Medikamentengabe auf Rezept: Voraussetzungen, Leistungen und Bedeutung

Pflegerin verabreicht Medikamente auf Rezept

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung sind essentiell für die angemessene Versorgung von Pflegebedürftigen. Es ist bedauerlich, wenn Leistungen nicht in vollem Umfang genutzt oder gar falsch abgerechnet werden, was letztendlich zu Nachteilen für die Pflegebedürftigen führen kann. Insbesondere die Abrechnung der Medikamentengabe durch den ambulanten Pflegedienst über die Pflegesachleistung bietet hier häufig Potential für Optimierungen und Anpassungen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum die Medikamentengabe stets auf Rezept erfolgen sollte? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Gründe und die Voraussetzungen, die für die Medikamentengabe auf Rezept erfüllt sein müssen. Des Weiteren klären wir, wer für die Übernahme der Medikamentengabe gemäß ärztlichem Rezept zuständig ist und welche weiteren Pflegeleistungen neben der Medikamentengabe auf Rezept in Anspruch genommen werden können.

Warum sollte die Medikamentengabe auf Rezept erfolgen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wer übernimmt die Medikamentengabe gemäß ärztlichem Rezept und welche weiteren Pflegeleistungen können zusätzlich in Anspruch genommen werden? All diesen Fragen werden wir in den folgenden Abschnitten auf den Grund gehen.



Warum sollte die Medikamentengabe auf Rezept erfolgen?

Die Vorteile der medikamentösen Versorgung über ein ärztliches Rezept liegen in verschiedenen Aspekten. Für pflegerische Maßnahmen wie den ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim werden die Pflegesachleistungen bis zu 2.200 Euro monatlich gezahlt. Wer diese nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, kann anstelle dessen auch das sogenannte Pflegegeld erhalten. Dann werden monatlich bis zu 946 Euro in Abhängigkeit des Pflegegrades ausgezahlt.

Pflegegrade und Pflegegeld in Deutschland

Pflegegrad Voraussetzungen Höhe des Pflegegeldes (pro Monat)
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Kein Pflegegeld, nur Sachleistungen
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 332 Euro
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 573 Euro
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 764 Euro
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 946 Euro

Außerdem ist es möglich eine Kombination aus beiden Leistungen zu erhalten.Das ist dann der Fall, wenn die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wird. Dann wird der nicht genutzte Anteil Prozentual vom Pflegegeld abgezogen und beide Leistungen werden ausbezahlt.

Eine häufige Praxis ist es, die Medikamentengabe über die Pflegesachleistungen abzurechnen, obwohl dafür auch ein ärztliches Rezept vorliegt. Dies führt dazu, dass die Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird und ein Teil des Pflegegeldes nicht ausgezahlt wird. Im Gegensatz dazu erfolgt die Abrechnung der medikamentösen Versorgung im Rahmen der Krankenpflege auf Rezept direkt mit der Krankenkasse. Die eigentliche Leistung bleibt davon unberührt, es ändert sich lediglich die Zahlstelle, die die Kosten übernimmt. Durch die dann nicht mehr in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen steigt folglich auch der Anteil des Pflegegeldes, der ausgezahlt wird. Aus diesem Grund sollten Sie nach Möglichkeit die Medikamentengabe per ärztlichem Rezept veranlassen.

Medikamentengabe auf Rezept: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um die Medikamentengabe auf Basis eines ärztlichen Rezepts in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Vorgaben erfüllt werden. Grundsätzlich ist die Medikamentengabe auf Rezept eine Leistung aus dem Bereich der Krankenpflege und somit Teil des Genesungsprozesses in Folge einer Erkrankung. Deshalb muss für eine Verordnung zur Medikamentengabe nicht zwangsläufig ein Pflegegrad vorliegen.

Das Rezept für die Vorbereitung und Einnahme von Medikamenten muss zuerst von der Krankenkasse genehmigt werden, damit der Leistungserbringer direkt mit dieser abrechnen kann. Um die Bewilligung zu erhalten müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen. Zum einen muss die Einnahme der Medikamente für die Behandlung unabdingbar sein oder einen Krankenhausaufenthalt verkürzen bzw. verhindern. Alternativ kann die Krankenpflege auch zur Genesung oder Linderung der Beschwerden beitragen.

Ist eine dieser Vorgaben erfüllt, stellt der behandelnde Arzt ein Rezept für die Medikamentengabe aus. Neben diesen Aspekten prüft die Krankenkasse zusätzlich, ob nicht eine andere Person im Haushalt die Medikamente verabreichen und vorbereiten kann. Ist dies nicht der Fall, gewährt die Krankenkasse die Medikamentengabe auf Rezept. Je nach bewilligtem Zeitraum muss das Rezept regelmäßig erneuert werden, für die Folgeverordnung kann der Arzt jedoch längere Zeiträume empfehlen. Die Abrechnung der Medikamentengabe erfolgt dann direkt über die Krankenkasse, anstatt wie bisher über die Pflegesachleistung der Pflegeversicherung.

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Ärztliches Rezept: Wer übernimmt die Medikamentengabe?

In Bezug auf die Medikamentengabe auf Rezept ist es wichtig, dass nach der Bewilligung ein geeigneter Dienstleister gefunden wird, der von der Krankenkasse anerkannt ist. In der Regel übernehmen ambulante Pflegedienste diese Aufgabe. Dies gewährleistet, dass keine Verwechslungen erfolgen und die Präparate ordnungsgemäß eingenommen werden. Der behandelnde Arzt erstellt einen detaillierten Medikationsplan, anhand dessen der ambulante Pflegedienst die Arzneimittel verabreicht. Zusätzlich zur direkten Medikamentengabe umfasst dies auch die Vorbereitung der Medikation für die kommende Woche, beispielsweise in kleinen Schubkästen oder Dispensern.

Es ist wichtig zu betonen, dass neben der reinen Verabreichung von Arzneimitteln auch die Möglichkeit besteht, dass der Arzt eine Anleitung zur Medikamentengabe verordnet. In solchen Fällen sollen Angehörige und Erkrankte unter professioneller Anleitung befähigt werden, die Einnahme der Medikamente eigenständig durchzuführen. Der ambulante Pflegedienst kann dafür bis zu 10 Mal zum Hausbesuch kommen.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten von Ihrem Arzt einen Medikationsplan, der die genaue Dosierung, Art der Medikamente und die Zeitpunkte der Einnahme festlegt. Dieser Plan kann Ihnen helfen, die Medikamentengabe besser zu organisieren und sicherzustellen, dass keine Dosis vergessen wird.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die korrekte Medikamentengabe und -verabreichung einen wesentlichen Einfluss auf den Heilungsprozess und die Krankheitsbewältigung hat. Daher ist es von großer Bedeutung, dass dieser Prozess unter Anleitung von Fachkräften erfolgt und der Patient sowie seine Angehörigen entsprechend geschult werden, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Welche Pflegeleistungen kann ich neben der Medikamentengabe auf Rezept erhalten?

Die Medikamentengabe ist zwar eine der grundlegenden Aufgaben der häuslichen Krankenpflege, aber es gibt viele weitere Leistungen, die über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden können. Hier sind einige Beispiele zusätzlicher Pflegeleistungen, die Sie neben der Medikamentengabe auf Rezept erhalten können:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionswickeln
  • Gewichtskontrolle
  • Durchführung von Injektionen wie Insulinspritzen, Heparinspritzen usw.
  • Anwendung von Wärme- und Kältetherapie
  • Messung des Blutdrucks
  • Messung des Blutzuckerspiegels
  • Dekubitus-Versorgung (Behandlung von Wundliegegeschwüren)

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass neben der Medikamentengabe auf Rezept auch viele weitere Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können. Diese zusätzlichen Leistungen können einen großen Beitrag zur ganzheitlichen Pflege und Betreuung leisten, daher ist es ratsam, sich über die Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls mit dem behandelnden Arzt oder Pflegedienst zu besprechen.
Achten Sie darauf, dass alle Leistungen entsprechend ärztlich verordnet und dokumentiert werden müssen, um eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genannten Pflegeleistungen individuell mit Ihrem behandelnden Arzt und Pflegedienst abgestimmt werden sollten, da sie je nach Gesundheitszustand und spezifischen Anforderungen des Patienten variieren können.