Pflegegrad berechnen – diese Voraussetzungen sollten Sie kennen

Fragebogen zur Berechnung des Pflegegrades

Am 1. Januar 2017 ersetzten die Pflegegrade 1-5 die bis dahin geltenden Pflegestufen (1-3). Um die Einstufung vorzunehmen verwenden die zuständigen Stellen seitdem das neue Begutachtungsassessment (NBA) für die Berechnung des Pflegegrades. Doch wie genau ist es möglich den konkreten Pflegegrad zu berechnen? Wir haben einen genaueren Blick darauf geworfen.


Warum werden die Pflegegrade berechnet?

Anhand der Pflegegrade, oder früher der Pflegestufen, wird angezeigt, wie umfangreich die Pflegebedürftigkeit einer Person ist. Durch die neuen Pflegegrade werden zudem geistige Erkrankungen sowie Demenz und die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen stärker in die Berechnung einbezogen, als dies bei den Pflegestufen der Fall war. So kann die Pflegebedürftigkeit besser eingeschätzt und die Einschränkungen dementer Menschen eher berücksichtigt werden. Anhand der Berechnung des Pflegegrades wird die finanzielle Leistung, die für die Pflege zu Hause gewährt wird, eingestuft. Je höher der Pflegegrad ist, umso höher fallen das Pflegegeld beziehungsweise die Pflegesachleistungen aus, die zur Verfügung gestellt werden. Durch das Pflegegeld werden Sie und Ihre Familie unter anderem unterstützt, wenn Ihr Angehöriger zu Hause in seiner vertrauten Umgebung bleiben möchten. Insbesondere bei geringen Einschränkungen ist dies mit Unterstützung meist realisierbar und ermöglicht zudem eine größere Selbstbestimmung und individuellere Unterstützung.

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Berechnung der Pflegegrade durch den MDK

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt, bei Privatversicherten durch den Medizinischen Dienst MEDICPROOF. Ein Gutachter beurteilt, inwieweit eine Person eingeschränkt ist und berechnet anhand dessen den zugeteilten Pflegegrad. Auch Veränderungen der Pflegebedürftigkeit werden durch den Gutachter festgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass nach dem Antrag auf Höherstufung zunächst ein Termin vereinbart wird. Unangekündigte Begutachtungen finden in Deutschland nicht statt. Es darf auch gerne eine Vertrauensperson der zu begutachtenden Person anwesend sein, dies gilt besonders, wenn Ihr Angehöriger sehr nervös oder mental eingeschränkt ist. Im Rahmen der Begutachtung werden insgesamt sechs Bereiche bewertet. Diese sind:

  • Die Mobilität der betroffenen Person: Wo ist die Mobilität eingeschränkt und welche Bewegungen und Aktivitäten sind möglich.
  • Die Selbstversorgung (Essen, Hygiene, Anziehen).
  • Mögliche psychische Problemlagen wie Angststörungen oder Aggressionen.
  • Die Fähigkeit, sich zeitlich und räumlich zu orientieren und auch die Ausdrucksfähigkeit im Gespräch mit anderen Personen.
  • Die Bewältigung von Krankheiten und Therapie, etwa wenn medizinische Betreuung (vorrübergehend) notwendig ist.
  • Das Alltagsleben und soziale Kontakte.

Anhand dieser Merkmale werden Punkte vergeben, die dann die Pflegebedürftigkeit bewerten. Das Ergebnis der Pflegegradberechnung wird im Anschluss von der Pflegekasse zugestellt. Danach erhalten Sie rückwirkend seit Antragsstellung die Ihnen zustehenden Leistungen entsprechend der vorgenommenen Einstufung.


Umstellung der Berechnung von Pflegegraden

War jemand bereits eingestuft, so wird er automatisch in den entsprechenden Pflegegrad eingestuft. Dies übernimmt die entsprechende Kasse und wird Ihre Angehörigen auch darüber informieren. Eine erneute Begutachtung ist in diesem Fall nicht notwendig. Gerade bei Menschen, die an Demenz erkrankt sind, kann sich eine erneute Berechnung des Pflegegrades durch den MDK aber lohnen, da diese in den Pflegestufen bisher weniger berücksichtigt wurden und sie nun unter Umständen Anspruch auf mehr Unterstützung haben.
Eine Begutachtung kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn Ihre Angehörigen bisher keine Leistungen erhalten haben, aber geringfügig eingeschränkt sind, sodass sie in den Pflegegrad 1 eingeordnet werden könnten. Gleiches gilt für Patienten, deren Antrag aufgrund von bisher zu geringem Bedarf abgelehnt wurde.


Pflegegrad bei verändertem Zustand berechnen

Wenn sich der Zustand und die Pflegebedürftigkeit Ihrer Angehörigen drastisch verändert, muss eine erneute Berechnung beantragt werden, erst dann kann der Pflegegrad angepasst werden. Bei einer Unterbringung zu Hause kann bei der Entscheidung darüber, ob eine erneute Begutachtung sinnvoll ist, der Hausarzt oder die Pflegeunterstützung helfen. Diese haben Erfahrung und können meist gut beurteilen, ob die Veränderung des Zustands gravierend genug ist und die Voraussetzungen für ein anderen Pflegegrad gegeben sind. Mit Erteilung des Pflegegrades haben Sie Anspruch auf das Pflegegeld, dies können Sie beispielsweiße für Unterstützungsleistungen wie die 24-Stunden-Pflege verwenden

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