Betreuungsgeld für die Pflege – Dieses Budget steht Ihnen zu
Die Pflege eines Angehörigen kann schnell zur finanziellen Herausforderung für Sie werden. Vor allem die Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden. Entscheiden Sie sich unter anderem aus diesem Grund für die häusliche Pflege, können Sie sich eines Betreuungsgeldes für die Pflege sicher sein. Die Pflegekassen fördern nämlich die Pflege Angehöriger zuhause, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt.
Förderung der häuslichen Pflege als Betreuungsgeld
Wenn Sie Ihren Angehörigen zuhause pflegen, haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung in Form des Pflegegeldes zu beantragen. Dieses Betreuungsgeld für die Pflege wird von der Pflegekasse Ihres Angehörigen bewilligt. Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 ausgezahlt und die Höhe richtet sich dabei nach dem vorliegenden Einstufung des Pflegebedürftigen.
Dieses Betreuungsgeld für die Pflege wird jedoch ausschließlich für die häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder Bekannte in vollem Umfang gestattet. Unterstützt Sie ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege, können Sie zusätzlich zum Betreuungsgeld für die Pflege Pflegesachleistungen beantragen. Allerdings wird das Pflegegeld dann um einen gewissen Prozentsatz gekürzt. Dieser richtet sich danach, wie hoch der Betrag der Sachleistungen ausfallen soll. Hier ein Beispiel: Bei Inanspruchnahme von 50 Prozent Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld entsprechend um 50 Prozent gekürzt. Wer Pflegegeld bezieht, der kann zudem zweimal im Jahr eine Beratung durch Mitarbeiter der Pflegekasse nutzen. Benötigt Ihr Angehöriger eine Behandlung im Krankenhaus, so wird das Betreuungsgeld der Pflege bis zu vier Wochen weitergezahlt.
Oftmals ist es unumgänglich, dass auch das Eigenheim Ihres Angehörigen an seine Mobilität und Bedürfnisse angepasst werden muss. Hierfür zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Betreuungsgeld für die Pflege für Wohnraumanpassungen bis zu 4.000 Euro. Ändert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, sodass weitere Umbaumaßnahmen nötig sind, können Sie die Zuschüsse für die Wohnraumanpassung erneut beantragen. Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, dessen Höhe unabhängig vom Pflegegrad 125 Euro beträgt.

Liebevolle Pflege zu Hause gesucht?
Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Betreuungsgeld für die Pflege
Auch Sie als pflegender Angehöriger benötigen manchmal eine Pause vom kräftezehrenden Pflegealltag. Möchten Sie sich ein paar Wochen im Urlaub entspannen, sind Sie anderweitig verhindert beziehungsweise sind Sie erkrankt, sichert die Verhinderungspflege Ihren Pflegeausfall. Durch das sogenannte Verhinderungspflegegeld können Sie Pflegekräfte engagieren, die sich in Ihrer Abwesenheit um Ihren Angehörigen kümmern. Einen Anspruch auf dieses Betreuungsgeld für die Pflege haben Sie für sechs Wochen im Jahr bei einer maximalen Auszahlung von 1.612 Euro. Die Verhinderungspflege wird allerdings erst ab einem Zeitraum von sechs Monaten bewilligt, in dem Sie Ihren Angehörigen daheim selbst gepflegt haben.
Benötigt ein Familienmitglied nur für kurze Zeit eine Pflege und Betreuung, können Sie Betreuungsgeld für die Pflege durch die Kurzzeitpflege beziehen. Die Kurzzeitpflege findet allerdings immer stationär statt. Der maximale, jährlich bewilligte Betrag für diese Pflegeform beläuft sich ebenfalls auf 1.612 Euro.
Das Betreuungsgeld für die 24-Stunden-Pflege verwenden
Die häusliche Pflege ist dank der möglichen Betreuungsgelder für die Pflege im Gegensatz zum Pflegeheim bedeutend günstiger. Dafür gelangen Angehörige durch diese verantwortungsvolle, zeitintensive und emotional anstrengende Arbeit oft schnell an ihre Grenzen. Das ist nicht verwerflich, denn hier bietet sich eine Möglichkeit, wie Ihr Angehöriger liebevoll und kompetent zuhause betreut wird, wobei Sie entlastet werden: Die 24-Stunden-Pflege gewährleistet eine individuelle Betreuung und ist im Vergleich zum Platz im Altenheim eine kostenschonende Pflegeform. Auch Ihr Anspruch auf die genannten Betreuungsgelder für die Pflege verfallen nicht. Ganz im Gegenteil: Vor allem das Pflegegeld sichert, dass Sie eine 24-Stunden-Pflegekraft engagieren können. Hierbei müssen Sie nämlich keine anteiligen Kürzungen hinnehmen wie beim ambulanten Pflegedienst. So können Sie das gesamte Pflegegeld monatlich für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege nutzen. Gleiches gilt für das Verhinderungspflegegeld. Lediglich bei der Kurzzeitpflege steht Ihnen das Betreuungsgeld für die Pflege nur zu 50 Prozent zu, da die 24-Stunden-Pflege daheim keinen stationären Aufenthalt darstellt. Nichtsdestotrotz können Sie durch die umfangreiche Förderung der 24-Stunden-Pflege die anfallenden Kosten besser tragen.
