Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Pflege: Vorteile, Absetzung von Pflegekosten und Ansprüche

Seniorin setzt Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung ab

Nach § 35a des Einkommenssteuergesetzes besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Pflegeleistungen steuerlich abzusetzen. Bis zu 4000 Euro lassen sich hierbei erzielen. Damit Sie dies in Anspruch nehmen können, müssen sich die erbrachten Leistungen allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen definieren.

In den folgenden Abschnitten werden wir die Voraussetzungen und Modalitäten für die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen genauer beleuchten. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise, wie Sie diese Möglichkeit bestmöglich für sich nutzen können.



Haushaltsnahe Dienstleistungen für die Pflege

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich der Pflege umfassen alle unterstützenden Tätigkeiten, die zur Betreuung und Versorgung einer pflegebedürftigen Person in deren häuslicher Umgebung erbracht werden. Dazu zählen nicht nur alltägliche Aufgaben wie Kochen, Reinigen, Besorgungen und Arztbesuche, sondern auch handwerkliche Tätigkeiten sowie personenbezogene Dienstleistungen, die die Grundpflege des Pflegebedürftigen umfassen. Darüber hinaus können auch vorübergehende Pflegeanwendungen im Rahmen häuslicher Pflege als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden.

Die Kosten für diese Dienstleistungen, einschließlich der Arbeitskosten und Gehälter, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Es ist dabei jedoch wichtig zu beachten, dass Materialkosten nicht berücksichtigt werden können.

Haushaltsnahe Dienstleistungen tragen maßgeblich dazu bei, pflegebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Diese Dienstleistungen sind daher nicht nur steuerlich relevant, sondern auch von großer Bedeutung für die Lebensqualität der Pflegebedürftigen.

Steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen

Die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen im Bereich der Pflege bietet pflegenden Angehörigen eine finanzielle Entlastung. Durch die Möglichkeit, die entstandenen Kosten steuerlich geltend zu machen, wird die häusliche Pflege und Betreuung unterstützt. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Dienstleistungen im Haushalt der pflegebedürftigen Person erbracht werden müssen, um als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt zu werden.

Pflegende Angehörige können somit einen Teil der finanziellen Belastung, die mit der Pflege verbunden ist, steuerlich kompensieren. Dies kann dazu beitragen, die finanzielle Situation der Pflegenden zu verbessern und die häusliche Pflege langfristig zu sichern.

Die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen ist somit nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Anerkennung der wichtigen und anspruchsvollen Arbeit, die pflegende Angehörige tagtäglich leisten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen eine wichtige Maßnahme zur Förderung der häuslichen Pflege und Betreuung darstellt.

Übersicht Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dienstleistung Beschreibung
Grundpflege Hilfe bei täglichen Aufgaben wie Körperpflege, Ankleiden, Essen
Haushaltshilfe Unterstützung bei der Haushaltsführung, z. B. Reinigung, Wäschepflege, Einkaufen
Mahlzeitenvorbereitung Zubereiten oder Liefern von Mahlzeiten
Medikamentenerinnerung Erinnung an die Einnahme von notwendigen Medikamenten
Mobilitätsunterstützung Hilfe beim Gehen, Benutzen eines Rollstuhls oder anderen Mobilitätshilfen
Begleitung zu Terminen Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Erledigungen
Gesellschaft leisten Gemeinsame Aktivitäten zur Förderung der sozialen Interaktion und Unterhaltung


Bis zu 4000 Euro sind für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen besteht die Möglichkeit, Ansprüche in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro geltend zu machen. Dies bedeutet, dass die Ausgaben dafür von der Steuer abgesetzt werden können. Pro Haushalt lassen sich diese Ansprüche aber nur einmalig geltend machen. Leben in einem Haushalt beispielsweise zwei alleinstehende Personen, so erhält jeder jeweils die Hälfte des Betrages, somit bis zu 10 Prozent beziehungsweise maximal 2.000 Euro.

Anders sieht es bei Ehepaaren aus. Ehepaare werden, unabhängig davon wer die Ausgaben trägt, zusammen veranschlagt. Hat ein Ehepaar zum Beispiel eine Pflegehilfe angestellt, so kann es 20 Prozent der entstandenen Kosten von der Steuer absetzen. Die Angaben in der Steuererklärung müssen dabei vom Pflegebedürftigen selbst oder von demjenigen, dem die Kosten entstanden sind, angeführt werden. Damit Sie die Aufwendungen absetzen können, ist eine Rechnung über diese notwendig und der Pflegedienstleister muss bereits bezahlt worden sein.

Kostenübernahme für die 24-Stunden-Pflege

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine 24-Stunden-Betreuung ihrer Angehörigen in den eigenen vier Wänden. Diese Form der Pflege bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine persönlichere Betreuung im Vergleich zu einem Pflegeheim. Die Pflegekraft kümmert sich um den Haushalt, kocht, putzt, wäscht und sorgt für das Wohlergehen des Pflegebedürftigen. Neben den alltäglichen Aufgaben übernimmt sie auch die Körperpflege und sorgt für Freizeitbeschäftigung. Allerdings darf die Pflegekraft keine medizinische Versorgung leisten. Diese Form der Betreuung kann dazu beitragen, pflegende Angehörige zeitlich, physisch und psychisch zu entlasten.

Pflegebedürftige nach Art der Versorgung

  • überwiegend durch Angehörige (63%)
  • ambulante Pflege- und Betreuungsdienste (21%)
  • im Pflegeheim (16%)

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung oder -Pflege sind oft hoch. Viele Menschen sind sich jedoch nicht bewusst, dass nach §35a EStG auch Ausgaben abgesetzt werden können, die durch diese Form der Betreuung entstehen. Wichtig zu beachten ist, dass die Unterbringungskosten der Pflegekraft nicht absetzbar sind. Falls der Pflegebedürftige beispielsweise den Pflegegrad 3 hat und eine 24-Stunden-Betreuung mit Sprachkenntnissen D3 in Anspruch nimmt, können neben dem Verhinderungspflegegeld zusätzlich 1.612 Euro auch eine Steuerförderung von 333 Euro beansprucht werden. Es ist ratsam, sich über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen zu informieren, um die Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Um die Kosten und steuerlichen Aspekte optimal zu nutzen, ist es ratsam, sich von Fachleuten im Bereich der Pflegeberatung beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten der Kostenübernahme auszuschöpfen und finanzielle Entlastungen zu erhalten.

Ein wichtiger Aspekt ist auch die Beantragung von Pflegeleistungen. Neben der Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen, existieren weitere finanzielle Unterstützungen, die Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können. Dazu gehören beispielsweise Pflege- und Entlastungsbeträge der Pflegekassen oder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen. Eine umfassende Beratung kann dabei helfen, alle verfügbaren Unterstützungen zu identifizieren.

Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist eine Form der Betreuung, die finanziell gut geplant werden sollte. Mit einer sorgfältigen Planung und Beratung können pflegende Angehörige und Pflegebedürftige die vorhandenen finanziellen Unterstützungen optimal nutzen und somit die finanzielle Belastung reduzieren.

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Leistungen der Pflegeversicherung absetzen

Auch Leistungen der Pflegeversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Betreuungs- und Pflegeanwendungen verwendet werden. Es ist zu beachten, dass das Pflegegeld an sich nicht zweckgebunden ist und somit nicht berücksichtigt werden kann. Des Weiteren gilt zu beachten, dass gemäß §35a EStG nur Aufwendungen geltend gemacht werden können, die nicht bereits nach §33b EStG als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgesetzt wurden. Sollte Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen Behinderten-Pauschalbetrag gemäß §33b EStG erhalten, können demnach keine weiteren Ausgaben nach §35a EStG abgesetzt werden.

Ebenso ist es wichtig, bei der Inanspruchnahme dieser steuerlichen Vorteile darauf zu achten, stets eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausstellen zu lassen, da diese als notwendiger Nachweis dient. Die Rechnung sollte sämtliche Arbeits- und sonstige Kosten detailliert ausweisen, um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten.