Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft nutzen – das müssen Sie wissen
Seit dem 01. Januar 2015 haben Angehörige, die sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, Anspruch auf eine Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen pro Jahr. Häufig wird dieser Zuschuss genutzt, um eine polnische Pflegekraft zu finanzieren. Dabei gibt es jedoch einige Fallstricke und Sonderregelungen, die man kennen sollte.
Warum sollten Angehörige die Verhinderungspflege nutzen?
Die Pflege eines Familienmitglieds kostet Kraft und häufig viel Zeit. Um die Versorgung des Pflegebedürftigen dauerhaft übernehmen zu können, sollten Angehörige auch auf die eigene Erholung Wert legen.
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die häusliche Betreuung bei einem Großteil der Pflegebedürftigen mehrere Stunden pro Woche in Anspruch nimmt und sich häufig über alle Wochentage verteilt. Naturgemäß sind im Alltag dadurch nur kurze Ruhephasen möglich.
Entlastung schafft in vielen Familien dann eine Pflegekraft aus Polen. Diese übernimmt die Pflege zeitweise und verschafft den Angehörigen damit zusätzliche Möglichkeiten zur Regeneration.
Die Kosten für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung trägt in diesen Fällen die Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 2.418 Euro pro Jahr. Damit lässt sich eine polnische Pflegekraft je nach Sprachkenntnissen für vier bis sechs Wochen finanzieren.

Individuelles Angebot für 24h-Pflege
Voraussetzungen, um Verhinderungspflege für polnische Pflegekräfte zu nutzen
Die Nutzung der Verhinderungspflege ist gesetzlich an einige Bedingungen geknüpft. Selbstverständlich muss die Pflege zu Hause stattfinden. Wer vorübergehend in eine Pflegeeinrichtung möchte, während sich die Angehörigen erholen, kann stattdessen die Kurzzeitpflege nutzen.
Bei der Verhinderungspflege ist außerdem wichtig, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege seit mindestens einem halben Jahr zu Hause stattfindet. Außerdem ist es wichtig, wer die Pflege während der Verhinderung übernimmt. Wurde eine polnische Pflegekraft mit der Ersatzpflege betraut, kann die volle Verhinderungspflege genutzt werden. Bei Angehörigen dagegen ist der Betrag auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt.
Ansonsten übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro jährlich. Zusätzlich kann die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen nochmal 806 Euro zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt erstattet die Pflegeversicherung also bis zu 2.418 Euro der Kosten für eine Pflegekraft aus Polen.
Stundenweise und reguläre Verhinderungspflege bei 24h-Betreuung?
Auf dem Antrag auf Verhinderungspflege findet sich eine wichtige Unterscheidung. Es geht um die Frage ob die Verhinderungspflege stundenweise oder „regulär“ erfolgt. Für den Pflegebedürftigen macht das im Zweifelsfall einen großen finanziellen Unterschied.
Während bei „regulärer“ Verhinderungspflege das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt wird, erfolgt ein solcher Abzug bei stundenweiser Verhinderungspflege nicht.
Erheblich für die Unterscheidung ist dabei nicht nur die Arbeitszeit der polnischen Pflegekraft, sondern viel mehr die Abwesenheit der Pflegeperson. Ist diese täglich unter 8 Stunden von der Pflege verhindert, spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege. Bei längerer Abwesenheit handelt es sich um die „reguläre“ Verhinderung.
Wer gilt als Pflegeperson?
Auch bei der Dauer der Verhinderungspflege besteht ein Unterschied. Während die Verhinderungspflege grundsätzlich auf sechs Wochen pro Jahr begrenzt ist, kann die stundenweiße Verhinderungspflege ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden.
Wo kann ich die Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft beantragen?
Um einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen, genügt ein Anruf bei der Pflegeversicherung oder ein Blick auf deren Internetauftritte. Dort findet sich in der Regel das Antrags-Formular als Download.
Die Anträge unterscheiden sich je nach Pflegeversicherung leicht, beinhaltet jedoch immer ähnliche Fragen. Gern unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Beantragung der Verhinderungspflege für die Pflegekraft aus Polen.
