Zuschuss der Pflegekasse – So finanzieren Sie Ihren Hausnotruf
Parallel zur steigenden Zahl alleinlebender Senioren nimmt in den vergangenen Jahren die Beliebtheit von Hausnotrufsystemen konstant zu. Inzwischen sind die Geräte ausgereift und es gibt verschiedene Hersteller, die unterschiedliche Funktionsumfänge bieten.
Ein Hausnotrufsystem ist jedoch nicht nur mit den einmaligen Anschaffungskosten verbunden, sondern kostet in der Regel auch eine Gebühr für die Nutzung der Notrufzentrale.
Glücklicherweise haben die Pflegekassen den Hausnotruf als Hilfsmittel anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann damit ein Zuschuss beantragt werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie mit welchem Betrag Sie rechnen können und wie Sie auch einen Zuschuss für die Installation Ihres Hausnotrufs erhalten.
Große Preisspanne bei Hausnotrufsystemen
Der Begriff Hausnotruf wird für eine ganze Reihe an technischen Lösungen verwendet, die alle über mehr oder weniger den gleichen Nutzen verfolgen. Im Notfall soll die Person, die den Hausnotruf trägt, schnell Hilfe rufen können oder sogar automatisch erhalten.
Die unterschiedlichen Systeme sind entsprechend auch in verschiedenen Preisregionen angesiedelt. Manche Modelle sind vollkommen zuzahlungsfrei erhältlich, bei anderen Hausnotruf-Systemen kostet allein das Gerät über 100 Euro.

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Pflegekassen gewähren einheitlichen Zuschuss
Wer über einen Pflegegrad verfügt und über weite Teile des Tages allein ist, kann mit einem Zuschuss für den Hausnotruf rechnen. Dabei spielt es allerdings keinerlei Rolle, welches System Sie sich entscheiden, da der Kassenzuschuss auf 23 Euro monatlich begrenzt ist.
Gehen die Kosten darüber hinaus, muss der Nutzer selbst für den Mehrpreis aufkommen. Für viele Senioren sind aber explizit diese Zusatzfunktionen wichtig und können im Ernstfall die Hilfe deutlich beschleunigen. Im Zweifel empfehlen wir deshalb dennoch ein entsprechend gut ausgestattetes System zu wählen, wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen.
Zuschuss auch für Einrichtung des Hausnotrufs
Kostenübernahme für den Hausnotruf beantragen
Um die Kosten für das Notrufsystem von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, ist ein gewisser Vorlauf nötig. In der Regel läuft der Antragsprozess dann in folgenden Schritten ab:
- Anbieter für Hausnotruf auswählen
- Antrag beim Anbieter anfordern und ausfüllen
- Optional: Begutachtung / Empfehlung durch den MDK
- Entscheidung der Pflegekasse über Kostenübernahme
Zwar muss der Antrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse eingereicht und geprüft werden, allerdings geben die Versicherungen dem Wunsch nach einem Notruf in der Regel nach.
Vereinfachen können Sie diesen Prozess, wenn Sie bspw. schon bei der Einstufung in einen Pflegegrad auf die Notwendigkeit eines Hausnotrufs hinweisen und mit dem Gutachter des MDK besprechen. Liegt eine Empfehlung vor beschleunigt sich der Antragsprozess meist erheblich.
Anbieter für Hausnotrufsysteme mit Kassenzuschuss
Bei der Bezuschussung von Hausnotrufsystemen gibt es einen Aspekt, der nicht vergessen werden darf: nicht alle Modelle werden von der Pflegekasse anerkannt. Bei einigen Anbietern besteht der Hausnotruf lediglich aus dem Gerät und es ist keine Notrufzentrale angeschlossen. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen in der Regel nicht übernommen.
Achten Sie daher bei der Auswahl des Anbieters darauf, dass der gewünschte Notruf über eine Zulassung als Hilfsmittel verfügt. Diese Anbieter unterstützen Sie dann meist auch bei der Beantragung.
