Mehr Pflegegeld – Medikamentengabe auf Rezept

Pflegerin macht Medikamentengabe auf Rezept

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung sind die zentralen Säulen für die Versorgung von Pflegebedürftigen. Ärgerlich, wenn dabei Leistungen nicht in Anspruch genommen oder zum Nachteil des Pflegebedürftigen falsch abgerechnet werden. Besonders häufig lassen Anspruchsberechtigte die Medikamentengabe durch den ambulanten Pflegedienst über die Pflegesachleistung abrechnen, hier gibt es Optimierungspotential.


Warum sollte die Medikamentengabe auf Rezept erfolgen?


Für pflegerische Maßnahmen wie den ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim werden die Pflegesachleistungen bis zu 2.005 Euro monatlich gezahlt. Wer diese nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, kann anstelle dessen auch das sogenannte Pflegegeld erhalten. Dann werden monatlich bis zu 901 Euro ausgezahlt. Außerdem ist es möglich eine Kombination aus beiden Leistungen zu erhalten. Das ist dann der Fall, wenn die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wird. Dann wird der nicht genutzte Anteil Prozentual vom Pflegegeld abgezogen und beide Leistungen werden ausbezahlt.

Leider lassen noch immer viele Pflegebedürftige die Medikamentengabe über die Pflegesachleistung abrechnen, obwohl Sie dafür auch ein Rezept vom Arzt bekommen würden. Dadurch wird die Pflegesachleistung genutzt und ein Teil des Pflegegeldes wird nicht mehr ausbezahlt. Erfolgt die Medikamentengabe jedoch im Rahmen der Krankenpflege auf Rezept, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Die eigentliche Leistung bleibt davon unberührt, es ändert sich lediglich die Zahlstelle, die die Kosten übernimmt. Durch die, dann nicht mehr in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen steigt folglich auch der Anteil des Pflegegeldes den Sie ausbezahlt bekommen. Aus diesem Grund sollten Sie nach Möglichkeit die Medikamentengabe per Rezept vom Arzt verordnen lassen.

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Medikamentengabe auf Rezept: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen


Um die Medikamentengabe auf Basis eines ärztlichen Rezepts in Anspruch nehmen zu können müssen verschiedene Vorgaben erfüllt werden. Grundsätzlich ist die Medikamentengabe auf Rezept eine Leistung aus dem Bereich der Krankenpflege und somit Teil des Genesungsprozesses in Folge einer Erkrankung. Deshalb muss für eine Verordnung zur Medikamentengabe nicht zwangsläufig ein Pflegegrad vorliegen.
Das Rezept für die Vorbereitung und Einnahme von Medikamenten muss zuerst von der Krankenkasse genehmigt werden, damit der Leistungserbringer direkt mit dieser abrechnen kann. Um die Bewilligung zu erhalten müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen. Zum einen muss die Einnahme der Medikamente für die Behandlung unabdingbar sein oder einen Krankenhausaufenthalt verkürzen bzw. verhindern. Alternativ kann die Krankenpflege auch zur Genesung oder Linderung der Beschwerden beitragen.

Ist eine dieser Vorgaben erfüllt stellt der behandelnde Arzt ein Rezept für die Medikamentengabe aus. Neben diesen Aspekten prüft die Krankenkasse zusätzlich ob nicht eine andere Person im Haushalt die Medikamente verabreichen und vorbereiten kann. Ist dies nicht der Fall gewährt die Krankenkasse die Medikamentengabe auf Rezept. Je nach bewilligtem Zeitraum muss das Rezept regelmäßig erneuert werden, für die Folgeverordnung kann der Arzt jedoch längere Zeiträume empfehlen. Die Abrechnung der Medikamentengabe erfolgt dann direkt über die Krankenkasse, anstatt wie bisher über die Pflegesachleistung der Pflegeversicherung.


Ärztliches Rezept: Wer übernimmt die Medikamentengabe?


Ist die Medikamentengabe auf Rezept bewilligt worden, muss anschließend ein geeigneter Dienstleister gefunden werden, der von der Krankenkasse anerkannt wird. In der Regel übernehmen ambulante Pflegedienste die Medikamentengabe. Damit es nicht zur Verwechslung kommt oder Präparate falsch eingenommen werden, erstellt der behandelnde Arzt einen detaillierten Medikationsplan, anhand dessen der ambulante Pflegedienst die Arzneimittel verabreicht. Neben der direkten Medikamentengabe auf Rezept gehört nicht nur die reine Verabreichung von Arzneimitteln, sondern auch die Vorbereitung der Medikation für die kommende Woche in kleinen Schubkästchen / Dispensern.

Tipp

Neben der Verabreichung der Medikamente, kann der Arzt auch eine Anleitung zur Medikamentengabe verordnen. Dabei sollen Angehörige und Erkrankte unter professioneller Anleitung befähigt werden die Einnahme der Medikamente selbst durchzuführen. Der ambulante Pflegedienst kommt dafür bis zu 10x zum Hausbesuch.


Welche Pflegeleistungen kann ich neben der Medikamentengabe auf Rezept erhalten?

Auch wenn die Medikamentengabe wohl eine der wichtigsten und häufigsten Verordnungen der häuslichen Krankenpflege ist, gibt es viele weiter Pflegeleistungen, die Sie nicht zwangsläufig über Ihre Pflegesachleistungen abrechnen müssen. Hier beispielhaft einige Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionswickel
  • Gewichtskontrolle
  • Injektionen (Insulinspritzen, Heparinspritzen etc.)
  • Umschläge Wärme- und Kältetherapie
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitus-Versorgung (Wundliegegeschwüre)

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