Leistungen der Pflegekasse: Alles, was Ihnen zusteht

Wichtigste Geldleistungen der Pflegekasse in Tabelle

Pflegebedürftigkeit stellt einen tiefen Einschnitt in das tägliche Leben dar. Nicht nur sozial und physisch, sondern auch finanziell kann sie eine große Belastung darstellen. Um das damit steigende Armutsrisiko abzufedern, wurde Mitte der 90er die Pflegeversicherung – im Volksmund Pflegekasse – eingeführt. Diese Pflegekasse stellt der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Innerhalb dieses Artikels erfahren Sie, welche Unterstützungsleistungen Ihnen durch die Pflegekasse zustehen, und wie Sie diese beantragen können.


Zentrale Leistung der Pflegekasse: Pflegegeld und Sachleistung

Pflegegeld: Finanzierung der häuslichen Betreuung

Die zentrale Leistung, welche von der Pflegekasse erbracht wird, ist das Pflegegeld. Es wird monatlich an Pflegebedürftige ausgezahlt und bildet eine wichtige finanzielle Unterstützung für die häusliche Betreuung. Es ist wichtig anzumerken, dass dieses Geld ausschließlich zur Unterstützung durch Angehörige für die häusliche Pflege vorgesehen ist. Das Pflegegeld kann demnach nicht für die Finanzierung von professionellen ambulanten Pflegediensten oder die Unterbringung in Altenheimen genutzt werden.

Definition: Pflegegeld

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen. Es wird abhängig vom Pflegegrad direkt an die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse gezahlt. Der Pflegebedürftige kann diesen Zuschuss frei verwenden, meist um die pflegende Person zu entlohnen. Es dient als Aufwandsentschädigung für die Pflegetätigkeit zu Hause.
 

Pflegesachleistung: Finanzierung von ambulanten Pflegediensten und Altenheimen

Zusätzlich zum Pflegegeld bietet die Pflegekasse die Pflegesachleistung an, um die Finanzierung von ambulanten Pflegediensten und Altenheimen zu unterstützen. Im Gegensatz zum Pflegegeld wird die Pflegesachleistung jedoch nicht direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern an den entsprechenden Dienstleister überwiesen. Aufgrund der höheren Kosten, die bei der Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste und der Unterbringung in Altenheimen entstehen, ist die Pflegesachleistung entsprechend höher bemessen als das Pflegegeld.

Definition: Pflegesachleistung

Pflegesachleistung ist eine Unterstützung der deutschen Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI. Sie deckt die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte ab, einschließlich Grundpflege und hauswirtschaftlicher Hilfe. Behandlungspflege ist jedoch nicht inbegriffen.
 

Die finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld und Pflegesachleistung stellt somit eine wichtige Grundlage für die häusliche Pflege und die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste dar.

Pfelgegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegrad Pflegegeld (€ monatlich) Pflegesachleistung (€ monatlich)
Pflegegrad 1 - -
Pflegegrad 2 332 € 761 €
Pflegegrad 3 573 € 1.432 €
Pflegegrad 4 765 € 1.778 €
Pflegegrad 5 947 € 2.200 €


Wer bestimmt die Höhe der Kassenleistung im Pflegefall?

Die Festlegung der Leistungen der Pflegekasse im Pflegefall hängt vom konkreten Unterstützungsbedarf ab. Seit 2017 wird dieser Bedarf nicht mehr in 3 Pflegestufen angegeben, sondern durch 5 Pflegegrade dargestellt. Ein Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse. Um diese Einstufung vorzunehmen, wird der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) bzw. Medicproof (bei privat Versicherten) hinzugezogen.

Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass es verschiedene Pflegeversicherungen gibt, die jeweils Teil der Krankenkasse des Betroffenen sind. Um die Pflegekasse zu informieren, genügt in der Regel ein einfacher Anruf. Falls Sie mehr über den genauen Ablauf der Begutachtung erfahren möchten, finden Sie hier weitere Informationen dazu.

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Welche weiteren Leistungen bietet die Pflegekasse?

Neben dem Pflegegeld bzw. der Sachleistung bietet die Pflegekasse weitere Förderungen, insbesondere für die häusliche Pflege. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind dabei von besonderer Bedeutung, vor allem für pflegende Angehörige.

Die Verhinderungspflege soll die Versorgung im gewohnten Umfeld sicherstellen, beispielsweise durch die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflegekraft. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine stationäre Leistung, die es dem pflegenden Angehörigen ermöglicht, den Pflegebedürftigen vorübergehend in einem Pflegeheim unterzubringen. Diese Leistungen der Pflegekasse dienen in erster Linie der Entlastung von Angehörigen und der Überbrückung, bis die häusliche Pflege organisiert ist.

Für die Verhinderungspflege steht jährlich ein Betrag von 1.612 Euro; für die Kurzzeitpflege 1.774 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen können auch kombiniert werden, um den individuellen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.

Definition: Kombination Pflegeleistungen

Wenn ihr pflegender Angehöriger verhindert ist, haben Sie als pflegebedürftige Person die Möglichkeit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren. Dabei können bis zu 50 Prozent der Leistungen, die für die Kurzzeitpflege vorgesehen sind, auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dies ermöglicht Ihnen, bis zu maximal 2.418 Euro pro Jahr für Ihre Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen.
 


Leistungen der Pflegekasse: Werden auch Hilfsmittel von der Pflegekasse bezuschusst?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zusätzlich zu den Geldleistungen der Pflegekasse steht Pflegebedürftigen auch ein großes Repertoire an Pflegehilfsmitteln zur Verfügung. Besonders bedeutend sind dabei die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hierbei handelt es sich um Produkte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese werden bis zum Betrag von aktuell 40 Euro komplett von der Pflegeversicherung übernommen. Auch Inkontinenzmaterial sowie Hautschutzcremes können unter diese Kategorie fallen und werden von der Pflegekasse übernommen.

Technische Pflegehilfsmittel

Daneben besteht auch Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel wie Patientenlifter oder Rollatoren. Diese werden entweder bezahlt oder leihweise überlassen. Hierfür wird jedoch ggf. ein Eigenanteil fällig. Es ist wichtig, sich bei der Pflegekasse über die genaue Höhe des Zuschusses zu informieren.

Wohnraumanpassungen

Streng genommen kein Pflegehilfsmittel, jedoch in der Praxis kaum davon zu unterscheiden sind Wohnraumanpassungen. Hier kann es sich bspw. um Treppenlifte, Rollstuhlrampen oder eine ebenerdige Dusche handeln. Für diese Maßnahmen stehen ebenfalls Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Für jede Umbaumaßnahme können so bis zu 4.000 Euro Kostenerstattung beantragt werden. Es ist ratsam, vor Durchführung der Maßnahmen Rücksprache mit der Pflegekasse zu halten, um die genauen Voraussetzungen und Beantragungsmodalitäten zu klären.

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Sind die Kassenleistungen ausreichend im Pflegefall?

Die Frage, ob die Leistungen der Pflegekasse im Pflegefall ausreichend sind, ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Beispielsweise fällt bei Pflegeleistungen wie der 24-Stunden-Pflege in der Regel ein Eigenanteil von 1290 bis 1690 Euro an. Für die Heimunterbringung müssen die Betroffenen sogar Eigenanteile von über 2.600 Euro finanzieren. Dies kann je nach finanzieller Situation eine erhebliche Belastung darstellen.

Die finanzielle Vorsorge durch Bildung von Rücklagen über die Lebenszeit sowie die mögliche Unterstützung durch die Familie können dazu beitragen, die Lücke zwischen den Pflegeleistungen und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Allerdings ist dies auch stark abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Personen mit stark eingeschränkter Selbstständigkeit stoßen schnell an finanzielle Grenzen, da die Leistungen der Pflegekasse möglicherweise nicht ausreichend sind, um die erforderliche Versorgung zu gewährleisten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pflegeversicherung derzeit einem umfassenden Reformprozess unterliegt. Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere für stark pflegebedürftige Personen die Leistungen in Zukunft deutlich verbessert und an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und des steigenden Bedarfs an Pflegeleistungen sind mögliche Verbesserungen in diesem Bereich von großer Bedeutung.