Familienpflegezeit beantragen – Jobpause für pflegende Angehörige
Sofern Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie wahrscheinlich die Auswirkungen, die eine liebevolle Betreuung hervorrufen kann. Häufig ist es schwer, eine Balance zwischen dem Alltag aus eigener Familie und Beruf sowie der Pflege eines Angehörigen zu finden. Die Beantragung von Familienpflegezeit verschafft Ihnen daher mehr Flexibilität und zeitliche Ressourcen.
Was bedeutet Familienpflegezeit
Seit 2012 haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu minimieren, um einen Angehörigen zu pflegen. So müssen Sie Ihren Beruf aufgrund der Pflege nicht vollständig aufgeben und erhalten dennoch mehr Zeit und finanzielle Sicherheit. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden stellt einen Jahresdurchschnitt dar und wird an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Die Pflege bezieht sich dabei auf nahe Angehörige, zu denen unter anderem Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Ehe- und Lebenspartner, Adoptiv-, Pflege- und leibliche Kinder sowie die Kinder Ihres Partners zählen. Sie haben einen maximalen Anspruch von 24 Monaten auf die sogenannte Familienpflegezeit. Währenddessen haben Sie zudem Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA, gestellt wird.

Individuelles Angebot für 24h-Pflege
Die Rahmenbedingungen für Beantragung eines Darlehens für die Familienpflegezeit
Für den Erhalt des zinslosen Darlehens müssen Sie einige Rahmenbedingungen erfüllen. Stellen Sie den Antrag für das zinslose Darlehen direkt beim BAFzA. Anschließend benötigt dieses die Vereinbarung über die Familienpflegezeit, Ihre Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate, den Nachweis über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen sowie eine Versicherungsbescheinigung nach §4 des Familienpflegezeitgesetzes. Sobald Sie die familiäre Pflegezeit beenden, müssen Sie das zinslose Darlehen zurückzahlen. Dafür arbeiten Sie nach dem Pflegezeitraum wieder nach Ihrem vorherigen Stundensatz, jedoch bei reduziertem Gehalt. 48 Monate nach Beginn der Familienpflegezeit muss das zinslose Darlehen zurückgezahlt sein. Das BAFzA sieht dabei jedoch auch eine Härtefallregelung vor. Diese tritt ein, wenn nach 24 Monaten weiterhin eine Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen vorliegt. In diesem Fall ist ein Aufschieben der Rückzahlung oder eine Minderung der Darlehensschuld möglich.
Weitere Voraussetzungen für den Antrag auf Familienpflegezeit
Um Familienpflegezeit beantragen zu können, muss Ihr Arbeitgeber mindestens 25 Beschäftigte haben, wobei Auszubildende nicht berücksichtigt werden. Um die berufliche Auszeit zu nutzen, sind Sie verpflichtet, diese mindestens acht Wochen vor dem Eintrittstermin schriftlich einzureichen. Der Antrag sollte den voraussichtlichen Zeitraum der Familienpflegezeit sowie Ihre Vorstellung der Arbeitszeitverteilung beinhalten. Im Anschluss treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung, die Ihren Bedarf bestätigt. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihrem Anliegen nachzukommen und darf dieses nur in sehr dringenden Ausnahmefällen ablehnen. Zudem muss Ihr Angehöriger mindestens den Pflegegrad 1 vorweisen können, der schriftlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, bestätigt wurde.
Was Sie über den Antrag auf Familienpflegezeit wissen sollten
Während der Familienpflegezeit stehen Sie unter Kündigungsschutz. Ihre Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung werden während Ihrer beruflichen Auszeit weiterhin gezahlt. Beiträge, die aus Ihrem Einkommen berechnet werden, können jedoch geringer ausfallen, da Ihr Einkommen niedriger ist. Da Sie während der Pflegezeit aber unter bestimmten Bedingungen als Pflegekraft gelten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse. Des Weiteren ist eine vorzeitige Beendigung der Pflegeauszeit möglich, wenn mindestens eine der Voraussetzung aufgrund einer Änderung der Umstände nicht mehr erfüllt ist.
Ganz gleich, wie viel Familienpflegezeit Sie beantragen, häufig besteht auch danach noch eine Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen. Um sich im Anschluss wieder vermehrt und sorgenfrei Ihrem Beruf zuwenden zu können, ist dieser Zeitraum die optimale Gelegenheit, um die weitere Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren, zum Beispiel in Form der 24-Stunden-Pflege.
