Mutter und Vater wollen nicht ins Pflegeheim – Das können Angehörige tun

Mutter und Vater wollen nicht in ein Pflegeheim

Immer wieder gibt es Angehörige die mit der Pflege Zuhause überfordert sind, besonders wenn die Mutter oder der Vater an Demenz oder anderen schweren Erkrankungen leiden. Was aber können Menschen tun, wenn der geliebte Angehörige entschieden nicht ins Pflegeheim will? Die Lösung hierfür kann eine häusliche 24-Stunden-Pflege sein.


Kann ich meine Eltern gegen ihren Willen in ein Pflegeheim bringen?


Viele Angehörige beschäftigen sich in dieser mit der Frage ob Mutter oder Vater im Pflegeheim untergebracht werden können, auch gegen deren Willen. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.

Zuerst sollte geklärt werden ob eine Betreuungsverfügung vorliegt. Ist diese vorhanden und wirksam, muss darin auch explizit das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgeführt sein. In diesem Fall ist die Unterbringung im Pflegeheim möglich, auch wenn die Mutter oder der Vater das nicht will. Trotzdem ist dieser Weg in den meisten Fällen absolut nicht zu empfehlen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wer die rechtliche Betreuung übernimmt, sollte man nicht mehr in der Lage sein die eigenen Angelegenheiten selbstständig zu bewältigen. Eine Betreuungsverfügung kann außerdem Vorgaben und konkrete Wünsche hinsichtlich Aufenthaltsortes, Aufgaben der rechtlichen Betreuung und Ähnlichem festhalten. Dem Wunsch der betreuungsbedürftigen Person muss soweit möglich entsprochen werden.

 

Viele Senioren fühlen sich unter Zwang nicht wohl im Heim und auch die meisten Angehörigen belastet eine solche Entscheidung schwer. Hinzu kommt, dass damit oft ein erheblicher Bruch in der Beziehung zum Elternteil einhergeht. Daneben ist auch der ethische Aspekt meist mehr als fraglich.

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Gründe warum Mutter oder Vater nicht ins Pflegeheim möchte verstehen


Wird die Pflege eines Angehörigen zur großen Belastung, müssen Lösungen gefunden werden. Neben der Fürsorge für ein Elternteil ist es schließlich auch wichtig die eigene Gesundheit zu achten. Wenn die Mutter oder der Vater jedoch nicht ins Pflegeheim will, sollten zuerst die Gründe hierfür offen besprochen und ernstgenommen werden.

Das kann grade bei Menschen mit Demenz mitunter schwierig sein. Häufig ist die Bindung an das gewohnte Umfeld ein zentraler Punkt. Das eigene Zuhause bietet Sicherheit und Orientierung. Dies aufzugeben fällt besonders Demenzpatienten  schwer. Wissenschaftliche Erkenntnisse in der Alzheimerforschung legen außerdem nahe, dass ein Ortswechsel den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen kann.

Besonder schwer fällt der Umzug in ein Heim den Menschen, die lediglich körperlich eingeschränkt sind, sich geistig jedoch bester Gesundheit erfreuen. Die häusliche Pflege sollte in dem Fall ernsthaft in Erwägung gezogen werden.


Wie kann ich Zuhause pflegen, wenn Vater und Mutter nicht ins Pflegeheim wollen?


Für die Pflege Zuhause gibt es verschieden Möglichkeiten. Wenn Sie an dem Punkt angelangt sind, an ein Pflegeheim zu denken, haben Sie meist im Vorfeld bereits einen ambulanten Pflegedienst hinzugezogen. Diese Leistungen reichen jedoch häufig nicht aus, um den Verbleib Zuhause zu gewährleisten. An dieser Stelle kann eine 24-Stunden-Pflege Abhilfe schaffen.

Bei einer 24-Stunden-Pflege ist dauerhaft eine Person anwesend, die im Zweifelsfall jederzeit eingreifen kann. Angehörige werden damit entlastet und haben dennoch Gewissheit, dass ihr Familienmitglied optimal versorgt wird. Die Aufgabenbereiche einer solchen Betreuungskraft reichen dabei von der Unterstützung bei Grund- und Körperpflege bis hin zu klassischen Haushaltstätigkeiten.

Will der Vater oder die Mutter nicht ins Pflegeheim kann die 24-Stunden-Pflege damit eine Lösung sein, die die Bedürfnisse aller Parteien berücksichtigt. Hinzu kommt, dass diese Betreuungsform deutlich günstiger ist als ein Heimaufenthalt. Im Idealfall holen Sie zunächst ein unverbindliches Angebot mit einem Personalvorschlag ein und besprechen diesen mit Ihrem pflegebedürftigen Elternteil.

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