Antrag auf Familienpflegezeit: Alles, was Sie wissen müssen

Frau hat Familienpflegezeit für Angehörige beantragt

Sofern Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie wahrscheinlich die Auswirkungen, die eine liebevolle Betreuung hervorrufen kann. Häufig ist es schwer, eine Balance zwischen dem Alltag aus eigener Familie und Beruf sowie der Pflege eines Angehörigen zu finden. Die Beantragung von Familienpflegezeit verschafft Ihnen daher mehr Flexibilität und zeitliche Ressourcen.

Die Familienpflegezeit bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freizunehmen, um sich intensiver um die Pflege eines Familienmitglieds zu kümmern. Dabei erhalten Sie finanzielle Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Darlehens, das Sie während der Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können. Dies hilft Ihnen, Ihre beruflichen Verpflichtungen mit Ihrer Fürsorgepflicht in Einklang zu bringen und gleichzeitig wichtige finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Diese Form der Freistellung soll Ihnen die nötige Zeit und Flexibilität verschaffen, um die Pflege Ihres Angehörigen sicherzustellen, ohne dabei Ihren Arbeitsplatz oder Ihr Einkommen zu gefährden. Die Möglichkeit, Familienpflegezeit zu beantragen, ist daher eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die sich in einer solchen herausfordernden Lebenssituation befinden.

Abgesehen von den finanziellen Aspekten bringt die Familienpflegezeit auch eine gewisse rechtliche Absicherung mit sich, die es Ihnen ermöglicht, sich voll und ganz auf die Pflege Ihres Familienmitglieds zu konzentrieren, ohne Ihre beruflichen Verpflichtungen aus den Augen zu verlieren. Im Folgenden werden die genauen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Beantragung von Familienpflegezeit näher erläutert, damit Sie sich umfassend informieren können.



Was bedeutet Familienpflegezeit

Seit 2012 haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu minimieren, um einen Angehörigen zu pflegen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihren Beruf nicht vollständig aufgeben zu müssen und zugleich mehr Zeit und finanzielle Sicherheit zu erhalten. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden stellt einen Jahresdurchschnitt dar und wird an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Die Pflege bezieht sich dabei auf nahe Angehörige, zu denen unter anderem Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Ehe- und Lebenspartner, Adoptiv-, Pflege- und leibliche Kinder sowie die Kinder Ihres Partners zählen. Arbeitnehmer haben einen maximalen Anspruch von 24 Monaten auf die sogenannte Familienpflegezeit.

Zudem haben Sie während der Familienpflegezeit Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA, gestellt wird. Dieses Darlehen dient dazu, die finanziellen Einbußen während der reduzierten Arbeitszeit abzufedern und bietet somit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer in der Familienpflegezeit.

Pflegebedürftige nach Art der Versorgung

  • überwiegend durch Angehörige (63%)
  • ambulante Pflege- und Betreuungsdienste (21%)
  • im Pflegeheim (16%)

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines zinslosen Darlehens

Beantragung des zinslosen Darlehens

Um das zinslose Darlehen zu erhalten, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Der Antrag auf das Darlehen wird direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingereicht. Zur Beantragung werden die Vereinbarung über die Familienpflegezeit, Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, der Nachweis über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen sowie eine Versicherungsbescheinigung nach §4 des Familienpflegezeitgesetzes benötigt.

Rückzahlungsmodalitäten

Nach Beendigung der familiären Pflegezeit ist eine Rückzahlung des zinslosen Darlehens fällig. Die Rückzahlung erfolgt durch Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Pflegezeitraum. Dabei wird der vorherige Stundensatz angenommen, jedoch bei reduziertem Gehalt. Innerhalb von 48 Monaten ab Beginn der Familienpflegezeit muss das Darlehen zurückgezahlt sein.

Das BAFzA sieht eine Härtefallregelung vor, die in Kraft tritt, wenn auch nach 24 Monaten weiterhin eine Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen besteht. In diesem Fall ist eine Aufschiebung der Rückzahlung oder eine Minderung der Darlehensschuld möglich.

Verlängerung der Darlehensrückzahlung bei anhaltender Pflegebedürftigkeit

Sollte auch nach 24 Monaten weiterhin eine Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen bestehen, ist eine Verlängerung der zinslosen Darlehensrückzahlung möglich. Die genauen Konditionen können individuell mit dem BAFzA besprochen werden, um eine finanzielle Entlastung in dieser besonders belastenden Situation zu ermöglichen.

Diese Verlängerungsmöglichkeit bietet eine zusätzliche finanzielle Flexibilität und sollte im Falle anhaltender Pflegebedürftigkeit in Betracht gezogen werden.

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Weitere Voraussetzungen für den Antrag auf Familienpflegezeit

Um Familienpflegezeit beantragen zu können, muss Ihr Arbeitgeber mindestens 25 Beschäftigte haben, wobei Auszubildende nicht berücksichtigt werden. Die Möglichkeit der beruflichen Auszeit steht Arbeitnehmern zu, die mindestens 15 Monate in ihrem Arbeitsverhältnis mit dem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind. Um die Familienpflegezeit nutzen zu können, sind Sie verpflichtet, diese mindestens acht Wochen vor dem geplanten Eintrittstermin schriftlich einzureichen.

Der Antrag auf Familienpflegezeit sollte den voraussichtlichen Zeitraum, für den die Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden soll, sowie Ihre Vorstellung bezüglich der gewünschten Arbeitszeitverteilung beinhalten. Dies bezieht sich auf die mögliche Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden wöchentlich. Im Anschluss an Ihren Antrag treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung, die Ihren Bedarf bestätigt. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihrem Anliegen nachzukommen und darf dieses nur in sehr dringenden Ausnahmefällen ablehnen. Zudem muss Ihr pflegebedürftiger Angehöriger mindestens den Pflegegrad 1 vorweisen können, der schriftlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, bestätigt wurde.


Was Sie über den Antrag auf Familienpflegezeit wissen sollten

Kündigungsschutz und Versicherungsbeiträge

Während der Familienpflegezeit stehen Sie unter Kündigungsschutz. Ihre Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung werden während Ihrer beruflichen Auszeit weiterhin gezahlt. Beiträge, die aus Ihrem Einkommen berechnet werden, können jedoch geringer ausfallen, da Ihr Einkommen niedriger ist. Da Sie während der Pflegezeit aber unter bestimmten Bedingungen als Pflegekraft gelten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse. Des Weiteren ist eine vorzeitige Beendigung der Pflegeauszeit möglich, wenn mindestens eine der Voraussetzung aufgrund einer Änderung der Umstände nicht mehr erfüllt ist.

Während der Familienpflegezeit ist ein Kündigungsschutz gewährleistet, und die Versicherungsbeiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung werden weiterhin gezahlt. Allerdings können die Beiträge, die sich auf Ihr Einkommen stützen, geringer ausfallen, da Ihr Einkommen während dieser Zeit niedriger ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass unter bestimmten Umständen, wenn Sie während der Pflegezeit als Pflegekraft gelten, Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse bestehen kann. Außerdem kann die Pflegeauszeit vorzeitig beendet werden, wenn mindestens eine der Voraussetzungen aufgrund veränderter Umstände nicht mehr erfüllt ist.

Pflegemöglichkeiten nach der Familienpflegezeit

Ganz gleich, wie viel Familienpflegezeit Sie beantragen, häufig besteht auch danach noch eine Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen. Um sich im Anschluss wieder vermehrt und sorgenfrei Ihrem Beruf zuwenden zu können, ist dieser Zeitraum die optimale Gelegenheit, um die weitere Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren, zum Beispiel in Form der 24-Stunden-Pflege.

Unabhängig davon, wie viel Familienpflegezeit Sie beantragen, besteht oft auch nach Ablauf dieser Zeit weiterhin eine Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen. Es ist daher empfehlenswert, diese Phase zu nutzen, um die weitere Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren, beispielsweise in Form einer 24-Stunden-Pflege, um sich danach wieder verstärkt Ihrem Beruf widmen zu können.

Gegenüberstellung Freistellungsmöglichkeiten in der Pfelge

Pflegeunterstützungsgeld Pflegezeit Familienpflegezeit
Zeitraum Bis zu 10 Tage 6 Monate 24 Monate
Freistellungsmodell Vollständig bei akutem Bedarf Vollständig/Teilweise Teilweise
Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmenden Firmen > 15 Angestellte Firmen > 25 Angestellte
Voraussetzungen Ärztliche Bestätigung Pflegegrad Pflegegrad
Anmeldefrist beim Arbeitgeber Keine 10 Tage 8 Wochen
Finanzierung Ersatzlohn (Pflegekasse) Darlehen (BAföG) Darlehen (BAföG)


Weitere Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten während der Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit kann für Arbeitnehmer finanziell herausfordernd sein. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, um finanzielle Engpässe während dieser Zeit zu überbrücken. Die gute Nachricht ist, dass es verschiedene staatliche Leistungen und finanzielle Hilfen gibt, die in Anspruch genommen werden können.

Pflegeunterstützungsgeld

Eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit ist das Pflegeunterstützungsgeld. Dieses kann von erwerbstätigen Pflegenden in Anspruch genommen werden, die zur Pflege eines nahen Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren oder aussetzen. Das Pflegeunterstützungsgeld gleicht einen Teil des entgangenen Erwerbseinkommens aus und dient als finanzielle Unterstützung während der Pflegezeit.

Weitere finanzielle Leistungen und Beratungsstellen

Neben dem Pflegeunterstützungsgeld und staatlichen Darlehen gibt es weitere finanzielle Leistungen und Beratungsstellen, die bei der Beanspruchung finanzieller Unterstützung helfen können. Dies können beispielsweise Zuschüsse oder Entlastungsleistungen sein, die je nach individueller Situation in Betracht gezogen werden können. Es ist ratsam, sich hierzu frühzeitig und umfassend zu informieren, um mögliche finanzielle Hilfen bestmöglich zu nutzen.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass finanzielle Aspekte ein entscheidender Teil der Planung für eine Familienpflegezeit sind. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu informieren, um während der Pflegezeit finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.