Pflegezeit beantragen – So bekommen Sie eine Auszeit für die Familie

Frauen die Pflegezeit / Familienpflegezeit beantragt haben

Die Pflege eines nahen Angehörigen fordert viel Kraft, Organisationstalent und letztendlich auch Zeit. Besonders berufstätige Familienmitglieder leiden unter dieser Situation, weshalb der Gesetzgeber reagiert hat und pflegenden Angehörigen die Möglichkeit gibt die sogenannte Pflegezeit und Familienpflegezeit zu beantragen. Welche Möglichkeiten Sie als Arbeitnehmer haben und welcher finanzielle Ausgleich Ihnen zusteht lesen Sie hier.


Zeit für die Pflege eines Familienmitglieds beantragen: Diesen Anspruch haben Sie

Wie bereits erwähnt nimmt die Pflege eines Angehörigen mitunter deutlich mehr Zeit in Anspruch, als Berufstätige im Stande zu leisten sind. Aus diesem Grund haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Pflegezeit oder Familienpflegezeit zu beantragen. Darüber hinaus können Sie sich kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen bei plötzlichen organisatorischen Aufwendungen oder um einen lieben Angehörigen in den letzten Tagen zu begleiten. Neben der beruflichen Freistellung die Sie mit der Pflegezeit, Familienpflegezeit und anderen Auszeiten beantragen können, haben Sie außerdem auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

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Pflegegrad beantragen und Betreuung regeln: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Viele Pflegefälle treten plötzlich auf, beispielsweiße weil ein Angehöriger gestürzt ist oder eine unerwartete Diagnose die Familie trifft. Auch wenn ein Familienmitglied aus dem Krankenhaus entlassen wird oder Zeit bis zum Eintreffen einer Betreuungskraft überbrückt werden muss, sind Angehörige gefordert. Aus diesem Grund können Sie in einem solchen Fall die kurzzeitige Arbeitsverhinderung zum Zweck der Pflege bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Genau genommen handelt es sich weniger um einen Antrag, als um eine einfache Anzeige, dass Sie aus diesem Grund einige Tage ausfallen, um bspw. einen Pflegegrad zu beantragen oder in sonstiger Weise Zeit für die Pflege und Organisation eines Familienmitglieds brauchen.

Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei dieser „kleinen Pflegezeit“ besteht jedoch nicht. Sie haben Allerdings die Möglichkeit das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse zu beantragen, womit Ihnen ein finanzieller Ausgleich für die verlorene Arbeitszeit geleistet wird. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung können Sie für maximal 10 Tage in Anspruch nehmen und Ihr Arbeitgeber ist umgehend zu informieren, sobald sich der der Bedarf einer pflegebedingten Auszeit abzeichnet. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber einen Nachweis über die versäumte Zeit verlangen, beispielsweiße ein ärztliches Attest oder die MDK-Bescheinigung (bzw. Medicproof bei privat versicherten).


Pflegezeit: Auszeit für die häusliche Pflege beantragen

Neben der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Sie auch die Möglichkeit längerfristig für die Pflege eines nahen Familienmitglieds eine Freistellung zu beantragen. Hierfür können Sie mit Beantragung der Pflegezeit bis zu 6 Monate ganz oder teilweise befreit werden. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass es sich um einen nahen Angehörigen handelt, den Sie in häuslicher Pflege betreuen. Nachdem Sie die Pflegezeit beantragt haben schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber über die vereinbarte Zeitspanne. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung und auch das Pflegeunterstützungsgeld erhalten Sie nicht. Anstelle können Sie beim Bundesfamilieministerium ein zinsfreies Darlehen beantragen.

Während der Pflegezeit genießen Sie Sonderkündigungsschutz und können in Absprache mit dem Arbeitgeber auch frühzeitig wieder in den Beruf zurückkehren. Auch wenn Sie die Pflegezeit für die Betreuung eines Familienmitglieds beantragt haben, können Sie unterstützende Angebote wie Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Pflegezeit nur einmal pro Pflegefall beantragen können. Hinzu kommt, dass für die Beantragung von Pflegezeit Arbeitnehmern vorbehalten ist, die in Betrieben mit mehr als 16 Mitarbeitern tätig sind. Die Pflegezeit kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auch mit der Familienpflegezeit kombiniert werden.

Die Familienpflegezeit: So beantragen Sie die reduzierte Arbeitszeit

Neben der Möglichkeit für bis zu 6 Monate ganz aus dem Berufsleben auszuscheiden können pflegende Angehörige auch die Familienpflegezeit beantragen. Mit dieser Variante können Sie für bis zu 24 Monate Ihre Arbeitszeit bis auf 15 Stunden pro Woche reduzieren. Ähnlich wie bei der regulären Pflegezeit schließen Arbeitnehmer die Familienpflegezeit beantragt haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über die Arbeitszeitreduzierung. Auch bei der Familienpflegezeit gibt es die Möglichkeit ein zinsfreies Darlehen zu beantragen, um die finanziellen Nachteile abzufedern. Wie auch die Pflegezeit ist die Beantragung der Familienpflegezeit Arbeitnehmern ab einer bestimmten Betriebsgröße vorbehalten. Um Familienpflegezeit zu beantragen muss das Unternehmen über mindestens 26 Beschäftigte verfügen.


Pflegezeit und Familienpflegezeit: Unterschiede und Möglichkeiten

Wer sich mit den verschiedenen Möglichkeiten Pflegezeit zu beantragen beschäftigt fragt sich auf den ersten Blick worin die Unterschiede zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit liegen. Grundlegende Unterscheiden sich beide Auszeiten im Umfang der Freistellung. Wer Pflegezeit beantragt, möchte in der Regel für 6 Monate vollständig von der Arbeit befreit werden, wohingegen die Familienpflegezeit nur eine Reduzierung vorsieht. Dafür über einen wesentlich längeren Zeitraum von 24 Monaten. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen und Ihre Berechnung andere. Bei der Pflegezeit muss der Betrieb über mindestens 16 Mitarbeiter verfügen, wobei Teilzeitkräfte und Auszubildende mitgezählt werden. Bei der Familienpflegezeit sind es insgesamt 26 Beschäftigte, wobei Auszubildende nicht miteinbezogen werden.

Wer Familienpflegezeit oder Pflegezeit beantragen möchte, sollte vorher genau prüfen welche Voraussetzung erfüllt sind. In vielen Fällen können Sie auch eine Kombination aus beiden Pflegezeiten beantragen. Hierfür müssen Sie die Berechtigungen für die Familienpflegezeit erfüllen und Ihre gesamte Pflegezeit darf 24 Monate nicht überschreiten. So können Sie beispielsweiße die ersten 6 Monate mit der Pflegezeit eine vollständige Auszeit beantragen und die restlichen 18 Monate Ihre Arbeitszeit mit der Familienpflegezeit reduzieren.


Begleitung auf dem letzten Weg: Eine Auszeit bei Sterbebegleitung eines Familienmitglieds

Die meisten pflegenden Angehörigen stehen irgendwann vor der Situation, dass das Leben eines Familienmitglieds zu Ende geht. Um dann möglichst viel Zeit mit dem lieben Menschen zu verbringen können Angehörige neben den Pflegezeiten auch eine Auszeit zur Sterbebegleitung beantragen. In dieser Zeit muss der Angehörige nicht zwingend zuhause gepflegt werden. Für die Begleitung eines Angehörigen in der letzten Lebensphase können Sie für bis zu 3 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen und sich ganz dem Familienmitglied widmen.

Voraussetzung um die Begleitung in der letzten Lebensphase ist, dass ein ärztliches Attest über die begrenzte Lebenserwartung vorliegt, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Neben der beruflichen Freistellung haben Sie außerdem ebenfalls die Möglichkeit, wie bei den Pflegezeiten ein Darlehen beim Familienministerium zu beantragen. Zwar gilt für die Begleitung in der letzten Lebensphase die gleiche betriebliche Beschränkung wie für die Beantragung der Pflegezeit, jedoch haben viele kleinere Betriebe ebenfalls Regelung zur Freistellung.

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