Wenn Sie als Angehöriger Ihre Eltern oder den Partner zu Hause pflegen, wissen Sie um die Belastungen, die diese Tätigkeit mit sich bringt. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sorgt dafür, dass Sie zwischendurch Pausen von der intensiven und beanspruchenden Pflegetätigkeit nehmen können und dabei finanziell unterstützt werden. Beide Leistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Dies bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, auch über einen längeren Zeitraum hinweg Entlastung zu erfahren und gleichzeitig die bestmögliche Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Im Folgenden werden wir genauer darauf eingehen, wie Sie diese Leistungen kombinieren können, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.

Inhalt des Beitrags

    Kurzzeitpflege – was genau ist das?

    Kurzzeitpflege kann für verschiedene Situationen beantragt werden, in denen pflegebedürftige Angehörige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Dabei kann es sich um folgende Fälle handeln:

    • 1. Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
      Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Rückkehr nach Hause oft nicht sofort möglich. In solchen Fällen kann die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege eine wichtige Übergangslösung sein, um die notwendige Pflege und Betreuung sicherzustellen.
    • 2. Kurzzeitpflege nach Unfall
      Bei einem plötzlichen Unfall oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands kann eine vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich sein, bis eine Rückkehr nach Hause möglich ist.
    • 3. Kurzzeitpflege aufgrund von erhöhtem Pflegebedarf
      Es kann vorkommen, dass der Pflegebedarf plötzlich und vorübergehend ansteigt, zum Beispiel aufgrund einer akuten Erkrankung oder anderer Umstände. In solchen Situationen kann Kurzzeitpflege eine entlastende Lösung für die pflegenden Angehörigen darstellen.
    • 4. Unerwartet auftretende Pflegebedürftigkeit
      Wenn die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen unerwartet eintritt und die häusliche Versorgung nicht sofort möglich ist, kann die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig werden.
    • 5. Erkrankung des zu pflegenden Angehörigen
      Wenn der pflegebedürftige Angehörige selbst erkrankt und vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, die notwendige Pflege und Betreuung zu erhalten oder zu organisieren, kann Kurzzeitpflege eine geeignete Lösung sein.
    • 6. Überbrückung von Wartezeiten für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung
      Manchmal kann es vorkommen, dass ein geplanter Umzug in eine dauerhafte Pflegeeinrichtung aufgrund von Wartezeiten verzögert wird. In solchen Fällen kann Kurzzeitpflege eine interimsmäßige Versorgungslösung bieten.
    • 7. Testen von dauerhafter Pflege in einer Einrichtung mittels Kurzzeitpflege
      Die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege kann auch dazu dienen, eine dauerhafte Pflege in einer bestimmten Einrichtung zu testen und sich ein Bild von den dort gebotenen Leistungen zu machen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

    Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher. Dabei wird die pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, die hierfür zugelassen ist, untergebracht. Maximal dürfen es 8 Wochen im Jahr sein. Für die Kurzzeitpflege können bis zu 3.539 Euro pro Jahr aus dem Entlastungsbudget genutzt werden. Dieser Betrag ist für pflegebedingte Aufwendungen bestimmt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen in der Regel selbst getragen werden.

    Definition: Kurzzeitpflege

    Die Kurzzeitpflege bezeichnet eine vorübergehende, vollstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Sie wird in Anspruch genommen, wenn pflegebedürftige Menschen zeitweise eine intensivere Versorgung benötigen, die im häuslichen Umfeld nicht möglich ist. Die Kurzzeitpflege ist zeitlich auf maximal acht Wochen pro Jahr begrenzt. Für die pflegebedingten Kosten steht dafür jährlich ein Budget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, das flexibel auch für die Verhinderungspflege genutzt werden kann. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen jedoch in der Regel privat getragen werden.

    Die vielfältigen Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege verdeutlichen die wichtige Rolle, die diese Form der vorübergehenden Betreuung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige spielen kann. Die zeitlich begrenzte Entlastung und Versorgung in einer qualifizierten Einrichtung ermöglicht es, unterschiedlichen Herausforderungen im Pflegealltag flexibel zu begegnen und die bestmögliche Pflege sicherzustellen.

    Verhinderungspflege – wann bin ich berechtigt?

    Verhinderungspflege wird beantragt, wenn Sie Ihre Angehörigen zu Hause betreuen, diese Aufgabe vorübergehend aber nicht wahrnehmen können. Es kann verschiedene Gründe dafür geben, warum vorübergehend keine Betreuung möglich ist. Zum Beispiel, wenn Sie wichtige Termine wahrnehmen müssen, selbst erkranken oder einfach eine kleine Auszeit benötigen. In solchen Fällen können Kosten für die Pflege entstehen, zum Beispiel durch die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege. Diese Kosten werden bis zu einer bestimmten Höhe erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Angehöriger einen Pflegegrad von 2 oder höher hat.

    Verhinderungspflege kann auch kurzfristig nötig sein und muss daher nicht im Voraus bei der Pflegekasse beantragt werden. Stattdessen sammeln Sie Belege über die anfallenden Kosten und reichen diese nach Ende der Verhinderungspflegezeit zusammen mit einem Antrag auf Verhinderungspflege bei der Kasse ein. Der maximale Zeitraum, für den die Pflegekassen Ausgaben für Verhinderungspflege bezuschussen, beträgt sechs Wochen, wobei das maximale Budget 3.539 Euro[/sc] beträgt. Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege findet keine Kürzung des ausgezahlten Pflegegeldes statt. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist jedoch, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten zu Hause betreut wird.

    Abschließend ist die Verhinderungspflege eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die vorübergehend die Betreuung nicht gewährleisten können. Durch die Erstattung von Kosten und die zeitlich begrenzte Unterstützung ermöglicht sie Flexibilität und Entlastung in herausfordernden Situationen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Voraussetzungen und dem Ablauf der Beantragung auseinanderzusetzen, um im Bedarfsfall reibungslos agieren zu können.

    Definition: Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege wird in Anspruch genommen, wenn die reguläre Pflegeperson – beispielsweise ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Verpflichtungen. Diese Pflege kann zu Hause, in einer Tagespflegeeinrichtung oder in einer vollstationären Einrichtung stattfinden. Die Verhinderungspflege ist auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzt. Die Kosten werden bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro übernommen, der im Rahmen des Entlastungsbudgets auch für die Kurzzeitpflege flexibel genutzt werden kann.

    Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

    Bis zum 30. Juni 2025 gab es für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege zwei getrennte Budgets. Es war möglich, bis zu 50 Prozent des Budgets für die Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege zu übertragen, um die finanziellen Mittel flexibel an den jeweiligen Bedarf anzupassen. Dadurch konnten beispielsweise höhere Kosten für eine Ersatzpflege im häuslichen Umfeld, wie eine 24-Stunden-Betreuung, besser gedeckt werden.

    Seit dem 1. Juli 2025 hat sich diese Regelung verändert. Anstelle der getrennten Budgets gibt es nun ein gemeinsames Entlastungsbudget, das flexibel sowohl für die Verhinderungs- als auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Damit entfällt die Notwendigkeit, Budgets zwischen den beiden Leistungsbereichen hin- und herzuschieben.

    Die Kurzzeitpflege wird dabei weiterhin ausschließlich für Aufenthalte in stationären Einrichtungen gewährt, während die Verhinderungspflege auch für die Versorgung zu Hause oder in einer Tagespflegeeinrichtung genutzt werden kann. Welche der beiden Leistungen in Anspruch genommen wird, hängt stets von der individuellen Situation und den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen ab.

    Die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterliegen jährlichen Maximalbeträgen, die jedoch beide immer in voller Höhe ausgeschöpft werden können. Die Leistungen aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kombiniert werden, um die verfügbaren Mittel optimal zu nutzen.

    Die Kurzzeitpflege wird ausschließlich für den Aufenthalt in stationären Einrichtungen gewährt, während Verhinderungspflege auch für die Pflege zu Hause genutzt werden kann. Durch die Kombination der Leistungen hatten Pflegebedürftige bisher die Möglichkeit, die Hälfte des Kurzzeitpflege-Betrags für die Verhinderungspflege einzusetzen. Anstatt des Regelbetrags standen somit 3.539 Euro zur Verfügung, um beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege in häuslicher Umgebung zu finanzieren. Diese Flexibilität bot zusätzlichen finanziellen und persönlichen Spielraum für die Pflege von Angehörigen und trug damit zum Wohlbefinden der gesamten Familie bei.

    Definition: Kombinationsleistung

    Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es das neue Entlastungsbudget. Es ersetzt die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Statt einer Kombination können nun bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder beides zusammen genutzt werden. Eine Übertragung zwischen den Töpfen ist nicht mehr erforderlich.

    Entlastung für pflegende Angehörige

    In der Rolle als pflegender Angehöriger ist es wichtig, sich regelmäßig eine Auszeit zu gönnen, um die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden nicht zu vernachlässigen. Die Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann hier eine wertvolle Unterstützung bieten.

    Die Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich regelmäßig zu erholen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Betreuung ihres Familienmitglieds gewährleistet ist. Diese Formen der Entlastung sind unerlässlich, um langfristig eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Es ist daher empfehlenswert, frühzeitig über die Bedingungen und Möglichkeiten beider Pflegeformen Bescheid zu wissen und diese bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.