Pflegepauschaltbetrag – Ab diesem Pflegegrad profitieren Sie bei der Steuererklärung

Angehörige von Frau mit Pflegegrad nutzt Pflegepauschalbetrag für Steuererklärung

Wer einen Angehörigen pflegt stemmt eine große Last. Auch wenn sich persönlicher Einsatz selbstverständlich nicht ausgleichen lässt, ist es zumindest möglich sich finanzielle Aufwendungen erstatten zu lassen. Besonders die Betreuung von schwer Pflegebedürftigen wird daher bei der Steuererklärung anerkannt.

Um nicht jeden Kostenpunkt einzeln nachweisen zu müssen, gibt es den sogenannten „Pflegepauschalbetrag“. Dieser Freibetrag von pflegenden Angehörigen genutzt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind und wie Sie den Pflegepauschalbetrag optimal nutzen, erfahren Sie hier.


Wie hoch ist der Pflegepauschalbetrag für die Steuererklärung?

Die Pflege eines Angehörigen mit starken Beeinträchtigungen stellt häufig eine finanzielle Belastung dar. Um diese Last zu mindern, können Angehörige einen Pauschalbetrag von 924 Euro jährlich bei der Steuererklärung angeben.

Tipp

 

Übersteigen Ihre Ausgaben 924 Euro deutlich, können Sie Ihre Ausgaben auch einzeln angeben und damit einen höheren Betrag erstattet bekommen. In diesem Fall müssen Sie jedoch alle Kosten belegen.

 


Ab welchem Pflegegrad kann ich den Pauschalbetrag nutzen?

Ob Sie den Pflegepauschalbetraf für Ihre Steuererklärung nutzen können hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich besteht der Anspruch nur wenn die betreute Person:

  • In Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist
  • über einen Behindertenausweis mit dem Vermerk H (hilflos) verfügt
  • über einen Behindertenausweis mit dem Vermerk Bl (schwere Sehbehinderung) verfügt

Neben dem entsprechenden Grad der Hilfsbedürftigkeit muss auch der Nutzer einige Voraussetzungen erfüllen. Es muss eine Verwandtschaft oder aber eine sogenannte sittliche Verpflichtung gegenüber der pflegebedürftigen Person bestehen und die Pflege Zuhause erfolgen. Mindestens 10% der gesamten Pflegetätigkeiten müssen hierfür durch den Steuerpflichtigen durchgeführt werden.

Darüber hinaus darf der pflegende Angehörige keine finanziellen Zuwendungen erhalten.
Erhält ein Angehöriger das Pflegegeld, gilt dies als Zuwendung. Damit fällt der Anspruch auf den Pflegepauschalbetrag in der Steuererklärung weg. Wird das Pflegegeld jedoch lediglich verwaltet, kann der Pauschalbetrag genutzt werden.

Tipp

 

Um den Pflegepauschalbetrag steuerlich geltend zu machen muss die Pflege nicht über das ganze Jahr geleistet worden sein. Haben Sie bspw. erst am Ende des Jahres mit der Versorgung begonnen, steht Ihnen trotzdem der volle Betrag zur Verfügung.

 

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Wie nutze ich den Pflegepauschaltbetrag in der Steuererklärung?

Um den Pflegepauschalbetrag für die Steuererklärung 2019 zu nutzen muss dieser in „Anlage 008“ eingetragen werden. Hier werden Außergewöhnliche Belastungen dargelegt. Unter Umständen können auch weitere Ausgaben für die Pflege hier festgehalten werden. Sprechen Sie für die optimale Nutzung der Pflegekosten als steuermindernde Ausgabe mit einem Steuerberater.

Für 2019 sieht das Dokument so aus:
Einkommenssteuererklärung mit Anhang für den Pflegepauschalbetrag

Neben den Angaben zum Pflegebedürftigen werden hier auch weitere Pflegepersonen abgefragt. Teilen Sie sich die pflegerischen Aufgaben, profitieren Sie daher auch nur anteilig vom Pflegepauschalbetrag. Pflegen Sie dagegen als Einzelperson zwei Menschen mit starker Beeinträchtigung, können Sie umgekehrt jedoch auch den doppelten Pflegepauschalbetrag steuerlich geltend machen.


Erhalte ich den Pflegepauschalbetrag auch bei einer 24-Stunden-Pflege?

Da die 24-Stunden-Pflege eine private Dienstleistung ist, wirkt sich das Engagement einer polnischen Betreuungskraft nicht negativ auf den Pflegepauschalbetrag in Ihrer Steuererklärung aus. Damit kann die Steuerminderung als wichtiger Baustein zur Finanzierung der Betreuung genutzt werden.

Tipp

 

Neben dem Pflegepauschalbetrag kann eine 24-Stunden-Pflege auch als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angegeben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Um kalkulieren zu können ob eine polnische Pflegekraft mit dem Pflegepauschalbetrag und anderen Förderungen finanziert werden kann, lohnt es sich zunächst eine Kosteneinschätzung anzufordern. Ein unverbindliches Angebot hierfür erhalten Sie kostenfrei über diesen Button:

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