Hilfe zur Pflege – diese Unterstützungen stehen Ihnen zu

Familie bekommt Hilfe zur Pflege

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, ist das nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine finanzielle Belastung. Um diese abzumildern, bietet der Staat eine vielseitige Hilfe zur Pflege an, die teilweise aus Sachleistungen, aber auch aus Steuervorteilen und Fördermitteln besteht. Auch die Pflegeversicherung greift Angehörigen von Pflegebedürftigen unter die Arme und gleicht einige durch die Pflege verursachet Kosten wieder aus.

Diese Hilfe zur Pflege leistet die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Krankenversicherte automatisch mit im Paket hat. Sie bietet Hilfe zur Pflege, sobald ein Mensch pflegebedürftig wird, ganz unabhängig vom Alter. Die Höhe der Leistungen hängt in erster Linie von dem ermittelten Pflegegrad ab. Dieser bestimmt, welche Kosten der Pflegebedürftige für stationäre oder ambulante Pflegeleistungen erstattet bekommt. Die Versicherungen rechnen direkt mit den Leistungs-Anbietern ab. Wird jemand zu Hause von Angehörigen oder Dritten betreut und gepflegt, hat er Anspruch auf Pflegegeld. Diese monatliche Prämie soll die Pflege durch die Familie oder eine häusliche Betreuung attraktiver machen und Pflege- sowie Seniorenheime entlasten. Die Pflegeversicherung leistet als Hilfe zur Pflege bei Bedarf außerdem die Kosten für eine Verhinderungspflege (eine Betreuung, wenn die pflegende Person beispielsweise in den Urlaub fährt) oder eine stationäre Kurzzeitpflege, wenn diese nötig wird. Jedem Pflegebedürftigen steht weiterhin der sogenannte Entlastungsbeitrag zu. Dieser beträgt 125 € im Monat und muss zweckgebunden für Pflege- oder Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

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Hilfe zur Pflege in Form von Sachleistungen

Wer im eigenen Zuhause gepflegt wird, hat außerdem Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Das sind beispielsweise Rollstühle, spezielle Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Wo dies möglich ist, werden diese von der Pflegeversicherung leihweise zur Verfügung gestellt. Ansonsten besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 %, jedoch nie mehr als 25 €. Für Pflegehilfsmittel, die verbraucht werden, beispielsweise Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, erstattet die Pflegeversicherung pro Monat bis zu 40 €. Ausgaben, die bei der häuslichen Pflege entstehen und die in einem Pflegeheim in der Pflegepauschale enthalten sind, werden also fast vollständig von der Pflegeversicherung übernommen. Außerdem bezuschusst diese auch sogenannte Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung. Darunter fallen Ein- und Umbauten, die dazu dienen, das Haus oder die Wohnung des Pflegebedürftigen behindertengerechter zu gestalten, um diesem ein höheres Maß an Selbstständigkeit zu gewähren. Der maximale Förderbetrag liegt bei 4.000 €, wobei der Eigenanteil 10 % beträgt. Liegen die Einkünfte unter einer Mindestgrenze, kann der Eigenanteil sogar ganz entfallen.

Wir beraten Sie in Sachen Hilfe zur Pflege

Als Experten auf dem Gebiet der Pflege vermitteln wir Ihnen nicht nur eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung, sondern beraten Sie auch umfassend im Bereich Hilfe zur Pflege. Gerne stehen wir Ihnen beispielsweise bei der Beantragung des Pflegegrads zur Seite und helfen Ihnen dabei, stets den Überblick über Anträge und Formulare zu behalten. Wir empfehlen Ihnen außerdem Adressen, wo Sie fachkundig und schnell unterstützt werden. Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wo Sie zuverlässig Hilfe und wo Sie hochwertige Pflegehilfsmittel bekommen. Wir geben Ihnen weiterhin wertvolle Tipps bezüglich der Hilfe zur Pflege an die Hand, wie zum Beispiel, dass Sie die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen können. Auch für behinderungs- oder pflegebedingte Krankheitskosten, die nicht von der Pflegeversicherung erstattet werden, gibt es teilweise Unterstützung in Form von Steuererleichterungen. Das führt dazu, dass die Pflege im eigenen Zuhause für die Betroffenen nicht nur mehr Lebensqualität, sondern auch eine bessere finanzielle Situation bedeutet: Zum einen sind die monatlichen Gesamtkosten von vornherein geringer, zum anderen erhalten Sie zusätzlich Hilfe zur Pflege in Form von Sach- und Geldleistungen.

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