Leistungen der Pflegekasse – Diese Unterstützung steht Ihnen zu

Wichtigste Geldleistungen der Pflegekasse in Tabelle

Pflegebedürftigkeit stellt einen tiefen Einschnitt in das tägliche Leben ein. Nicht nur sozial und physisch, sondern auch finanziell. Um das damit steigende Armutsrisiko abzufedern, wurde Mitte der 90er die Pflegeversicherung – im Volksmund Pflegekasse – eingeführt. Diese Pflegekasse stellt der Pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Welche das genau sind und wie Sie diese beantragen, erfahren Sie hier.


Zentrale Leistung der Pflegekasse: Pflegegeld und Sachleistung


Die wichtigste und wohl auch bekannteste Leistung der Pflegekasse ist das Pflegegeld. Es wird Pflegebedürftigen monatlich ausgezahlt und dient der Finanzierung von häuslicher Betreuung. Diese Geldleistung steht jedoch ausschließlich für die häusliche Versorgung durch Angehörige zur Verfügung.

Der ambulante Pflegedienst oder ein Altenheim wird ebenfalls von der Pflegeversicherung finanziert. Hier spricht man von der „Pflegesachleistung“. Diese Leistung der Pflegekasse bekommen Sie jedoch nicht direkt ausgezahlt, sondern wird an den entsprechenden Dienstleister überwiesen. Durch die hohen Kosten bei ambulanten Pflegediensten und Altenheimen, liegt die Pflegesachleistung etwas höher als das Pflegegeld.

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Wer bestimmt die Höhe der Kassenleistung im Pflegefall?


Wie hoch die Leistungen der Pflegekasse ausfallen hängt vom konkreten Unterstützungsbedarf ab. Seit 2017 wird dieser Bedarf nicht mehr in 3 Pflegestufen angegeben, sondern durch 5 Pflegegrade dargestellt. Ein Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse. Um diese Einstufung vorzunehmen wird der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) bzw. Medicproof (bei privat Versicherten) hinzugezogen. Hierfür muss zuerst die Pflegeversicherung von der Situation in Kenntnis gesetzt werden.

Genau genommen ist der Begriff „die“ Pflegeversicherung nicht ganz richtig. Es gibt verschiedene Pflegeversicherungen, die jeweils Teil der Krankenkasse des Betroffenen sind. Um die Pflegekasse zu informieren genügt in der Regel ein einfacher Anruf. Wie genau die Begutachtung abläuft können Sie hier nachlesen.


Welche weiteren Leistungen erhalte ich von der Pflegekasse?


Neben dem Pflegegeld bzw. der Sachleistung gibt es weitere Förderungen, in erster Linie für die häusliche Pflege. Besonders für pflegende Angehörige ist die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von Bedeutung. Hiermit kann für einige Wochen im Jahr die Betreuung des Angehörigen gewährleistet werden.

Die Verhinderungspflege soll die Versorgung im gewohnten Umfeld sicherstellen, beispielsweiße durch eine 24-Stunden-Pflegekraft. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine stationäre Leistung. Das bedeutet, dass der Angehörige vorübergehend in einem Heim untergebracht werden kann. Diese Leistungen der Pflegekasse dienen in erster Linie der Entlastung von Angehörigen und zur Überbrückung bis die häusliche Pflege organisiert ist. Für beides steht jährlich ein Betrag von 1.612 € zur Verfügung. Allerdings können die Leistungen auch kombiniert werden. Wie das geht, erfahren Sie hier.


Werden auch Hilfsmittel von der Pflegekasse bezuschusst?


Zusätzlich zu den Geldleistungen der Pflegekasse steht Pflegebedürftigen auch ein großes Repertoire an Pflegehilfsmitteln zur Verfügung. Besonders bedeutend sind dabei die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hierbei handelt es sich um Produkte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese werden bis zum Betrag von aktuell 60 € komplett von der Pflegeversicherung übernommen.

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Daneben besteht auch Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel wie Patientenlifter oder Rollatoren. Diese werden entweder bezahlt oder leihweise überlassen. Hierfür wird jedoch ggf. ein Eigenanteil fällig.

Streng genommen kein Pflegehilfsmittel, jedoch in der Praxis kaum davon zu unterscheiden sind Wohnraumanpassungen. Hier kann es sich bspw. um Treppenlifte, Rollstuhlrampen oder eine ebenerdige Dusche handeln. Für diese Maßnahmen stehen ebenfalls Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Für jede Umbaumaßnahme können so bis zu 4.000 € Kostenerstattung beantragt werden.


Sind die Kassenleistungen ausreichend im Pflegefall?


Ob die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung ausreichen hängt von der individuellen Situation ab. Für Pflegeleistungen wie die 24-Stunden-Pflege fällt meist ein Eigenanteil von 1.000 – 1.200 € an. Die Heimunterbringung muss sogar mit über 1.500 € Eigenanteil finanziert werden.

Wer einige Rücklagen über die Lebenszeit gebildet hat oder auf die finanzielle Unterstützung der Familie zählen kann, hat in der Regel keine Probleme die Pflege im Alter zu finanzieren. Dies ist jedoch auch abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Besonders für stark eingeschränkte Menschen reichen die Leistungen meist nicht aus. Da die Pflegeversicherung aktuell in einem großen Reformprozess steht, bleibt zu hoffen, dass sich besonders für diese Menschen die Leistungen noch einmal stark verbessern.