Das Pflegezeitgesetz: Voraussetzungen, Beantragung und Finanzierung

Familie freut sich über Leistungen aus Pflegezeitgesetz

Die Pflege eines Familienmitglieds zu Hause stellt eine emotionale und physische Herausforderung dar, insbesondere wenn dafür gleichzeitig berufliche Verpflichtungen erfüllt werden müssen. In solchen Situationen kann das Pflegezeitgesetz eine wichtige Hilfe sein, um die Balance zwischen Pflege und Arbeitsleben zu finden. Es bietet die Möglichkeit, vorübergehend von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern zu können.

Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von diesem Gesetz Gebrauch machen zu können? Wie beantragt man die Freistellung und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung? Diese und weitere Fragen sollen in diesem Artikel beantwortet werden. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das Pflegezeitgesetz und wie es Ihnen als pflegende Person zur Seite stehen kann.



Das Pflegezeitgesetz

Nach Vorgabe des Pflegezeitgesetzes können Sie sich bis zu sechs Monate von der Arbeit für die häusliche Pflege eines Angehörigen freistellen lassen. Je nach notwendiger Pflegeintensität können Sie dabei entweder Ihre Arbeitszeit reduzieren oder Ihre Berufstätigkeit vollständig aussetzen. In Ihrer Abwesenheit schützt das Pflegezeitgesetz Ihr Anstellungsverhältnis. Bis zum Ende Ihrer Freistellung ist Ihr Arbeitgeber nicht befugt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen – und bei Ihrer Rückkehr haben Sie ein Anrecht darauf, Ihre Stelle in dem Umfang wieder aufzunehmen, in dem Sie sie verlassen haben.

Eltern pflegebedürftiger Kinder können die Pflegezeit auch für die außerhäusliche Betreuung verwenden, etwa um ihr Kind während des Aufenthalts in einer Klinik zu begleiten. Für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase ist zudem eine Freistellung von bis zu drei Monaten möglich. Pflegezeit steht Ihnen einmal für jeden nahen Verwandten zu, für den Sie sorgen. Sie können also nach sechs Monaten in der Pflege eines Angehörigen sechs weitere Monate Pflegezeit beantragen, falls ein weiteres Familienmitglied Ihre Unterstützung benötigt.

Pflegezeit bietet eine wichtige Möglichkeit, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ohne dabei den eigenen Arbeitsplatz zu gefährden. Dieses Gesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und stellt sicher, dass Arbeitnehmer die notwendige Zeit zur Pflege von Angehörigen erhalten können, ohne ihre Existenzgrundlage zu gefährden. Die Flexibilität, die das Gesetz in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung bietet, ermöglicht es den Beschäftigten, ihre Berufstätigkeit an die individuellen Anforderungen der Pflegesituation anzupassen.

Pflegebedürftige nach Art der Versorgung

  • überwiegend durch Angehörige (63%)
  • ambulante Pflege- und Betreuungsdienste (21%)
  • im Pflegeheim (16%)


Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Ihnen, Pflegezeit zu nehmen, wenn Sie die Verantwortung für die Betreuung eines nahen Angehörigen haben. Nahe Angehörige, für die Sie Pflegezeit beanspruchen können, umfassen:

  • (Schwieger-/Stief-)Eltern und Großeltern
  • Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Enkelkinder)
  • Lebenspartner (Ehegatten oder Lebensgemeinschaft) und deren Kinder
  • Geschwister sowie deren Lebenspartner

Als Beamter oder Mitarbeiter in einem Betrieb mit 15 oder weniger Beschäftigten (einschließlich Auszubildende) haben Sie keinen automatischen Anspruch auf Pflegezeit. In diesem Fall müssen individuelle Absprachen mit Ihren Vorgesetzten getroffen werden, um sich für die Betreuung eines Familienmitglieds freistellen zu lassen. Eine Arbeitsfreistellung ist auch im gegenseitigen Einvernehmen möglich, jedoch greift in diesem Fall nicht der Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz.

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So beantragen Sie Ihre Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz

Voraussetzungen für die Freistellung

Wenn Sie eine teilweise Freistellung durch Verringerung Ihrer Arbeitszeit anstreben, muss diese mit dem Arbeitgeber vertraglich festgelegt werden. Bei einer Entscheidung für die Vollzeitpflege stehen Ihnen nach dem Pflegezeitgesetz sechs Monate Pflegezeit zu, ohne dass Ihr Arbeitgeber dafür seine Zustimmung erteilen muss.

Meldepflicht bei Freistellung

Wenn Sie sich für eine Vollzeitpflege entscheiden, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn Ihrer Freistellung über Ihre Abwesenheit in Kenntnis zu setzen. Es ist wichtig, dass Sie diese Meldefrist einhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Sollte sich ein Angehöriger unerwartet als stark pflegebedürftig erweisen, können Sie gemäß des Pflegezeitgesetzes auch eine sogenannte „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ nutzen. Dabei werden Sie ab sofort und bis zu zehn Arbeitstage freigestellt.

In allen Fällen ist es ratsam, sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten nach dem Pflegezeitgesetz zu informieren, um einen reibungslosen Übergang in die Pflegezeit zu gewährleisten.


Lohnfortzahlung mit dem Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz enthält keine Regelung bezüglich der Lohnfortzahlung. Sie müssen prüfen, ob Ihr Arbeitgeber zur Fortzahlung während der Pflegezeit verpflichtet ist, was durch Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmt wird. Falls keine Regelung besteht und um finanzielle Einbußen zu verhindern, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen für die Pflegezeit beantragen. Dieses staatliche Darlehen steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie in einem Betrieb mit weniger als 15 Angestellten tätig sind und Ihr Arbeitgeber Sie auf freiwilliger Basis für die Pflege freistellt. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag keine Fortzahlung im Falle einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung vereinbart sein, gibt es unterschiedliche Möglichkeitenn zur Finanzierung im Rahmen des Pflegegeldgesetztes, die wir im nächsten Abschnitt genauer erläutern.

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Finanzielle Unterstützung im Rahmen des Pflegezeitgesetzes nutzen

Das Pflegezeitgesetz bietet Unterstützung für Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern. Neben der Freistellung vom Beruf gibt es auch finanzielle Hilfen, die Ihnen in dieser herausfordernden Phase zur Verfügung stehen. In diesem Abschnitt des Artikels werden wir beleuchten, welche finanziellen Unterstützungsleistungen im Rahmen des Pflegezeitgesetzes genutzt werden können und wie Sie diese beantragen können.

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung

1. Pflegeunterstützungsgeld: Arbeitnehmer, die zur Pflege ihrer nahen Angehörigen kurzfristig aus dem Beruf aussteigen, haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dieses wird für die Dauer von zehn Arbeitstagen gezahlt und beträgt bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Dieses Geld kann bei der Pflegekasse beantragt werden, die auch Auskünfte zu den genauen Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens erteilen kann.

2. Familienpflegezeit: Die Familienpflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich verstärkt um die Pflege von Familienangehörigen kümmern zu können. Diese Reduzierung der Arbeitszeit beträgt zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich und kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit wird ein zinsloses Darlehen gewährt, das dazu dient, das reduzierte Einkommen auszugleichen.

3. Pflegezeit: Lohnersatzleistungen: Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit komplett oder teilweise für die Pflege reduzieren, haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Diese können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden und sollen dazu dienen, einen Einkommensausfall aufgrund der notwendigen Pflege zu kompensieren.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung

Es gibt verschiedene weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung im Rahmen des Pflegezeitgesetzes zu erhalten. Unter bestimmten Umständen können auch Leistungen wie das Pflegegeld und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, um die finanzielle Belastung zu verringern. Hier ist eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation und ein Beratungsgespräch mit der Pflegekasse empfehlenswert, um alle verfügbaren Optionen zu klären.

Fazit: Nutzen Sie die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit aufgrund von Pflegeverpflichtungen reduzieren oder aussetzen müssen, von den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten des Pflegezeitgesetzes Gebrauch machen. Die genannten Leistungen und Möglichkeiten bieten eine finanzielle Absicherung und ein Stück weit Entlastung in einer anstrengenden Zeit. Nutzen Sie daher alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Denken Sie daran, dass eine gute finanzielle Absicherung ein wichtiger Baustein ist, um die Pflege Ihrer Angehörigen bestmöglich zu gewährleisten.

Durch die gezielte Nutzung der finanziellen Hilfen können Sie sich besser auf die Pflege konzentrieren und zugleich Ihre eigene Existenz sichern. Zögern Sie daher nicht, sich über Ihre Ansprüche und die entsprechenden Antragsverfahren zu informieren und die finanziellen Unterstützungsleistungen aktiv in Anspruch zu nehmen. Denken Sie daran, dass Sie in dieser herausfordernden Zeit nicht alleine stehen und dass Unterstützung in verschiedenen Formen für Sie bereitsteht.