Angehörige im Pflegefall – Wer zahlt wofür?

Familie berechnet, wer im Pflegefall wie viel zahlt

Mit steigendem Alter sind immer mehr Menschen auf umfangreiche Versorgung angewiesen. Die Aufwendungen für die Betreuung werden dabei nur zum Teil übernommen. Familien sollten sich deshalb bereits im Vorfeld damit vertraut machen, wer im Pflegefall wofür zahlt.


Wer zahlt im Pflegefall, wenn das Ersparte aufgebraucht ist?


Wer auf Unterstützung angewiesen ist, sollte zunächst Kontakt mit der Pflegeversicherung aufnehmen. Diese zahlt im Pflegefall entweder ein Pflegegeld aus oder übernimmt einen Teil der Kosten, wenn die Betreuung stationär erfolgt. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten hier zunächst versuchen möglichst alle Förderungen wie Verhinderungspflege und Ähnliches auszuschöpfen. Häufig reichen jedoch auch diese nicht aus, um alle Kosten zu decken. Auch die über das Leben gebildeten Rücklagen reichen meist nur begrenzt. Dann stellt sich die Frage wer die übrigen Kosten im Pflegefall zahlt. Zunächst einmal sollte keine Panik ausbrechen, denn das Sozialamt wird für die übrigen Aufwendungen aufkommen. Das hat jedoch einen Haken.


Angehörige in der Pflicht: Wer muss wie viel zahlen?


Im Pflegefall übernimmt das Sozialamt zwar zunächst die Kosten, wenn der Angehörige selbst nicht dafür aufkommen kann, jedoch nicht bedingungslos. Wenn möglich holt sich das Amt den Betrag von den Angehörigen zurück. Wer letztlich zahlt hängt zu einen vom Verwandschaftsgrad ab, zum anderen von den finanziellen Mitteln. Hier sollte man jedoch nicht in Panik verfallen. Die Ämter gewähren hier ein verhältnismäßig hohes Schonvermögen (Teil des Vermögens, der nicht angetastet wird). Hierzu zählt beispielsweiße eine angemessen große Immobilie. Auch das monatliche Einkommen wird erst ab einer Grenze von 1.800 € (alleinstehend) bzw. 3.240 € (verheiratet) herangezogen. Auch dann zahlen die Angehörigen im Pflegefall nur die Hälfte des Einkommens, das über dieser Grenze liegt. Verdeutlicht wird das an einem Rechenbeispiel: Angehöriger A verdient Netto 2.600 € monatlich (Netto). Damit liegt der Angehörige 800 € über der Verdienstgrenze. Die Hälfte davon, also 400 € muss er damit zur Pflege beisteuern.

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Wer gilt im Pflegefall als Angehöriger?


Der erste Angehörige, der im Pflegefall zur Kasse gebeten wird, ist der Ehepartner. Ist dieser bereits verstorben oder die Person alleinstehend müssen die Kinder für die Eltern aufkommen. Hier spricht man vom sogenannten „Elternunterhalt“. Dieser ist bei verwertbarem Einkommen immer zu zahlen, einzige Ausnahme ist die „grobe Unbilligkeit“. Diese liegt nur in sehr wenigen Fällen vor, wenn die Eltern sich schwerste Verfehlungen gegen die Kinder geleistet haben. Dazu zählen beispielsweiße körperliche Gewalt oder aber selbst nicht erfüllten Unterhaltspflichten in der Vergangenheit. Auch bei eigenverschuldeter Bedürftigkeit kann die Zahlungspflicht der Kinder im Pflegefall ausgeschlossen sein. Diese Situationen sind jedoch sehr selten und müssen im Vorfeld mit einem Anwalt besprochen werden.


Wer zahlt im Pflegefall mit seiner Immobilie?


Neben dem klassischen Schonvermögen können auch Sachwerte wie die Immobilien von Angehörigen herangezogen werden. Dies ist jedoch meist nur bei erheblichem Besitz der Fall. Eine angemessen große Wohnung bzw. Haus wird für den Elternunterhalt nicht direkt berücksichtigt. Auch noch zu tilgende Darlehen sollten unbedingt angegeben werden. Außerdem darf ein Geldbetrag von 5.000 € bzw. 10.000 € (bei verheirateten Paaren) als Reserve einbehalten werden. Außerdem abzugsfähig sind Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge (bis zu 5% des Einkommens), Rücklagen für Reparaturen am Haus und die Kosten für Besuche bei den Eltern. Was in welchem Fall als angemessen gilt hängt jedoch vielfach auch von der Rechtsauffassung des Sozialamts ab und ist regelmäßig Streitpunkt in Gerichtsprozessen. Im Zweifelsfall lohnt es sich daher mit einem Anwalt Rücksprache zu halten.


Wie können Angehörige im Pflegefall Kosten senken?


Neben der Frage wer im Pflegefall zahlt, sollte auch geklärt werden, wie sich im Falle der Unterhaltsverpflichtung die Kosten möglichst reduzieren lassen. Eine Möglichkeit können dabei Steuervergünstigungen sein. Einige Pflegeleistungen, bspw. die 24-Stunden-Pflege können steuerlich abgesetzt werden. Hier lohnt sich grundsätzlich ein Gespräch mit dem Steuerberater, um alle Eventualitäten klären zu lassen und die vorhandenen Möglichkeiten zu kennen. In der Regel ist es damit möglich die Unterhaltspflicht zu erfüllen, ohne den eigenen Lebensstandard signifikant senken zu müssen.

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