Übergangspflege – So überbrücken Sie die Suche nach dem Heimplatz
Nach Operationen, schweren Erkrankungen, zur Suche eines Pflegeheimplatzes oder nach Krankenhausaufenthalten benötigen viele Menschen vorübergehend Unterstützung im Haushalt oder müssen gepflegt werden. Die Zeit nutzen viele Menschen, um weitere Schritte zu organisieren, Hilfsangebote zu suchen oder auch um die Möglichkeiten einer dauerhaften Pflege auszuprobieren.
In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Übergangspflege bzw. Unterstützungspflege. Seit der Reform des Krankenhausstrukturgesetzes 2016 ist es sogar möglich, dass diese Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, auch ohne Pflegegrad.
Wann steht mir Unterstützungspflege zu?
Unterstützungs- bzw. Übergangspflege erhalten Menschen, die aufgrund einer Operation, einer ambulanten Behandlung oder einem anderweitigen medizinischen Grund vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Unterstützungspflege bzw. Übergangspflege kann grundsätzlich in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden.
In vielen Fällen wird eine Übergangspflege für die Zeit bis zum Einzug in ein Seniorenheim genutzt. In dieser Situation übernimmt eine Pflege- oder Betreuungskraft die Versorgung des Angehörigen, während sich die Familie vollumfänglich auf die Suche nach einem geeigneten Pflege- oder Altenheimplatz konzentrieren kann.
Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für die Übergangspflege auch von der Krankenversicherung getragen werden.
Das gilt beispielsweiße nach Operationen oder bei Komplikationen während der Genesung.
Wann zahlt die Krankenkasse die Übergangspflege?
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist jedoch nur auf ärztliche Verordnung möglich. Hierfür muss ein medizinischer Grund vorliegen und eine Genehmigung der Krankenversicherung eingeholt werden.
Welche Leistungen fallen unter Unterstützungs- bzw. Übergangspflege?
Grundsätzlich fällt unter den Begriff Unterstützungspflege die häusliche Krankenpflege. Darüber hinaus ist in § 38 SGB V seit 2016 auch ein Anspruch auf Haushaltshilfe und Unterstützung bei der Grundpflege festgeschrieben. Damit stehen neben der medizinisch indizierten Behandlungspflege auch Hilfen in den Bereichen Körperpflege, Reinigung der Wohnung, Ernährung und Mobilität zur Verfügung.
Diese Leistungen lassen sich beispielsweiße auch für eine 24-Stunden-Betreuung nutzen. Für die häusliche Krankenpflege wird dann bei Bedarf weiterhin ein Pflegedienst in Anspruch genommen.
Übergangspflege für die Suche nach einem Pflegeheimplatz

Individuelles Angebot für 24h-Pflege
Wie lange trägt die Krankenkasse die Kosten für Unterstützungspflege?
Im Normalfall ist die Unterstützungspflege auf die Höchstdauer von vier Wochen begrenzt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. So kann auf Empfehlung des MDK auch eine Verlängerung gewährt werden.
Besonders lange Unterstützungspflege in Anspruch nehmen können Haushalte in denen Kinder leben. Sind diese unter 12 Jahre alt oder leiden an einer Behinderung, kann die Übergangspflege auf bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden.
Besteht im Anschluss der Wunsch nach weiterer Unterstützung im Haushalt oder bei der Grundpflege, müssen diese Kosten selbst getragen werden. Meist lohnt es sich dann über die Einstufung in einen Pflegegrad nachzudenken
Wo können Übergangs- und Unterstützungspflege beantragt werden?
Kostenträger für die Übergangspflege ist die Krankenversicherung. In der Regel muss jedoch kein gesonderter Antrag gestellt werden. Das behandelnde Krankenhaus sollte sich im Rahmen des Entlassungsmanagements auch um die Anschlussversorgung kümmern bzw. auf Wunsch einen Anbieter vermitteln. Dazu sind Krankenhäuser seit 2017 sogar verpflichtet.
Da Krankenhäuser jedoch lediglich Verordnungen für maximal sieben Tage ausstellen dürfen, sollte der anschließende Unterstützungsbedarf und die Inanspruchnahme von Übergangspflege auch mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
