Zuschüsse und Darlehen für die Badsanierung: So profitieren Sie von Förderprogrammen

Badezimmer mithilfe von Zuschüssen saniert

Ebenerdige Dusche, rutschfeste Fliesen, unterfahrbares Waschbecken: Die Maßnahmen, um ein Bad altersgerecht oder barrierefrei zu gestalten, sind so verschieden wie umfangreich. Entsprechend können die Kosten variieren – und sich schnell zu erheblichen Summen steigern.
Die positive Nachricht: Mit guter Planung können Sie bei der Badsanierung von Förderprogrammen wie Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen, profitieren – zum Beispiel von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Und auch auf Landes- und städtischer bzw. kommunaler Ebene gibt es Förderungen.


Förderungen der KfW

Die KfW bietet gleich zwei Programme, die Sie bei der Badsanierung unterstützen können: Den Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ und den Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Zuschuss 455-B ist vorgesehen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Erhöhung des Wohnkomforts, und bietet dabei einen eigenen Bereich speziell für Maßnahmen im Bad. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung können mit 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme, höchstens jedoch mit 5000 Euro, bezuschusst werden. Eine Förderung von 12,5 Prozent, höchstens 6250 Euro, können Sie aus dem Programm erhalten, sofern Sie durch den Umbau den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen.

Bei Kredit 159 kann die Darlehenssumme bis zu 50.000 Euro betragen – und entweder über ein Annuitätendarlehen oder ein sogenanntes „Endfälliges Darlehen“ abgetragen werden. Bei Letzterem entrichten Sie während der Laufzeit ausschließlich die Zinsen und tilgen den Kredit erst zum Schluss. Gefördert werden sollen mit dem Kredit laut KfW ebenfalls Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern, außerdem förderfähig sind Umbauten zum Einbruchschutz. Auch der Kredit sieht einen eigenen Bereich für Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen vor.

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Förderungen von Ländern und Kommunen

Die Förderprogramme von Ländern und Städten/Kommunen für Badsanierungen sind unterschiedlich: Als Beispiele seien hier etwa das Programm „Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau“ in Hessen oder das Programm „Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum“ in Brandenburg genannt (mit dem auch bestimmte Umbauten im Bad bezuschusst werden können).
Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, lohnt ein Blick auf die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die umfassende Informationen zu einer Vielzahl von Programmen bietet. Zusätzlich kann eine Anfrage bei Landesbehörden oder der lokalen Verwaltung hilfreich sein, um herauszufinden, ob es weitere oder neue Förderungen für Ihren Standort gibt.


Voraussetzungen: Wer und was wird gefördert?

So verschieden wie die Förderprogramme sind auch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Zuschuss oder ein Darlehen zu erhalten. Dabei sind zum einen Kriterien zu beachten, die etwa die Immobilie selbst oder Sie, als Antragsteller, betreffen (also, ob Sie eine Förderung beispielsweise als Privatperson, als Unternehmen oder als Verein beanspruchen möchten). Berücksichtigen müssen Sie außerdem, was konkret gefördert wird, welche Vorgaben zur Ausführung der Maßnahmen existieren und dazu, wer sie ausführt.

So werden mit dem KfW-Zuschuss 455-B nach Angaben der KfW etwa ausschließlich Privatpersonen gefördert, wie Eigentümer oder Ersterwerber einer Wohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses (das allerdings höchstens zwei Wohneinheiten umfassen darf), aber auch Mieter.
Baulich sind zahlreiche Kriterien zu beachten, die laut dem Merkblatt der KfW zu technischen Mindestanforderungen etwa die Größe des Bads und der Bewegungsflächen oder die Höhe von WC, Badewanne oder Waschbecken betreffen. Genau festgelegt sind dort auch förderfähige Nebenarbeiten, zu denen etwa rutschfeste Fliesen, erforderliche Abbrucharbeiten oder technische Hilfen wie Haltegriffe zählen.

Um den KfW-Kredit 159 können sich dagegen auch andere Investoren bewerben – neben Privatpersonen etwa Bauträger, Körperschaften oder Wohnungsgenossenschaften. Die technischen Anforderungen, wie etwa die Höhen der einzelnen Elemente im Bad, und förderfähigen Maßnahmen sind aber auch dort genau vorgeschrieben.

Kredit wie Zuschuss der KfW sehen außerdem vor, dass die Arbeiten durch Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden – und nicht etwa von Ihnen selbst. Und, besonders wichtig: Mit Umbaumaßnahmen oder dem Kauf einer Immobilie dürfen Sie erst loslegen, wenn Sie die Fördergelder beantragt und die Zusage erhalten haben.

Fördervoraussetzungen für Programme, die ausschließlich in Ihrer Stadt oder Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen, erfragen Sie am besten einzeln.

 


Vor jeder Förderung steht der Antrag


Um welche Förderung auch immer Sie sich bewerben möchten: Ohne einen entsprechenden Antrag wird es nicht gehen.
Je nachdem, für welche Art von Programm Sie sich interessieren, sind für die Beantragung unterschiedliche Ansprechpartner zuständig: Der KfW-Kredit 159 wird etwa nicht über die KfW selbst, sondern über den Finanzierungsberater Ihrer Wahl beantragt – also z.B. über Ihre Hausbank, Versicherung oder Bausparkasse. Dafür vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater, der dann den Kreditantrag mit Ihnen bearbeitet.
Anders beim KfW-Zuschuss 455-B: Den beantragen Sie direkt bei der KfW, und zwar online, über das KfW-Zuschussportal, indem Sie sich persönlich registrieren und dann die entsprechenden Fragen zu Ihren persönlichen Daten, dem Investitionsobjekt, geplanten Maßnahmen, Kosten usw. beantworten und ggf. weitere Unterlagen einreichen.
Falls Sie statt der Bundes- eine Landes- oder eine kommunale Förderung in Anspruch nehmen möchten, können – je nach Programm – ebenfalls Banken oder aber weitere Ansprechpartner für die Abwicklung zuständig sein, die Antragsunterlagen können variieren. Wichtig dürfte in jedem Fall sein, dass Sie bei Antragstellung genau wissen, was Sie planen, mit welchen Kosten Sie rechnen und in welcher Höhe Sie dafür öffentliche Gelder beanspruchen möchten.

Generell sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass Fördergelder bisweilen begrenzt sind und der Topf daher ab einem gewissen Punkt ausgeschöpft sein kann. Dies gilt für das Jahr 2021 laut KfW auch für den stark nachgefragten Zuschuss 455-B, der unter Umständen aber in 2022 wieder beantragt werden kann.

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