Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege
Bei der Suche nach einer 24-Stunden-Pflege hat die Auswahl einer liebevollen Betreuungskraft höchste Priorität. Dennoch dürfen die Kosten nicht unterschätzt werden. Eine zentrale Frage ist dabei, wie die Finanzierung gewährleistet werden kann? Antworten darauf und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für eine 24-Stunden-Pflege können Sie hier nachlesen.
Pflegegeld und Zuschüsse zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege
Um die Finanzierung für eine 24-Stunden-Pflegekraft zu decken, können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld sollte dabei eine zentrale Stellung für die dauerhaften Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege einnehmen. Bei der Anspruchsberechtigung wird zwischen den Pflegegraden 1-5 unterschieden. Der individuelle Pflegegrad und damit der Anspruch auf Zuschüsse werden von dem medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse ermittelt. Bei Privatversicherten wird die Prüfung von MEDICPROOF als Begutachtungsstelle übernommen. Das Gutachten wird direkt beim Pflegebedürftigen zu Hause erstellt. Bei dieser Bewertung wird sowohl die Pflegebedürftigkeit, aber auch die Gegebenheiten vor Ort betrachtet. Die endgültige Entscheidung über die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad basiert auf der Grundlage von verschiedenen Faktoren. Die Begutachtung wird nach einem Punktesystem durchgeführt. Je mehr Punkte dabei vergeben werden, desto höher ist der erteilte Pflegegrad. Je höher wiederum die Einstufung ist, desto höher fällt dann der Zuschuss zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege aus. Das Gutachten, dass zur Ermittlung des Pflegegrades erstellt wird, orientiert sich an den psychischen und physischen Einschränkungen der Betroffenen, insbesondere an der Eignung zur Selbstversorgung, der Mobilität sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten.

Individuelles Angebot für 24h-Pflege
Eine 24-Stunden-Pflege über Verhinderungspflege finanzieren
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen stellt eine große psychische und zeitintensive Herausforderung dar. Daher gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege, zu beantragen. Diese kann als externe Leistung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die Nutzung der Verhinderungspflege ist besonders relevant, wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege beauftragt haben. Der Zuschuss kann für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflegekraft genutzt werden und deckt damit einen Teil der Kosten. Somit erhalten Sie für den beantragten Zeitraum die Kosten für die 24-Stunden-Pflege bis zum Höchstbetrag erstattet. Das Verhinderungspflegegeld steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu und wird von der Pflegekasse ausgezahlt. Eine Voraussetzung für die Beantragung der Verhinderungspflege ist, dass Ihr Angehöriger bereits für 6 Monate von Ihnen versorgt wurde. Bei erfolgreicher Antragsstellung übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflegekraft für maximal 6 Wochen im Jahr mit einem Betrag von bis zu 2.418 Euro. Dieser setzt sich aus dem Grundbetrag von 1.612 Euro und einem maximalen Zuschuss von 806 Euro zur Kurzzeitpflege zusammen.
Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege sind Steuererleichterungen. Die finanziellen Aufwendungen können bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Zudem ist die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ab dem Pflegegrad 1 möglich. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Besonders beliebt sind dabei die sogenannten “Pflegehilfsmittel zum Verbrauch”, also Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Bei erfolgreicher Antragsstellung stehen Ihnen dann zusätzlich 40 Euro im Monat zu, die Sie entweder selbst für Pflegehilfsmittel ausgeben oder die Ihnen direkt zugeschickt werden.
Die Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege erfolgt immer individuell. Schließlich hängen einige Förderungen von der Höhe des Pflegegrads und der zusätzlichen Inanspruchnahme anderer Leistungen ab. Beispielsweise können Sie für eine 24-Stunden-Pflegekraft mit mittleren Sprachkenntnissen ab 1.948 € veranschlagen. Durch das Pflegegeld beim Pflegegrad 3 (545,00 €), einem Verhinderungspflegegeld von 201,50 € und einer Steuerförderung von 333,00 € hätten Sie in diesem Beispiel bereits 1.079,50 € finanziert und müssten so nur noch die Kosten von 868,50 € für die 24-Stunden-Pflege tragen.
