Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 60 Euro trägt die Pflegekasse

Verbrauchsartikel als Hilfsmittel zur Pflege

Für die häusliche Pflege wird oft eine Vielzahl an Materialien benötigt. Handschuhe, Schutzschützen und Desinfektionsmittel summieren sich über die Zeit und stellen einen echten Kostenfaktor da.

Aus diesem Grund übernehmen die Pflegkassen die Kosten für die sogenannten „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Ursprünglich war dafür ein Betrag von 40 Euro vorgesehen. Da sich die Preise und auch der Bedarf an Pflege- und Hygieneprodukten stark nach oben entwickelt haben, wurde dieser Betrag vor kurzem erhöht.


Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Unter den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versteht man Artikel wie Fingerlinge, Schutzhandschuhe, Mundschutz, saugende Bettschutzeinlagen aber auch Schutzschürzen und Desinfektionsmittel. Für diese Produkte werden bei vorhandenem Pflegegrad die Kosten übernommen. Alle diese Produkte sind in der Produktgruppe 54 (kurz: PG54) zugeordnet.

Alle Hilfsmittel haben gemeinsam, dass sie nicht für den Mehrfachgebrauch geeignet sind. Da der Bedarf durch die Covid19-Pandemie stark gestiegen ist, hat die Pflegeversicherung vorübergehend den möglichen Betrag auf 60 Euro monatlich erhöht.

Inkontinenzmaterial

Viele Hersteller für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bieten meist gleichzeitig an, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen direkt mit zu beantragen. Meist können Sie dort auch weitere Inkontinenzprodukte beziehen.

 


Warum sind Hilfsmittel aus der Produktgruppe 54 wichtig für die Pflege?

Nicht erst seit der Corona-Pandemie spielt Hygiene in der Pflege eine große Rolle. Besonders Pflegebedürftige sind bei Infektionen mit Krankheitserregern stark gefährdet. Andersherum können sich auch Pflege- und Betreuungspersonal oder Angehörige bei der zu pflegenden Person mit Krankheitserregern anstecken.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind grundsätzlich geeignet das Infektionsrisiko deutlich zu senken. Durch die Verwendung von Handschuhen bspw. wird der direkte Hautkontakt vermieden und damit auch die Übertragung erschwert.

Da die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der Regel nur einmal genutzt werden können, entstehen über das Jahr gesehen jedoch erhebliche Kosten.


Wie kann ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos erhalten?

Um Pflegehilfsmittel kostenlos zu erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  1. Ein Anbieter der direkt mit der Pflegekasse abrechnet
  2. Sie kaufen selbst ein und legen die gesammelten Rechnungen der Pflegekasse vor

Die einfachste Möglichkeit ist in beinahe allen Fällen der Bezug über einen spezialisierten Anbieter. Lediglich, wenn Sie Wert auf ganz bestimmte Produkte legen, die kein Anbieter liefern kann, macht die Beschaffung auf eigene Faust Sinn.

Entscheiden Sie sich für einen spezialisierten Lieferanten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, profitieren Sie von großer Auswahl, Versorgungssicherheit und erhalten meist eine bequeme Lieferung nach Hause.

Auch die Produkte von professionellen Hilfsmittel-Anbietern sind meist hochwertiger als einzeln gekaufte Artikel. Das kommt dadurch zustande, dass die Unternehmen in diesem Bereich bei den Produzenten große Stückzahlen abnehmen und entsprechend günstig einkaufen können.

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Den richtigen Pflegehilfsmittel-Anbieter auswählen

Inzwischen gibt es unzählige Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Oft wird dabei auch von „Pflegepaketen“ oder „Pflegeboxen“ gesprochen.

In der Regel unterscheiden sich die Anbieter in folgenden Punkten:

  • Marke und Qualität der Produkte
  • Lieferung und Lieferzyklus
  • Individuelle Zusammenstellung der Box
  • Änderungen der Pflegehilfsmittel im Paket
  • Kontakt zum Anbieter

Wenn Sie Ihren Partner für die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch auswählen, sollten Sie sich im Vorfeld einen Eindruck verschaffen. Fragen Sie bspw. von welchen Marken die Artikel stammen und wie flexibel auf Sonderwünsche eingegangen wird. Ist der Anbieter bspw. telefonisch nicht erreichbar, nehmen Sie besser Abstand.

Ein guter Anbieter sollte Ihnen ermöglichen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch individuell zusammenzustellen und nach Hause liefern. Vielen Pflegebedürftigen ist es außerdem wichtig den Lieferzyklus flexibel wählen zu können. In der Praxis lassen sich bspw. die meisten Familien lieber quartalsweiße beliefern, anstatt monatlich die Artikel zu erhalten.

Besonders wichtig ist außerdem, dass der Anbieter direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen kann.

Haben Sie sich für einen Lieferanten entschieden, erhalten Sie meist in der ersten Lieferung das Antragsformular mit einem Rückumschlag. Dieses muss unbedingt ausgefüllt an den Anbieter zurückgesendet werden, damit dieser die Kostenerstattung beantragen kann.
Einige Hersteller bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit den Antrag online auszufüllen.

Ihr persönliches Pflegehilfsmittel-Paket können Sie unkompliziert und sicher über diesen Button beantragen.

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