Die neuen fünf Pflegegrade – Das müssen Sie wissen
Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pfleger wissen mit Sicherheit, dass es bei der Pflege verschiedene Pflegestufen gibt. Was jedoch viele Menschen nicht wissen: Seit 2017 hat sich einiges bei der Anerkennung und Einteilung geändert. Seit Anfang 2017 gibt es eine völlig neue Einteilung in Pflegegrade. Von diesen Pflegegraden hängt die Versorgung des zu pflegenden Menschen maßgeblich ab. Um eine geeignete Pflege zu garantieren, muss die Person in den für sie richtigen Pflegegrad eingestuft werden. Doch nicht nur für die richtige Pflege spielt die Einteilung in verschiedene Pflegegrade eine Rolle, sondern auch für die Leistungen, die Ihre Angehörigen von der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Wofür werden die fünf Pflegegrade benötigt und wie werden sie ermittelt?
Bis zum 1. Januar 2018 galten die alten Pflegestufen von Stufe 0 bis zur Stufe 3. Seit diesem Stichtag sind jedoch die neuen Pflegegrade von Grad 1 bis Grad 5 gültig. Welcher Pflegegrad individuell vorliegt, ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der Pflegegrad 1 liegt dann vor, wenn die betroffene Person nur gering in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Hier ist der Pflegegrad noch sehr gering, denn diese Person kann sich meist größtenteils noch selbst versorgen und benötigt lediglich Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder Anziehen. Oftmals leiden die Betroffenen, die in den Pflegegrad 1 eingestuft wurden, an einer leichten Demenz und werden zum größten Teil von Familienangehörigen oder Freunden betreut. Personen, die dem Pflegegrad 2 zugeordnet werden, sind bereits stärker in ihrer normalen Lebensführung beeinträchtigt. Eine Pflege ist bei diesen jedoch noch nicht rund um die Uhr nötig und erfolgt daher in regelmäßigen Abständen über den Tag hinweg, zum Beispiel für den Toilettengang. Schwere Beeinträchtigungen motorischer oder geistiger Art, die eine normale Lebensführung kaum mehr möglich machen, weisen Betroffene mit dem Pflegegrad 3 auf. Diese Personen müssen meist auch nachts betreut werden. Besonders schwere Beeinträchtigungen werden dem Pflegegrad 4 zugeordnet. Pflegende mit schwerster Beeinträchtigung und einer besonderen Anforderung an die pflegerische Versorgung sind im Pflegegrad 5 eingeordnet. Da die Pflege in diesen beiden Fällen sehr umfangreich ist, empfiehlt sich die Betreuung durch eine 24-Stunden-Betreuung.

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Welches sind die wichtigsten Kriterien bei der Ermittlung des Pflegegrades?
Für die Ermittlung des Pflegegradss sind die folgenden Kriterien besonders ausschlaggebend: Zunächst wird die Mobilität der zu pflegenden Person von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung überprüft. Kann sie noch alleine aus dem Bett steigen und Treppen gehen? Damit zusammenhängend wird auch die Frage untersucht, ob sich die Person noch selbst versorgen kann oder Unterstützung bzw. gar eine 24-Stunden-Pflege braucht. Wie steht es zudem beispielsweise um das Hörverstehen oder das Einschätzen von Risiken? Besonders wichtig ist auch das psychische Befinden des Pflegebedürftigen. Ängstliche oder aggressive Verhaltensweisen können ausschlaggebend für die Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade sein.
Wie kann der Pflegegrad beantragt werden?
Um einen Pflegegrad feststellen zu lassen und dadurch Leistungen von der Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Damit sollten Sie sich an die Krankenversicherung Ihres Angehörigen wenden. In einem solchen Antrag können Sie darum bitten, dass der Pflegegrad der betroffenen Person zu ermitteln ist. Manche Krankenkassen geben sich hierbei mit einem formlosen Schreiben zufrieden, das Sie ganz einfach erstellen und einreichen können. Bei anderen Krankenkassen gibt es spezielle Formalitäten, die für die Beantragung einzuhalten sind. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bezüglich der korrekten Vorgehensweise bei dem Beantragen eines Pflegegrades an die Krankenkasse wenden. Den dazu gewonnenen Spielraum können Sie für Unterstützungsleistungen wie die 24-Stunden-Pflege nutzen. Ein unverbindliches Angebot hierfür erhalten Sie über dieses Feld:
