Antrag auf Pflegegeld stellen – Schritt für Schritt erklärt

Seniorin vor Antrag auf Pflegegeld

Die Pflege eines Angehörigen kann Sie vor einige Herausforderungen stellen. Neben zeitlichen und mentalen Ressourcen müssen Sie auch genug finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Ein Antrag auf Pflegegeld schafft hier Abhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dann eine finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung. Damit das gelingt, sollten Sie schrittweise vorgehen und einige Punkte berücksichtigen.


Der Antrag auf Pflegegeld: Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?


Ehe Sie den Antrag auf Pflegegeld stellen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dafür muss Ihr Angehöriger über einen Pflegegrad verfügen und ambulant im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Liegt bisher kein Pflegegrad vor, können Sie diesen separat bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen und in diesem Rahmen gleichzeitig den Pflegegrad Ihres Angehörigen beurteilen zu lassen. In diesem Fall stellt Ihr Angehöriger, beziehungsweise Sie als bevollmächtige Person, den Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse. Diese ist der Krankenkasse Ihres Angehörigen angeschlossen. Ein formloser Antrag genügt dabei. Im Anschluss erhalten Sie ein Formular, das Sie ausfüllen und an die Pflegekasse senden müssen. Daraufhin wird die Pflegekasse Ihnen einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse, kurz MDK, zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen nach Hause schicken.

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Wie läuft die Begutachtung durch den MDK nach dem Antrag auf Pflegegeld ab?


Sie vereinbaren einen Termin, an dem ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause kommt. Zuerst findet ein Informationsgespräch statt, das zum Beispiel die Krankengeschichte Ihres Angehörigen, dessen Medikation sowie persönliche Daten wie Alter oder Gewicht dokumentiert. Daraufhin wird der Alltag Ihres Angehörigen zwischen 30 und 90 Minuten lang unter verschiedenen Gesichtspunkten beobachtet. Dabei erfolgt eine Punktevergabe, nach der der Pflegegrad beurteilt wird. Folgende Bereiche werden durch den MDK begutachtet:

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Mobilität
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Nach erfolgreicher Begutachtung durch den MDK erhalten Sie innerhalb von maximal 25 Werktagen nach Antragstellung einen Bescheid von der Pflegekasse. Dieser beinhaltet den Pflegegrad, sofern Ihr Angehöriger entsprechend eingestuft wurde. Der Erhalt eines Pflegegrades bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Angehöriger auch Pflegegeld erhält. Um Pflegegeld zu beziehen, ist ein erneuter formloser Antrag bei der Pflegekasse notwendig.


Es liegt ein Pflegegrad vor: Wo stellen Sie den Antrag auf Pflegegeld?


Um einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, dient die zuständige Pflegekasse Ihres Angehörigen als erste Anlaufstelle. Dafür reicht es, einen formlosen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse zu stellen. Wichtig ist jedoch, dass Ihr Angehöriger den Antrag stellt. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, kann er eine Person seiner Wahl, zum Beispiel Sie als Angehörigen, schriftlich bevollmächtigen. Daraufhin wird Ihnen die Pflegekasse ein Formular zusenden, das Sie auszufüllen müssen.


Dem Antrag auf Pflegegeld wurde stattgegeben – wie geht es weiter?


Sobald Ihrem Antrag auf Pflegegeld stattgegeben wurde, erhalten Sie eine Bestätigung der Pflegekasse. Das Pflegegeld erhält Ihr pflegebedürftiger Angehöriger direkt auf sein Konto. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Pflege durch Sie mit der Pflege durch professionelle Dienstleister zu kombinieren. Das könnte zum Beispiel die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege sein. Im Rahmen dieser sogenannten Kombinationsleistungen können Sie das Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren, um die Pflege Ihres Angehörigen im vertrauten Zuhause finanziell zu bewerkstelligen.

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