Geerbtes Haus verkaufen – Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Frau plant Verkauf des geerbten Hauses

Ein Haus ist häufig einer der größten Vermögenswerte, die über das Leben geschaffen werden. Mit dem Ableben eines Menschen steht meist die Frage nach der Nutzung dieser Immobilie im Raum. Besonders wenn mehrere Erben im Testament bedacht wurden, soll das geerbte Haus dann häufig zeitnah verkauft werden, um allen Berechtigten ihren Erbanteil auszuzahlen. Alternativ kann auch eine Vermietung oder Eigennutzung in Betracht gezogen werden. Welche Option die sinnvollste ist und wann Erbschaftssteuer hierfür anfällt erfahren Sie hier.


Haus geerbt: So bereiten Sie Verkauf und Nutzung vor


Unabhängig davon ob das geerbte Haus verkauft werden soll oder aber eine Eigennutzung erfolgt, sollte zunächst der Eintrag im Grundbuch korrigiert werden. Grundsätzlich reichen dafür zwar bereits das Testament bzw. der Erbvertrag aus, in der Praxis ist es jedoch deutlich sinnvoller bereits hier einen Erbschein vorzulegen.

Nachdem der Grundbucheintrag für die geerbte Immobilie aktualisiert wurde, kann die weitere Nutzung geplant werden. Ist der Ehepartner Erbe des Hauses, kann die Immobilie steuerfrei weiter bewohnt werden. Kinder dagegen müssen bei mehr als 200 qm Wohnfläche ggf. Steuern für das geerbte Haus zahlen.

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Erbengemeinschaft durch Hausverkauf auszahlen


Als Alleinerbe ist die Eigennutzung der Immobilie häufig eine echte Option. Anders stellt sich die Situation bei einer Erbengemeinschaft dar. Hier müssen alle Erbberechtigten bei einer Eigennutzung ausgezahlt werden. Ein Verkauf des geerbten Hauses ist daher meist die beste Option.

Um eventuell anfallende Erbschaftsteuer zu berechnen, muss dafür ein Wertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt erstellt werden. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und Wert der Immobilie fallen dann ggf. Steuern an.

Zustimmung der Erbengemeinschaft erforderlich

Vor einem Verkauf muss außerdem die gesamte Erbengemeinschaft zustimmen. Anderweitig bleibt nur die Möglichkeit den eigenen Erbteil zu verkaufen, was jedoch häufig finanziell von Nachteil ist. Den größten finanziellen Nutzen können Erbengemeinschaften erzielen, wenn sich alle Berechtigten möglichst einig über das Vorgehen sind.


Spekulationssteuer für den Verkauf eines geerbten Hauses


Unter bestimmten Umständen kann für den Verkauf der geerbten Immobilie Spekulationssteuer anfallen. Ist das Haus vermietet wird diese jedoch nur fällig, wenn der Erblasser diese vor weniger als 10 Jahren erworben hat. Hat der oder die Verstorbene die Immobilie dagegen selbst genutzt beträgt diese Frist nur 2 Jahre.


Das geerbte Haus verkaufen: Lassen Sie sich im Vorfeld beraten


Bevor das Haus verkauft wird oder Sie die geerbte Immobilie anderweitig nutzen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Ein Steuerberater oder Anwalt für Erbrecht kann Ihnen möglicherweise alternative Möglichkeiten für die Nutzung aufzeigen oder Sie bei speziellen Situationen beraten. Besonders wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht über den Verkauf des geerbten Hauses einig ist kann eine Beratung bares Geld sparen.