Pflegezeit beantragen: So gelingt die Familienpflegezeit

Frauen die Pflegezeit / Familienpflegezeit beantragt haben

Die Pflege eines nahen Angehörigen fordert viel Kraft, Organisationstalent und letztendlich auch Zeit. Besonders berufstätige Familienmitglieder leiden unter dieser Situation, weshalb der Gesetzgeber reagiert hat und pflegenden Angehörigen die Möglichkeit gibt die sogenannte Pflegezeit und Familienpflegezeit zu beantragen. Doch wie genau können Sie als Arbeitnehmer von diesen Regelungen profitieren und welcher finanzielle Ausgleich steht Ihnen zu? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Pflegezeit und Familienpflegezeit wissen müssen, von den Voraussetzungen bis hin zum konkreten Antragsverfahren. Zudem werden die Unterschiede und spezifischen Möglichkeiten der beiden Optionen beleuchtet, sodass Sie die für Ihre individuelle Situation passende Entscheidung treffen können.



Zeit für die Pflege eines Familienmitglieds beantragen: Diesen Anspruch haben Sie

Die Pflege eines Angehörigen erfordert oft mehr Zeit, als Berufstätige allein bewältigen können. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht, Pflegezeit oder Familienpflegezeit zu beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig von der Arbeit freistellen zu lassen, sei es aufgrund plötzlicher organisatorischer Herausforderungen oder um einen geliebten Angehörigen in den letzten Tagen zu begleiten. Neben der beruflichen Freistellung, die Sie durch Pflegezeit, Familienpflegezeit und andere Auszeiten in Anspruch nehmen können, haben Sie außerdem Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

In vielen Fällen befinden sich Angehörige in einer Situation, in der sie plötzlich und unerwartet einen geliebten Menschen pflegen müssen. Es ist wichtig, sich dieser Herausforderung bewusst zu sein und zu wissen, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die Ihnen helfen sollen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Im Folgenden werden wir näher auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten eingehen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um die erforderliche Zeit für die Pflege eines Familienmitglieds zu organisieren.

Pflegebedürftige nach Art der Versorgung

  • überwiegend durch Angehörige (63%)
  • ambulante Pflege- und Betreuungsdienste (21%)
  • im Pflegeheim (16%)


Pflegegrad beantragen und Betreuung regeln: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Viele Pflegefälle treten plötzlich auf, beispielsweise weil ein Angehöriger gestürzt ist oder eine unerwartete Diagnose die Familie trifft. Auch wenn ein Familienmitglied aus dem Krankenhaus entlassen wird oder Zeit bis zum Eintreffen einer Betreuungskraft überbrückt werden muss, sind Angehörige gefordert. In einem solchen Fall können Sie bei Ihrem Arbeitgeber die kurzzeitige Arbeitsverhinderung zum Zweck der Pflege beantragen. Genau genommen handelt es sich weniger um einen Antrag, als um eine einfache Anzeige, dass Sie aus diesem Grund einige Tage ausfallen, um beispielsweise einen Pflegegrad zu beantragen oder in sonstiger Weise Zeit für die Pflege und Organisation eines Familienmitglieds brauchen.

Während dieser “kleinen Pflegezeit” besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse zu beantragen, um einen finanziellen Ausgleich für die verlorene Arbeitszeit zu erhalten. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann für maximal 10 Tage in Anspruch genommen werden, und Ihr Arbeitgeber ist umgehend zu informieren, sobald sich der Bedarf einer pflegebedingten Auszeit abzeichnet. Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Nachweis über die versäumte Zeit verlangen, beispielsweise ein ärztliches Attest oder die MDK-Bescheinigung (bzw. Medicproof bei privat versicherten Personen).

In dieser Situation ist es wichtig, über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten informiert zu sein. Hierzu kommt das Pflegeunterstützungsgeld ins Spiel, welches Angehörige beanspruchen können, wenn sie kurzfristig zur Pflege eines Familienmitglieds ausfallen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht in dieser Phase nicht, daher ist das Pflegeunterstützungsgeld eine wertvolle Hilfe, um finanzielle Einbußen abzufedern. Um die Beantragung und die Details des Pflegeunterstützungsgeldes unkompliziert und schnell abzuwickeln, stehen die Pflegekassen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld mit den verschiedenen möglichen Szenarien vertraut zu machen, um im Falle einer notwendigen kurzzeitigen Arbeitsverhinderung schnell und effektiv handeln zu können.

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Pflegezeit: Auszeit für die häusliche Pflege beantragen

Möglichkeiten der Pflegezeit

Wenn Sie längere Zeit für die Pflege eines nahen Familienmitglieds benötigen, haben Sie die Möglichkeit, eine Pflegezeit zu beantragen. Mit der Beantragung der Pflegezeit können Sie sich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen nahen Angehörigen handelt, den Sie in häuslicher Pflege betreuen. Nach Genehmigung der Pflegezeit schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber über die vereinbarte Zeitspanne. Im Gegensatz zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung besteht während der Pflegezeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, und das Pflegeunterstützungsgeld wird ebenfalls nicht gewährt. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, beim Bundesfamilienministerium ein zinsfreies Darlehen zu beantragen.

Während der Pflegezeit gilt Sonderkündigungsschutz, was bedeutet, dass Ihnen während dieser Zeit nicht gekündigt werden darf. Zudem können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auch frühzeitig wieder in den Beruf zurückkehren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegezeit nur einmal pro Pflegefall beantragt werden kann und dass sie Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 16 Mitarbeitern vorbehalten ist. Die Pflegezeit kann mit der Familienpflegezeit kombiniert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Unterstützende Maßnahmen während der Pflegezeit

Während der Pflegezeit haben Sie die Möglichkeit, unterstützende Angebote wie einen Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahmen können Ihnen dabei helfen, die Pflege Ihres Familienmitglieds zu gewährleisten, während Sie gleichzeitig entlastet werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Pflegezeit optimal zu gestalten.

Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beantragung der Pflegezeit ausführlich und individuell beraten lassen, um alle Optionen und Voraussetzungen zu klären. Dies kann Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Entscheidung im Sinne der Pflege Ihres Familienmitglieds und Ihrer eigenen beruflichen Situation zu treffen.


Die Familienpflegezeit: So beantragen Sie die reduzierte Arbeitszeit

Die Familienpflegezeit ist eine Option, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Im Gegensatz zur regulären Pflegezeit, bei der eine Auszeit aus dem Berufsleben genommen wird, ermöglicht die Familienpflegezeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung, um die Pflege eines Familienmitglieds besser zu bewältigen.

Ähnlich wie bei der Pflegezeit schließen Arbeitnehmer, die Familienpflegezeit beantragen, mit ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über die Arbeitszeitreduzierung ab. Dieser Vertrag regelt die genaue Dauer und Verteilung der reduzierten Arbeitsstunden.

Darüber hinaus haben pflegende Angehörige, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, die Möglichkeit, ein zinsfreies Darlehen zu beantragen, um finanzielle Nachteile, die durch die Reduzierung des Arbeitsvolumens entstehen können, abzufedern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung der Familienpflegezeit bestimmten Voraussetzungen unterliegt. So ist sie beispielsweise Arbeitnehmern in Betrieben ab einer bestimmten Größe vorbehalten. In der Regel muss das Unternehmen über mindestens 26 Beschäftigte verfügen, damit die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit möglich ist.

Die Familienpflegezeit bietet somit eine wichtige Flexibilität für pflegende Angehörige, die es ermöglicht, sowohl die familiäre Pflegeverantwortung als auch die Berufstätigkeit in Einklang zu bringen.

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Pflegezeit und Familienpflegezeit: Unterschiede und Möglichkeiten

Wer sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Pflegezeit befasst und eine Auszeit für die Pflege beantragen möchte, fragt sich auf den ersten Blick, worin die Unterschiede zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit liegen. Grundsätzlich unterscheiden sich beide Auszeiten im Umfang der Freistellung und den Zugangsvoraussetzungen.

Die Pflegezeit sieht eine vollständige Freistellung von der Arbeit für einen Zeitraum von 6 Monaten vor. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Familienpflegezeit eine Reduzierung der Arbeitszeit über einen wesentlich längeren Zeitraum von 24 Monaten. Die Zugangsvoraussetzungen und die Berechnung unterscheiden sich ebenfalls: Für die Pflegezeit muss der Betrieb über mindestens 16 Mitarbeiter verfügen, wobei Teilzeitkräfte und Auszubildende mitgezählt werden. Bei der Familienpflegezeit sind es insgesamt 26 Beschäftigte, wobei Auszubildende nicht miteinbezogen werden.

Es ist wichtig, vor Beantragung von Familienpflegezeit oder Pflegezeit die genauen Voraussetzungen zu prüfen. In vielen Fällen kann auch eine Kombination aus beiden Pflegezeiten beantragt werden. Dabei müssen die Zugangsberechtigungen für die Familienpflegezeit erfüllt sein, und die gesamte Pflegezeit darf 24 Monate nicht überschreiten. Auf diese Weise können beispielsweise die ersten 6 Monate mit der Pflegezeit für eine vollständige Auszeit genutzt werden, gefolgt von einer Reduzierung der Arbeitszeit über die restlichen 18 Monate mithilfe der Familienpflegezeit.

Gegenüberstellung Freistellungsmöglichkeiten in der Pfelge

Pflegeunterstützungsgeld Pflegezeit Familienpflegezeit
Zeitraum Bis zu 10 Tage 6 Monate 24 Monate
Freistellungsmodell Vollständig bei akutem Bedarf Vollständig/Teilweise Teilweise
Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmenden Firmen > 15 Angestellte Firmen > 25 Angestellte
Voraussetzungen Ärztliche Bestätigung Pflegegrad Pflegegrad
Anmeldefrist beim Arbeitgeber Keine 10 Tage 8 Wochen
Finanzierung Ersatzlohn (Pflegekasse) Darlehen (BAföG) Darlehen (BAföG)


Begleitung auf dem letzten Weg: Eine Auszeit bei Sterbebegleitung eines Familienmitglieds

Die meisten pflegenden Angehörigen stehen irgendwann vor der Situation, dass das Leben eines Familienmitglieds zu Ende geht. Um dann möglichst viel Zeit mit dem lieben Menschen zu verbringen können Angehörige neben den Pflegezeiten auch eine Auszeit zur Sterbebegleitung beantragen. In dieser Zeit muss der Angehörige nicht zwingend zuhause gepflegt werden. Für die Begleitung eines Angehörigen in der letzten Lebensphase können Sie für bis zu 3 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen und sich ganz dem Familienmitglied widmen.

Voraussetzung um die Begleitung in der letzten Lebensphase ist, dass ein ärztliches Attest über die begrenzte Lebenserwartung vorliegt, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Neben der beruflichen Freistellung haben Sie außerdem ebenfalls die Möglichkeit, wie bei den Pflegezeiten ein Darlehen beim Familienministerium zu beantragen. Zwar gilt für die Begleitung in der letzten Lebensphase die gleiche betriebliche Beschränkung wie für die Beantragung der Pflegezeit, jedoch haben viele kleinere Betriebe ebenfalls Regelung zur Freistellung.

Die Begleitung in der letzten Lebensphase ermöglicht es, in dieser schwierigen Zeit für den erkrankten Angehörigen da zu sein und ihn bestmöglich zu unterstützen. Es ist ein wichtiger und sensibler Bereich, der häufig besondere Flexibilität erfordert. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren.

Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung von Pflege und Hospizbegleitung ist es wichtig, dass Angehörige die gesetzlichen Vorgaben sowie ihre eigenen Ansprüche kennen. Die Möglichkeit, in der letzten Lebensphase des erkrankten Familienmitglieds präsent zu sein, gibt Angehörigen die Chance, Abschied zu nehmen und gemeinsame Zeit zu verbringen. Dies kann ein wichtiger emotionaler und psychischer Ausgleich in einer belastenden Situation sein, und es ist ermutigend zu wissen, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die diesen Ausgleich ermöglichen.

Es ist zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber, behördlichen Ansprechpartnern und gegebenenfalls einem Rechtsanwalt oder Berater für Sozialrecht in Verbindung zu setzen, um die verschiedenen Optionen und den Ablauf zu besprechen. Transparenz und offene Kommunikation sind hierbei von großer Bedeutung, um die bestmögliche Unterstützung und Freistellung zu erhalten.