Der Pflegepauschalbetrag: Steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige

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Das Pflegen eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle und zeitaufwändige Aufgabe, die nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Belastungen mit sich bringt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, die finanziellen Aufwendungen als Pflegepauschbetrag steuerlich geltend zu machen. Dieser Pauschbetrag mag zwar nicht besonders hoch sein, dennoch stellt er eine willkommene steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige dar. Die Inanspruchnahme dieser Steuervergünstigung erfordert lediglich einen minimalen Mehraufwand bei der Einkommensteuererklärung.

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Pflegepauschbetrag beantragt werden kann. Obwohl diese Bedingungen auf den ersten Blick komplex erscheinen mögen, erfüllen die meisten pflegenden Angehörigen sie in der Regel. Eine genaue Prüfung und gegebenenfalls die Beratung durch einen Steuerexperten kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Pflegepauschbetrag korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt wird.


Pflegepauschalbetrag: Definition und Überblick

Was ist ein Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag dient als steuerliche Unterstützung für Personen, die sich der häuslichen Pflege von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen widmen. Diese steuerliche Maßnahme erkennt die finanzielle Belastung an, die durch die Pflege entsteht, und ermöglicht es Pflegenden, einen festgelegten Pauschalbetrag bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dieser Pauschbetrag soll eine Kompensation für diverse Ausgaben bieten, die im Rahmen der Pflege anfallen. Dazu zählen unter anderem Fahrtkosten, die für den Besuch von Ärzten, Therapiesitzungen oder auch für Einkäufe entstehen können.

Die Einführung des Pflegepauschbetrags trägt der Tatsache Rechnung, dass die häusliche Pflege nicht nur eine erhebliche zeitliche, sondern auch finanzielle Herausforderung darstellt. Durch diesen Betrag wird ein Teil der wirtschaftlichen Last von den Schultern der Pflegepersonen genommen, was ihnen ermöglicht, ihre Ressourcen effektiver einzusetzen und die Lebensqualität der gepflegten Person zu erhöhen. Zudem spiegelt der Pflegepauschbetrag die gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement und die Aufopferung von pflegenden Angehörigen wider, die einen unschätzbaren Beitrag zum sozialen Gefüge leisten.

Definition: Pflegepauschalbetrag

Der Pflegepauschalbetrag ist eine steuerliche Entlastung für Personen in Deutschland, die nicht berufsmäßig einen pflegebedürftigen Angehörigen oder eine andere nahe Person pflegen. Er ermöglicht es, bestimmte Kosten steuerlich geltend zu machen, wodurch die steuerliche Belastung der Pflegeperson verringert wird. Seit dem Steuerjahr 2021 wird der Pflegepauschbetrag für die unentgeltliche Pflege von nahen Angehörigen ab Pflegegrad 2 oder mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis gewährt und von der Steuerschuld abgezogen.
 

Gesetzliche Grundlage und wichtige Aspekte

Die gesetzliche Grundlage für den Pflegepauschbetrag findet sich im Paragraf 33b Absatz 6 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Eine wichtige Tatsache ist, dass die Steuervergünstigung unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben für die Pflege gewährt wird. Selbst wenn die tatsächlichen Kosten des Pflegeaufwands geringer sind, steht einem der Pflegepauschbetrag zu, sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags erfordert lediglich einen minimalen Mehraufwand bei der Einkommensteuererklärung und stellt somit eine willkommene steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige dar. Durch die Vergünstigung soll ein Teil des finanziellen Aufwands, der durch regelmäßige Fahrten zum Arzt oder durch zusätzliche Einkäufe entsteht, abgefedert werden. Dies kann gerade für pflegende Angehörige, die oft hohe Belastungen zu tragen haben, eine bedeutende Entlastung darstellen.

Die Bedeutung des Pflegegrades und weiterführende Informationen

Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Pflegepauschbetrag unabhängig von den tatsächlichen Kosten erfolgt und somit auch geltend gemacht werden kann, wenn die entstandenen Kosten geringer sind als der Pflegepauschbetrag selbst.

Dieser steuerliche Vorteil kann für pflegende Angehörige eine maßgebliche finanzielle Unterstützung darstellen und die oft erheblichen Belastungen zumindest teilweise abfedern. In jedem Fall ist es ratsam, sich bei Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine korrekte Berücksichtigung in der Steuererklärung erfolgt.


Welche Kosten können Sie absetzen?

Der Pflegepauschalbetrag bietet eine spezielle Form der steuerlichen Entlastung für Personen, die die Pflege von Angehörigen zu Hause übernehmen. Diese Regelung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Pflegende zu reduzieren, indem sie es ermöglicht, einen festgelegten Pauschalbetrag ohne die Notwendigkeit, einzelne Ausgaben nachzuweisen, steuerlich geltend zu machen. Im Folgenden erläutern wir, welche Arten von Kosten durch den Pflegepauschalbetrag abgedeckt werden können.

Allgemeine Abdeckung durch den Pflegepauschalbetrag

Der Pflegepauschalbetrag ist dazu gedacht, eine breite Palette an Kosten abzudecken, die im Rahmen der häuslichen Pflege anfallen. Dazu gehören:

Fahrtkosten: Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit der Pflege anfallen, beispielsweise zu Ärzten, Therapeuten oder für Einkäufe, die speziell für den Pflegebedürftigen getätigt werden.
Hilfsmittel und Medikamente: Auch wenn der Pflegepauschalbetrag primär für indirekte Kosten gedacht ist, trägt er pauschal zur Deckung von Ausgaben für notwendige Hilfsmittel oder Medikamente bei, sofern diese nicht anderweitig erstattet werden.
Unterstützende Dienstleistungen: Kosten für Dienstleistungen, die die Pflege zu Hause erleichtern, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe oder die Beschäftigung von Pflegekräften für die Verhinderungspflege.

Besonderheiten des Pflegepauschalbetrags

Pauschalabdeckung ohne Einzelnachweise: Ein wesentlicher Vorteil des Pflegepauschalbetrags ist, dass keine spezifischen Belege oder Nachweise für die getätigten Ausgaben vorgelegt werden müssen. Der Betrag wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gewährt.
Keine zumutbare Belastungsgrenze: Anders als bei anderen außergewöhnlichen Belastungen muss für den Pflegepauschalbetrag keine individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden.

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Übersicht der Pflegepauschbeträge

Seit Beginn des Steuerjahrs 2021 sind die Pflegepauschbeträge deutlich erhöht worden, was eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige bedeutet. Zudem wurde der Pflegepauschbetrag ab Pflegegrad 2 eingeführt, im Gegensatz zu vorher, wo er erst ab Pflegegrad 4 verfügbar war. Betrachtet man die nachfolgende Tabelle, so erhält man einen klaren Überblick über die aktuell gültigen Pflegepauschbeträge.

Pflegepauschalbetrag

Pflegegrad Pflegepauschbetrag
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 600 Euro
Pflegegrad 3 1.110 Euro
Pflegegrad 4 1.800 Euro
Pflegegrad 5 1.800 Euro

Des Weiteren ist es wichtig zu beachten, dass Personen, die eine Betreuung oder Pflege von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H leisten, einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.800 Euro geltend machen können. Ebenso sollten Personen mit einem Schwerbehindertenausweis den Behinderten-Pauschbetrag in Betracht ziehen.

Es ist entscheidend zu wissen, dass die Pflegepauschbeträge nicht nach dem Zeitraum tatsächlicher Pflege berechnet werden. Unabhängig davon, ob die Pflege nur für einige Wochen oder Monate im betreffenden Jahr stattfand, gilt immer der höchste Pflegegrad, der im Jahresverlauf vorlag.

Die alten Pflegepauschbeträge bis 2020

Vor der Erhöhung der Beträge im Jahr 2021 wurde der Pflegepauschbetrag nur für Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 oder Merkzeichen H gewährt. In allen genannten Fällen lag der Pauschbetrag bei 924 Euro.

 

Pflegepauschbetrag aufteilen

Für den Fall, dass sich mehrere pflegende Angehörige an der Pflege beteiligen, besteht die Möglichkeit, den Pflegepauschbetrag aufzuteilen. Der Gesamtbetrag wird dabei gleichmäßig aufgeteilt, unabhängig davon, wer wie viel geleistet oder gezahlt hat.

Mehrfache Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags

Für den Fall, dass Sie mehrere Angehörige mit Pflegebedarf betreuen, können Sie für jeden dieser Angehörigen den Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Dies berücksichtigt die zusätzliche Arbeit und höheren Unkosten, die bei der Betreuung mehrerer pflegebedürftiger Personen entstehen.


Voraussetzungen und Steuererleichterungen

Die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die darauf abzielen, eine gezielte Unterstützung für Personen zu bieten, die Angehörige unentgeltlich pflegen. Um die steuerlichen Entlastungen rechtmäßig zu nutzen, ist es essenziell, die nachstehenden Kriterien zu kennen und zu prüfen.

Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?

Berechtigtenkreis: Der Pflegepauschbetrag richtet sich an Personen, die einen nahen Angehörigen oder eine ihnen nahestehende Person unentgeltlich pflegen. Zum Kreis der Berechtigten zählen nicht nur Familienangehörige wie Eltern, Kinder oder Geschwister, sondern auch Lebenspartner, Stiefeltern, Schwiegereltern, und unter bestimmten Umständen gute Freunde oder Nachbarn.
Pflegeumfeld: Die Pflege muss hauptsächlich in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen oder des Pflegenden stattfinden.
Pflegegrad: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H für „hilflos“ vorweisen können. Seit 2021 ist das Kriterium „hilflos“ nicht mehr zwingend erforderlich.

Unentgeltliche Pflegeleistung

Keine finanzielle Gegenleistung: Für die Pflege darf keine Bezahlung erfolgen. Pflegegeld, das von der pflegebedürftigen Person an die Pflegeperson überlassen wird, muss nachweislich und ausschließlich für Pflegedienstleistungen verwendet werden.
Persönliche Pflege: Die Pflegeleistung muss direkt von der anspruchsberechtigten Person erbracht werden. Bei mehreren Pflegenden ist eine Aufteilung des Pauschbetrags notwendig.

Bedingungen bis Ende 2020 und Änderungen ab 2021

Strenge Bedingungen bis 2020: Früher musste der Pflegebedürftige einen hohen Pflegegrad (4 oder 5) oder einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzen.
Erleichterungen ab 2021: Die Abschaffung des Kriteriums „hilflos“ hat den Kreis der Berechtigten erweitert und den Zugang zum Pflegepauschbetrag vereinfacht.

Wichtige Ausnahmen und Hinweise

Pflegegeld: Die Weitergabe des Pflegegeldes an die pflegende Person wird als Gehalt betrachtet, was in der Regel den Anspruch auf den Pflegepauschbetrag ausschließt. Eine wichtige Ausnahme bilden Eltern, die für die Pflege ihres behinderten Kindes Pflegegeld erhalten und dennoch berechtigt sind, den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen.
Einschränkungen: Der Besuch eines kranken Angehörigen, der keine tatsächliche Pflegeleistung umfasst, berechtigt nicht zum Pflegepauschbetrag.


Der Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung

Wenn Sie die Bedingungen für den Pflegepauschbetrag erfüllen, ist der nächste Schritt, diesen korrekt in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte und erfordert bestimmte Informationen von Ihnen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Pflegepauschbetrag in Ihrer Steuererklärung angeben können.

Eintragung in der Steuererklärung

Anlage für außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge: Der Pflegepauschbetrag wird in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“ Ihrer Steuererklärung eingetragen. Konkret erfolgt die Eintragung in den Zeilen 11 und 16.
Steuer-Identifikationsnummer: Es ist notwendig, die Steuer-Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person anzugeben, um den Pauschbetrag geltend zu machen.

Nachweis der Pflegetätigkeit

Erforderliche Dokumente: Als Nachweis für die Pflegetätigkeit dient in der Regel ein Bescheid über die Pflegebedürftigkeit oder die Hilflosigkeit. Solch ein Dokument wird meist nur bei der ersten Beantragung oder bei Änderungen benötigt.
Unterschiede zum Pflegefreibetrag

Pflegepauschbetrag vs. Pflegefreibetrag

Es ist wichtig, den Pflegepauschbetrag nicht mit dem Pflegefreibetrag zu verwechseln. Während der Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden kann, bezieht sich der Pflegefreibetrag auf Erbschaften oder Schenkungen von der gepflegten Person.

 

Weitere wichtige Hinweise

Jährliche Berücksichtigung: Das Finanzamt berücksichtigt den Pflegepauschbetrag pro pflegebedürftiger Person nur einmal pro Jahr. Daher ist es wichtig, alle relevanten Informationen korrekt anzugeben.
Leitfaden des Bundesfinanzministeriums: Für das Ausfüllen der Steuererklärung bezüglich des Pflegepauschbetrags stellt das Bundesfinanzministerium eine detaillierte Anleitung bereit.
Vollständige Informationen: Bei der Beantragung ist es entscheidend, alle relevanten Informationen und Nachweise transparent in der Steuererklärung anzugeben. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Pflegenden sowie der pflegebedürftigen Person.

 

Alternativen zum Pflegepauschbetrag

Falls der Pflegepauschbetrag nicht ausreicht, um die tatsächlich entstandenen Pflegekosten abzudecken, existieren alternative Möglichkeiten, die eine steuerliche Entlastung bieten können. Diese Alternativen umfassen das Geltendmachen von Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ oder als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und können unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen bieten eine Möglichkeit, größere, zwangsläufig entstandene Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Diese Ausgaben müssen die normale Lebensführung deutlich überschreiten und sind oft unvermeidbar, wie es bei der Pflege eines Angehörigen der Fall sein kann. Der Schlüssel hierbei ist, dass nach Abzug eines zumutbaren Eigenanteils, der sich nach den individuellen finanziellen Verhältnissen richtet, die verbleibenden Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden können. Diese Regelung zielt darauf ab, Personen mit außergewöhnlichen finanziellen Belastungen eine gewisse Erleichterung zu verschaffen. Eine genaue Prüfung und eventuell die Beratung durch einen Steuerexperten sind ratsam, um sicherzustellen, dass alle potenziell absetzbaren Kosten berücksichtigt werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Kriterium Beschreibung
Definition Kosten, die über die übliche Lebensführung hinausgehen und zwangsläufig wegen Pflegebedürftigkeit, Bedürftigkeit und Unterhaltsverpflichtung entstehen.
Zumutbarer Eigenanteil Ein vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängiger Betrag, der selbst getragen werden muss, bevor Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.
Beratung Eine genaue Prüfung durch einen Steuerexperten ist empfehlenswert, um die Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen ein breites Spektrum an Tätigkeiten, die direkt im Haushalt erbracht werden und zur Erleichterung des Alltags beitragen. Dazu zählen sowohl hauswirtschaftliche Hilfen als auch Handwerkerleistungen, die beispielsweise für notwendige Anpassungen im Wohnbereich eines Pflegebedürftigen erforderlich sind. Die Besonderheit liegt darin, dass 20 Prozent der entstandenen Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können, was zu einer direkten finanziellen Entlastung führt. Für pflegende Angehörige bietet dies eine zusätzliche Möglichkeit, die mit der Pflege verbundenen finanziellen Belastungen zu mindern. Auch hier ist es wichtig, die Absetzbarkeit bestimmter Leistungen genau zu prüfen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen, um den steuerlichen Vorteil optimal zu nutzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Kriterium Beschreibung
Definition Kosten für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Pflege anfallen und im eigenen Haushalt oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person erbracht werden.
Absetzbarkeit 20 Prozent der Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Handwerkerleistungen für barrierefreie Umbauten können von der Steuer abgesetzt werden.
Spezifische Informationen Detaillierte Angaben, welche Kosten genau absetzbar sind, finden sich im Ratgeber "Pflegekosten von der Steuer absetzen".

Weitere wichtige Hinweise

Steuerliche Optimierung: Die individuellen Umstände und spezifischen Voraussetzungen sollten sorgfältig geprüft werden, um die steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Eigenständige Anträge: Pflegebedürftige, die nicht im Haushalt des Angehörigen leben, können haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen.
Beratung: Eine professionelle Beratung ist ratsam, um eine maximale steuerliche Entlastung sicherzustellen und alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Diese Alternativen zum Pflegepauschbetrag bieten die Möglichkeit, zusätzliche steuerliche Entlastungen zu erzielen und somit die finanzielle Belastung durch die Pflege eines Angehörigen zu mindern. Durch eine sorgfältige Planung und unter Berücksichtigung aller relevanten Voraussetzungen können pflegende Angehörige diese steuerlichen Vorteile vollumfänglich ausschöpfen.

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Pflegepauschalbetrag: Vorteile nutzen

Der Pflegepauschalbetrag bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle steuerliche Unterstützung, um die finanzielle Last der Pflege zu mildern. Hier sind die Kernpunkte dieses Themas, strukturiert und ergänzt um relevante Informationen:

Mehrfachnutzung bei Pflege mehrerer Personen

Mehrfache Absetzbarkeit: Wenn Sie mehrere nahestehende Personen pflegen, können Sie den Pflegepauschalbetrag für jede einzelne Person geltend machen, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.

Aufteilung bei gemeinsamer Pflege: Bei der Pflege durch mehrere Personen muss der Pauschbetrag entsprechend aufgeteilt werden.

Unabhängigkeit von Einkommen und Familienstand

Keine Einkommensgrenze: Der Anspruch auf den Pflegepauschalbetrag ist unabhängig von Ihrem Einkommen oder Familienstand.
Nachweis des Pflegegrads: Notwendig ist lediglich die Bestätigung über den Pflegegrad oder einen Behindertenausweis des Pflegebedürftigen.

Beträge je nach Pflegegrad

Erhöhte Beträge für höhere Pflegegrade: Seit 2021 liegen die Beträge für Pflegegrade 4 und 5 bei 1.800 Euro, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den vorherigen 924 Euro.
Keine Unterstützung bei Pflegegrad 1: Für den niedrigsten Pflegegrad gibt es keinen Pflegepauschalbetrag.

Steuerliche Aspekte bei der Pflege mehrerer Personen

Separate Beantragung für jede pflegebedürftige Person: Sie können den Pflegepauschbetrag für jeden Pflegebedürftigen separat beantragen, sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Potenzielle Steuervorteile: Diese Regelung kann zu signifikanten steuerlichen Entlastungen führen.

Wichtig zu wissen

Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren: Die Höhe des Pflegepauschalbetrags hängt von Faktoren wie dem Pflegegrad und der Anzahl der pflegebedürftigen Personen ab.
Individuelle Beratung empfehlenswert: Um die individuellen Möglichkeiten vollständig zu verstehen und auszuschöpfen, ist eine Beratung durch das Finanzamt oder einen Steuerberater ratsam.
Der Pflegepauschalbetrag erkennt die herausfordernde und wichtige Arbeit pflegender Angehöriger an, indem er finanzielle Unterstützung und steuerliche Entlastungen bietet. Durch die Nutzung dieses Pauschbetrags können Angehörige einen Teil der finanziellen Last, die mit der Pflege verbunden ist, kompensieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Bedingungen und Möglichkeiten zu informieren, um die entsprechenden Vorteile in Anspruch nehmen zu können.