Landespflegegeld in Bayern – alles auf einen Blick
Seit diesem Monat können Pflegebedürftige vom Land Bayern ein sogenanntes Landespflegegeld erhalten. Wer diese Leistungen beantragen kann, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und was es noch zu beachten gibt erfahren Sie hier.
Was ist das Landespflegegeld in Bayern?
Das Landespfleggeld ist eine Leistung des Freistaats Bayern für Pflegebedürftige. Jährlich erhalten Anspruchsberechtigte 1000 € ausgezahlt. Sinn und Zweck des Landespfleggeldes in Bayern ist es den Pflegebedürftigen eine Möglichkeit zu geben engagierte Menschen im Umfeld zu belohnen oder sich selbst etwas Außerordentliches zu gönnen. Ziel ist es damit letztlich die Lebensqualität von Menschen in der Pflege zu erhöhen und finanziellen Spielraum zu schaffen.

Liebevolle Pflege zu Hause gesucht?
Wer kann das bayrische Landespflegegeld beantragen?
Um das Landespflegegeld zu erhalten sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss der Pflegebedürftige seinen Hauptwohnsitz in Bayern haben. Pflegebedürftige außerhalb des Bundeslandes können leider nicht von der Förderung profitieren.
Darüber hinaus muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen um das bayrische Landespflegegeld zu erhalten. Ob der Empfänger zuhause gepflegt wird, beispielsweiße durch eine 24-Stunden-Pflege, oder in einem Pflegeheim lebt ist dabei unerheblich.
Wie beantrage ich das bayrische Landespflegegeld?
Um das Landespflegegeld zu beantragen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können entweder auf der Website des Landespfleggelds (www.landespflegegeld.bayern.de) das Antragsformular downloaden, ausfüllen und postalisch an die Landespflegegeldstelle in München senden. Verfügen Sie über einen neuen Personalausweis mit entsprechendem Lesegerät, können Sie den Antrag auch vollständig online stellen.
Um das Landespflegegeld zu beantragen muss neben dem Personalausweis auch der Bescheid der Pflegekasse vorliegen. Sollten Sie diesen nicht auffinden können, reicht auch die einfache Bestätigung der Pflegekasse über den Pflegegrad aus.
Was gibt es beim Landespfleggeld in Bayern zu beachten?
Wer das Landespflegegeld in Bayern beantragen möchte, sollte noch einige Besonderheiten beachten. Zuerst sollten Sie wissen, dass das Landespflegegeld keine Leistung der Pflegekasse ist, sondern steuerfinanziert vom Freistaat Bayern gewährt wird. Entsprechend müssen Sie auch keine Einbußen beim allgemeinen Pflegegeld befürchten. Auch Sozialleistungen bleiben davon unberührt, da das Landespflegegeld nicht darauf angerechnet wird. Außerdem müssen Sie nicht nachweisen wofür Sie den Betrag verwendet haben, das steht Ihnen völlig frei. Auch gibt es keine Höchstgrenze beim Einkommen des Leistungsempfängers, jeder Pflegebedürftige kann diese 1.000 € erhalten.
Wichtig ist auch, dass das Landespflegegeld Bayern nicht ausgezahlt wird, wenn der Anspruchsinhaber vorzeitig verstirbt. In diesem Fall wird kein Pflegegeld ausgezahlt, auch nicht an die Erben. Da es sich beim bayrischen Landespflegegeld um eine jährliche Leistung handelt, hat Ihr Antrag auch Wirkung für die Folgejahre. Das bedeutet es reicht einmalig aus, den Antrag zu stellen und das Landespflegegeld wird jedes Jahr weiter bezogen.
Ändern sich jedoch die Anspruchsvoraussetzungen, beispielsweiße weil der Anspruchsberechtigte umzieht, ist dies umgehend bei der Landespflegestelle zu melden. Der Leistungsanspruch für das laufende Kalenderjahr bleibt zwar bestehen, wird jedoch dann nicht für das Folgejahr verlängert. Die ersten Auszahlungen des Landespflegegeldes finden ab September 2018 statt. Ob weitere Bundesländer an ähnlichen Lösungen arbeiten ist bislang noch nicht bekannt.
Warum gibt es das Landespflegegeld nur in Bayern?
Eine abschließende Antwort auf diese Frage können wir natürlich nicht geben, wir haben jedoch einige Erklärungsansätze gefunden, warum bislang nur Bayern das Landespflegegeld eingeführt hat. Zum einen ist der Freistaat Bayern eine der wohlhabendsten Regionen Deutschlands aufgrund der starken Wirtschaft und soliden Finanzpolitik, weshalb in Bayern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen um diese Zusatzleistung zu finanzieren. Geschätzt kostet diese Maßnahme ca. 400 Millionen Euro.
Zum anderen steht Bayern dieses Jahr vor entscheidenden Landtagswahlen und das Landespflegegeld ist wohl auch in diesem Kontext zu sehen. Unabhängig von den Motiven handelt es sich um eine zusätzliche Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, weshalb die Leistung grundsätzlich zu begrüßen ist, jedoch, unserer Meinung nach, nicht auf Bayern begrenzt bleiben sollte.
