Testament verfassen – Frühzeitige Nachlassregelung schafft Sicherheit

Mann verfasst sein Testament

Über ein Menschenleben sammeln sich unzählige Besitztümer und teils erhebliche Vermögenswerte an. Allzu oft kommt es über die Verteilung dieser Güter nach dem Ableben zu Unstimmigkeiten innerhalb der Familie. Dem kann man durch das Verfassen eines Testaments vorbeugen. Dennoch scheuen viele Menschen davor zurück. Gründe hierfür sind häufig das unwohle Gefühl sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, oft aber auch Unbedachtheit oder Fehlinformation. Wie Sie Ihr Testament richtig verfassen und welche weiteren Vorkehrungen zur Nachlassregelung Sie treffen können erfahren Sie hier.


Verfassen des Testaments: Pflichtteile müssen berücksichtigt werden


Wer seinen Nachlass regeln möchte ist dabei grundsätzlich frei in der Gestaltung. Es gibt allerdings gesetzliche Einschränkungen, welche Angehörigen in jedem Fall bedacht werden müssen. Vorrangig sind dabei Ehepartner, die eigenen Kinder und sofern noch lebend die Eltern des Erblassers. Diesen Anspruch nennt man auch Pflichtteil und er entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils, der ohne Testament zustehen würde. Ist beispielsweiße ein einzelnes Kind der einzig noch lebende Angehörige des Vererbenden steht ihm, auch wenn er enterbt wurde, mindestens 50% des Nachlasses zu.

Kann ein Angehöriger vollständig enterbt werden?

Einen Angehörigen beim Verfassen des Testaments vollständig zu enterben ist nur in seltenen Fällen möglich. Voraussetzung dafür kann beispielsweiße eine schwerwiegende Verfehlung gegenüber dem Erblasser sein. Auch schwere Straftaten oder der Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung sind Gründe, die einen Ausschluss vom Erbe möglich machen können.

 


Brauche ich zum Verfassen des Testaments einen Notar?


Der Besuch bei einem Notar ist zum Verfassen des Testaments nicht zwangsläufig notwendig. Es ist sogar möglich ein Testament handschriftlich zu erstellen. Hier ist jedoch ausdrücklich auf die Form zu achten, um den letzten Willen im Ernstfall auch wirksam werden zu lassen. Dennoch bietet der Gang zum Notar einige Vorteile. Bei einem notariell beglaubigten Testament können Sie sich im Vorfeld beraten lassen und erhalten damit ein rechtssicheres Dokument.

Auffindbarkeit des Testaments

Ein Notar unterstützt nicht nur beim Verfassen des Testaments, sondern lässt dieses auch in das Testamentsregister eintragen und stellt damit sicher, dass der letzte Wille im Todesfall auffindbar ist.

 


Worauf muss ich beim selbstständigen Verfassen eines Testaments achten?


Wer die Kosten für einen Notar sparen möchte, kann auch selbst Hand anlegen. Hier gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Ein Ausdruck aus dem Computer ist nicht als Nachlassverfügung geeignet. Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein um anerkannt zu werden.

Besonders wichtig ist auch die Angabe von Ort und Datum. Somit werden ältere Testamente unwirksam. Bereits durch die Überschrift sollte klar werden um welches Dokument es sich handelt. Formulierung wie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ sind dafür zulässig. Nicht vergessen sollten Sie außerdem die Unterschrift am Ende. Anderweitig ist das Dokument nicht rechtsgültig.


Handschriftlich verfasste Testamente müssen sicher verwahrt sein


Um sicherzugehen, dass das geschriebene Testament letztlich auch berücksichtigt wird, muss es zwar sicher aufbewahrt werden, trotzdem sollte es für die Erben im Ernstfall zugänglich sein. Bei einer häuslichen Verwahrung empfiehlt sich ein feuerfester Safe. Schreibtischschubladen oder ein Versteck zwischen Unterlagen sind eher ungeeignet.

Die beste Möglichkeit ist jedoch die Aufbewahrung beim Amtsgericht. Dieses kostet zwar Gebühren, die jedoch im Regelfall vernachlässigt werden können. Zusätzlich empfiehlt sich die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister. So wird sichergestellt, dass im Fall der Fälle das Dokument vorliegt und nicht abgeändert oder unterschlagen werden kann.


Testament verfassen: Anwalt oder Notar zu Rate ziehen


Bei einem Testament handelt es sich um ein wichtiges Dokument, letztlich wird damit die Verteilung hoher Summen festgelegt. Daher empfiehlt es sich vor dem Verfassen einen Anwalt für Erbrecht oder Notar hinzuzuziehen. Eine Beratung kann den Erben letztlich viel Geld und Streitigkeiten ersparen. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Regelung des Nachlasses und stellen somit eine Verteilung nach Ihren Wünschen sicher.

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