Nachlass regeln – Diese Möglichkeiten haben Sie
Besonders im Alter beginnen Menschen sich mit der Verteilung des Vermögens nach dem Tod auseinanderzusetzen. Häufig wird dabei jedoch ausschließlich das Testament als Möglichkeit den Nachlass zu regeln in Betracht gezogen. Dabei ist das Testament nicht für jede Situation die geeignete Lösung und unterliegt einigen rechtlichen und formalen Vorgaben. Zur Regelung des Nachlasses stehen daher auch Alternativen zur Verfügung.
Nachlassregelung durch ein Testament
Der verbreitetste Weg zur Regelung des Nachlasses ist das Testament. Dieses kann sowohl notariell erstellt als auch selbst verfasst werden. Was Sie dabei genau beachten müssen können Sie hier nachlesen.
Ein Testament gibt die Möglichkeit die eigenen Wünsche abweichend von der gesetzlichen Erbfolge durchzusetzen. Ausgenommen sind allerdings grundsätzlich die Pflichtteile für nahe Angehörige. Großer Vorteil der testamentarischen Nachlassregelung ist die Abänderbarkeit bis zum Ableben. Das bedeutet, dass Sie bis zum Erbfall jeweils ein neues Testament aufsetzen können und Ihre Vorstellung von der Vermögensverteilung verändern können.
Einzige Einschränkung besteht beim gemeinsamen Testament zweier Ehepartner. Sofern einer der Erblasser bereits verstorben ist, besteht keine Möglichkeit mehr den Nachlass grundlegend anderweitig zu verteilen. Der noch lebende Partner ist damit an das gemeinsame Testament gebunden. Hier sollte im Zweifelsfall eine anwaltliche Beratung Aufschluss über die Möglichkeiten der nachträglichen Testamentsänderung geben.

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Den Nachlass durch einen Erbvertrag regeln
Neben dem klassischen Testament ist es auch möglich den Nachlass durch einen Erbvertrag zu regeln. Mit dem Erbvertrag wird eine verbindliche Verpflichtung eingegangen, der alle Vertragspartner zustimmen. In der Praxis bedeutet das, dass sowohl Erben wie auch Erblasser beim Notar zur Unterzeichnung persönlich erscheinen müssen.
Im Gegensatz zum Testament lässt sich ein Erbvertrag nicht ohne Weiteres ändern. Hierfür müssen entweder alle Vertragsparteien zustimmen oder aber entsprechende Klauseln im Vertrag vorgesehen werden. Im Gegenzug bietet der Erbvertrag jedoch einige Vorzüge bei der Nachlassregelung. So ist es unverheirateten Paaren damit möglich genauso zu testieren, wie verheiratete Paare und sich damit erbrechtlich zu binden.
Auch können mit einem Erbvertrag grundsätzlich weitreichendere Verpflichtungen für das Erbe festgelegt werden. Das kann beispielsweiße bei der Übergabe von Unternehmen in die nächste Generation von Vorteil sein. Auch sind Erbverträge beliebt, wenn Sie an Pflegeleistungen gebunden werden. Es ist beispielsweiße möglich in Absprache eine 24-Stunden-Pflege auf Basis eines Erbvertrags zu erhalten.
Hinweis
Verteilung Materieller Güter und Gegenstände im Nachlass regeln
Um Gegenstände wie wertvollen Schmuck oder ein Auto einer bestimmten Person zu überlassen ohne diese als Erben einzusetzen, ist ein Vermächtnis nötig. Bei einem Erbe wird in der Regel der gesamte Besitz (bzw. dessen finanzieller Wert) prozentual aufgeteilt.
Beim Vermächtnis besteht nur Anspruch auf bestimmte Gegenstände oder auch Nutzungsrechte an Objekten. Darüber hinaus ist es mit dem Vermächtnis möglich den Erhalt an Bedingungen zu knüpfen oder Rechte zeitlich zu begrenzen. Soll beispielsweiße ein Freund aus dem Schützenverein die Orden und Auszeichnungen aus dem Privatbesitz bekommen, sollte dieser bei der Nachlassregelung mit einem Vermächtnis bedacht werden.
Testament oder Erbvertrag: Individuelle Beratung notwendig
Ob letztlich ein Testament oder ein Erbvertrag zur Regelung des Nachlasses aufgesetzt wird hängt von den individuellen Wünschen und der konkreten Situation ab. Soll bspw. mit dem Erbe die Pflege im Alter finanziert werden oder ein Unternehmen vererbt werden, ist meist der Erbvertrag sinnvoller. Wer jedoch flexibel bleiben möchte ist mit einem Testament gut beraten.
Letztlich soll die Nachlassregelung den Wünschen des Erblassers entsprechen und Unstimmigkeiten zwischen den Erben vermeiden. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ist daher in jedem Fall zu empfehlen, um die optimale Lösung zu finden.