Sitzbadewannen für Senioren
Wenn im Alter die Beweglichkeit nachlässt, kann ein Bad zur echten Hürde im Alltag werden. Badewannen haben in der Regel hohe Ränder und nasse Fliesen im Bad erhöhen dazu das Risiko von Stürzen die zu ernsthaften Verletzungen führen.
Dennoch möchten viele Senioren aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf eine Wanne im Badezimmer verzichten. Für diese Situation wurden sogenannte Sitzbadewannen entwickelt. Ob sich ein Einbau lohnt, wie alltagstauglich so eine Wanne mit Tür ist und wer die Kosten trägt, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Wie genau funktioniert eine Sitzbadewanne mit Tür?
Eine Sitzbadewanne mit seitlichem Einstieg weist ähnliche Maße wie eine Duschkabine auf und ist somit im Vergleich zu einer normalen Badewanne eher kompakt. Sie verfügt über eine stabile, erhöhte Sitzfläche, die sich an der Seitenwand der Wanne befindet.
Betreten wird eine Sitzbadewanne in der Regel über eine Tür in der Seitenwand der Wanne. Hier sollte nicht gespart werden. Günstige Modelle werden häufig nach einigen Jahren undicht.
Tipp
Die Badekabine wird ähnlich wie eine herkömmliche Dusche oder Wanne montiert. Die Konstruktionen sind inzwischen ausgereift und halten bei normaler Pflege mehrere Jahre oder Jahrzehnte. Lediglich Anbauteile und Griffe nutzen sich mit der Zeit meist ab und sollten nach einigen Jahren aus optischen Gründen ausgetauscht werden.
Die Montage einer Sitzbadewanne ist in der Regel in einem halben bis ganzen Tag erledigt. Hierfür wird zunächst die bestehende Badewanne bzw. Dusche demontiert. Häufig bleibt sogar der Fliesenspiegel erhalten, so dass keine Nacharbeiten notwendig sind.
Die Vorteile einer Sitzbadewanne mit Tür
Eine Sitzbadewanne bringt für Sie und Ihren Angehörigen eine Vielzahl an Vorteilen mit sich:
Sicherheit
Eine rutschfeste Sitzfläche und ein rutschfester Boden bieten Schutz, während der erhöhte Sitz das Aufstehen erleichtert.
Erleichterter Einstieg
Bei einer Gehbehinderung können Ihre Angehörigen leichter in die Wanne mit Tür einsteigen. Das unterstützt die selbstständige Mobilität.
Geringere Betriebskosten
Im Vergleich zu einer normalen Badewanne, benötigt man aufgrund der geringeren Maße viel weniger Wasser. Das spart Betriebskosten.
Unterstützung bei der Pflege
Die Sitzbadewanne kommt auch Angehörigen und der Betreuungskraft von Pflegebedürftigen zugute. Aufgrund der Höhe ist kein Bücken mehr notwendig und die Tür verhindert das Kippen oder Fallen des zu Pflegenden. Damit wird auch die Gesundheit der Pflegenden geschont.
Lebensqualität
Ein Bad zu nehmen bleibt auch im Alter für viele Menschen ein Genuss. Mit einer Sitzbadewanne muss auf diesen Luxus nicht verzichtet werden. Zusätzlich verfügen viele Modelle außerdem über Massagedüsen und ähnliche Funktionen.

Prüfen Sie Ihren Fördermittel-Anspruch!
Einbau einer Sitzbadewanne bei Pflegebedürftigen wird bezuschusst
Die Kosten für eine Sitzbadewanne mit Tür liegen in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Der Preis wird maßgeblich von Ausstattung, Qualität und der Einbausituation beeinflusst.
Welche staatlichen Zuschüsse möglich sind, definiert §40 SGB XI. In diesem Paragrafen sind die Vorgaben für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen regelt.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro der Kosten für eine Sitzbadewanne mit Tür erstatten. In der Regel ist damit der Umbau vollständig finanziert.
Dazu müssen zunächst Bilder des Bades gemacht werden, die zeigen, dass der Raum nicht senioren- und pflegegerecht ist. Diese schicken Sie dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag zur Kasse. Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, können Sie die Installation beauftragen und durchführen lassen.
Nach Vorlage der Handwerkerrechnung zahlen die Pflegekassen dann erfahrungsgemäß recht zügig die Fördersumme aus.
Förderung für Sitzbadewanne ohne Pflegegrad
Auch die Krankenkasse kann helfen, eine Sitzbadewanne zu finanzieren. Wenn der Arzt die Wanne als Hilfsmittel verschreibt, kann die Krankenkasse sogar die vollen Kosten erstatten.
Vom Finanzamt können Betroffene ebenfalls Vorteile erhalten. Auch wenn Ihr Angehöriger bereits einen Steuerfreibetrag als körperlich eingeschränkter Mensch erhalten hat, lässt sich die Anschaffung im Regelfall als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Voraussetzungen sollten jedoch zunächst mit einem Steuerberater besprochen werden.
Abhängig von der finanziellen Situation bzw. dem Einkommen, lohnt es sich auch bei Rentenversicherung, Sozialamt und der Agentur für Arbeit nachzufragen. Daneben bieten auch die meisten Bundesländer eigene Förderprogramme an.
Egal bei welchem Träger die Erstattung erfolgen soll, benötigen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag. Diesen erhalten Sie zügig und unkompliziert über diesen Button:
