Barrierefreier Badumbau – Diese Zuschüsse sollten Sie sich sichern

barrierefreies Bad finanziert durch Zuschuss der Pflegekasse

Immer mehr Haushalte in Deutschland entscheiden sich für ein barrierefreies Badezimmer. Die Vorzüge sind nicht nur ästhetischer Natur, sondern zeigen sich vor allem dann, wenn die Beweglichkeit mit dem Alter abnimmt. Stürze können dann fatale Folgen haben. Ein barrierefreier Badumbau wird daher von verschiedenen Kostenträgern bezuschusst.


Welche Bedingungen gibt es für Zuschüsse zum barrierefreien Badumbau?

Der Begriff barrierefreies Badezimmer ist nicht einheitlich definiert. Genauso sehen verschiedene Zuschussprogramme unterschiedliche Standards vor, um eine Förderung zu erhalten.

Um bspw. den Zuschuss der Pflegeversicherung zu beantragen, muss ein Pflegegrad vorhanden sein. Für eine Förderung der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) sollte der Mindeststandard DIN-18040-2 erfüllt sein, um 10% Investitionszuschuss zu erhalten. Wer sogar 12,5% Zuschuss von der KfW nutzen möchte, muss sogar den Standard „altersgerechtes Haus“ mit dem Badumbau erfüllen.

Krankenkasse zahlt bestimmte Hilfsmittel

Auch von der Krankenversicherung können barrierefreie Umbauten im Bad unterstützt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Hilfsmittelverordnung des Arztes. Die Hilfsmittel müssen dann außerdem von der Krankenkasse zugelassen sein.

 


4.000 Euro Zuschuss der Pflegekassen zum barrierefreien Badumbau

Besonders lukrativ beim barrierefreien bzw. behindertengerechten Umbau des Badezimmers ist der Zuschuss der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen übernehmen bis zu 4.000 Euro für jeden Umbau. Als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ wird ein Badumbau dann bezeichnet und entsprechend gefördert.

Um diese 4.000 Euro zu erhalten muss eine Person im Haushalt als pflegebedürftig eingestuft sein. Besonders wichtig zu wissen: Der Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ kann mehrfach beantragt werden. Die 4.000 Euro können für verschiedene Umbauten am Haus jeweils beantragt werden.

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KfW vergibt Förderkredite und Investitionszuschüsse beim Badumbau

Auch ohne Pflegegrad oder akuten Unterstützungsbedarf, fördert die Kreditbank für Wiederaufbau barrierefreie Umbauten im Sanitärbereich.
Hierzu stehen gleich 2 Programme zur Verfügung:

  • Förderkredit 159 Altersgerecht Umbauen
  • Investitionszuschuss 455-B Barrierereduzierung

Beim Investitionszuschuss 455-B handelt es sich um eine direkte Förderung für den barrierefreien Badumbau. Einzelmaßnahmen werden mit 10% bzw. maximal 5.000 Euro bezuschusst. Wer sogar den Standard „altersgerechtes Haus“ erreicht, erhält bis zu 6.250 Euro bzw. 12,5%.
Anders ist die Situation beim Förderkredit 159. Hier vergibt die KfW Kredite bis 50.000 Euro zu sehr guten Konditionen. Der Zinssatz bspw. liegt bei nur 0,78% und es werden sehr lange Rückzahlungszeiträume und tilgungsfreie Zeiten gewährt.


Andere Zuschussprogramme für barrierefreie Badezimmer

Nicht nur die Pflegekassen und die KfW fördern barrierefreie Badumbauten. Auch auf Landesebene und in einzelnen Regionen existieren einige Förderprogramme. Darüber hinaus unterstützen verschiedene Stiftungen Bauherren bei der barrierefreien Sanierung.

Beispiele für lokale Förderprogramme:

  • Förderkredit für energieeffizienten & altersgerechten Umbau von WEG-Häusern, Bremer Aufbau-Bank
  • Zuschuss Altersgerecht Sanieren in Niedersachsen, Land Niedersachsen
  • Förderkredit und Zuschuss Energieeffiziente & barrierereduzierende Sanierung bestehenden Wohnraums, Sächsiche Aufbaubank
  • Förderung Altersgerechter Umbau von Mietwohnungen in Bayern, Bayrische Landesbodenkreditanstalt
  • Förderung Gebäudesanierung bei selbstgenutztem Wohneigentum Barrierefreiheit und Energieeffizienz, NRW.Bank
  • Förderkredit Altersgerecht Wohnen, IBB und ILB (Berlin & Brandenburg)
  • Förderprogramm der Elsa-Krauschitz-Stiftung

Zuschüsse und Förderprogramme für barrierefreie Badumbauten gibt es in nahezu jedem Bundesland. Hier lohnt es sich in jedem Fall eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die möglichen Zuschüsse voll auszuschöpfen.


Wichtig: Vor Baubeginn Kostenvoranschlag einreichen

Bevor mit dem barrierefreien Umbau des Badezimmers begonnen wird, sollte unbedingt ein Kostenvoranschlag bei den jeweiligen Trägern der Förderprogramme eingereicht werden. Wird mit dem Umbau vorher begonnen, verweigern einige Kostenträger den Zuschuss.
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