstützung sinnvoll kombinieren. Pflegesachleistungen sind eine Unterstützung der deutschen Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI. Sie decken die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte ab, einschließlich Grundpflege und hauswirtschaftlicher Hilfe. Behandlungspflege ist jedoch nicht inbegriffen.Definition: Pflegesachleistungen
Wird das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombiniert, reduziert sich die Zahlung anteilig. Werden zum Beispiel 60 % Pflegesachleistungen genutzt, stehen nur noch 40 % des Betreuungsgeldes zur Verfügung.
Zusätzlich können Pflegegeldbeziehende zweimal jährlich eine kostenlose Beratung durch die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Muss der Angehörige kurzfristig ins Krankenhaus, wird das Betreuungsgeld bis zu vier Wochen weitergezahlt – eine wichtige Unterstützungsleistung bei vorübergehender Abwesenheit. Kombinationsleistung in der Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies geschieht nach § 38 SGB XI und bietet Flexibilität, um die Pflege an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.Definition: Kombinationsleistung
Oftmals ist es unumgänglich, dass auch das Eigenheim Ihres Angehörigen an seine Mobilität und Bedürfnisse angepasst werden muss. Hierfür zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Betreuungsgeld für die Pflege für Wohnraumanpassungen bis zu 4.180 Euro. Ändert sich der Gesundheitszustand, kann die Inanspruchnahme erneut erfolgen.
Unabhängig vom Pflegegrad besteht außerdem Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro – als zusätzliche Unterstützungsleistung.
Die häusliche Pflege wird in Deutschland zunehmend wichtiger, da immer mehr Menschen die Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause bevorzugen. Hierbei bietet das Betreuungsgeld für die Pflege finanzielle Unterstützung und erkennt die wertvolle Arbeit der pflegenden Angehörigen an. Wer sich gut informiert, kann alle verfügbaren Leistungen gezielt nutzen – für eine Betreuung, die wirklich entlastet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
| Pflegegrad | Pflegegeld (€ monatlich) | Pflegesachleistung (€ monatlich) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | - | - |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Es ist empfehlenswert, sich mit den genauen Voraussetzungen und Bedingungen der einzelnen Leistungen vertraut zu machen, um die bestmögliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Zusätzliche Unterstützungsleistungen in der häuslichen Pflege
Die häusliche Pflege wird nicht nur durch das Betreuungsgeld, sondern auch durch weitere Unterstützungsleistungen ergänzt. Dazu zählen etwa Schulungen, Beratungen für Angehörige, sowie der Anspruch auf Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen.
Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, dass eine Ersatzpflegekraft die Pflege für eine gewisse Zeit übernimmt, falls Sie als pflegender Angehöriger ausfallen sollten. Dies gibt Ihnen die Gelegenheit, Erholungspausen einzulegen oder Ihre eigenen Verpflichtungen wahrzunehmen, während die Betreuung Ihres Angehörigen weiterhin gewährleistet ist.
Des Weiteren besteht Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Diese werden ebenfalls durch die Pflegekasse finanziel gefördert.
Ergänzen Sie die bestehenden Unterstützungsangebote durch eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung – individuell abgestimmt auf Ihre Situation:
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Jetzt Pflegekraft findenKurzzeit- und Verhinderungspflege als Betreuungsgeld für die Pflege
Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen vom anspruchsvollen Pflegealltag. Das Verhinderungspflegegeld ermöglicht es, bei Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung eine Ersatzpflegekraft zu engagieren. Der Anspruch gilt für bis zu sechs Wochen im Jahr, bei einer Zahlung von maximal 1.685 Euro – vorausgesetzt, die Pflege zu Hause wurde zuvor mindestens sechs Monate geleistet.
Die Kurzzeitpflege greift bei vorübergehend erhöhtem Betreuungsbedarf und wird stationär durchgeführt. Dafür steht ein Betrag von bis zu 1.774 Euro jährlich zur Verfügung.
Die Inanspruchnahme beider Leistungen bietet pflegenden Familien wertvolle Entlastung – und sichert die Betreuung Ihrer Angehörigen auch in Ausnahmesituationen zuverlässig ab.
Die Nutzung des Betreuungsgeldes für die 24-Stunden-Pflege
Die häusliche Pflege mit einer 24-Stunden-Pflegekraft ist nicht nur persönlicher, sondern oft auch günstiger als ein Platz im Pflegeheim. Für viele Angehörige wird die Betreuung jedoch schnell zur Belastung – emotional wie organisatorisch. Genau hier bietet die 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Lösung: individuelle Betreuung zuhause, kombiniert mit echter Entlastung.
Das Betreuungsgeld und insbesondere das Pflegegeld können vollständig für die Finanzierung dieser Betreuungsform genutzt werden – ohne Kürzungen wie beim ambulanten Pflegedienst. Auch das Verhinderungspflegegeld steht uneingeschränkt zur Verfügung.
Bei der Kurzzeitpflege gilt der Anspruch auf Betreuungsgeld nur zu 50 %, da es sich nicht um eine stationäre Leistung handelt. Dennoch tragen die Leistungen der Pflegekassen wesentlich dazu bei, die Kosten der 24-Stunden-Pflege langfristig abzufedern – eine echte Unterstützung für Familien, die zu Hause betreuen möchten, ohne dabei an ihre Grenzen zu stoßen.
Damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Zuschüsse Sie nutzen können, lohnt sich ein persönliches Angebot zur 24-Stunden-Pflege:
Vorteile des Betreuungsgeldes in der häuslichen Pflege
Häusliche Pflege kann eine große Herausforderung sein, sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für ihre Familien. Das Betreuungsgeld bietet jedoch eine Reihe von Vorteilen, die zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beiträgt und die Lebensqualität aller Beteiligten verbessern kann.
Finanzielle Unterstützung
Die Förderung der häuslichen Pflege als Betreuungsgeld kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Familien sein, die sich dafür entscheiden, ihre Angehörigen zu Hause zu betreuen. Es hilft, die Belastung durch Pflegekosten zu reduzieren und schafft Raum, sich auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu konzentrieren – ohne ständige Sorgen um das Budget.
Erhalt der Selbstständigkeit
Durch die Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Rahmen des Betreuungsgeldes können pflegende Angehörige gezielt Erholungspausen einplanen – ohne finanzielle Sorgen während ihrer Abwesenheit. Diese Entlastung stärkt die Pflegefähigkeit langfristig und sichert ihre Rolle als vertraute Bezugsperson für den Pflegebedürftigen. Ein wichtiger Beitrag für mehr Stabilität in der häuslichen Pflege.
Flexibilität in der Pflegegestaltung
Das Betreuungsgeld für die 24-Stunden-Pflege ermöglicht es Familien, Ressourcen auf eine Weise einzusetzen, die den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen am besten entspricht. Diese Flexibilität in der Pflegegestaltung kann dazu beitragen, einen maßgeschneiderten Pflegeplan zu entwickeln, der sowohl den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen als auch den Möglichkeiten und Ressourcen der Familie gerecht wird.
Fazit
Das Betreuungsgeld bietet eine wertvolle Kombination aus finanzieller Unterstützung, Flexibilität und Anerkennung für die häusliche Pflege. Wer sich gut informiert und die Leistungen gezielt nutzt, kann die Betreuung zu Hause menschlich, individuell und entlastend gestalten – für Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen.
Um die Vorteile des Betreuungsgeldes optimal zu nutzen, ist eine individuelle Beratung zur passenden 24-Stunden-Pflege besonders sinnvoll:
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