Förderung für einen Treppenlift beantragen – welche Möglichkeiten gibt es?
Oft entstehen unerwartet durch einen Unfall oder Krankheit Barrieren in den eigenen vier Wänden. Eine Treppe kann dann schnell zum unüberwindbaren Hindernis werden.
Doch dank moderner Hilfsmittel wie einem Treppenlift, lassen sich solche alltäglichen Probleme im Alter umgehen. Eine solches Gerät ist allerdings im Regelfall nicht günstig. Inklusive Einbau werden für einen Treppenlift Preise von mehreren tausend Euro aufgerufen.
Diese Summen sind für viele Pflegebedürftige kaum zu stemmen. Glücklicherweise gibt es in den meisten Fällen jedoch großzügige Förderungen durch die Pflegeversicherung. Wie Sie diesen Zuschuss für einen Treppenlift abrufen und worauf Sie beim Antrag achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Treppenlifte sind nützlich aber oft teuer
Der Einbau eines Treppenlifts hat viele Vorteile für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie ermöglichen eine gefahrlose Nutzung der gesamten Wohnfläche und Stürze mit schweren Folgen verhindern.
Inzwischen sind die meisten Modelle außerdem so weit ausgereift, dass auch die restlichen Bewohner die Treppe uneingeschränkt auch ohne Lift nutzen können. In Sachen Zuverlässigkeit hat sich die vergangenen Jahre ebenfalls viel getan. Häufige Reparaturen und Ausfälle, wie Sie bei den ersten Treppenlift-Generationen noch üblich waren, sind mittlerweile eine Seltenheit.
Doch die vielen Vorzüge eines solchen Treppenaufzugs haben auch Ihren Preis. Zwischen 3.500 und 7.000 Euro kostet ein durchschnittlicher Treppenlift inklusive der Montage.
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Kostenübernahme für einen Treppenlift: mit diesen Zuschüssen können Sie rechnen
Die Kosten für einen Treppenlift können zu großen Teilen refinanziert werden. Hierfür sollten Sie prüfen, welche Förderungen für die Neuanschaffung in Betracht kommen. Dabei ist sicherlich die Förderung der Pflegeversicherung (sog. „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“) der bekannteste Zuschuss. Daneben gibt es allerdings auch Banken, Stiftungen und kommunale Förderprogramme, die zur Finanzierung genutzt werden können.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Förderungen für den Einbau eines Treppenlifts kurz vor:
Treppenlift-Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen
Bei Ihrer Pflegeversicherung können Sie einen Antrag auf sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ stellen. Hierbei handelt es sich um Umbauten und Hilfsmittel, die die Pflege Zuhause erleichtern bzw. ermöglichen sollen.
Für die Förderung ist ein Pflegegrad von Nöten. Liegt dieser vor, erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme.
KfW Förderung für Treppenlifte
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Sie mit dem Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“. Sie können einen Investitionszuschuss (Födernummer 455) für den Einbau eines Treppenlifts erhalten.
Die KfW rechnet „pro Haushalt“. Für jeden antragstellenden Haushalt ist ein Zuschuss von bis zu 10 % der Investitionskosten möglich. Maximal erhalten Sie einen Zuschuss von 5000€.
Darüber hinaus kann bei der Förderbank ein günstiger Kredit aufgenommen werden.
Es wird allerdings nur so lange ein Zuschuss ausgezahlt, bis das Budget aufgebraucht ist. Deshalb sollten Sie möglichst am Anfang des Kalenderjahres den Antrag einreichen. Sonst wird dieser womöglich erst im darauffolgenden Jahr genehmigt. Wichtig ist außerdem, den Antrag vor dem Einbau zu stellen.
Regionale Förderungsprogramme für barrierefreies Bauen
Die Einwohner Deutschlands werden immer älter. Das wissen auch die Kommunen und Gemeinden. Diese möchten altersgerechten Wohnraum schaffen und fördern deshalb entsprechende Umbaumaßnahmen. Dabei wird meist auch der Einbau eines Treppenlifts bezuschusst.
Die Förderung ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich. Fragen Sie am besten bei Ihrer Stadtverwaltung nach näheren Informationen.
Zuschüsse durch Stiftungen
Einige Stiftungen haben sich auf das Leben von Menschen mit Handicap oder Senioren fokussiert. Sie übernehmen in der Regel nur einen Teil der Kosten für einen Treppenlift. Voraussetzung ist meist, dass die Anschaffung nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Die Bedingungen und die Antragsformulare finden Sie bei der jeweiligen Stiftung.
Weitere Förderungsmöglichkeiten für einen Treppenlift
Falls Sie einen Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigen, übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten.
Wenn Sie mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, ist ein Zuschuss auch von der Agentur für Arbeit möglich. Diese überprüft die Notwendigkeit eines Treppenlifts und genehmigt gegebenenfalls einen Zuschuss.
Auch die Rentenversicherung übernimmt unter Umständen einen Teil der Kosten. Voraussetzung ist, dass Sie durch den Treppenlift wieder eine Arbeit aufnehmen können.
Zu guter Letzt hilft auch das Sozialamt. Allerdings nur wenn Sie nachweislich die Kosten nicht selbst stemmen können.
Vor dem Förderantrag Kostenvoranschlag für den Treppenlift einholen
Egal welche Förderung für den Treppenlift beantragt werden soll, idealerweise holen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag ein und vergleichen verschiedene Modelle miteinander.
Dieser Kostenvoranschlag dient dann auch dem Förderungsgeber, bspw. der Pflegekasse, als Anhaltspunkt wie hoch der Zuschuss ausfallen muss und welche Umbaumaßnahmen konkret durchgeführt werden sollen.
