Pflege der eigenen Eltern – Planung, Organisation und mögliche Hilfen für Angehörige

Tochter pflegt ihre Mütter

Es ist ein Thema, mit dem sich wohl niemand leichttut, und das doch über kurz oder lang unzählige Familien beschäftigt: die Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern. Mit der demographischen Veränderung und dem stetig wachsenden Anteil von Menschen, die ein hohes Alter erreichen, nimmt auch die Zahl derer zu, die irgendwann auf Pflege angewiesen sind – Tendenz: steigend.
Anders, als es vielen bewusst sein mag, wird jedoch der weitaus größte Teil pflegebedürftiger Menschen nicht in stationären Einrichtungen versorgt, sondern zu Hause, von pflegenden Angehörigen – sei es allein oder mit Unterstützung Außenstehender. Dabei sind es oft nicht nur die Senioren selbst, die im Pflegefall lieber im eigenen Zuhause bleiben oder in dem ihrer Kinder unterkommen möchten, statt in ein Heim zu ziehen. Häufig ist es auch der Wunsch ihrer Kinder, pflegebedürftige Eltern oder Schwiegereltern so lange wie möglich persönlich zu betreuen. Da die Unterbringung in einem Pflegeheim üblicherweise mit hohen Kosten einhergeht, können auch finanzielle Erwägungen eine Rolle für die Entscheidung spielen, pflegebedürftige Verwandte zu Hause zu versorgen.
Doch das Thema birgt auch Konfliktstoff: Sei es, weil Vorstellungen von Eltern und Kindern mit Blick auf den Fall einer Pflegebedürftigkeit voneinander abweichen oder weil zwischen Geschwistern Uneinigkeit darüber besteht, was für die Eltern im Fall der Fälle die optimale Lösung wäre. Nicht selten unterschätzen Angehörige auch die Belastung, die mit der Pflege der Eltern auf sie zukommen kann – sei es in körperlicher, psychischer oder finanzieller Hinsicht.
Und ganz gleich, ob sich schon länger abzeichnet, dass Vater oder Mutter auf Dauer ohne Unterstützung nicht zurechtkommen werden, oder ob die Notwendigkeit sich von heute auf morgen ergibt, tun sich zwangsläufig Probleme oder Fragen auf: Wie könnte die Pflege der Eltern oder Schwiegereltern praktisch und organisatorisch aussehen? Ist eine Versorgung zu Hause überhaupt machbar? Lassen die eigenen Belastungen und beruflichen Verpflichtungen es wirklich zu, die Eltern selbst zu pflegen? Welche Unterstützung gibt es und welche Alternativen, wenn die Pflege allein nicht zu schaffen ist? Wie bin ich als pflegender Angehöriger eigentlich versichert? Und, nicht zuletzt: Muss ich als Tochter oder Sohn für die Pflegekosten meiner Eltern aufkommen? All das und mehr wollen wir in unserem großen Überblick zum Thema „Pflege der eigenen Eltern“ beleuchten.


Rechtzeitig das Gespräch suchen

Nicht immer ist es möglich, sich vorab mit einer möglichen Pflegebedürftigkeit der Eltern auseinanderzusetzen – etwa dann, wenn sie urplötzlich oder ungewöhnlich früh im Leben eintritt.
Wer jedoch die Chance hat, frühzeitig mit Eltern, Geschwistern und Partner ins Gespräch über einen eventuellen Pflegebedarf von Mutter, Vater oder Schwiegereltern zu kommen, sollte sie nutzen, raten viele Experten.
Schon im Vorhinein lässt sich beispielsweise besprechen, welche Wünsche die Eltern im Fall einer Pflegebedürftigkeit hätten. Tatsächlich kommt es vor, dass Eltern gar nicht möchten, dass ihre Kinder sie pflegen – etwa weil sie fürchten, dass die Belastung für diese zu groß sein könnte oder weil es für sie selbst mit einem Umzug verbunden wäre, falls die Kinder weit weg wohnen.
Umgekehrt mag es vorkommen, dass Eltern zwar den Wunsch hegen, im Fall der Pflegebedürftigkeit von ihren Kindern versorgt zu werden, diese aber keine Möglichkeit sehen, die Pflege eines Angehörigen in ihren Alltag zu integrieren. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig darüber zu sprechen, ob die Pflege der eigenen Eltern von beiden Seiten gewünscht und umsetzbar ist.
Auch Geschwister sollten das Gespräch suchen – nicht nur mit den Eltern, sondern auch untereinander, etwa um abzustimmen, ob und wie sich jeder bei der Pflege der Eltern einbringen könnte. Eine frühzeitiges Gespräch kann nicht nur nützlich sein, um mögliche Konfliktpunkte zu erkennen und auszuräumen und beispielsweise einzuschätzen, ob die Pflege allein machbar oder Hilfe von außen nötig sein wird, sondern auch dabei helfen, einen potenziellen Geschwisterstreit über die Pflege der Eltern von vornherein zu vermeiden.
Besteht Einigkeit darüber, dass die Kinder Mutter oder Vater bei Bedarf selbst pflegen möchten, können sich konkretere Fragen stellen: Soll das pflegebedürftige Elternteil im eigenen Wohnumfeld bleiben oder bietet sich die Möglichkeit, Mutter oder Vater im Haus der Kinder unterzubringen? Auch die Frage, welche baulichen Veränderungen nötig werden könnten, um das Umfeld an die Bedürfnisse eines Elternteils mit Pflegebedarf anzupassen, kann im Raum stehen. Über rechtliche Formalitäten wie Vollmachten zu sprechen, kann ebenfalls helfen, um im Zweifel gerüstet zu sein.
Nicht zuletzt gilt es bei der Pflege der eigenen Eltern auch finanzielle Aspekte zu beachten – sei es im Hinblick auf Versicherung und Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen oder hinsichtlich der Pflegekosten für Eltern, die auf die Familie zukommen können.

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Finanzielle Aspekte bei der Pflege der Eltern: Krankenversicherung, Rente, Elternunterhalt

In Sachen Rentenversicherung gibt es für Angehörige, die planen, ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen, gute Nachrichten, denn: Die Pflege von Verwandten kann einen Rentenanspruch begründen – unter entsprechenden Bedingungen. Dazu gehört, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig und an mindestens 10 Stunden pro Woche durchgeführt wird, an wenigstens zwei verschiedenen Tagen – ob in Ihrer eigenen Wohnung oder der des Angehörigen. Darüber hinaus ist für einen möglichen Rentenanspruch als pflegender Angehöriger maßgeblich, dass Sie nicht über 30 Stunden pro Woche in einem Beruf arbeiten.
Zu den Voraussetzungen zählt außerdem, dass der oder die Pflegebedürftige tatsächlich Pflegebedarf hat und zumindest in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde. Sind diese und weitere Bedingungen erfüllt, kann die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige abführen, die Pflegezeit kann für sie als Beitrags- und Wartezeit angerechnet werden. Auch in der Arbeitslosenversicherung sowie in der Unfallversicherung können pflegende Angehörige unter den passenden Voraussetzungen abgesichert werden.
Schwieriger gestaltet sich die Lage beim Thema Kranken- und Pflegeversicherung: Denn die Pflege eines Angehörigen an sich begründet keinen Anspruch auf eine Krankenversicherung. Wenn pflegende Angehörige also nicht über die Familienversicherung, als Angestellte, Rentner oder anderweitig krankenversichert sind oder werden können, müssen Sie sich üblicherweise freiwillig versichern – mit entsprechenden Kosten.
Auch in anderer Hinsicht können finanzielle Belastungen auf Kinder von Eltern zukommen, die pflegebedürftig sind. Zwar stehen anerkannt Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, unter entsprechenden Voraussetzungen je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen zu – wie etwa der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro (Pflegegrad 2) bis 901 Euro (Pflegegrad 5) [Stand: Januar 2022] bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere nahestehende Menschen, die sogenannten Pflegesachleistungen für professionelles Pflegepersonal oder eine Kombination davon. Dennoch muss man damit rechnen, dass – je nach Pflegeform und Aufwand – unterschiedlich hohe Beiträge aus eigener Tasche finanziert werden müssen.
Falls die Eltern selbst nicht über ausreichende Mittel verfügen, können ihre Kinder zu Elternunterhalt verpflichtet sein. Wer als Kind eines Pflegebedürftigen ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro erzielt, kann für den Unterhalt der Eltern zur Kasse gebeten werden.
Wichtig: Überprüfen Sie im Pflegefall auch die Versicherungen des Pflegebedürftigen selbst – denn während etwa der Rentenanspruch eines Pflegebedürftigen durch die Auszahlung von Pflegegeld nicht gemindert wird, kann etwa der Schutz durch eine private Unfallversicherung entfallen, wenn sich Unfälle im Zustand der Pflegebedürftigkeit ergeben. Auch bei anderen Versicherungen, etwa bei Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen, können sich durch die Pflegebedürftigkeit Änderungen ergeben – beispielsweise dann, wenn der Pflegebedürftige umzieht.


Unterstützung bei der Pflege der Eltern

Auch über die Organisation der Pflege der Eltern sollten Angehörige sich rechtzeitig Gedanken machen: Wer sich etwa zeitlich oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sieht, die Pflege allein zu bewältigen, kann über verschiedene Formen der Unterstützung von außen nachdenken.
Wer sich nur für einen Teil der Woche Hilfe bei der Pflege der eigenen Eltern wünscht, für den kann das Konzept der stundenweisen Betreuung geeignet sein. Umfang und Inhalt können in der Regel individuell vereinbart werden: Beim Einen mag die Betreuung sich auf ein paar Stunden beschränken, in anderen Fällen werden Betreuer gleich mehrfach pro Woche eingesetzt, bereiten Mahlzeiten zu, erledigen Einkäufe, leisten Gesellschaft oder unterstützen – bei entsprechender Qualifikation – auch bei der Körperhygiene.
Nicht selten fallen bei der Pflege der Eltern oder Schwiegereltern auch Aufgaben an, die Angehörige körperlich oder fachlich überfordern: Ein professioneller Pflegedienst kann dann eine wertvolle Hilfe darstellen, etwa bei der Wundversorgung, beim Umlagern oder Baden.
Bei höherem Pflegebedarf – wenn also einige Stunden Unterstützung in der Woche oder am Tag für die Pflege der Eltern oder Schwiegereltern nicht mehr ausreichen – kann die 24-Stunden-Pflege einen passenden Ansatz darstellen, um einen Umzug von Mutter oder Vater in ein Pflegeheim zu vermeiden. Trotz des Begriffs sollte man sich jedoch darüber bewusst sein, dass auch Mitarbeiter der 24-Stunden-Pflege nicht 24 Stunden am Tag arbeiten dürfen und können, sondern üblicherweise zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.
Im Vergleich zur stundenweisen Betreuung liegt ein maßgeblicher Unterschied – neben dem Zeitpensum – jedoch darin, dass Kräfte der 24-Stunden-Pflege in das Haus oder die Wohnung des Pflegebedürftigen ziehen. Das bringt vor allem den Vorteil mit sich, dass der Pflegebedürftige den Großteil der Zeit, und gerade auch nachts, jemanden in direkter Umgebung hat, falls er Hilfe benötigen sollte.
Auch andere Pflegeformen können helfen, Angehörige bei der Pflege der Eltern zu entlasten: Wie etwa die Tages- und die Nachtpflege als teilstationäre Versorgung, bei der das betroffene Elternteil nur jeweils für einen Teil des Tages oder während der Nacht in einer Einrichtung betreut wird – sei es einmal oder mehrfach pro Woche. Auch die sogenannte Verhinderungspflege, meist in häuslicher Umgebung, oder die Kurzzeitpflege von Mutter oder Vater in einer Pflegeeinrichtung können für Angehörige eine Hilfe sein, um etwa Zeiten zu überbrücken, in denen man selbst einmal erkrankt ist oder in den Urlaub fahren möchte.
Nicht zuletzt können auch unterschiedlichste Hilfsmittel – vom höhenverstellbaren Bett bis zum Badewannenlift oder der Einrichtung eines Hausnotrufs – die Pflege der Eltern erleichtern.
Ist eine Pflege der Eltern zu Hause nicht oder nicht mehr möglich, bleibt der Umzug in ein Senioren- oder ein Pflegeheim eine denkbare Alternative. Darüber hinaus existieren noch andere Konzepte – beispielsweise Mehrgenerationenhäuser oder Senioren-WGs.


Unverzichtbar: professionelle Beratung


Ganz wichtig bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger ist professionelle Beratung, die etwa helfen kann, den Bedarf einzuschätzen, unter den vielen verschiedenen Optionen die passende für die Pflege der eigenen Eltern oder Schwiegereltern zu finden und Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu klären: Wer einen Pflegegrad hat, kann über die Pflegekasse in jedem Fall regelmäßige Pflegeberatungen in Anspruch nehmen, wer zwischen Pflegegrad 2 und 5 eingestuft wurde und Pflegegeld erhält, aber keinen Pflegedienst beschäftigt, muss diese sogar wahrnehmen. Zu den zahlreichen Stellen, die pflegenden Angehörigen mit Rat zur Seite stehen, gehören – neben den Pflegekassen selbst – etwa Pflegestützpunkte, kommunale Senioren- und Pflegeberatungsstellen, das bundesweite Pflegetelefon oder die Beratungen über kirchliche/soziale Verbände wie Caritas, DRK oder AWO.

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