Pflege-Bahr – Lohnt sich eine geförderte Pflegeversicherung?

Senioren sparen durch den Pflege-Bahr Geld

In einer alternden Gesellschaft spielt Pflegebedürftigkeit eine immer gewichtigere Rolle. Die zunehmende finanzielle Kluft zwischen Leistungen der Pflegeversicherung und tatsächlichen Pflegekosten, haben den Gesetzgeber 2013 dazu veranlasst die private Pflegevorsorge zu fördern.

Im Rahmen des „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ wurde ein staatlicher Zuschuss für Pflegezusatzversicherungen beschlossen. Da dieser auf die Initiative des damaligen Gesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) zurückging, spricht man gemeinhin auch vom „Pflege-Bahr“.


Wie hoch ist die Förderung beim Pflege-Bahr?


Wer einen förderungsfähigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, erhält einen staatlichen Zuschuss von monatlich 5 Euro. Summiert auf das Jahr ergibt sich so eine Fördersumme von 60 Euro pro Vertrag.

Zwar ist der Betrag aus dem „Pflege-Bahr“ eher gering, dennoch kann sich die Förderung langfristig durchaus lohnen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren betrachtet übernimmt der Staat schließlich Versicherungsbeiträge in Höhe von 600 Euro.


Welche Voraussetzungen gelten für den Pflege-Bahr?


Um die private Vorsorge jedem zugänglich zu machen, hat der Gesetzgeber die Förderbeträge an strenge Auflagen geknüpft.
Bedingungen für “Pflege-Bahr-Zuschüsse”

  • Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Versicherung
  • Beitragsbemessung allein anhand von Alter und Leistungsumfang
  • Pflegekostenversicherungen sind vom „Pflege-Bahr“ ausgeschlossen
  • Mindestleistungen (bspw. min. 60 Euro bei Pflegegrad 1)
  • Leistungen müssen für jeden Pflegegrad individuell bemessen werden
  • Maximal 2 Monatsbeiträge Abschlussgebühr
  • Höchstens 10% der Versicherungsprämie für Verwaltungskosten
  • Eigenanteil von mindestens 10 Euro pro Monat
  • Vertrag muss bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit für bis zu 3 Jahre pausierbar sein

Die Hürden für eine „Pflege-Bahr-Versicherung“ sind damit bewusst niedrig gelegt. So soll möglichst vielen Bürgern die private Vorsorge zugänglich gemacht werden. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen ist dieses Modell daher sehr interessant.

Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch, dass der Leistungsumfang im Verhältnis zur Versicherungsprämie eher gering ausfällt. Daher ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob sich die bezuschusste Police gegenüber einer regulären Pflegezusatzversicherung lohnt.


Wo kann der Pflege-Bahr-Zuschuss beantragt werden?


Wer einen förderungsfähigen Versicherungsvertrag abschließt muss sich in der Regel nicht um die Beantragung kümmern. Beinahe alle Anbieter übernehmen den Antrag bei der Zulagenstelle. Diese zahlt den Förderbetrag dann jährlich an die Versicherung aus.


Für wen ist eine Pflege-Bahr-Versicherung sinnvoll?


Wie bereits erwähnt, fallen die Leistungen bei geförderten Versicherungen deutlich geringer aus als bei anderen Verträgen. Der Entscheidung sollte daher eine sorgfältige Recherche vorausgehen.

In der Regel ist eine „Pflege-Bahr-Versicherung“ nur dann sinnvoll, wenn andere Versicherungsprodukte nicht in Frage kommen. Das ist meist dann der Fall, wenn erhebliche Vorerkrankungen bestehen oder erst sehr spät mit der Vorsorge begonnen wird. Wer die Möglichkeit hat eine reguläre Pflegezusatzversicherung abzuschließen, ist damit meist deutlich besser beraten.

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