Häusliche 24-Stunden-Pflege – Diese Rechte und Pflichten haben Sie
Die 24-Stunden-Pflege hat Ihre Wurzeln in den privaten Kleinanzeigen der 90er-Jahre. Da es sich dabei häufig um unregulierte Arbeitsverhältnisse handelte, herrscht noch heute vielfach Unklarheit über die konkreten Rechte und Pflichten von Angehörigen und betreuten Senioren. Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet und räumen mit einigen Mythen auf.
Gibt es ein Recht auf Ersatz, wenn die 24-Stunden-Pflegekraft krank wird?
Da es sich bei der 24-Stunden-Betreuung um eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung handelt, besteht auch ein Recht auf Ersatz, wenn die Betreuungskraft ausfällt. Bei kurzfristigen Erkrankungen, die absehbar nicht länger als 3 Tage andauern, wird die Familie darum gebeten den Ausfall zu kompensieren. Bei längerer Krankheit erfolgt umgehend ein Austausch des Betreuungspersonals.
Krankenversicherung der Betreuungskräfte
Bin ich verpflichtet Kost und Logis für die Betreuungskraft zu übernehmen?
Die 24-Stunden-Pflege basiert auf dem Prinzip der häuslichen Gemeinschaft. In diesem Rahmen verpflichtet sich die Familie für die ausreichende Verpflegung der Betreuungskraft Sorge zu tragen. Im Alltag fällt dieser Aspekt allerdings kaum ins Gewicht, da die Mahlzeiten in der Regel gemeinsam eingenommen.

Liebevolle Pflege zu Hause gesucht?
Jetzt unverbindlich 24-Stunden-Pflegekraft finden!
Habe ich das Recht der 24-Stunden-Pflegekraft direkte Anweisungen zu erteilen?
Bei entsendeten 24-Stunden-Pflegekräften sind Sie gesetzlich nicht dazu befugt direkte Anweisungen zu erteilen. Die Betreuungskraft ist bei dem polnischen Arbeitgeber angestellt und unterliegt dessen Weisungsbefugnis. Ob und wie sich das auf den Betreuungsalltag auswirkt ist jedoch umstritten. In der Praxis sind die meisten Hinweise jedoch unproblematisch.
Wird ein Internetanschluss für die 24-Stunden-Betreuung vorausgesetzt?
Ein Internetanschluss ist keine verpflichtende Voraussetzung für die 24-Stunden-Betreuung. Dennoch empfehlen wir interessierten Familien die Einrichtung einer DSL-Verbindung. Dies erleichtert die Suche nach Betreuungskräften erheblich, besonders wenn längere Aufenthalte gewünscht sind. Hintergrund ist der, dass die 24-Stunden-Pflegekräfte gern in Kontakt mit Freunden und Familie im Heimatland bleiben möchten. Durch einen Internetanschluss wird diese Kommunikation maßgeblich vereinfacht.
Sind 24-Stunden-Pflegekräfte bei den Behörden anmeldepflichtig?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet eine entsendete 24-Stunden-Pflegekraft behördlich anzumelden. Alle Formalitäten werden bereits vom beauftragten Pflegedienst in Polen erledigt. Weder das Einwohnermeldeamt noch die Ausländerbehörde müssen damit in Kenntnis gesetzt werden. Als Nachweis der rechtskonformen Anmeldung liegt außerdem für jede Betreuungskraft eine A1-Entsendebescheinigung vor.
Muss ich die 24-Stunden-Pflegekraft zum nächsten Bahnhof bringen bzw. dort abholen?
Sie sind nicht verpflichtet Ihre Betreuungskraft am nächstgelegenen Bahnhof abzuholen. Allerdings können Sie hierdurch Kosten sparen. Soll die Anreise dagegen direkt zum Haushalt erfolgen, wird bei einigen Anbietern eine Gebühr von ca. 150 Euro erhoben.
Welche Rechte habe ich, wenn die Betreuungskraft etwas im Haushalt beschädigt?
Die rechtliche Handhabe bei Beschädigungen, die von 24-Stunden-Pflegekräften verursacht werden, ist nicht einheitlich. Einige der polnischen Pflegedienste haben eine Haftpflichtversicherung für das Betreuungspersonal abgeschlossen.
Sind die Betreuungskräfte zu Nachteinsätzen verpflichtet?
Seriöse Anbieter für 24-Stunden-Pflege erfassen die Pflegesituation im Vorfeld sehr genau und fragen explizit nach Nachteinsätzen. Die Betreuungskräfte werden vor dem Betreuungsbeginn mit den Anforderungen an die Stelle vertraut gemacht und entscheiden sich aktiv für einen Einsatz. Entsprechend verpflichtet sich das Betreuungspersonal gegenüber dem Arbeitgeber die Aufgaben aus dem Stellenprofil zu übernehmen. Allerdings dürfen die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit nicht überschritten werden. Näheres dazu können Sie in hier nachlesen.
Habe ich ein Recht auf Personalwechsel, wenn mir die 24-Stunden-Pflegekraft nicht zusagt?
Sind Sie mit Ihrer 24-Stunden-Pflegekraft nicht einverstanden oder kommen menschlich nicht miteinander zurecht, haben Sie jederzeit das Recht einen Personalwechsel einzufordern. Allerdings können für unplanmäßige Wechsel, ohne dass eine schwere Verfehlung der Betreuungskraft vorliegt, Kosten entstehen. In diesem Fall sollte zunächst mit der Vermittlungsagentur Rücksprache gehalten werden.

Individuelles Angebot für 24h-Pflege
Finden Sie unkompliziert Ihre häusliche Pflege!