Wann ist die Verhinderungspflege steuerfrei?
Die Pflege eines nahen Angehörigen kann kräftezehrend sein und die Verwandten an ihre Belastungsgrenzen bringen. Aus diesem Grund wird jährlich ein Budget von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung gestellt um die sogenannte Verhinderungspflege, also einen zeitweißen Ersatz für die Pflegeperson zu gewährleisten.
Dieser Betrag ist zunächst für den Pflegebedürftigen steuerfrei. Andere Personen dagegen müssen das Verhinderungspflegegeld unter Umständen versteuern. Wer steuerpflichtig ist und wer Verhinderungspflege beziehen kann, ohne zur Kasse gebeten zu werden, erfahren Sie hier.
Welche Personen erhalten die Verhinderungspflege steuerfrei?
Um zu beantworten welcher Personenkreis Verhinderungspflege beziehen kann, ohne diese zu versteuern, muss zunächst ein Blick auf die rechtliche Grundlage geworfen werden. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich zunächst einmal um eine Sozialleistung. Hier gilt der Grundsatz, dass der Pflegebedürftige, der diese Leistung bezieht in keinem Fall Abgaben an den Fiskus entrichten muss. Der Gesetzgeber formuliert diese Steuerbefreiung folgendermaßen:
Wie aus dem Gesetzestext hervorgeht, ist die Verhinderungspflege nur bis zu einer gewissen Summe steuerfrei. Darüber hinaus muss die Ersatzperson in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Pflegebedürftigen stehen bzw. diesem moralisch sittlich verpflichtet sein.
Was ist eine moralisch-sittliche Verpflichtung?
Für wen die Verhinderungspflege steuerpflichtig ist
Nicht alle Personen können Leistungen aus der Verhinderungspflege steuerfrei nutzen. Grundsätzlich wird zwischen Angehörigen (bzw. Menschen mit sittlicher Verpflichtung) und anderen Leistungserbringern unterschieden.
Wer als Angehöriger gilt:
- Geschwister
- Eltern und Kinder
- Ehe- & Lebenspartner (inkl. Verlobte)
- Neffen und Nichten
- Onkel und Tanten
- Schwager und Schwägerin
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Pflegedienste und Anbieter für 24-Stunden-Betreuung dagegen müssen die Verhinderungspflege wie jeder andere Unternehmer versteuern. Für den Pflegebedürftigen und die Familie entsteht dabei allerdings kein steuerlicher Nachteil.

Liebevolle Pflege zu Hause gesucht?
Anders ist die Situation bei Privatpersonen. Hier ist neben der Beziehung zum Gepflegten auch die Höhe der Zuwendungen entscheidend. Überschreitet die Vergütung für die Verhinderungspflege die Höhe des monatlichen Pflegegeldes müssen diese Einnahmen versteuert werden.
Auch bei Angehörigen kann außerdem eine Steuerpflicht bestehen, wenn die Pflege erwerbsmäßig durchgeführt wird. In der Regel wird davon ausgegangen, wenn die Verhinderungspflege für mehrere Personen innerhalb eines Jahres geleistet wird.
Sonderfall: Übungsleiterpauschale
Häufige Fehler bei der Versteuerung von Verhinderungspflegegeld
Immer wieder sind Familien dazu gezwungen das Verhinderungspflegegeld zumindest teilweise versteuern zu müssen, da bei der Steuererklärung entscheidende Fehler gemacht werden.
Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen bei der Höhe des Verhinderungspflegegeldes. Dieses darf nicht höher liegen als das Pflegegeld, um steuerfrei zu bleiben. Hier wird jedoch nicht der monatliche Betrag angesetzt, sondern die Summe der Pflegegeldzahlungen über das gesamte Jahr.
Beispiel
Grundlegend gibt es in obigem Beispiel jedoch einen entscheidenden Nachteil. Für Angehörige wird die Verhinderungspflege nämlich nur bis zur Höhe des Pflegegelds für 1,5 Monate gewährt. Wird dagegen bspw. eine 24-Stunden-Pflege beauftragt, kann der volle Betrag von 1.612 Euro bzw. 2.418 Euro genutzt werden. Auch hier ist das Verhinderungspflegegeld für die Familie steuerfrei.
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