Pflegekosten & Steuer: Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Pflegekosten

Steuerberatung für Pflegekosten

Pflegekosten können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, was insbesondere für Personen, die sich in der Situation befinden, Angehörige zu pflegen, von Interesse ist. Es ist wichtig zu verstehen, welche Kosten in diesem Zusammenhang absetzbar sind und welche Regelungen und Einschränkungen dabei zu beachten sind. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um Pflegekosten bei der Steuer geltend zu machen.

Bevor wir jedoch in die Details der steuerlichen Absetzbarkeit von Pflegekosten eintauchen, ist es von Bedeutung zu verstehen, welchen Umfang diese Kosten überhaupt annehmen können und in welchen Fällen die steuerliche Geltendmachung möglich ist. Im Folgenden werden wir auf die verschiedenen Aspekte eingehen, die bei der Berücksichtigung von Pflegekosten in der Steuererklärung eine Rolle spielen.


Welche Kosten können bei der Steuer geltend gemacht werden?

Es können nur Kosten geltend gemacht werden, die Ihnen auch wirklich entstanden sind. Das bedeutet, dass Kosten, die durch die Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden, nicht geltend gemacht werden dürfen. Außerdem müssen die entstandenen Kosten über der für Sie zumutbaren Belastung liegen. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, wenn Ihnen diese aufgrund Ihres Einkommens und Ihrer Familiensituation (Unterhaltspflichten) zumutbar sind.

Je nach Höhe Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder, beträgt die zumutbare Belastung ein bis sieben Prozent Ihres Einkommens. Kosten, die diesen Betrag übersteigen, können Sie steuerlich geltend machen, müssen diese aber in der Steuererklärung angeben. Um die genaue Höhe der absetzbaren Kosten zu ermitteln, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich bei den örtlichen Finanzbehörden zu informieren.

Es gibt verschiedene Kategorien von Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für medizinische Behandlungen, Arznei- und Heilmittel, notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung sowie Aufwendungen für Pflege- und Betreuungspersonal. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um diese im Rahmen der Steuererklärung vorlegen zu können.

Die Geltendmachung von Kosten im Rahmen der Steuererklärung erfordert eine genaue Dokumentation und eine klare Trennung der absetzbaren Ausgaben von den nicht absetzbaren. Eine sorgfältige und transparente Aufstellung der Kosten ist entscheidend, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können. Daher empfiehlt es sich, alle relevanten Belege zu sammeln und geordnet aufzubewahren.

In vielen Fällen kann es ratsam sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten ordnungsgemäß berücksichtigt und korrekt in der Steuererklärung aufgeführt werden. Ein fachkundiger Steuerberater kann dabei helfen, die steuerlichen Möglichkeiten im Kontext der Pflegekosten optimal auszuschöpfen.

Die Auseinandersetzung mit den steuerlichen Aspekten von Pflegekosten erfordert ein gewisses Maß an Fachkenntnis. Daher ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen.

Übersicht steuerlichen Absetzbarkeit von Pflegekosten

Kategorie Art der Kosten Absetzbarkeit (Ja/Nein) Hinweise zur Absetzbarkeit
Medizinische Ausgaben Arztkosten, Medikamente Ja Nur über bestimmte Grenze
Pflegedienstleistungen Kosten für ambulante oder stationäre Pflege Ja Abhängig vom Pflegegrad
Pflegehilfsmittel Bett, Rollstuhl, Gehhilfen Ja Oft bis zu einem Höchstbetrag
Umbaumaßnahmen Barrierefreier Umbau des Wohnraums Ja Nachweis der Notwendigkeit
Fahrtkosten Fahrten zu Ärzten, Therapien Ja Nur unter bestimmten Bedingungen

Indem Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, können Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung im Zusammenhang mit Pflegekosten nutzen.

Pflegekosten steuerlich geltend machen: auch bei eigener Pflege möglich

Die Möglichkeit, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen, ist nicht nur auf die Pflege von Angehörigen beschränkt. Selbst wenn Sie sich selbst pflegen (z. B. aufgrund einer vorübergehenden Krankheit), können die entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. In vielen Fällen werden jedoch die Kosten für die Pflege von Eltern oder Kindern steuerlich geltend gemacht. Dies liegt daran, dass die von der Pflegekasse erstatteten Kosten oft nicht ausreichen, um die tatsächlichen Aufwendungen zu decken. Die Differenz müssen dann die Pflegebedürftigen und/oder deren Familien tragen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass nur die unvermeidbaren Kosten absetzbar sind. Wenn Sie sich für teurere Behandlungen oder zusätzliche Maßnahmen entscheiden, müssen diese Kosten vollständig selbst getragen werden und können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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Kostennachweise und Pauschalbeträge bei den Pflegekosten

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, alle Kosten, die durch die Pflege entstehen, zu dokumentieren und die Belege sorgfältig aufzubewahren. Sie können, wenn der Pflegebedürftige einen Behindertenausweis hat, einen Pauschalbetrag geltend machen, der bei maximal 7.400 Euro in je nach Schweregrad der Behinderung liegt. Über diesen Betrag bräuchten Sie keine Belege. Sollten die entstandenen Kosten den Pauschalbetrag übersteigen, müssen Sie dies mit Belegen nachweisen. Daher sollten Belege immer gesammelt werden, denn zu Beginn eines Jahres ist oft noch nicht absehbar, wie hoch die tatsächlichen Kosten werden. Somit kann nicht abgeschätzt werden, ob der Pauschalbetrag überstiegen wird.

Wenn die Pflege von einer oder mehreren Personen selbst übernommen wird, kann ein Pauschalbetrag von bis zu 1.800 Euro geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn ein Teil der Pflege an einen Pflegedienst abgegeben wird und ein Teil der Pflege selbst übernommen wird.

Pflegepauschalbetrag

Pflegegrad Pflegepauschbetrag
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 600 Euro
Pflegegrad 3 1.110 Euro
Pflegegrad 4 1.800 Euro
Pflegegrad 5 1.800 Euro

Der Pflegedienst selbst kann ebenfalls in der Steuer geltend gemacht werden. Allerdings fällt ein Pflegedienst nicht unter außergewöhnliche Belastungen, sondern in die Kategorie “Haushaltsnahe Dienstleistungen”. Die geltende Regelung ermöglicht es, 20 Prozent der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abzuziehen, wobei der Höchstbetrag der Steuerermäßigung auf 4000 Euro begrenzt ist. Diesen maximalen Abzugsbetrag erreicht man, wenn man Ausgaben von 20.000 Euro für haushaltsbezogene Dienstleistungen steuerlich geltend macht.

Wenn Sie sich für die Geltendmachung der Kosten entscheiden, ist es wichtig, dass alle notwendigen Belege und Nachweise vorliegen. Die genaue Höhe der Pflegekosten kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, daher ist eine sorgfältige Dokumentation unabdingbar.