Pflegegrad beantragen – So begutachtet der MDK

Pflegebedürftige während Begutachtung durch den MDK

Wer zunehmend mit Einschränkungen zu kämpfen hat oder plötzlich nach einer Krankheit auf Hilfe angewiesen ist, denkt häufig alsbald über die Beantragung eines Pflegegrades nach. Seit der Reform 2017 haben die Pflegegrade das alte Stufensystem abgelöst. Dabei hat sich nicht nur die Leistung geändert, sondern mit der neuen NBA-Richtlinie auch die Begutachtung durch den MDK.


Wozu brauche ich das Gutachten des MDK?

Wer vermehrt auf Unterstützung angewiesen ist hat Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegekasse. Allerdings werden nicht allen Pflegebedürftigen die gleichen Leistungen zugesprochen. Um die schwere der Einschränkung konkret festzustelle erfolgt eine Begutachtung vor Ort durch den MDK.

MDK steht dabei für Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, also einem Dienstleister der Krankenkassen, die auch für die Pflegeversicherung zuständig sind. Erst nach der Begutachtung durch den MDK kann die Pflegekasse den Versicherten einem Pflegegrad zuordnen. Nach der Einstufung in einen Pflegegrad richten sich dann die weiteren Ansprüche, insbesondere das Pflegegeld.

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Wie erfolgt die Begutachtung durch den MDK?


Nachdem der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, wird dieser an einen örtlichen Prüfer weitergeleitet. Dieser wird sich zeitnah mit dem Antragssteller in Verbindung setzen und einen Termin zur MDK-Begutachtung vereinbaren. Von der Antragsstellung bis zur Prüfung vergehen im Regelfall dann 1 bis 2 Wochen.

Bei der Begutachtung durch den MDK wird festgestellt in welchen Bereichen der Antragssteller auf Hilfe angewiesen ist bzw. mit Einschränkungen umgehen muss. Dabei spielt vor Allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung eine herausragende Rolle. Neben den Einschränkungen prüft der MDK in seiner Begutachtung auch die Krankenvorgeschichte, eventuell verfügbare Hilfsmittel und zur Wohnsituation.

Empfehlenswert ist es im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen und die MDK-Begutachtung gegebenenfalls im Beisein einer mit dem Alltag des Betroffenen vertrauten Person durchzuführen.


Was hat sich in der MDK-Begutachtung geändert?


Mit der Reform 2017 wurden nicht nur die Leistungen der Pflegekasse und die Pflegegrade angepasst, sondern auch das gesamte Begutachtungssystem des MDK. Die neue Richtlinie für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit nennt sich NBA, kurz „neues Begutachtungsassessment“.

Während im alten Begutachtungssystem des MDK vor Allem der tägliche Pflegeaufwand in Minuten festgestellt wurde, orientiert sich das NBA an der Selbstständigkeit und den konkreten Lebensumständen wie z.B. das Wohnumfeld. Auch psychische Einschränkungen werden im NBA nun berücksichtigt. Für jede Frage werden Punkte vergeben, die anzeigen wie selbstständig oder unselbstständig eine Alltagsaufgabe vom Betroffenen bewältigt werden kann. Je nach vergebener Punktzahl erfolgt dann die Einstufung in einen Pflegegrad.


Nach welchen Punkten begutachtet der MDK?


Die Begutachtung durch den MDK erfolgt nach 8 festen Modulen. Die ersten 6 Module erfassen den konkreten Hilfsbedarf durch körperliche und psychische Einschränkungen und sind maßgeblich für die Empfehlung eines Pflegegrades. Die ersten Module gliedern sich wie folgt: Mobilität, kognitive & kommunikative Fähigkeiten, Verhalten & psychische Auffälligkeiten, Selbstversorgung, selbstständiger Umgang mit Krankheit & Therapiemaßnahmen, Aufrechterhaltung von Alltagsleben & sozialen Kontakten.

Die letzten beiden Module 7 & 8 fließen nicht in die Einstufung in einen Pflegegrad ein. Sie beschreiben die Fähigkeiten zur selbstständigen Haushaltsführung und außerhäuslichen Aktivitäten. Dabei werden auch Empfehlungen für Pflege- & Therapiemaßnahmen ausgesprochen.


Was passiert nach dem MDK-Gutachten?


Nachdem im Hausbesuch die Bedürfnisse des Antragsstellers durch den MDK festgestellt wurden, wird auf Basis der 6 Module ein Gutachten erstellt, an dessen Ende die Empfehlung für einen Pflegegrad steht.

Dieses Gutachten wird dann an die zuständige Pflegeversicherung weitergeleitet, die dann die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft. Anschließend ergeht ein Bescheid, der dem Antragssteller zugesandt wird.
Von der Antragsstellung bis zum letztendlichen Bescheid vergehen so insgesamt 3 bis 5 Wochen.

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