Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Senior erzählt von Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn Sie als Angehöriger Ihre Eltern oder den Partner zu Hause pflegen, wissen Sie um die Belastungen, die diese Tätigkeit mit sich bringt. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sorgt dafür, dass Sie zwischendurch Pausen von der intensiven und beanspruchenden Pflegetätigkeit nehmen können und dabei finanziell unterstützt werden.

Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung pflegerische Hilfe zukommen lässt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert oder erkrankt sind.

Verhinderungspflege hingegen ermöglicht es den Pflegenden, sich für eine gewisse Zeit eine Auszeit zu gönnen, während eine Ersatzpflegekraft die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn Sie die Pflege zu Hause gewährleisten und für eine gewisse Zeit nicht dazu in der Lage sind.

Beide Leistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Dies bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, auch über einen längeren Zeitraum hinweg Entlastung zu erfahren und gleichzeitig die bestmögliche Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Im Folgenden werden wir genauer darauf eingehen, wie Sie diese Leistungen kombinieren können, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.


Kurzzeitpflege – was genau ist das?

Kurzzeitpflege kann für verschiedene Situationen beantragt werden, in denen pflegebedürftige Angehörige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Dabei kann es sich um folgende Fälle handeln:

1. Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Rückkehr nach Hause oft nicht sofort möglich. In solchen Fällen kann die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege eine wichtige Übergangslösung sein, um die notwendige Pflege und Betreuung sicherzustellen.

2. Kurzzeitpflege nach Unfall
Bei einem plötzlichen Unfall oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands kann eine vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich sein, bis eine Rückkehr nach Hause möglich ist.

3. Kurzzeitpflege aufgrund von erhöhtem Pflegebedarf
Es kann vorkommen, dass der Pflegebedarf plötzlich und vorübergehend ansteigt, zum Beispiel aufgrund einer akuten Erkrankung oder anderer Umstände. In solchen Situationen kann Kurzzeitpflege eine entlastende Lösung für die pflegenden Angehörigen darstellen.

4. Unerwartet auftretende Pflegebedürftigkeit
Wenn die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen unerwartet eintritt und die häusliche Versorgung nicht sofort möglich ist, kann die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig werden.

5. Erkrankung des zu pflegenden Angehörigen
Wenn der pflegebedürftige Angehörige selbst erkrankt und vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, die notwendige Pflege und Betreuung zu erhalten oder zu organisieren, kann Kurzzeitpflege eine geeignete Lösung sein.

6. Überbrückung von Wartezeiten für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung
Manchmal kann es vorkommen, dass ein geplanter Umzug in eine dauerhafte Pflegeeinrichtung aufgrund von Wartezeiten verzögert wird. In solchen Fällen kann Kurzzeitpflege eine interimsmäßige Versorgungslösung bieten.

7. Testen von dauerhafter Pflege in einer Einrichtung mittels Kurzzeitpflege
Die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege kann auch dazu dienen, eine dauerhafte Pflege in einer bestimmten Einrichtung zu testen und sich ein Bild von den dort gebotenen Leistungen zu machen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher. Dabei wird die pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, die hierfür zugelassen ist, untergebracht. Maximal dürfen es 8 Wochen im Jahr sein. Für diesen Zeitraum übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von maximal 1.774 Euro im Jahr für die stationäre Unterbringung. Diese setzen sich aus dem Betrag für Unterbringung und Verpflegung, den Investitionskosten der Einrichtung und den Pflegekosten zusammen. Die Kassen bezuschussen die Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag, der unabhängig von der Pflegestufe ist. Der Rest der Kosten wird aus eigener Tasche gezahlt. Kurzzeitpflege muss im Voraus bei der Pflegekasse beantragt werden.

Definition: Kurzzeitpflege

Diese Art der Pflege bezieht sich auf eine temporäre, vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Sie kommt zum Einsatz, wenn Pflegebedürftige vorübergehend eine intensivere Betreuung benötigen, die zu Hause nicht gewährleistet werden kann. Die Dauer der Kurzzeitpflege ist gesetzlich begrenzt auf maximal acht Wochen pro Jahr und der Zuschuss beträgt bis zu 1.774 Euro.
 

Die vielfältigen Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege verdeutlichen die wichtige Rolle, die diese Form der vorübergehenden Betreuung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige spielen kann. Die zeitlich begrenzte Entlastung und Versorgung in einer qualifizierten Einrichtung ermöglicht es, unterschiedlichen Herausforderungen im Pflegealltag flexibel zu begegnen und die bestmögliche Pflege sicherzustellen.

Pflegebedürftige nach Art der Versorgung

  • überwiegend durch Angehörige (63%)
  • ambulante Pflege- und Betreuungsdienste (21%)
  • im Pflegeheim (16%)


Verhinderungspflege – wann bin ich berechtigt?

Verhinderungspflege wird beantragt, wenn Sie Ihre Angehörigen zu Hause betreuen, diese Aufgabe vorübergehend aber nicht wahrnehmen können. Es kann verschiedene Gründe dafür geben, warum vorübergehend keine Betreuung möglich ist. Zum Beispiel, wenn Sie wichtige Termine wahrnehmen müssen, selbst erkranken oder einfach eine kleine Auszeit benötigen. In solchen Fällen können Kosten für die Pflege entstehen, zum Beispiel durch die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege. Diese Kosten werden bis zu einer bestimmten Höhe erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Angehöriger einen Pflegegrad von 2 oder höher hat.

Verhinderungspflege kann auch kurzfristig nötig sein und muss daher nicht im Voraus bei der Pflegekasse beantragt werden. Stattdessen sammeln Sie Belege über die anfallenden Kosten und reichen diese nach Ende der Verhinderungspflegezeit zusammen mit einem Antrag auf Verhinderungspflege bei der Kasse ein. Der maximale Zeitraum, für den die Pflegekassen Ausgaben für Verhinderungspflege bezuschussen, beträgt sechs Wochen, wobei das maximale Budget 1.612 Euro beträgt. Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege findet keine Kürzung des ausgezahlten Pflegegeldes statt. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist jedoch, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten zu Hause betreut wird.

Abschließend ist die Verhinderungspflege eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die vorübergehend die Betreuung nicht gewährleisten können. Durch die Erstattung von Kosten und die zeitlich begrenzte Unterstützung ermöglicht sie Flexibilität und Entlastung in herausfordernden Situationen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Voraussetzungen und dem Ablauf der Beantragung auseinanderzusetzen, um im Bedarfsfall reibungslos agieren zu können.

Definition: Verhinderungspflege

Diese Form der Pflege wird genutzt, wenn die übliche Pflegeperson (zum Beispiel ein Familienmitglied) aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend die Pflege nicht übernehmen kann. Die Verhinderungspflege kann zu Hause, in einer Tagespflegeeinrichtung oder in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden. Es gilt eine zeitliche Begrenzung, von etwa bis zu sechs Wochen pro Jahr und der Zuschuss beträgt bis zu 1.612 Euro.
 

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Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterliegen jährlichen Maximalbeträgen, die jedoch beide immer in voller Höhe ausgeschöpft werden können. Die Leistungen aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kombiniert werden, um die verfügbaren Mittel optimal zu nutzen.

Die Kurzzeitpflege wird ausschließlich für den Aufenthalt in stationären Einrichtungen gewährt, während Verhinderungspflege auch für die Pflege zu Hause genutzt werden kann. Durch die Kombination der Leistungen haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, die Hälfte des Kurzzeitpflege-Betrags für die Verhinderungspflege einzusetzen. Anstatt des Regelbetrags stehen somit 2.418 Euro zur Verfügung, um beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege in häuslicher Umgebung zu finanzieren. Diese Flexibilität bietet zusätzlichen finanziellen und persönlichen Spielraum für die Pflege von Angehörigen und trägt somit zum Wohlbefinden der gesamten Familie bei.

Definition: Kombination Pflegeleistungen

Wenn ihr pflegender Angehöriger verhindert ist, haben Sie als pflegebedürftige Person die Möglichkeit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren. Dabei können bis zu 50 Prozent der Leistungen, die für die Kurzzeitpflege vorgesehen sind, auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dies ermöglicht Ihnen, bis zu maximal 2.418 Euro pro Jahr für Ihre Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen.
 

Entlastung für pflegende Angehörige

In der Rolle als pflegender Angehöriger ist es wichtig, sich regelmäßig eine Auszeit zu gönnen, um die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden nicht zu vernachlässigen. Die Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann hier eine wertvolle Unterstützung bieten.

Die Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich regelmäßig zu erholen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Betreuung ihres Familienmitglieds gewährleistet ist. Diese Formen der Entlastung sind unerlässlich, um langfristig eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Es ist daher empfehlenswert, frühzeitig über die Bedingungen und Möglichkeiten beider Pflegeformen Bescheid zu wissen und diese bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.